Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Verhältnis des Erstattungsverfahrens zu der Steuerfestsetzung durch die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners und Rechtsschutzmöglichkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Alternative Erstattung im Steuerfestsetzungsverfahren. Eine Steuererstattung kann – alternativ zu § 50d Abs. 1 Satz 2 – auch im Steuerfestsetzungsverfahren, also in dem die Steueranmeldung durch den Vergütungsschuldner betreffenden Verfahren, erwirkt werden. Rz. 99 [Autor/Stand] Verhältnis von Erstattungsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren. Das Erst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Anfechtungsbefugnis des Vergütungsgläubigers

Rz. 209 [Autor/Stand] Einspruchs- und Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Der Vergütungsgläubiger ist befugt, die Steueranmeldung aus eigenem Recht anzufechten.[2] Gemäß § 350 AO 1977 ist zur Einlegung eines Einspruchs befugt, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine vergleichbare Regelung enthält § 40 Abs. 2 FGO in Bezug auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuständige Behörde

Rz. 130 [Autor/Stand] Bundeszentralamt für Steuern. Zuständig für die Erstattung gem. § 50d Abs. 1 ist das Bundeszentralamt für Steuern (§ 50d Abs. 1 Satz 3 EStG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG), das insoweit auch die Voraussetzungen des Abs. 1 prüft. Der Antrag ist folglich an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Rz. 131 [Autor/Stand] Prüfungskompetenz kraft eigener Zuständigk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen

Rz. 97 [Autor/Stand] Gläubiger des Erstattungsanspruchs. Der Anspruch auf Erstattung steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen zu. Unter Vergütungsgläubiger ist nicht der zivilrechtliche Gläubiger zu verstehen. Vergütungsgläubiger ist vielmehr der Steuerschuldner,[2] d.h. derjenige, dem die Vergütungen steuerlich zuzurechnen sind. Das gilt auch, wenn der Vergüt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Erstattungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 1 EStG (Erstattung)

Sieht ein DBA vor, dass Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, nicht besteuert werden, kann nach § 50d Abs. 1 EStG die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer beantragt werden. Folgendes ist zu beachten:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 1 EStG (Erstattung)

Sieht § 50g EStG oder ein DBA vor, dass Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden, kann nach § 50d Abs. 1 EStG die volle oder teilweise Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer beantragt werden. Folgendes ist zu beachten:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Nachforderung beim Vergütungsgläubiger

Rz. 87 [Autor/Stand] Nachforderungsverfahren gegen Vergütungsgläubiger. Wird die geschuldete Steuer vom Vergütungsschuldner nicht einbehalten und abgeführt, so besteht neben der Möglichkeit der Haftungsinanspruchnahme des Vergütungsschuldners auch die Möglichkeit, die Steuerschuld beim Vergütungsgläubiger als Steuerschuldner durch Steuerbescheid nachzufordern. Dies ist jedoc...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. Entlastungsverfahren

Eine Befreiung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG im Wege des Freistellungsverfahrens ist bei Aufsichtsratsvergütungen nicht möglich. In Betracht kommt lediglich eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer nach § 50d Abs. 1 EStG. Folgendes ist zu beachten:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2 Steueranhebung

Die Steuererhebung erfolgt durch Abzug beim Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 Satz 2 EStG). Sie kann ggf. auch durch Nachforderungsbescheid gegenüber dem Steuerschuldner (= Vergütungsgläubiger) oder Haftungsbescheid gegenüber dem Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) erhoben werden. Auch wenn ein DBA die Bezüge freistellt oder die Besteuerung der Höhe nach begrenzt, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Schuldner der Kapitalerträge/Vergütungen und andere zum Steuerabzug Verpflichtete

Rz. 262 [Autor/Stand] Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung. Wird die Freistellungsbescheinigung erteilt, so kann der Steuerschuldner den Steuerabzug für den entsprechenden Gläubiger und den jeweiligen Zahlungszeitpunkt nach § 50a Abs. 4 EStG entsprechend dem DBA oder nach §§ 43b oder 50g EStG unterlassen bzw. nach dem niedrigeren DBA-Satz vornehmen (§ 50d Abs. 2 Satz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsatz: Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern

Rz. 215 [Autor/Stand] Unverzinslichkeit des Erstattungsanspruchs. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuern unverzinslich (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). a) Allgemeines Rz. 216 [Autor/Stand] Grund für das Prinzip mangelnder Verzinsung. Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 233a AO ausgenommen, weil eine Verzinsung do...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Steuerabführung auf der sog. Zweiten Ebene als Erstattungsvoraussetzung (Satz 6)

