Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Geschenke, Geschäftsfreunde / 9.1 Widerruflichkeit der eingeräumten Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH vom 15.6.2016 sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich.[1] Der Wortlaut der Vorschrift enthält keine Regelung, die den Widerruf des Wahlrechts ausschließt. Antrags- oder Wahlrechte, die nicht ausdrücklich unwiderruflich ausgestaltet sind, könnten anderweitig ausgeübt werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und ...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 1. Einleitung

Die zunehmende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens macht auch Überlegungen erforderlich, ob und in welchem Umfang Steuerbescheide bei der Datenübermittlung durch Dritte geändert werden können. Der Gesetzgeber hat dies mit der Einführung von 175b AO umgesetzt. § 175b Abs. 1 bis 3 AO ist erstmals anzuwenden, wenn steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen für Besteuerungs...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 5. Änderungsbefugnis nach § 175b AO bei versehentlicher Nichtberücksichtigung von Daten durch FA

Hat das FA im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid zutreffend den Arbeitslohn aufgrund vorliegender elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen aus zwei Arbeitsverhältnissen des Steuerpflichtigen in dem Veranlagungszeitraum und in einem aufgrund eines Einspruchs geänderten Einkommensteuerbescheid entsprechend der im Einspruchsverfahren nachgereichten (unrichtigen) Steuererklä...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 6. Fazit

§ 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektronisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Dies gilt insb. für die Frage des...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 4. Anwendung von § 175b AO bei Datenübermittlung nach erstmaliger Veranlagung

Im vom Niedersächsischen FG entschiedenen Streitfall stellte sich das Problem, dass im Zeitpunkt der Durchführung der erstmaligen Veranlagung die Rentenbezugsmitteilung der Rentenversicherung über die Einnahmen des Steuerpflichtigen aus der Leibrente noch nicht vorgelegen hatte. Nach dem Wortlaut der Norm bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des § 175b Abs. 1 AO dann erf...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 3. Anwendung von § 175b AO bei fehlerfreier Datenübermittlung

Im vom FG Münster entschiedenen Streitfall erhielt der Steuerpflichtige im Kalenderjahr 2018 eine Abfindung i.H.v. 9.000 EUR. Diese war laut der durch den Arbeitgeber der Finanzverwaltung elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung in dem als Bruttoarbeitslohn ausgewiesenen Betrag enthalten. In ihrer Einkommensteuererklärung trugen die zusammenveranlagten Eheleute die...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] § 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen....mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 2. Änderung nach § 175b Abs. 1 AO auch bei Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach Einzelsteuergesetz

Urteil des BFH: Mit Urteil v. 8.9.2021 (BFH v. 8.9.2021 – X R 5/21, BStBl. II 2022, 398 = AO-StB 2022, 146 [Weigel]) hat der BFH sich erstmals mit der Änderungsvorschrift des § 175b AO befasst. Er stellte klar, dass die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO zulässig ist, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung – entgegen der gesetzli...mehr

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Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (AO-StB 2024, Heft 4, S. 119)

Ein Überblick über die ersten zu § 175b AO ergangenen Gerichtsentscheidungen StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] § 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- ...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) (AO-StB 2024, Heft 4, S. 115)

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wede...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Wirkung

Formelle Bestandskraft, aber keine materielle Bestandskraft: Der Vorbehalt der Nachprüfung bewirkt gem. § 164 Abs. 2 S. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann, solange der Vorbehalt wirksam ist. Demnach erwächst ein mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehener Steuerbescheid zwar in formelle Bestandskraft – er wird unanfechtbar –, sofern er nic...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgegeben wird (§ 167 Abs. 1 S. 1 AO). Beispiele: Umsatzsteuervoranmeldung (§ 18 Ab...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Inhalt

Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonstige Steue...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Anfechtung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 2 AO)

