Rz. 1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Zu den britischen Jungferninseln in der Karibik gehören ua die Inseln Jost van Dyke und Peter Island (Great Harbour), Tortola (Road Town) und Virgin Gorda (Spanish Town). Sie sind als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie. Das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist nicht anwendbar. Sie stellen ein gesondertes Rechtssubjekt dar und sind nicht Teil der > Europäische Union. § 1 Abs 3, § 1a EStG ist deshalb nicht anwendbar (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff).

 

Rz. 2

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Zwischen Deutschland und den britischen Jungferninseln besteht ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (vgl Bekanntmachung vom 30.03.2010, BGBl 2010 II, 507) sowie ein Abkommen über Informationsaustausch in Steuer- und Steuerstrafsachen (vgl Gesetz vom 30.09.2011, BGBl 2011 II, 895; 2012 I, 283), das am 04.12.2011 in Kraft getreten ist (BGBl 2012 II, 291). Ergänzend > Steueroasenländer.

 

Rz. 3

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Ein weitergehendes DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff, > Doppelbesteuerung Rz 1--5, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Die britischen Jungferninseln gehören zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen). Es gelten die Reisekostensätze für das Vereinigte Königreich (> Anh 2 Reisekosten (Ausland) – Vorbemerkung).

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