Rz. 146 [Autor/Stand] Steuerabzug auf der sog. Zweiten Ebene. Satz 6 (Satz 5 a.F.) sieht für die Auszahlung des Erstattungsbetrags an einen Gläubiger der Vergütungen i.S.d. § 50a EStG, der nach § 50a Abs. 5 EStG Steuern für Rechnung beschränkt steuerpflichtiger Gläubiger einzubehalten hat, eine Sonderregelung vor. Hiernach kann die Auszahlung des Erstattungsbetrags davon abh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Verbleibende Einwendungen des Vergütungsschuldners

Rz. 208 [Autor/Stand] Statthafte Einwendungen des Vergütungsschuldners. Von § 50d Abs. 1 Satz 13 unberührt sind Einwendungen des Vergütungsschuldners, die die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens selbst betreffen.[2] Folglich kann der Vergütungsschuldner gegen eine Steueranmeldung i.S.d. § 167 Abs. 1 Satz 1, § 168 Satz 1 AO oder gegen einen Haftungs- oder Nachforderungsbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners

Rz. 214 [Autor/Stand] Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners. Der Vergütungsgläubiger ist zu einem Haftungsverfahren des Vergütungsschuldners grundsätzlich nicht notwendig beizuladen.[2] So enthält der Haftungsbescheid ebenso wenig wie die z.B. gem. § 50a Abs. 1 EStG vom Vergütungsschuldner abzugebende Steueranmeldung ein...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung abrechnen

Frage: Eine Frage, die mich wieder zu Beginn des Jahres beschäftigt, ist die Abrechnung der "Dauerfristverlängerung" für die Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldung. Antwort: Zunächst ist zu sehen, dass nach § 33 Abs. 8 StBVV die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Gebühren nach § 33 Abs. 1, 3 und 4 StBVV abgegolten ist. Die "Dauerfristverlän...mehr

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Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen

Leitsatz 1. Wird ein Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG zwar innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer rückgängig gemacht, war er aber nicht ordnungsgemäß angezeigt worden, schließt § 16 Abs. 5 GrEStG den Anspruch auf Nichtfestsetzung der Steuer oder Aufhebung der Steuerfestsetzung aus. 2. Ist nach § 17 Abs. 2, 3 GrEStG eine gesonderte F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.4 Terminologie

Rz. 16 Der Begriff "Veranlagung" ist nicht eindeutig. Er entstammt der Verwaltungsrechtslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts[1], die zwischen Veranlagungssteuern (bei denen der Steueranspruch erst mit der Festsetzung entstand) und Fälligkeitssteuern (bei denen die Zahlungspflicht sich ohne Konkretisierung durch Verwaltungsakt unmittelbar aus dem Gesetz ergab) unterschied. Sc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3.1 Korrektur der Steuerfestsetzung

Rz. 5 Stellt sich nach der Veranlagung heraus, dass die Amnestieerklärung unwirksam war, weil z. B. ein Ausschlussgrund des § 7 StraBEG eingreift[1], lediglich eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt[2] oder keine der in § 1 Abs. 1 S. 1 StraBEG bzw. § 6 StraBEG bezeichneten Taten[3], in der Erklärung die Einnahmen nicht spezifiziert wurden, die Erklärung nicht eigenhändi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 5 Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

Rz. 9 Der Erklärende hat jedoch die Möglichkeit, nach §§ 347ff. AO Einspruch gegen seine eigene als Steueranmeldung wirkende strafbefreiende Erklärung einzulegen. Abweichend von BMF v. 3.2.2004, IV A 4 – S 1928 – 18/04, BStBl I 2004, 225, Tz. 12.7 kann darüber hinaus auch der Steuerschuldner Einspruchsführer sein, wenn er nicht der Erklärende ist.[1] Die Einspruchsfrist beträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Beispiele

Rz. 14 § 360 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 AO stellt klar, dass die rechtlichen Interessen in Haftungsfällen stets berührt sind, wenn sich die Haftung nach Steuergesetzen z. B. nach den §§ 69ff. AO ergibt. Die Hinzuziehung des voraussichtlichen Haftungsschuldners ist nur eine einfache.[1] Der voraussichtliche Haftungsschuldner muss also nicht, sondern kann nach dem Ermessen der Finanzbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Konflikt zwischen berichtspflichtigen Angaben und Werte nach HGB