§ 164 Abs. 3 S. 2 AO ordnet an, dass die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Daher muss die Mitteilung der Aufhebung in der für Steuerbescheide geltenden Form (§ 157 Abs. 1 S. 1 AO) ergehen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 157 Abs. 1 S. 3, § 356 AO) versehen werden. Beraterhinweis Die wesentliche ...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Ausnahme: Pflicht zur Aufhebung nach Außenprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 3 AO)

Betrifft eine Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) einen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheid, so ist der Vorbehalt zwingend aufzuheben, wenn sich Änderungen gegenüber der Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht ergeben. Das FA ist in diesem Fall zur Aufhebung des Vorbehalts gem. § 164 Abs. 3 S. 3 AO verpflichtet. Beachten Sie: Der Vorbehalt de...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Grundsatz: Ermessensentscheidung der Finanzbehörde

So, wie die Finanzbehörde eine Steuerfestsetzung ohne weitere Begründung mit einem Vorbehalt der Nachprüfung versehen kann, kann sie ihn auch jederzeit – d.h. ohne weitere Begründung – wieder aufheben (§ 164 Abs. 3 S. 1 AO; vgl. insoweit z.B. BFH v. 28.5.1998 – V R 100/96, BStBl. II 1998, 502). Bei Steueranmeldungen gilt, dass der kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung gelt...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung

Insb. in Klageverfahren, deren Gegenstand ein auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhender Steuerbescheid bildet, hat sich folgende Verfahrensweise in der finanzgerichtlichen Praxis bewährt: Der Kläger legt im Klageverfahren die bislang ausstehende Steuererklärung vor. Die Beteiligten erklären sich mit einer zunächst erklärungsgemäßen Steuerfestsetzung unter dem Vorbeha...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / [Ohne Titel]

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wedel...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Wirksamkeit bis zur Aufhebung

Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt so lange wirksam, bis er aufgehoben wird oder nach § 164 Abs. 4 AO kraft Gesetzes entfällt (dazu nachfolgend unter 5.). Zu den Konsequenzen für das Rechtsbehelfsverfahren s. unten.mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / V. Vorbehalt der Nachprüfung und Rechtsbehelfsverfahren

1. Anfechtung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 2 AO) § 164 Abs. 3 S. 2 AO ordnet an, dass die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Daher muss die Mitteilung der Aufhebung in der für Steuerbescheide geltenden Form (§ 157 Abs. 1 S. 1 AO) ergehen und mit einer Rechtsbehelfsbelehr...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / I. Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 S. 1 AO)

1. Inhalt Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonst...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / III. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

1. Wirksamkeit bis zur Aufhebung Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt so lange wirksam, bis er aufgehoben wird oder nach § 164 Abs. 4 AO kraft Gesetzes entfällt (dazu nachfolgend unter 5.). Zu den Konsequenzen für das Rechtsbehelfsverfahren s. unten. 2. Grundsatz: Ermessensentscheidung der Finanzbehörde So, wie die Finanzbehörde eine Steuerfestsetzung ohne weitere Begründung mi...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / II. Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3, §§ 167 f. AO) und Vorauszahlungsbescheide (§ 164 Abs. 1 AO)

1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgege...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Vorauszahlungsbescheid (§ 164 Abs. 1 S. 2 AO)

Die Festsetzung einer Vorauszahlung, z.B. nach § 37 Abs. 3 S. 1 EStG, ist stets eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Demnach kann jederzeit die Änderung des Vorauszahlungsbescheids gem. § 164 Abs. 2 AO beantragt werden.mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und § 68 FGO

Der Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ist ein Änderungsbescheid i.S.v. § 68 FGO. Ein Bescheid, mit dem das FA nach § 164 Abs. 3 S. 1 AO den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebt, wird demnach als Änderungsbescheid ipso iure zum Gegenstand des Klageverfahrens (vgl. BFH v. 20.3.2001 – VIII R 44/99, BFH/NV 2001, 1133; BFH v. 25.2.2009 – IX R 24/08, BStBl. I...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / VI. Zusammenfassung

