Fachbeiträge & Kommentare zu Steueroase

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Portugal1 Der Verfasser dan... / Literaturtipps

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 182 Bei fehlenden Satzungsbestimmungen ist die Übertragung von Geschäftsanteilen von Todes wegen nach Art. 110 LSC zulässig. Rz. 183 Die Übertragung von Todes wegen kann satzungsmäßig dadurch beschränkt werden, dass ein Bezugsrecht (Art. 110.2 LSC) für die überlebenden Gesellschafter oder, bei deren Fehlen, für die Gesellschaft[73] begründet wird. Dabei ist den Geschäftsa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. § 42 AO

Rz. 68 [Autor/Stand] Qualifikation des § 4j EStG als spezialgesetzliche Missbrauchsregelung. § 42 Abs. 1 Satz 1 AO beinhaltet eine allgemeine Missbrauchsregelung, der spezialgesetzliche Missbrauchsregelungen in Einzelsteuergesetzen nach § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelmäßig vorgehen.[2] Letzteres gilt selbst dann, wenn der Tatbestand der spezialgesetzlichen Missbrauchsregelungen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Markus Greinert, München Rechtsanwältin, Steuerberaterin Dr. Theresa Siebing, Maître en droit, München Schrifttum: Adrian/Tigges, Die geplante Lizenzschranke nach § 4j EStG-E – Anmerkung zum Regierungsentwurf vom 25.1.2017, StuB 2017, 228; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Verhältnis zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Rz. 16a Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) [1] v. 25.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und hinsichtlich der Rechtsfolgen teilweise mit Inkrafttreten und teilweise erst ab dem 1.1.2022 anwendbar (§ 13 Abs. 1 StAbwG). Das StAbwG nimmt teilweise Bezug auf die internationalen Grundlagen des § 50j ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4e Die erste Änderung des § 50j EStG erfolgte durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) v. 2.6.2021[1] m. w. V. 9.6.2021 (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Es handelt sich um redaktionelle bzw. Folgeänderungen. In § 50j Abs. 1 S. 1 EStG wurde zunächst in dem Satzteil vor Nr. 1 die Angabe "§ 50d Absatz 1" durch die Angabe "§ 50c Absatz 3" e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.3 Weitere Besonderheiten

Insbesondere für Reise- oder Foodblogger können sich weitere steuerliche Konsequenzen infolge des sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes ergeben.[1] Für "digitale Nomaden" hat die EU im Rahmen des sog. New EU Tax Package[2] die Schaffung eines steuerlichen Ansässigkeitsregisters angekündigt. Zur Identifizierung und Vermeidung der Nutzung von sog. Briefkastengesellschaften hat die EU-...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20 / OECD -Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS -Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automati...mehr

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Vor §§ 7–14 / f) Steueroasen-Abwehrgesetz

Rz. 28 [Autor/Stand] Zielsetzung und Hintergrund. Ziel des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) [2] ist es, Staaten und Gebiete (Steuerhoheitsgebiete), die international anerkannte steuerliche Standards im Hinblick auf die Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der verbindlichen BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, entspr...mehr

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Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Augsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

"(3) Eine Person hat im Sinne des Absatz 1 Nr. 2 wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, ..." Rz. 251 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht setzt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 voraus, dass der Stpfl. auch nach dem Wegzug weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Dies ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Änderung der Anzeige- und Mitteilungspflichten

Rz. 3 Die Anzeige- und Meldepflichten sind an geänderte Bedingungen angepasst worden: Seit Jahrzehnten wurde von der Möglichkeit einer Personenstands- und Betriebsaufnahme gem. §§ 134-136 AO a. F. kaum mehr Gebrauch gemacht. Die Regelungen waren weitgehend aus der Reichsabgabenordnung in die AO 1977 übernommen worden. Demnach waren Gemeinden grundsätzlich befugt, für die Fina...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Auskunftsersuchen an die Presse

Schrifttum: Fehn, Auskunftsansprüche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei anonymer Werbung in den Medien, AfP 2006, 431; Gehm, Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, ZWH 2016, 393; Meyerhoff, Die Bekämpfung von Schwarzarbeit – Eine systematische Darstellung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes für die Praxis, NWB 2006, 827; Vahle, Sammelauskunftser...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Begünstigung durch eine "schädliche" Präferenzregelung

