Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.10 Insolvenzverfahren

Rz. 121 Adressat der Verwaltungsakte, die während des Insolvenzverfahrens erlassen werden (z. B. Steuerbescheide über Ansprüche gegen die Masse), ist der Insolvenzverwalter.[1] Es ist klarzustellen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter für einen bestimmten Schuldner bekannt gegeben wird. Die Bezeichnung "zu Händen" ohne Bezeichn...mehr

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Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.1.4.1 Überblick

Rz. 11 Bei Arbeitnehmenden dürfen 80 % des Regelentgelts das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen (Abs. 1 Satz 1; vgl. auch BSG, Urteil v. 13.11.2012, B 2 U 26/11 R). Die Vorschrift verfolgt das Ziel, dass Arbeitnehmende durch die Zahlung von Übergangsgeld nicht besser gestellt werden sollen, als wenn sie arbeiten würden; oft übersteigen nämlich die gesetzlichen Abzüge (Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2 Anforderungen an die Bekanntgabe

Rz. 4 Bekanntgabe bedeutet, dem Beteiligten, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Möglichkeit zu verschaffen, vom Inhalt des Verwaltungsakts Kenntnis zu nehmen. Die Bekanntgabe ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Verwaltungsakts. Sie ist das Ergebnis des Bekanntgabevorgangs. Der Bekanntgabevorgang ist unterschiedlich ausgestaltet ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 § 122 AO ist durch Gesetz v. 19.12.1985[1] um Abs. 2 Nr. 2 ergänzt worden. Als weitere Änderung sind durch Gesetz v. 22.12.1999[2] die bisher in § 155 Abs. 4 und 5 AO enthaltenen Regelungen in § 122 Abs. 6 und 7 AO übernommen worden. Dabei wurde die Regelung verallgemeinert und von Steuerbescheiden auf alle Verwaltungsakte ausgedehnt. Durch Gesetz v. 21.8.2002[3] wurde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Personenhandelsgesellschaft oder rechtsfähige GbR in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinschaft keinen Geschäftsführer hat, kann di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Nicht rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften

Rz. 97 Da dienicht rechtsfähige GbR und die Bruchteilsgemeinschaft i. d. R. keinen eigenen Namen (Firma) führen, können sie nur durch Angabe aller Gesellschafter bzw. Gemeinschafter identifizierbar bezeichnet werden.[1] Dies gilt auch für Erbengemeinschaften, Partnerschaftsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften. Zur Erbengemeinschaft vgl. auch Rz. 93. Die Bezeichnung durc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1.3 Gegenstand des Erfolglosbleibens

Rz. 32 Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen.[1] Rz. 33 Klage und Einspruchsverfahren müssen sich also (in objektiver Hinsicht) gegen dens...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.4 Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist der Nachweis über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person. Hierzu sind folgende Angaben des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person erforderlich: das Verwandtschaftsverhältnis der unterhaltenen Person zum Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten, Name, Geburtsdatum und -ort, beruf...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.2 Diese Unterlagen werden zum Abstimmen benötigt

Bereits für das Abstimmen der Buchführung werden vornehmlich folgende Unterlagen benötigt: die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht des Vorjahres sowie die Eröffnungsbilanz; Steuerbescheide und sonstige Steuerunterlagen (Prüfungsberichte, Vorauszahlungsbescheide, Grundlagenbescheide, Kontoauszüge der Finanzämter) Belege zu Kassenbuchungen Bankbewegungen Eing...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u. a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteueraußenprüfung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge vom Verband/Verein als Arbeitgeber wird vom Finanzamt überwacht. § 42f EStG (Anhang 10) bestimmt, dass die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen durchzuführen haben. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO (Anhang 1b). Für Lohnsteueraußenprüfunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) In Inland bzw EU/EWR belegen

Rn. 425 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das ursprüngliche Tatbestandsmerkmal "im Inland belegen" erklärte sich daraus, dass der Gesetzgeber die Bautätigkeit im Inland fördern wollte. Es galt der Inlandsbegriff des § 1 Abs 1 S 2 EStG (dazu s § 1 Rn 51 ff (Teller)). Der Gesetzgeber hatte eingesehen, dass der Verstoß gegen EU-Recht nicht mehr haltbar war und durch Art 1 Nr 3 des Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Entwicklung der Vorschrift

Rn. 33 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit 2000 (vorherige Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt) sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433): Reduktion der degressiven AfA für bewegliche WG des AV von maximal 30 auf 20 % der Bemessungsgrundlage bzw von maximal der dreifachen auf maximal das Doppelte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Entstehungsgeschichte der Gebäudeabschreibung