Die vorstehenden Ausführungen haben einige wesentliche verfahrensrechtliche Aspekte des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO in den Blick genommen, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sein können. Der Berater muss bedenken, dass eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sich im Hinblick auf § 164 Abs. 2 AO sowohl als Vorteil als auch als Nac...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / IV. Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung bei Eintritt der Festsetzungsverjährung (§ 164 Abs. 4 AO)

Gemäß § 164 Abs. 4 S. 1 AO entfällt der Vorbehalt der Nachprüfung ipso iure, wenn die Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 AO) abläuft, so dass es in diesem Fall keiner expliziten Aufhebung bedarf. Mit Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO infolge der Festsetzungsverjährung entfällt für die Finanzbehörde auch die Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 10 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (§ 23 Abs. 9 GrEStG)

Rz. 11 Mit Art. 29 Nr. 1a bis e JStG 2010 v. 8.12.2010, BGBl I 2010, 1768, sind § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG neu gefasst worden. Dadurch wurden bei diesen Steuerbefreiungen im Wesentlichen die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt. Mit der durch Art. 29 Nr. 3 JStG 2010 neu angefügten Vorschrift des § 23 Abs. 9 GrEStG wurde geregelt, dass die neu gefassten Steuer...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.1 Methodenwahl

Bei einem dem (notwendigen) Betriebsvermögen zugeordneten Kraftfahrzeug (Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt), kann der Unternehmer im Rahmen eines Wahlrechts die Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung vornehmen. Die Wahl besteht dann zwischen der genauen Berechnung mit einem Fahrtenbuch und der pauschalen Ermittlungsmethode in Form der 1 %-Regelung. F...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / ELSTER

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Änderung Bescheide

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.42 § 176 AO (Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

• 2024 Verwaltungsvorschriften/Besonderheiten/§ 176 AO Verwaltungsvorschriften sind zwar gegenüber dem Steuerpflichtigen nicht bindend. Ihnen kommt aber in der Praxis eine erhebliche faktische Bindung zu. So sind z.B. Abweichungen hiervon im Freitextfeld anzugeben. Auch können sich Rechtsansprüche insoweit für den Steuerpflichtigen ergeben nach den Grundsätzen der Selbstbindu...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.38 § 173 AO (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel)

• 2021 Änderung bei Tatsachen mit gegenläufiger Auswirkung / § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO Voraussetzung für die Anwendung von § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO war nach bisheriger Auffassung das Vorhandensein sowohl einer steuererhöhenden als einer steuermindernden Tatsache. Fraglich in diesem Zusammenhang ist, ob das Urteil des BFH v. 10.9.2020, IV R 6/18 dahingehend verstanden werde...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.41 § 175 AO (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen)

• 2019 Anwendung von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Rahmen der Steuerfreistellung von Sanierungserträgen bei Altfällen / § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO / § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG / § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG Nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG und § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG gilt die Steuerbefreiung für Sanierungserträge nach § 3a EStG bzw. § 7b GewStG auch für Sachverhalte, bei dene...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.37 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2019 Verluste aus privaten Kapitalanlagen/Optionen/Forderungsausfall/Knock-out-Zertifikate/Ausbuchung wertloser Aktien/§ 20 Abs. 2 EStG Nach Auffassung der FinVerw sind auch nach Einführung der Abgeltungsteuer Verluste aus privaten Kapitalanlagen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies ist mit der Auffassung des BFH nicht vereinbar. Der BFH hat Verluste aus dem Verfall...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.31 § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen)

