Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.1 Einspruchsfrist

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides eingelegt werden.[1] Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe, also einen Tag nachdem der Steuerbescheid zugegangen sein. Als bekannt gegeben gilt ein Steuerbescheid am 3. Tag nach Aufgabe zur Post. Das Postaufgabedatum ist i. d. R. das Datum des Steuerbescheides. Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pauschalierungsmöglichkeite... / 6 Ausübung Pauschalierungswahlrecht

Das Verfahren der Inanspruchnahme für die Pauschalierungsvorschriften bei der Lohnsteuer ist erstmalig gesetzlich geregelt bzw. die bisherige Praxis festgeschrieben worden.[1] Die Ausübung des Wahlrechts hat grundsätzlich durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung zu erfolgen.[2] Wenn sich der Arbeitgeber aufgrund von Feststellungen im Rahmen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.4 Arbeitseinkommen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange beitragspflichtiges Arbeitseinkommen erzielt wird.[1] Das Arbeitseinkommen ist von der Krankenkasse von Amts wegen[2] aufgrund der steuerlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen (z. B. § 60 EStG) zu ermitteln.[3] Sie darf sich nicht auf den letzten Steuerbescheid beschränken.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 1 Zahlungsverjährung nach 5 Jahren

Die Verjährungsfrist für die Lohnsteuerschuld (Zahlungsverjährung) beträgt 5 Jahre.[1] Diese Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Weil für die Lohnsteuer eine Lohnsteuer-Anmeldung erst die Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs schafft, beginnt die Verjährung auch bei früherer Fälligkeit des Anspruchs ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 4.1 Begrenzung der Ablaufhemmung auf 5 Jahre für Steuern ab 2025

Für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen, wurde eine neue zeitliche Grenze für die Ablaufhemmung eingeführt.[1] Zwar gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Festsetzungsfrist, wenn eine Außenprüfung durchgeführt wird, endet, wenn die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder 3 Monate nach Bekanntgabe de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Nicht abgeführte Lohnsteuer zählt zu Insolvenzforderungen

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über. Dies hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter des Schuldners muss auch dessen steuerliche Pflichten erfüllen.[1] Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört auch die Abgabe vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.10.1 Nachweispflichten im Besteuerungsverfahren

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in der Schweiz und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Diese können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in der Schweiz na...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Finnland und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem muss der Arbeitnehmer die Besteuerung in Finnland nachweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Litauen und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Litauen nachzuweise...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 5 Erlassantrag bei Unbilligkeit

Beim Ermessensspielraum für die Frage, ob ein Verspätungszuschlag erlassen werden kann, wird nach sachlichen und privaten Gründen differenziert. Sachliche Gründe liegen z. B. bei einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor. Unter die privaten Billigkeitsgründe fallen persönliche Gründe des Arbeitgebers, die zur versäumten Zahlung geführt haben. Von der Erhebung von Säumnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Ungarn und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Ungarn nachzuweisen....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Lettland und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Lettland nachzuwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 1.10.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Luxemburg und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Luxemburg nachzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1.10.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in den Niederlanden und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem muss der Arbeitnehmer die Besteuerung in den Niede...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Spenden / 2.5 Haftung

Wer den guten Glauben des Zuwendenden missbraucht, haftet für den entstandenen Schaden (§ 9 Nr. 5 Sätze 14–18 GewStG). Haftungsgründe sind das vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellen einer unrichtigen Bestätigung durch den Empfänger der Zuwendung sowie die Veranlassung einer zweckfremden Verwendung der zugewendeten Mittel durch den Zuwendungsempfänger (Veranlasserhaftung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 6.5 Optionale Vollverschonung: Antrag im Änderungsbescheid

Beim Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 13a Abs. 1 i.V.m. § 13b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 ErbStG ein Verschonungsabschlag von 85 % gewährt werden (Regelverschonung). Zudem besteht gem. § 13a Abs. 10 ErbStG (§ 13a Abs. 8 ErbStG i.d.F. 2013) die Möglichkeit, eine Vollverschonung von 100 % durch eine unwiderrufliche Optionserklär...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Abgrenzung der Veranlassung aus dem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis

Eine unentgeltliche (oder zu gering vergütete) Privatnutzung von Fahrzeugen einer Kapitalgesellschaft durch Anteilseigner stellt im Grundsatz eine vGA dar, die zu einer Einkommenshinzurechnung führt (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Das zu geringe Entgelt stellt aus Sicht der Kapitalgesellschaft eine verhinderte Vermögensmehrung dar, die aus dem Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausscheiden erfordert nicht zwingend eine jede Tätigkeitsaufgabe

