Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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§ 39 Steuerrecht / c) Aussetzung der Vollziehung

Rz. 4 Die Einlegung des Einspruchs hemmt die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes nicht. Es bedarf der Aussetzung der Vollziehung, § 361 AO. Nach dieser Vorschrift kann die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, die Vollziehung von Amts wegen ganz oder teilweise aussetzen. Es empfiehlt sich aber, einen ausdrücklichen Antrag auf Aussetzu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / 8. Kosten/Gebühren

Rz. 14 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Damit gibt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen jedoch Steine statt Brot. Denn die Auslagen und Gebühren für den Bevollmächtigten erhält der Rechtsbehelfsführer nicht erstattet, wenn er im Rechtsbehelfsverfahren obsiegt. Nur für den Fall, dass der Rechtsbehelfsführer erst im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren Erfolg h...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin er...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Pensionsrückstellung für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung

Verwaltungsauffassung: Gemäß BMF-Schreiben vom 17.2.2002[18] kann eine Pensionsrückstellung nur insoweit gebildet werden, als der Versorgungsanspruch auf eine garantierte Mindestleistung entfällt. Baut eine Altersvorsorge hingegen auf einer Versorgungszusage auf, die einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen unter der aufschiebenden Bedingung einräumt, das...mehr

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Berichtigung einer bestandskräftigen Kirchensteuerfestsetzung nach § 175b AO

Leitsatz Ein Steuerbescheid ist nach § 175b Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Sachverhalt Der Kläger ist im Jahr 2017 aus der Kirche ausgetreten. Die Meldebehörde übermittelte daraufhin den Kirchaustritt bzw. die fehlende Kirchenzugehörigkeit an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses berücksichtigte die...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.1.5 Weitere allgemeine Angaben

In der Umsatzsteuererklärung sind noch weitere Angaben zu machen, die weniger mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun haben, sondern eher verfahrenstechnischer Natur sind bzw. die Veranlagung betreffen: In der Zeile 19 wird das der Jahreserklärung zugrunde gelegte Besteuerungsverfahren abgefragt. Der Unternehmer muss angeben, ob er die Steuer nach vereinbarten Entgelten ("...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 2 Grundvoraussetzung für Fortschreibungen

Rz. 11 Fortschreibungen setzen bereits begrifflich einen vorhandenen Bescheid voraus, der durch den Fortschreibungsbescheid geändert werden soll.[1] Eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung kann mithin nur erfolgen, wenn für die wirtschaftliche Einheit bereits eine wirksame Feststellung vorliegt. Eine Wertfortschreibung setzt insoweit zumindest eine wirksame Hauptfest...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 4 In Abs. 1 der Vorschrift wird angeordnet, dass ein Grundsteuerwert im Wege einer Wertfortschreibung neu festzustellen ist, wenn der in EUR ermittelte und auf volle 100 EUR abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem entsprechenden Wert des letzten Feststellungszeitpunkts nach oben oder unten um mehr als 15.000 EUR abweicht (= Werforts...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 § 222 BewG normiert die Fortschreibung der drei gesonderten Feststellungen (Wert-, Art- und Zurechnungsfeststellung) eines Grundsteuerwertbescheids i. S. d. § 219 BewG bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung insbesondere zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten gem. § 221 Abs. 2 BewG bzw. einem Nachfeststellungszeitpunkt gem. § 223 Abs...mehr

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Statistik über die Einspruc... / Zusammenfassung

Jeder Steuerpflichtige kann gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid) Einspruch einlegen, wenn er glaubt, dass dieser nicht korrekt ist. Das Finanzamt muss den Fall dann erneut prüfen. Und wie eine aktuelle Statistik zeigt, führt das auch häufig zum Erfolg.mehr

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Rückwirkendes Ereignis – vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung – keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines "Vorkaufsrechts"

Leitsatz 1. § 100 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung gebietet die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sachlage nur in den Grenzen des formellen Rechts. 2. Ein bestimmter Sachverhalt kann steuerlich nur einmal und grundsätzlich nur in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem er sich ereignet hat. Davon kann aus Gründen der Prozessökonomie abgewichen werden, wenn die Gefahr divergierender Entscheidungen nicht besteht. 3. Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) au...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.08.1994 ‐ X R 42/91mehr

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Wiedereinsetzung bei verspä... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts: Die Revision des Finanzamts blieb erfolglos. Nach der Abgabenordnung (§ 355 AO) muss ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Der Versand einer einfachen E-Mail ohne Lesebestätigung beweist nicht, dass die E-Mail tatsächlich beim Finanzamt angekommen ist. Auch wen...mehr

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Künstliche Intelligenz in S... / 1. Zentrale Begrifflichkeiten