• 2022 Überprüfung von eDaten / § 153 AO Aus dem Urteil des BFH v. 8.9.2021, X R 5/21 ergibt sich, dass auf die Richtigkeit der eDaten nicht vertraut werden kann. Der Stpfl. hat die eDaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie gelten als eigene von ihm gemachte Angaben. Es kann sich empfehlen, im Freitextfeld insoweit Zweifel oder Prüfbitten zu äußern. Auch ein Einspruch od...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.40 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2019 Häusliches Arbeitszimmer als Wirtschaftsgut / Aufteilung von Gebäuden in bis zu 4 selbständige Wirtschaftsgüter / § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 20.3.2018, 8 K 1160/15 (Az. des BFH: IX R 11/18) entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer eines privat genutzten Eigenheims entfallende Veräußerungsgewinns nicht zu Einkünften aus privaten Ve...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.6 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)

• 2019 Ausschlussfrist für den Antrag nach § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG / § 8d KStG Fraglich ist, ob der Antrag nach § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG im Rahmen der erstmaligen Abgabe der Steuererklärung für den Vz des schädlichen Beteiligungserwerbs gestellt werden muss. Dies hat das FG Thüringen mit Urteil v. 5.10.2018, 1 K 348/18 verneint. Nach Auffassung des FG Thüringen kann der Antrag...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.39 § 174 AO (Widerstreitende Steuerfestsetzungen)

• 2021 In die Ehe umgewandelte eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem Vz 2020 / § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt, sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, soweit die Ehegatten bis zum 31.12.2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung ei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.1 § 2 EStG (Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen)

• 2019 Gleichgeschlechtliche Ehe/Nachträgliche Berücksichtigung ehebezogener Aufwendungen/§ 2 Abs. 8 EStG / Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 AO und § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, wenn eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt und danach von den neuen Ehegatten...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.55 § 347 AO (Statthaftigkeit des Einspruchs)

• 2019 Vorsorgliche Rechtsbehelfe / § 347 AO Rechtsbehelfe werden häufig vorsorglich eingelegt. Geltung hat dies nicht nur für Einsprüche, sondern auch für Klagen, Revisionen oder Nichtzulassungsbeschwerden. Einsprüche können im Gegensatz zu Klagen, Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden gebührenfrei zurückgenommen werden. Allerdings können vorsorgliche Rechtsbehelfe vor d...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.23 2.31 § 124 AO (Wirksamkeit des Verwaltungsakts)

• 2020 Kapitalertragsteuer / Vorrang des Veranlagungsverfahrens gegenüber dem Anmeldeverfahren / § 124 Abs. 2 AO Im Rahmen der Kapitalertragsteuer gilt der Grundsatz des Vorrangs des Veranlagungs- gegenüber dem Anmeldeverfahren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kapitalerträge auch tatsächlich in das Veranlagungsverfahren einfließen. Von daher gilt dieser Grundsatz nicht...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2019 Berücksichtigung von Kaufpreisminderungen / § 16 Abs. 3 GrEStG / § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Fraglich ist, ob Kaufpreisminderungen als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen sind. Diese Fragestellung wurde vom FG München in seiner Entscheidung v. 11.4.2018, 4 K 103/18 – II R 15/18 und vom FG Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2019 Familienunternehmen / Regelverschonung / Optionsverschonung / Vorwegabschlag / Verwaltungsvermögen / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Bei kleinen und mittelgroßen Familienunternehmen kommt, sofern die Schwelle von 26 Mio EUR nicht überschritten wird, die Regel- oder die Optionsverschonung in Betracht. Wird ein Antrag auf Optionsverschonung gestellt, sind die insoweit zu erf...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.51 § 237 AO (Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen / § 237 AO Das BVerfG hat entschieden, dass die Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 der Höhe nach verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Begründet hat da...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.8 Für Betriebsvorrichtungen kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht steuerbilanziell eine Gewinnminderung, obwohl der Betrieb erst in Zukunft entsprechend investieren will. Kleine und mittlere Unternehmen können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens – zu welchen auch Betriebsvorrichtungen gehören – bis zu 40 % (geändert durch das ...mehr