Leitsatz Eine vollständige Einstellung jeglicher Tätigkeiten ist keine Voraussetzung für eine Pensionszusage, da Ausscheiden nicht zwingend als Aufgabe jeglicher Tätigkeiten zu verstehen ist. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, die ihrem Geschäftsführer, der auch Gesellschafter war, eine Pensionszusage gewährte. Der Vertrag sah vor, dass ab Vollendung des 65. Lebensjahres bei Ausscheiden eine monatliche Rente gewährt werden sollte oder eine Einmalzahlung erfolgen konnte. Im Jahr 2016 erfolgte...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reichweite einer Bekanntgabevollmacht

Leitsatz Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine schriftliche oder eine nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelte Empfangsvollmacht vorliegt. Im Regelfall bedeutet das "Soll" ein "Muss". Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers übermittelte dem Finanzamt auf elektronischem Wege eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Die Vollmacht, in der die persönliche Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.12 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.2 Ehegatten

Rz. 81 Für die Adressierung von Verwaltungsakten an Ehegatten bestehen keine besonderen Bestimmungen; die Anforderungen an die Adressierung ergeben sich aus den allgemeinen Regeln. Für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Ehegatten besteht in Abs. 7 eine besondere Regelung (vgl. Rz. 251 ff.). Rz. 82 Sind die Ehegatten Gesamtschuldner einer Steuer (z. B. Zusammenveranlagung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 7.2 Zustimmung der Beteiligten (§ 122 Abs. 6 AO)

Rz. 233 Abs. 6 enthält eine ergänzende Regelung für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Erfasst werden alle steuerlichen Verwaltungsakte, also Steuerbescheide, wie Steuerbescheide behandelte Verwaltungsakte und sonstige Verwaltungsakte. Zu Feststellungsbescheiden vgl. Rz. 113, 115, 129. Sind mehrere Personen an dem steuerlichen Verfahren (Steuerfestsetzungsverfahren, sonsti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Vier-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Kein Zugang innerhalb der Vier-Tages-Frist: Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am vierten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis aufer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.3 Einspruchseinlegung bei Grundlagenbescheiden (Abs. 2 S. 2)

Rz. 57 § 357 Abs. 2 S. 2 AO bestimmt, dass ein Einspruch, der sich gegen die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder gegen die Festsetzung eines Steuermessbetrags richtet, auch bei der zur Erteilung des Steuerbescheids zuständigen Behörde angebracht werden kann. Rz. 58 Der Einspruch kann also sowohl nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO bei der Finanzbehörde eingelegt werden, die de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Beteiligter oder Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 AO)

Rz. 42 Zu unterscheiden sind folgende Begriffe: Steuerschuldner: Steuerschuldner ist nach §§ 37, 43 AO derjenige, gegen den sich ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis richtet; er ist derjenige, der von einem Steuerbescheid betroffen und dem dieser daher bekanntzugeben ist. Steuerpflichtiger: Handelt es sich nicht um einen Steuerbescheid, sondern um einen sonstigen Verwal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 8.1 Bekanntgabeerleichterung (§ 122 Abs. 7 S. 1 AO)

Rz. 251 § 122 Abs. 7 AO enthält eine Sonderregelung für die hier angesprochenen Personen. Erfasst werden sowohl zusammengefasste Steuerbescheide als auch sonstige Verwaltungsakte. Die Vorschrift wurde durch Gesetz vom 18.7.2014[1] dahin ergänzt, dass auch Lebenspartner bzw. Lebenspartner mit Kindern von dieser Regelung erfasst sind. Eine Sonderregelung für die Adressierung z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.9 Juristische Personen

Rz. 118 Inhaltsadressat des Verwaltungsakts ist die juristische Person, der an ihre Geschäftsanschrift bekannt zu geben ist.[1] Eine Adressierung an den Geschäftsführer genügt nicht.[2] Die Angabe des gesetzlichen Vertreters (z. B. GmbH-Geschäftsführer) als Bekanntgabeadressat ist nicht erforderlich.[3] Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind diese selbst Inha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 und S. 4 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine speziell für Bekanntgaben geltende allgemeine Empfangsvollmacht (Rz. 58ff.) oder eine (Vorsorgevollmacht (Rz. 61) handelt. Rz. 58 § 122 Abs. 1 AO gilt für alle Arten von Verwaltungsakten, einschließlich Steuerbescheiden, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2.1 Bekanntgabe durch die zuständige Behörde

Rz. 5 Seitens des Bekanntgebenden setzt die Bekanntgabe voraus, dass die bekannt gebende Person willentlich alles getan hat, was nach Gesetz oder Verkehrsauffassung erforderlich ist, damit der Verwaltungsakt den Adressaten erreicht. Eine wirksame Bekanntgabe durch die Behörde setzt voraus, dass sie von dem zum Erlass des Verwaltungsakts befugten Beamten veranlasst wird. Fern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 8.2 Einzelbekanntgabe (§ 122 Abs. 7 S. 2 AO)

