Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 118 Im Kanton Zürich sind der Ehegatte, der eingetragene Partner und die Nachkommen des Erblassers/Schenkers von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (§ 11 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Zürich [ ESchG ZH][115]). Adoptivkinder werden dabei den leiblichen Kindern gleichgestellt (§ 25 ESchG ZH). Ansonsten steuerbefreit sind nur Gelegenheitsgeschenke b...mehr

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Anhang / VIII. Erlass betr. Anrechnung ausländischer Nachlasssteuer

Rz. 12 (Erlass FinM Nordrhein-Westfalen S 3831 – 2 – V A 2 – vom 25. Januar 1991). Wird eine ausländische Erbschaftsteuer als Nachlasssteuer erhoben, so ist nach dem BFH-Urteil vom 6.3.1990 – II R 32/86 – (BStBl II, 786) als die auf den Erwerber anfallende ausländische Steuer i.S. des § 21 Abs. 1 ErbStG diejenige Steuer anzusehen, die anteilig auf die von ihm als Nachlassbegü...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 85 Im Kanton Zug sind die Ehegatten, Lebenspartner, direkten Nachkommen und Stiefkinder sowie Eltern und Stiefeltern des Erblassers/Schenkers von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (§ 175 Abs. 1 Steuergesetz Zug (StG ZG)[99]). Darüber hinaus gewährt Zug in § 175 Abs. 3 StG ZG weitere Steuerbefreiungen, u.a. den Hausrat des Erblassers sowie einen Freibetrag von ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 121 Nach dieser durch das SEStEG vom 13.12.2006[127] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA)[128] oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode)[129] des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / Zusammenfassung

Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Pauschalbesteuerung

Rz. 6 Das schweizerische Steuerrecht kennt die sog. "Besteuerung nach dem Aufwand", welche auch unter dem Begriff. "Pauschalbesteuerung" bekannt ist.[12] Diese Pauschalbesteuerung steht grundsätzlich nur natürlichen Personen zu, die weder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben.[13] Als weitere Voraussetzung ist erforderli...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Grundstückgewinnsteuer

Rz. 21 Die vom Veräußerer zu tragende Grundstückgewinnsteuer (GstGSt) und die i.d.R. vom Erwerber zu leistende Handänderungssteuer fallen grundsätzlich parallel auf Veräußerungstatbestände im Hinblick auf Immobilien an. Rz. 22 Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens sind auf Bundesebene steuerfrei. Sie werden aber in sämtlichen Kantonen mit der...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 38 Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[53] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaat...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / V. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Rz. 60 Auch auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern ist es Aufgabe des Doppelbesteuerungsabkommens, die ggf. konkurrierenden Besteuerungsrechte Deutschlands und der Schweizer Kantone zu regeln. Dabei umfasst das DBA Schweiz/Deutschland (E) nur Erbschaften. Der Vermögensanfall durch Schenkungen unter Lebenden, der in Inlandsvermögen i.S.v. § 121 des Deutschen Bewertungsgesetzes (...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 49 In Italien ansässige Personen unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der italienischen Einkommensteuerpflicht (sog. Welteinkommensprinzip). Als im Sinne des Art. 2 Abs. 2, Abs. 2-bis TUIR[25] in Italien steuerlich ansässig gilt, wer für den überwiegenden Teil des Steuerjahres (183 bzw. 184 Tage) in einer italienischen Gemeinde gemeldet ist, in Italien ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Steuerlicher Vorteil

Rz. 20 Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.2 Rechtslage ab dem 1.7.2016

Ab dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 gelten für Erwerbe, bei denen die Steuer nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen. Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- un...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 6. Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften

Rz. 16 Eine weitere Besonderheit des österreichischen Steuerrechts im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht besteht in der Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Diese Besonderheit zeitigt Auswirkungen für Zuzügler, die auch nach ihrem Zuzug nach Österreich Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind, wobei es im Hinblick auf die Steuerpflicht des Gesc...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / Literaturtipps