§ 4j EStG setzt als weiteren Tatbestand eine niedrige Besteuerung der Einnahmen beim Gläubiger (verbundene Person) aufgrund einer Präferenzregelung (wie z. B. Patentbox) voraus. Nicht erfasst werden Zahlungen, die beim Empfänger aufgrund des (auch für die übrigen Einkünfte geltenden) Regelsteuersatzes niedrig besteuert werden. Eine niedrige Besteuerung liegt bei einem Steuer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass der Neuregelung – Patentboxen anderer Staaten

Viele Staaten haben zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, aber auch um Anreize im internationalen Steuerwettbewerb zu setzen, in den letzten Jahren Privilegien für Lizenzeinkünfte in Form von Präferenzsystemen geschaffen. Die nachfolgende Übersicht macht dies deutlicht; sie beruht hierbei auf den Systemen zum Zeitpunkt der Einführung des § 4j EStG. "Ausweichreaktione...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Nach §§ 7 ff. AStG unterliegen die Einkünfte von ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. KStG, die weder Sitz noch Geschäftsführung im Inland haben, der deutschen Besteuerung, wenn unbeschränkt steuerpflichtige Personen zu mehr als 50 % an ihnen beteiligt sind. Zweck dieser Vorschriften ist es, die Verlagerung von Einkünften in sog. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Selbstanzeige bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

Tz. 79 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nach § 371 Abs. 1 AO wird wegen Steuerstraftaten nicht bestraft, wer (i) gegenüber der Finanzbehörde (ii) zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart (iii) in vollem Umfang (iv) die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Hierbei müssen die Angaben zu allen unverjährten Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 43 In § 90 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung[1] v. 29.7.2009, BGBl I 2009, 2302 ein neuer S. 3 eingefügt. Die Regelung wurde erheblich verschärft, indem zu den erweiterten Mitwirkungspflichten noch besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten hinzutreten, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte bestehen, dass der Stpfl. über Gesch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.1.2 Die aktuellen Entwicklungen bei der OECD – Auswirkungen von BEPS

Tz. 942 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die G20, die OECD und die EU-Kommission versuchen derzeit, St-Gestaltungsmodelle zu bekämpfen, die es ermöglichen, Gewinne in Steueroasen umzuleiten. Unter dem Begriff BEPS ("base erosion and profit shifting") werden diese Modelle zur Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Verlagerung von Gewinnen zusammengefasst. Die OECD hat mittlerw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, § 90 Abs. 2 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 2 AO trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde hinsichtlich von Auslandsbeziehungen erheblich eingeschränkt sind (Grundsatz der formellen Territorialität; vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 90 AO Tz. 18), weil Ermittlungshandlungen im Ausland grundsätzlich nicht möglich sind. Um gleichwohl zu ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die internationale Wirtschafts- und Kapitalverflechtung bringt die Notwendigkeit mit sich, die steuerlich relevanten Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten auch über die Grenzen hinaus feststellen und überprüfen zu können. In zunehmendem Maße sind die Staaten gezwungen, gegenseitig zur Abwehr von Manipulationen, die unter Ausnut...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außensteuergesetz

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das Außensteuergesetz (AStG) will ungerechtfertigte Steuervorteile unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles verhindern. Es enthält deshalb Maßnahmen gegen die Steuerflucht in > Steueroasenländer. Zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 14.05.1986 (BStBl 1986 II, 628). Zur Anwendung des AStG vgl ua BMF vom 14.05.2004, BStBl 2004 I, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. British Virgin Islands

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den britischen Jungferninseln in der Karibik gehören ua die Inseln Jost van Dyke und Peter Island (Great Harbour), Tortola (Road Town) und Virgin Gorda (Spanish Town). Sie sind als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie. Das DBA mit > Großbritannien und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Kanalinsel Jersey ist weder Teil des UK noch Kronkolonie; das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist nicht anwendbar. Als gesondertes Rechtssubjekt ist Jersey nicht Teil der > Europäische Union. § 1 Abs 3, § 1a EStG ist deshalb nicht anwendbar (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das am 30...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 701 [Autor/Stand] Maßgebliche Belastungsgrenze. Nach § 8 Abs. 3 stellt die Niedrigbesteuerung nur auf die Belastung mit Ertragsteuern ab. Dies ist insoweit bedenklich, als das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern im Ausland ein wesentlich anderes als das im Inland sein kann. Auch können sich erhebliche Unterschiede bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.2 Tax Information Exchange Agreements (TIEA)