Rz. 61 [Autor/Stand] Allgemein. Die im Country-by-Country Reporting darzustellenden Unternehmensdaten sind "ausgehend vom Konzernabschluss des Konzerns" auszuweisen, d.h., grundsätzlich können die Daten nach HGB-Grundsätzen Verwendung finden. Allerdings sind gewisse Abweichungen bei der Ermittlung zu beachten. Dazu zählen u.a. folgende Besonderheiten: Rz. 62 [Autor/Stand] Ums...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 3: Stand der Doppelb... / Stand der Doppelbesteuerungsabkommen

Hiermit übersende ich eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.[1] Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ...mehr

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Paletten, Warenumschließung... / 2.1.2 Der Paletten-Tausch

Die Abgabe und Rückgabe mehrfach verwendbarer Paletten kann zu unterschiedlichen umsatzsteuerrechtlichen Folgen führen, insbesondere in Abhängigkeit davon, ob ein Entgelt berechnet wird oder nicht. Grundsätzlich vollzieht sich die Abgabe der Paletten bei einem Tauschsystem nach Auffassung der Finanzverwaltung im Rahmen eines Sachdarlehns nach § 607 BGB. Bei einem Sachdarlehen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, elektronische... / 8 Wie sonstige Leistungen auf elektronischem Weg erfasst werden sollten

Bei sonstigen Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden, kann es sich z. B. um E-Books, Software und andere Downloads handeln (ggf. auch im PDF-Format). Damit die Abwicklung via Internet funktioniert, muss auch die Zahlung sichergestellt werden. In den meisten Fällen zahlen die Kunden per PayPal oder mit Kreditkarte. Das sind die Daten, die der Unternehmer im ei...mehr

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Steuerschuldnerschaft bei Bauträgerfällen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Kommentar Nachdem der BFH die Erstattung der von Bauträgern in den Altfällen zu Unrecht an die Finanzverwaltung abgeführten Steuerbeträge im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens nicht von weiteren Bedingungen abhängig gemacht hat, musste die Finanzverwaltung ihre dem entgegenstehende Rechtsauffassung aus dem Jahr 2017 aufgeben. Die rechtliche Problematik Der BFH[1] hatte 2013 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 13b UStG: Korrektur einer unzutreffenden Rechtsanwendung beim Bauträger

Leitsatz 1. Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Mögli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.1 Arrestanspruch – Entstehen des Steueranspruchs ist ausreichend

Steueransprüche müssen noch nicht fällig sein oder zahlenmäßig feststehen, es genügt, dass sie entstanden sind. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus den Steuerschuldverhältnissen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Steuerarrest kann bereits dann angeordnet werden, wenn der Steueranspruch zwar noch nicht endgültig festge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner (§§ 13a ff. dUStG)

8.1 Allgemeines Rz. 59 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerzahler, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften. Steuerschuldner ist auch eine Person, die ihre Reg...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner (§ 19 öUStG; §§ 13a ff. dUStG)

8.1 Allgemeines Rz. 61 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt, beim Eigenverbrauch jener Unternehmer, der ihn tätigt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschrift...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner (§§ 92 – 92i, § 108, § 109 MWStG)

8.1 Allgemeines Rz. 62 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerpflichtige, der die Lieferung oder Dienstleistung erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der diesen tätigt. Bei i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeur der Ware auftritt. Überdies ist j...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner (§§ 13a ff. UStG)

8.1 Allgemeines Rz. 50 Die MwSt schuldet gem. Art. 76 sloMwStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Dienstleistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Steuerschuldner für Umsatzsteuerlagergeschäfte (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 29 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Vorschrift regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager i. S. v. § 4 Nr. 4a UStG. Rz. 30 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Steuerschuldner für den aufgrund der Auslagerung des Gegenstands aus dem USt-Lager steuerpflichtigen letzten Umsatz vor der Auslagerung ist nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 HS 1 UStG...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner

8.1 Allgemeines Rz. 55 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die UStG schuldet gemäß kroUStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Leistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist der Steuerschuldner die Person, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Steuerschuldner bei innergemeinschaftlichem Erwerb (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 19 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Steuerschuldner eines i. g. Erwerbs (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) ist der Erwerber. Rz. 20 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Das gilt auch für den Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer (§ 1b UStG, vgl. auch Nieskens in R/D, § 13a, Anm. 151). Rz. 21 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 In den Fällen des i. g. Verbringens (§ 1a Abs. 2 UStG) ist Erwerber und damit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13a Steuerschuldner