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 54 Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Ver...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) ATAD-Umsetzungsgesetz

Rz. 70 Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die bisherige starre ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Vergleichbare Steuerpflicht im Zuzugsstaat

Rz. 86 Auf eine im Zuzugsstaat einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Steuer kommt es im Gegensatz zur Vorgängerregelung (§ 6 Abs. 5 S. 1 AStG a.F.) nicht mehr an.mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 4. Zeitmoment

Rz. 162 Nach § 21 Abs. 1 S. 4 ErbStG besteht eine Fünf-Jahres-Grenze: Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren nach der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist. Daneben darf der deutsche Steuerfall noch nicht abgeschlossen sein, da nach Auffassung beispielsweise des F...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Weiteranwendung des § 20 Abs. 6 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 32 § 20 Abs. 6 UmwStG a. F.[1] erklärte die Regelung des § 21 Abs. 2 S. 3 bis 6 UmwStG a. F.[2] zur Stundung nebst Ratenzahlung der fälligen Steuer über 5 Jahre für entsprechend anwendbar. Die Stundungsregelung konnte von einem Einbringenden i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. in Anspruch genommen werden, wenn nach § 20 Abs. 3 UmwStG a. F. zwingend der Teilwert angesetzt w...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache DMC

Rz. 128 Der EuGH hat in dem insgesamt nur schwer nachzuvollziehenden[140] Urteil in der Rechtssache DMC [141] zur deutschen gegenständlichen Entstrickungsbesteuerung festgehalten, dass die deutsche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 S. 3, 4 EStG europarechtskonform ist. In dem vom FG Hamburg vorgelegten Fall wurden Kommanditanteile rückwirkend (zum 31.12.2000) in die Kom...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VI. Kirchensteuern

Rz. 27 Die Kirchensteuer ist eine kantonale Steuer. In nahezu sämtlichen Kantonen sind die evangelisch-reformierte (protestantische) sowie die römisch-katholische Kirche anerkannt und somit zur Erhebung einer Kirchensteuer ermächtigt. In verschiedenen Kantonen sind auch die christkatolische Kirche[39] sowie die israelitische Kultusgemeinschaft[40] zur Erhebung einer Kirchens...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / VII. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Rz. 133 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG tritt die erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre [148] dauernd im Ausland aufgehalten ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 95 Im Kanton Thurgau sind der überlebende Ehegatte bzw. bei einer eingetragenen Partnerschaft der überlebende Partner sowie die Nachkommen des Erblassers inklusive Stief- und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis mindestens sieben Jahre bestanden hat, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.[105] Deren Nachkommen sind jedoch steuerpflichtig (§ 6 Gesetz über ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / g) Verstoß gegen Europarecht?

Rz. 92 Interessant zu beobachten wird sein, ob die neue, von der Qualität des Zielstaats (EU/EWR-Staat oder nicht) unabhängige Ratenlösung europarechtlichen Anforderungen standhalten wird. Denn der Gesetzgeber begründet den Wegfall der Stundungsmöglichkeit hin zur ratierlichen Lösung mit der Rechtsprechung des EuGH.[101] Negiert wird hierbei jedoch überraschenderweise[102] a...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) Sachverhalt

Rz. 141 Frau van Hilten, niederländische Staatsangehörige, verstarb am 22.11.1997. Sie hatte bis Anfang 1988 in den Niederlanden, anschließend in Belgien und seit 1991 in der Schweiz gelebt. Ihr Nachlass bestand insbesondere aus in den Niederlanden, in der Schweiz und in Belgien belegenen unbeweglichen Sachen, aus Kapitalanlagen in Form von in den Niederlanden, Deutschland, ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 150 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht scheidet nach § 4 Abs. 2 AStG aus, wenn der Nachweis erbracht wird, dass für den Teil des Erwerbs, der nach § 4 Abs. 1 AStG steuerpflichtig wäre, im Ausland eine Steuer entrichtet wird, die mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer beträgt, die nach § 4 Abs. 1 AStG auf diese Teile des Erwerbs erhoben würde. Hier lohnt sich ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 113 Im Kanton Aargau sind die Ehegatten, der eingetragene Partner, die Nachkommen, die Stiefkinder, Eltern, Stiefeltern sowie die Pflegekinder und -eltern (sofern das Pflegeverhältnis mindestens zwei Jahre bestand) des Erblassers/Schenkers von der Erbschafts- und Schenkungsteuer nach § 142 Abs. 3 Steuergesetz Aargau (StG AG)[112] befreit. Ebenfalls sind juristische Perso...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / aa) Sachverhalt