Aus dem hier gegebenen Untersuchungsinteresse resultieren verschiedene zentrale Begrifflichkeiten. Für das weitere Vorgehen bedürfen sie einer genaueren Definition, da deren Klärung und die damit einhergehenden Verständnisse von ganz entscheidender Bedeutung sind. Für die hier vorzunehmende rechtliche Analyse sind zunächst insbesondere folgende Termini von hervorgehobener Be...mehr

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Künstliche Intelligenz in S... / 4. Herausforderung und Risiken der KI-gestützten Steuerveranlagung

Die Einführung von KI in der nordrhein-westfälischen Steuerveranlagung weist fünf zentrale Risikofelder auf, die umfassend adressiert werden müssen. Erstens erfordert Datenschutz einen Privacy-by-Design-Ansatz: Datensparsamkeit, Pseudonymisierung und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind mit regelmäßigen Datenschutz-Folgenabschätzungen zu kombinieren; zugleich stärkt ein landesei...mehr

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Künstliche Intelligenz in S... / 3. Potentiale der KI-gestützten Steuerveranlagung

Die von offizieller Seite kommunizierten Potentiale und Vorteile der KI-gestützten Steuerveranlagung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/nordrhein-westfalen-setzt-als-erstes) lassen sich wie folgt zusammenfassen und systematisieren: Effizienzsteigerung und schnellere Bearbeitung KI1 ermöglicht eine deutlich effizienter...mehr

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Künstliche Intelligenz in S... / 2. Die traditionelle Steuerfahndung im Überblick

Die Steuerfahndung ist eine spezialisierte Einheit der Landesfinanzverwaltungen, die Steuerstraftaten und besonders schwere Steuerordnungswidrigkeiten aufklärt und verfolgt. Ihre Kernaufgabe ergibt sich aus § 208 Abs. 1 AO, der die Finanzbehörden verpflichtet, in Verdachtsfällen von Steuerverkürzungen belastbare Tatsachen zu ermitteln. Organisatorisch ist sie oft als Straf- ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leitsatz 1. Die durch § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) dar. 2. Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) kommt eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Umwandlung der ...mehr

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Organisation und Aufgabenve... / 2 Satzungsbeispiele

2.1 Satzungsregelung als Grundlage für die Einführung des Ressortprinzips im Vorstandmehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: Anscheinsbeweis und nachträglich bekannt gewordene Tatsachen

Streitig ist, ob Steuerbescheide einer GmbH & Co. KG hinsichtlich gewinnerhöhender Nutzungsentnahmen wegen privater Pkw-Nutzung im Rahmen einer BP gem. § 173 AO geändert werden durften. Das FG entschied: Anscheinsbeweis: Die Feststellung einer Tatsache unter Zuhilfenahme des Anscheinsbeweises ist eine rechtliche Schlussfolgerung. Eine auf diese Weise festgestellte Tatsache is...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.1 748

Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Diese ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Die entsprechenden Steuerbescheide sind a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung

Rz. 331 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Mitteilung der Freistellung für das Steuerabzugsverfahren hat nur vorläufigen Charakter (> Rz 327). Erst bei der Veranlagung wird abschließend über die Steuerbefreiung entschieden (vgl BMF vom 03.06.1996, BStBl 1996 I, 644, formal aufgehoben). Dabei ist § 50d Abs 7–10, 12 und 15 EStG zu beachten. Zu Einzelheiten > Rz 336 ff. Rz. 332 Stan...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsförderungsgesetz

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt Schülern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Oberschulklassen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen sowie Studierenden an Fachschulen, Akademien und Hochschulen in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 44 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ist der im Ausland ansässige ArbN vom FA zur > Einkommensteuer zu veranlagen, weil er unbeschränkt stpfl ist oder so behandelt wird (vgl § 1 Abs 2 und 3 EStG), ist die > Steuererklärung beim Betriebsstätten-FA des ArbG einzureichen, wenn der ArbN im > Inland keinen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (> Zuständigkeit Rz 3, 6...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der > Arbeitnehmer, wenn er hier stpfl ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur > Einkommensteuer veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 33). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenz des Arbeitnehmers

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein überschuldeter > Arbeitnehmer kann Verbraucherinsolvenz beantragen und hat dann die Möglichkeit der Restschuldbefreiung (vgl § 286ff InsO). Die Eröffnung des > Insolvenzverfahren nach Maßgabe der §§ 304ff InsO hat keine Auswirkung auf den LSt-Anspruch des FA. Der > Arbeitgeber bleibt verpflichtet, den LSt-Abzug vorzunehmen und die einbehaltene ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. § 50d Abs 9 EStG (Nichtbesteuerung im Vertragsstaat bei beschränkter Steuerpflicht)