Rz. 26a Die OECD veröffentlichte bereits im Jahr 2002 ein Musterabkommen für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch in Steuersachen (sog. Tax Information Exchange Agreement – TIEA [1]).[2] Abkommen über den Austausch von Informationen in Steuersachen werden i. d. R. mit solchen Staaten getroffen, mit denen kein DBA besteht. Auch wenn das Musterabkommen keine rechtsverb...mehr

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Zinsrichtlinie und Zinsabko... / 1 Systematische Einordnung

Zinsrichtlinie und Zinsabkommen, insbesondere das Zinsabkommen Deutschland-Schweiz, dienen der Verhinderung der Verlagerung von Kapitalvermögen in niedrig besteuernde Gebiete oder in Gebiete, in denen infolge des strikten Bankgeheimnisses unversteuertes Vermögen ("Schwarzgeld") angelegt werden kann. Zur Vermeidung einer solchen missbräuchlichen Verlagerung von Kapitalvermögen...mehr

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Anwaltsmagazin / Aktionsplan gegen Steuervermeidung und Geldwäsche

Nach der Aufdeckung anonymer Briefkastenfirmen in Panama hat Bundesfinanzminister Schäuble einen Zehn-Punkte-Plan zur Eindämmung von Steuerbetrug und Geldwäsche vorgelegt. Dieser sieht insbesondere eine stärkere internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden sowie mehr Transparenz im Hinblick auf die Besitzer von Briefkastenfirmen vor. Schon in der Vergangenheit, so der Bun...mehr

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Steueroasen (nicht kooperierende Gebiete) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Steueroasen sind Staaten oder Gebiete, die niedrige oder keine Ertragsteuern erheben und damit Stpfl. die Möglichkeit eröffnen, durch Verlagerung von Steuersubstrat die Steuerlast zu minimieren. International knüpfen Regelungen gegen Steueroasen aber nicht so sehr an niedrige oder fehlende Steuern an, sondern daran, dass diese Staaten oder Gebiete k...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 1 Systematische Einordnung

Steueroasen sind Staaten oder Gebiete, die niedrige oder keine Ertragsteuern erheben und damit Stpfl. die Möglichkeit eröffnen, durch Verlagerung von Steuersubstrat die Steuerlast zu minimieren. International knüpfen Regelungen gegen Steueroasen aber nicht so sehr an niedrige oder fehlende Steuern an, sondern daran, dass diese Staaten oder Gebiete keine Vereinbarungen über e...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / Literaturtipps

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Steueroasen (nicht kooperie... / 3 Praxisfragen

Die Vorschriften über Besteuerung der Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperierenden Gebieten sind so nachteilig für den Stpfl., dass diese Geschäftsbeziehungen wirtschaftlich unattraktiv werden können. Im Fokus der Finanzbehörden stehen dabei insbesondere Beziehungen zu Finanzinstituten in diesen Gebieten. Deutschland hat mit einer Mehrzahl von niedrig besteuernden Staaten und...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 4 Beratungshinweise

Bei der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu niedrig besteuernden Staaten und Gebieten ist zu berücksichtigen, dass ein Staat oder Gebiet auch bei Bestehen eines Auskunftsabkommens "nicht kooperierend" sein kann, wenn er tatsächlich nicht die von der deutschen Finanzverwaltung gewünschten Auskünfte erteilt. Dieser Fall kann eintreten, weil die niedrig besteuernden Gebiete ...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Als nicht kooperierende Gebiete, bei denen Wirtschaftsbeziehungen besonderen steuerlichen Regeln unterliegen, werden Staaten und Gebiete bezeichnet, mit denen kein Abkommen besteht, das die Erteilung von Auskünften entsprechend Art. 26 OECD-MA 2005 vorsieht, die keine vergleichbaren Auskünfte erteilen oder keine Bereitschaft hierzu zeigen. Art. 26 OECD-MA enthält eine umfang...mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis in § 30a AO geregelt. Grundsätzlich müssen auch die Kreditinstitute die Auskunftspflichten nach §§ 93ff. AO erfüllen, also über die Bankdaten ihrer Kunden Auskunft geben; vgl. § 30a Abs. 5 S. 1 AO. Bei Auskunftsersuchen muss die Finanzbehörde auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden Rücksicht nehmen (§ 30...mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 3 Beratungshinweise