Rz. 41 Der deutsche Gesetzgeber hat als Reaktion auf das Urteil des EuGH v. 8.6.2016 in der Rechtssache C-479/14 (Hünnebeck) im Zuge des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) in § 16 Abs. 2 ErbStG (beschränkte Erbschaftsteuerpflicht) eine Neuregelung aufgenommen, wonach für Erwerbe, für welche die Steuer nach dem 24.6.2017 entsteht (vgl. § 37 Abs. 14 ErbStG), der pers...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 5. Mitwirkungspflichten

Rz. 163 Gemäß § 21 Abs. 3 S. 1 ErbStG, einer die verstärkten Mitwirkungspflichten in Auslandssachverhalten aus § 90 Abs. 2 AO konkretisierenden Norm, muss der Erwerber dem Finanzamt die Höhe des Auslandsvermögens und die Festsetzung der Zahlung der ausländischen Steuer mittels entsprechender Urkunden nachweisen. Diese Urkunde wird in der Regel der ausländische Steuerbescheid...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / bb) Vorlagefragen

Rz. 42 Als Erstes weist das vorlegende FG Düsseldorf darauf hin, dass nach der vom deutschen Gesetzgeber wie vorstehend beschrieben vorgenommenen Änderung des § 16 Abs. 2 ErbStG Erwerbe, für welche die Steuer nach dem 24.6.2017 entsteht (vgl. § 37 Abs. 14 ErbStG), der persönliche Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG zu verringern ist. Nach dieser neuen Bestimmung sei der Freib...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Handänderungssteuer

Rz. 25 Auch die Handänderungssteuer wird lediglich von den Kantonen,[35] nicht dagegen vom Bund, erhoben. Steuerauslösender Tatbestand ist hier u.a. der durch Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung begründete entgeltliche oder unentgeltliche Eigentumsübergang von Rechten an Grundstücken. Kantonsabhängig können u.a. Handänderungen zwischen nahen Verwandten und/oder aufgrund Schen...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 67 Bis Ende 2006 war die Steuer auf die stillen Reserven nach § 6 AStG a.F. unmittelbar bei Wegzug fällig. Nachdem der EuGH in dem nachstehend besprochenen Urteil in Sachen de Lasteyrie die dem § 6 AStG a.F. in etwa entsprechende französische Regelung zur Wegzugsbesteuerung für europarechtswidrig erklärt hat, wurde im Rahmen des SEStEG die Vorschrift des § 6 AStG neu gef...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 7. Vorlage des BFH an den EuGH

Rz. 166 Im Fall der Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und spanischer Erbschaftsteuer hat der BFH mit Beschluss vom 16.1.2008 dem EuGH verkürzt dargestellt u.a. folgende auch im Verhältnis zu Österreich höchst relevante Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:[175]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 2000, Beil 10; Jünger, Liquidation und Halb-Eink-Verfahren, BB 2001, 69; Förster/van Lishaut, Das kstliche EK iSd §§ 27–29 KStG 2001, FR 2002, 1205 und 1257; Knödler, Verwendungsfiktion bei GA im Halb-Eink-Verfahren und Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap, StStud 2002, 607; Voß/Unbescheid, Kein Dopp...mehr

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Anhang / IX. Verordnung des öst. BMF betr. inländische Zweitwohnsitze