Rz. 363 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 9 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (vgl BGBl 2006 I, 2878 [2885 f] = BStBl 2007 I, 28 [35]; Gesetzesbegründung in BT-Drs 16/2712, S 61 f) eingeführt und durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-RL (ATADUmsG) vom 25.06.2021 (BGBl 2021 I, 2035) erweitert. Die Vorschrift regelt bei in Deutschland unbeschränkt ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 164 Abs. 3 S. 3 AO: Soweit die der Außenprüfung unterliegenden Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen, ist dieser aufgrund der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO aufzuheben. Verhältnis zu § 171 Abs. 4 S. 1 AO: Die mit dem Beginn der Außenprüfung oder ihrer auf Antrag des Stpfl. erfolgenden Verschiebung eintretende Ablaufhemmung end...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.2 Inhalt des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 AO sind im Prüfungsbericht die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen. Für die Besteuerung erheblich sind diejenigen Prüfungsfeststellungen, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben[1], d. h. sich auf Grund und/oder Höhe des Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.1 Notwendigkeit, Funktion und Rechtsnatur des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach der Legaldefinition des § 202 Abs. 1 S. 1 AO ist der Prüfungsbericht ein Bericht, der – in schriftlicher oder elektronischer Form – "über das Ergebnis der Außenprüfung" ergeht. Dem reinen Wortlaut nach deckt sich der Gegenstand des Prüfungsberichts mit dem der Schlussbesprechung i. S. d. § 201 Abs. 1 S. 1 AO. Nicht nur aus der Aufeinanderfolge der beiden Vorschrif...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.2 Mitteilung über die Ergebnislosigkeit der Prüfung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 15 Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so genügt es nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wenn dies dem Stpfl. schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird. Die Mitteilung erfüllt ebenso wie der Prüfungsbericht eine Dokumentations- und Protokollfunktion.[1] Der Stpfl. soll nicht im Unklaren darüber gelassen werden, ob er aufgrund der Prüfung mit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.4 Auswertung der Prüfungsfeststellungen

Rz. 13 Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen werden von der Veranlagungsdienststelle bzw. – bei der "veranlagenden Außenprüfung" – von der Außenprüfungsdienststelle durch Änderung oder Erlass von Steuerbescheiden ausgewertet. Dabei besteht keine Bindung an den Inhalt des Prüfungsberichts. Das FA kann bei der Veranlagung von dem Prüfungsbericht abweichen (s. Rz. 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Abs. 1 findet auf alle Arten von Außenprüfungen Anwendung. Auch für abgekürzte Außenprüfungen schreibt das Gesetz die schriftliche oder elektronische Mitteilung der steuerlich erheblichen Prüfungsfeststellungen spätestens mit den Steuerbescheiden vor.[1] Abs. 2 gilt nicht für abgekürzte Außenprüfungen[2] und nicht für Ermittlungsberichte der Steuerfahndung, da es sich h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 3 Übersendung des Prüfungsberichts vor Auswertung (Abs. 2)

Rz. 21 Der Prüfungsbericht wird dem Stpfl. regelmäßig zusammen mit den aufgrund der Außenprüfung ergehenden Bescheiden übersandt. Nach § 202 Abs. 2 AO hat die Finanzbehörde dem Stpfl. den Prüfungsbericht auf Antrag jedoch vor seiner Auswertung zu übersenden und ihm Gelegenheit zu geben, in angemessener Zeit dazu Stellung zu nehmen. Dem Stpfl. soll hierdurch eine weitere Mögl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Einspruch gegen den Steuerbescheid/ Aussetzung der Vollziehung

Rz. 19 Ein Steuerbescheid, mit dem die Erbschaftsteuer gegen einen Erben (Miterben) festgesetzt wird, wird mit der Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger dem Erben gegenüber wirksam. Dies bedeutet, dass die Rechtsbehelfsfrist zu laufen beginnt, innerhalb derer ein Einspruch möglich ist (§ 355 AO). Der Nachlasspfleger ist als gesetzl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter

Ausgewählte Literaturhinweise: Herbst, Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers im steuerlichen Verfahren, ZEV 2022, 390; Holler/Kreisner, Die steuerlichen Haftungsrisiken des Testamentsvollstreckers, ErbR 2022, 120; Kalbfleisch, Praktische Fragen bei der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker, UVR 2012, 268; Siebert, Der Testamen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit der Abgabenordnung bei der Erbschaftsteuer

Rz. 31 Auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten die Vorschriften der AO. Soweit sich jedoch aufgrund von Besonderheiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Abweichungen oder Ergänzungen ergeben, werden diese nachstehend aufgezeigt (ausgenommen bezüglich der Festsetzungsverjährung, s. § 30 Rn. 88 ff.):mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Vor dem Erbfall entstandene Schulden

Rz. 170 Erblasserschulden sind alle Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden waren, unabhängig von der Frage ihrer Fälligkeit. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 171 Verpflichtungen aus schwebenden Verträgen können grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da sich das Recht auf Leistung und die Verpflichtung zur Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. Hat di...mehr