Literatur Verwaltungsanweisungen BMF vom 28.01.2004, Az: IV D 1 – S 7157 – 1/04 / IV D 1 – S 7157a – 1/04, Umsatzsteuer; Einführung einer Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG) und einer Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen, BStBl I 2004, 242 weiter gültig lt. BMF vom 19.03.2018, Nr. 1402 (Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 33 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Gem. § 13a Abs. 2 UStG bestimmt sich die Steuerschuldnerschaft nach § 21 Abs. 2 UStG (hierzu ausführlich vgl. § 21 Rn. 28 ff.).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Steuerschuldner bei unrichtigem Steuerausweis (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 UStG)

Rz. 17 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Schuldner der unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer (§ 14c Abs. 1 UStG) ist der die Rechnung ausstellende Unternehmer. Rz. 18 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Wird im Gutschriftswege abgerechnet (§ 14 Abs. 2 S. 2 und 3 UStG), ist nicht der Aussteller der Gutschrift, sondern der leistende Unternehmer (= Gutschriftsempfänger) der Schuldner der unrichtig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Der Grundfall: Steuerschuldner beim Leistungsaustausch (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 UStG)

Rz. 12 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Im Grundfall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist Steuerschuldner der Unternehmer, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt. Zum Unternehmerbegriff vgl. § 2 UStG. Rz. 13 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfolge, Vermögensübertragung, Verschmelzung und Umwan...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Steuerschuldner (§ 13a und b dUStG)

Rz. 71 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Grundsätzlich ist Steuerschuldner bei Lieferungen und sonstigen Leistungen das leistende Steuersubjekt. Bei unentgeltlichen Lieferungen und Leistungen wird die Umsatzsteuer ebenfalls vom tatsächlichen Leistungserbringer geschuldet. Die Steuerschuldnerschaft bei Einfuhrlieferungen liegt gemäß den umsatzsteuerlichen Bestimmungen grundsätzlich b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Rz. 32 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Allgemein regelt § 14a Abs. 5 UStG die Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung einer Rechnung in Fällen des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger nach § 13b UStG. Geändert haben sich in den letzten Jahren mehrfach die Verweisungen auf § 13b UStG, um § 14a Abs. 5 UStG an die gesetzliche Weiterentwicklung des § 13b UStG a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Steuerschuldner bei unberechtigtem Steuerausweis (§ 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 25 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Schuldner der unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer (§ 14c Abs. 2 UStG) ist der die Rechnung ausstellende Unternehmer. Rz. 26 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Wird im Gutschriftswege abgerechnet (§ 14 Abs. 2 S. 2 und 3 UStG), ist nicht der Aussteller der Gutschrift, sondern der Gutschriftsempfänger der Schuldner der unberechtigt ausgewiesenen USt, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Steuerschuldner für den letzten Umsatz eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 27 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Im Fall eines i. g. Dreiecksgeschäfts wird gem. § 25b Abs. 2 UStG die Steuer für die (Inlands-)Lieferung des ersten Abnehmers an den letzten Abnehmer von dem letzten Abnehmer geschuldet (Hinweis auf die Ausführungen vgl. § 25b Rn. 32 ff.). Rz. 28 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Zum Tragen kommt die Regelung, wenn der letzte Abnehmer eine deutsche US...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Steuerschuldner bei Falschangaben zur innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 23 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Steuerentstehung und Steuerschuldner

Rz. 41 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. entstand die Steuer in Fällen des § 14c Abs. 1 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a oder b UStG entsteht, spätestens im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung. Wurde demnach die Steuer für einen steuerpflichtigen Umsatz zu hoch ausgewie...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 62 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerpflichtige, der die Lieferung oder Dienstleistung erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der diesen tätigt. Bei i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeur der Ware auftritt. Überdies ist jede Person Steu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 50 Die MwSt schuldet gem. Art. 76 sloMwStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Dienstleistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeur der Ware auft...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 59 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerzahler, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften. Steuerschuldner ist auch eine Person, die ihre Registrierungspfli...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 55 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die UStG schuldet gemäß kroUStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Leistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist der Steuerschuldner die Person, die als Importe...mehr