Rz. 13 (VO des öst. BMF-Schreiben veröffentlicht im newsletter des öst. BMF v. 20.11.2003; abrufbar unter www.bmf.gv.at/steuern/Einkommensteuer/Verordnungen/Zweitwsvo.pdf.) Auf Grund des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet: § 1. (1) Bei Abgabepflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als 5 Kalenderjahre im Ausland befindet, begründet eine ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Status Quo durch die Erbschaftsteuerreform

Rz. 37 Die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers oder des Begünstigten an, § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2a ErbStG. Auf die Inländereigenschaft des Erwerbers kommt es nur an, wenn sich die unbeschränkte Steuerpflicht nicht bereits aus der Person des Erblassers ergibt. Wenn nur der Erwerber Inländ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Gesetz über Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien

Rz. 116 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Testo unico sulle successioni e donazioni geregelt.[62] Im Jahr 2000 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer von der Regierung Amato II mit dem Gesetz Nr. 342/2000 gesenkt und im Jahr 2001 von der Regierung Berlusconi II mit dem Gesetz Nr. 383/2001 abgeschafft. Die Steuer wurde 2006 von der Regierung Prodi II mit dem Gesetze...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 39 § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F.[1] sieht die Aufdeckung und Besteuerung der in einbringungsgeborenen Anteilen ruhenden stillen Reserven dann vor, wenn das Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn aus diesen Anteilen ausgeschlossen wird. Da es bei einem Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts regelmäßig nicht zu einem Liquiditätszufluss kommt, gestattet § 21 Abs...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. DBA Schweiz/Deutschland (E)

Rz. 47 Mit dem zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern abgeschlossenen und am 28.9.1980 in Kraft getretenen Abkommen wollte Deutschland sein innerstaatliches Besteuerungsrecht möglichst umfassend aufrechterhalten. Entsprechend enthält auch das DB...mehr

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Anhang / IV. BMF-Schreiben betr. Ansässigkeit nach Art. 4 DBA Schweiz

Rz. 8 (BMF-Schr. v. 25.1.2000 – IV B 3 – S 1301 Schz – 1/10.) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der seinen Wohnsitz in Frankreich hat, in Deutschland weder über einen Wohnsitz verfügt, noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig beh...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.1 Rechtslage zwischen dem 1.1.2009 bis 30.6.2016

Bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016[1] galten für Erwerbe, bei denen die Steuer vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen: Begünstigtes Vermögen Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen liegt begünstigtes Vermögen immer dann vor, wenn ein nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG inländischer Wirtschaftsteil oder ein nach § 159 BewG selb...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Entscheidung des EuGH

Rz. 143 Der EuGH hält zum einen fest, dass es sich beim Erwerb von Todes wegen durchaus um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 73b EG handelt; ausgenommen sind lediglich die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen. Rz. 144 Dagegen stellt eine nationale Regelung, nach der der Übergang eines Nachlasses eines Angehörigen ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / III. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 61 Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.1 Rechts- und Fachaufsicht des BMAS über die BA

Rz. 9 Die Aufsichtsregelungen über die Versicherungsträger der Sozialversicherung nach den §§ 87ff. SGB IV gelten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht, weil die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II nicht als Versicherungsträger tätig wird. Aus demselben Grund gelten die Regelungen des § 393 SGB III zur Aufsicht im Rechtskreis der Arbeitsförderung nicht....mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.2.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG kommen hier dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im Dezember 2015 einen Geldbetrag i. H. v. 750.000 EUR, damit sich diese an einer Personengesellschaft beteil...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.3.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG bzw. des § 13c ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG oder § 28a ErbStG kommen dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an der Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im November 2019 einen Geldbetrag i. H. v. 750.000...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 § 13c, seit dem 1.7.2016: § 13d ErbStG, neu in das ErbStG eingefügt. § 13d ErbStG sieht eine teilweise Steuerbefreiung (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen) für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke vor. Anwendung findet die Regelung u. a. bei einem Erwerb von Todes wegen (bei Schenkungen siehe ...mehr