Rn. 309 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4, 5 EStG sind durch das Gesetz zur Neuregelung der AfA bei Gebäuden v 16.06.1964 (BGBl I 1964, 353, kritisch dazu Zachert/Mandler, FR 2025, 23) eingefügt worden: § 7 Abs 4 EStG (lineare Abschreibung) sollte die Berechnung der Nutzungsdauer für Gebäude vereinfachen, vereinheitlichen und für den StPfl günstiger gestalten. § 7 Abs 5 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der entscheidende Zeitpunkt für die Größenmerkmale

Rn. 84 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Hs 1 EStG aF legte diesen entscheidenden Zeitpunkt (es ist eine "Momentaufnahme" nötig) fest: Für die Größenmerkmale, um einen IAB bilden zu können,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Fälle der Rückgängigmachung (Zusammenfassung)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 7g Abs 4 S 2–4 EStG

Rn. 203 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 4 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Gebäude-AfA

Rn. 455 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte wählen (s Rn 2a, 2b), ob er sein Gebäude(-teil) linear oder degressiv abschrieb, falls die Tatbestandsvoraussetzungen auch der degressiven AfA gegeben waren (BFH BStBl II 2005, 51; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 461 (04/2023)). Dieses Wahlrecht musste er zum Beginn des AfA-Zeitraums ausüben (bis zur Bestandskraf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Bilanzberichtigung

Rn. 101 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Fall einer Bilanzberichtigung (§ 4 Abs 2 S 1 EStG, dh Bilanzänderung mangels GoB-Konformität) konnte das Größenmerkmal überschritten werden. § 7g Abs 3 EStG aF erfasste nur die Folgen einer Nichtinvestition, Abs 4 die Folgen des Verstoßes gegen die Verbleibens- und Nutzungsbedingungen. Eine Änderung des Steuerbescheids für den VZ, in dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 7g Abs 3 S 2–4 EStG

Rn. 188 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 3 S 2–4 EStG:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5 Folgen außerhalb des Einspruchsverfahrens

Rz. 101 Begehrt der Stpfl. nach dem Abschluss des Einspruchsverfahrens eine Aufhebung oder Änderung eines angefochtenen Steuerbescheids aufgrund von Tatsachen oder Beweismitteln, die zuvor nicht innerhalb der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Ausschlussfrist vorgebracht worden sind, stellt sich die Frage, ob die Ausschlusswirkung auch außerhalb des Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.4.2 Fälle des § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 264 ZPO

Rz. 15 Unabhängig davon, ob nach den obenstehenden Definitionen eine Klageänderung vorliegt, werden vom Gesetz in § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 264 ZPO bestimmte Fälle nicht als Klageänderung behandelt und sind somit ohne besondere Voraussetzungen zulässig. Rz. 16 Werden im finanzgerichtlichen Verfahren neuer Tatsachenvortrag oder neue Rechtsausführungen ergänzt, stellt dies nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.3 Objektive Klageänderung

Rz. 12 Eine objektive Klageänderung liegt hingegen vor, wenn sich der objektive Streitgegenstand ändert.[1] Dies kann durch Austausch des Antrags oder durch das Stellen eines zusätzlichen Antrags in Form einer nachträglichen objektiven Klagehäufung nach § 43 FGO geschehen.[2] Ob eine Klageänderung in diesem Sinne vorliegt, beurteilt sich daher maßgeblich nach dem ursprünglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2.1 Allgemeine Einordnung

Rz. 15 Eine Abgrenzung, wann ein Verwaltungsakt einen anderen ersetzt und wann er lediglich einen anderen Verwaltungsakt ändert, ist rechtspraktisch nicht erforderlich, da beide Möglichkeiten gleichwertig nebeneinanderstehen. Die Begriffe sind rein prozessrechtlich[1] und entsprechend dem Zweck der Norm weit auszulegen.[2] Ob begrifflich eine Änderung im Sinne des Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

1 Allgemeines 1.1 Inhalt und Systematik Rz. 1 § 175b AO enthält eine besondere Regelung zur Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass Daten eines Stpfl. nach § 93c AO nicht oder nicht richtig verarbeitet wurden, dass sie zuungunsten des Stpfl. unrichtig sind oder dass der Stpfl. seine Einwilligung zur Übermittlung der Daten nicht gibt. Zur Durchführung dieser Änderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Unrichtigkeit der übermittelten Daten, Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 regelt den Fall, dass die Daten der Finanzbehörde elektronisch übermittelt und richtig verarbeitet wurden, diese Daten aber zulasten des Stpfl. unrichtig sind. Nach Abs. 1 hat eine Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids zu erfolgen, wenn die übermittelten Daten richtig waren, aber nicht oder unrichtig verarbeitet wurden. Abs. 2 regelt demgegenüber den Fall...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Nichtberücksichtigung oder nicht zutreffende Berücksichtigung der Daten, Abs. 1