Das Bankgeheimnis steht international unter derart starkem Druck, dass mit einer fortlaufenden Einschränkung gerechnet werden muss. Die Bundesrepublik hat ein dichtes Netz von DBA und Auskunftsabkommen geschaffen, wonach sich die Banken nicht mehr auf ein Bankgeheimnis berufen können. Eine andere Frage ist jedoch, inwieweit sich diese rechtlichen Möglichkeiten zur Auskunftse...mehr

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ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk...mehr

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Compliance-Management: Bede... / 3.2 Kriminalitätsbekämpfung am Beispiel von Korruptionsprävention

Wenn es um Kriminalitätsbekämpfung geht, wird traditionell zwischen Kriminalität von außen und Kriminalität durch eigene Mitarbeiter unterschieden. Häufig hören wir dabei zur Erläuterung, dass man, ebenso wie sich Kriminalität in der Gesellschaft nicht ausschließen lässt, nicht verhindern könne, dass einzelne Mitarbeiter straffällig würden. Das ist richtig, hilft dem Complia...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / 1. Einleitung

Ausländische Familienstiftungen, insbesondere aus Liechtenstein, aber auch aus Österreich, sind aufgrund ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltungsfreiheiten für deutsche,[4] aber auch für schweizerische[5] Rechtsanwender für die Organisation der Unternehmens- und Vermögensnachfolge attraktiv geworden.[6] Ehemals bestehende Bedenken seitens der Finanzverwaltungen hinsichtlich der...mehr

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Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG

Leitsatz Bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG handelt es sich um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist ­deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen. Normenkette § 7 Satz 1, § 9 Nrn. 3, 7 und 8 GewStG, § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5.5 Grenzüberschreitende Simultanprüfungen und gemeinsame Außenprüfungen

Rz. 73 Die Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung enden grundsätzlich an der Grenze. Da die Überprüfung von Steuersachverhalten Ausübung von Hoheitsgewalt ist, sind der Finanzverwaltung Überprüfungsmöglichkeiten nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik eingeräumt. Hoheitsakte auf dem Staatsgebiet anderer Staaten sind ihr generell verboten. Da für die Überprüfung grenz...mehr

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Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist unionsrechtmäßig

Leitsatz 1. Eine Person steht einem Steuerpflichtigen i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 AStG nahe, wenn eine dritte Person am Grund- oder Stammkapital sowohl der Person als auch des Steuerpflichtigen unmittelbar oder mittelbar wesentlich beteiligt ist. Beschränkungen im Innenverhältnis aufgrund einer Treuhand sind ebenso unbeachtlich wie Stimmrechtsbeschränkungen. Gleiches gilt...mehr

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Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung

Leitsatz 1. Die Zurechnung des Einkommens nach § 15 Abs. 1 S. 1 AStG a.F. setzt voraus, dass die ausländische Stiftung eigene Einkünfte erzielt. Dies ist nicht der Fall, wenn die betreffenden Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind. 2. Gegen eine Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung nach § 15 Abs. 1 S. 1 AStG a.F. bestehen keine unionsrechtl...mehr

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Verwertung von Bankdaten auf angekauften CDs ist zulässig

Leitsatz Das Finanzamt kann die Informationen aus angekauften Steuerdaten-CDs mit Angaben über ausländische Bankvermögen deutscher Sparer auswerten. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Verwendung im Besteuerungsverfahren rechtmäßig ist. Ein Beweisverwertungsverbot folgt auch nicht aus einer behördlichen Straftat. Denn es liegt weder Hehlerei vor noch gibt es...mehr

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Irland als "Steueroase" für Versicherungsunternehmen

Leitsatz Ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Betrieb eines Versicherungsunternehmens i.S.d. Aktivitätsklausel des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG a.F. kann auch gegeben sein, wenn die ausländische Tochtergesellschaft durch einen Betriebsführungsvertrag ein anderes Unternehmen mit der Ausführung des Versicherungsgeschäfts betraut hat. Normenkette § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG Sachverhalt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG, Steu... / 8.2 Informationsaustausch nach Art. 26 Abs. 1 OECD-MA 2005

Rz. 43 Art. 26 Abs. 1 OECD-MA 2005 verpflichtet die vertragschließenden Staaten, alle Informationen auszutauschen, die voraussichtlich zur Durchführung des jeweiligen DBA, darüber hinaus aber auch zur Durchführung jeglicher Besteuerung in dem ersuchenden Staat, seinen Unterorganisationen oder örtlichen Behörden erforderlich sind. Der Informationsaustausch ist damit nicht auf...mehr