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass die mitteilungspflichtige Stelle Daten nach § 93c AO sachlich richtig übermittelt hat, diese aber nicht oder nicht richtig von der Finanzbehörde in der Steuerfestsetzung verarbeitet wurden. Die Vorschrift gilt nur hinsichtlich von Daten, die elektronisch von Dritten übermittelt werden, also nicht für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Rechtserheblichkeit der Daten, Abs. 4

Rz. 19 Abs. 4 wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] angefügt und ist nach Art. 97 § 27 Abs. 3 EGAO erstmals anzuwenden, wenn Daten i. S. d. § 93c AO der Finanzbehörde nach dem 24.6.2017 zugehen. Die Vorschrift enthält eine Änderungssperre, obwohl der Steuerbescheid die elektronisch zu übermittelnden Daten nicht oder nicht richtig berücksichtigt hat, im strengen Sinne also recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Fehlende Einwilligung des Steuerpflichtigen, Abs. 3

Rz. 16 Abs. 3 regelt den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten des Stpfl. an die Finanzbehörde übermittelt und diese die Daten in der Steuerfestsetzung berücksichtigt hat, eine nach dem Gesetz erforderliche Einwilligung des Stpfl. für die Datenübermittlung aber nicht vorliegt. Die Vorschrift regelt also den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Inhalt und Systematik

Rz. 1 § 175b AO enthält eine besondere Regelung zur Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass Daten eines Stpfl. nach § 93c AO nicht oder nicht richtig verarbeitet wurden, dass sie zuungunsten des Stpfl. unrichtig sind oder dass der Stpfl. seine Einwilligung zur Übermittlung der Daten nicht gibt. Zur Durchführung dieser Änderungen enthält § 171 Abs. 10a EStG eine we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / 2. Anhängige Revision beim BFH (V R 27/25)

In dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren (V R 27/25) gegen das Urteil des FG Münster vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K, juris) wird der BFH nun erstmals Gelegenheit haben, sich grundlegend mit der Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase bzw. der Gemeinnützigkeitsfähigkeit im Liquidationszeitraum auseinanderzusetzen. Erste Instanz FG Münster: In dem erstinstanzlich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Basic
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Leitsatz Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, rechtfertigt dies auch dann keine von der Versagung der Steuerbefreiung abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i.S.d. § 163 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn es tatsächlich nicht zu einer schädlichen Mittelverwendung gekommen ist. Sachverhalt Das finanzgerichtliche Ausgangsverfahren Nach § 163 Abs. 1 Satz 1 AO können Steuern niedriger fes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. § 175b Abs. 1 AO – Änderungsbefugnis bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten

Im Fall übernahm das FA im Rahmen der Besteuerung Daten zu einer Leibrente entsprechend den elektronischen Rentenbezugsmitteilungen der Lebensversicherung. Nach Bestandskraft des insoweit ergangenen Einkommensteuerbescheides übersandte die Lebensversicherung geänderte Mitteilungen. Diese übernahm der Beklagte, was zu einer höheren Steuer führte. Mit dem erfolglos gebliebenen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beginn der Festsetzungsfris... / Entscheidung

Das Gericht entschied, dass der geänderte Steuerbescheid rechtmäßig war. Die Frist, innerhalb derer das Finanzamt die Steuer festsetzen darf (Festsetzungsfrist), war noch nicht abgelaufen. Diese Frist beträgt bei der Erbschaftsteuer in der Regel vier Jahre. Wichtig ist, dass die Frist nicht schon mit dem Tod der Erblasserin beginnt, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm gem. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG der Rechtsweg, d. h. der Zugang zu den Gerichten, offen.[1] Der Zugang zu den ordentlichen Gerichten wird allerdings gem. Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG nur eröffnet, wenn eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist. Insoweit eröffnet § 33 FGO vorrangig für bestimmte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 3 Rund um die Steuererklärung

Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2025 endet am 31.7.2026. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Bei einer Antragsveranlagung ist die Erklärung bis zum 31.12.2029 abzugeben. Praxis-Tipp Vereinfachte Erklärungsvordrucke (Arbeitnehmer/Nur-Rentner) Für Steuerbür...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 4 Veranlagungsarten → Zeile 19

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2025 ein z. v. E. bis zu 12.096 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es 3 Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Hinweis Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge, die nicht zu einer der anderen Einkunftsart (Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gehören. Diese Kapitalerträge sind im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 8 Vollmacht

Soll der Steuerbescheid einer anderen Person zugesandt werden, sollte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a AO) über →www.elster.de oder andere Softwareanbieter genutzt werden. Eine gesonderte Empfangsvollmacht kann aber auch formlos in Papierform erteilt werden. Dazu ist in Zeile 37 eine "1" einzutragen. Unterschrift Wird die Einkommensteuererklärung in Papierform abgegeben, muss di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. Überblick Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.13 Beitragsrückerstattungen

Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42 Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, Haftpfli...mehr