Rz. 264 Es bedarf gem. § 122 Abs. 7 S. 2 AO einer Einzelbekanntgabe, soweit keine gemeinsame Anschrift besteht und kein Einverständnis zur Bekanntgabe nach § 122 Abs. 6 AO besteht soweit die Ehegatten dies nach Abs. 7 S. 2 beantragen soweit ernstliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ehegatten bestehen bei Haftungsbescheiden in Fällen, in denen nicht beide Ehegatten vom Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.14 Haftungsschuldner

Rz. 141 Der Haftungsbescheid muss in seiner Adressierung eindeutig erkennen lassen, gegen wen sich der Haftungsanspruch richtet, dass diese Person als Haftender (und nicht als Steuerschuldner) in Anspruch genommen wird[1], und für welchen Steueranspruch sie haftet. Zur Identifizierung des Steueranspruchs, für den die Haftung geltend gemacht wird, ist regelmäßig die Angabe d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Festsetzungsverjährung

Rz. 60 Durch den Beginn der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beim Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist durch die Fahndung nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. 3 AO wird nach § 171 Abs. 5 S. 1 AO der Ablauf der Festsetzungsverjährung insoweit gehemmt, bis die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.[1] Dies gilt nicht, wenn die F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 7.1 Rechtsentwicklung

Rz. 232 Abs. 6 und 7 enthalten Sonderregelungen für die Bekanntgabe an mehrere Beteiligte. Die Vorschriften sind ursprünglich durch Gesetz v. 19.12.1985[1] mit Wirkung ab 1.1.1986 als Abs. 4 und 5 in § 155 AO eingefügt worden. Sie galten dabei nur für Steuerbescheide. Durch Gesetz v. 22.12.1999[2] sind die Vorschriften mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die "Arbeitnehmeranteile" zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Kra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5 Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Rz. 221 Eine öffentliche Bekanntgabe ist nur in den Fällen zulässig, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist[1]; sie ist das letzte Mittel der Bekanntgabe und daher nur in Ausnahmefällen anzuwenden.[2] Die Finanzverwaltung muss daher vor einer öffentlichen Bekanntgabe alle Mittel ausschöpfen, um den tatsächlichen Aufenthalt des Stpfl. zu ermitteln.[3] Eine öffentliche Zustel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Rechtsschutz

Rz. 62 Der Rechtsweg gegen Handlungen der Fahndung ist wegen ihrer Doppelfunktion uneinheitlich. Maßgebend für den zutreffenden Rechtsschutz ist, ob die Fahndung im Straf- oder im Besteuerungsverfahren tätig wird.[1] Bei den im straf- bzw. bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren getroffenen Maßnahmen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO handelt es sich um Angelegenheite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.4 Folgen fehlerhafter Adressierung und Bekanntgabe

Rz. 30 Wird der Inhalts- oder Bekanntgabeadressat in dem Verwaltungsakt gar nicht oder so ungenau bezeichnet, dass Verwechslungen entstehen können, fehlt es an der hinreichenden (persönlichen) Bestimmtheit des Verwaltungsakts; es ist dann nicht klar, für wen der Verwaltungsakt bestimmt ist. Es handelt sich nicht lediglich um einen Fehler im Bekanntgabevorgang. Fehler in der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Identifizierbarkeit des Einspruchsführers (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach § 357 Abs. 1 S. 2 AO genügt es, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Es gehört danach zum notwendigen Inhalt des Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist.[1] Die Identifizierbarkeit des Einspruchsführers ist für die nach § 358 AO vorzunehmende Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbeso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.6 Begründung des Einspruchs und Beweismittel (Abs. 3 S. 3)

Rz. 44 § 357 Abs. 3 S. 3 AO bestimmt schließlich, dass in dem Einspruch "die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden" sollen. Auch insoweit besteht keine Verpflichtung, da der Einspruch nur durch Tatsachen und Beweismittel angereichert werden "soll", aber nicht muss. Rz. 45 Zur Begründung seines Einspruchs soll der Stpfl. Tatsachen vortrage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Rechtsfolgen der wirksamen Einspruchseinlegung

Rz. 68 Das Einspruchsverfahren wird anhängig und damit in Gang gesetzt, sobald der Einspruch bei einer der in § 357 Abs. 2 S. 1 –3 AO genannten Einlegungsbehörden "eingelegt", "eingereicht" oder "angebracht" wurde. Diese in § 357 AO verwendeten unterschiedlichen Formulierungen sind synonym[1] und bedeuten, dass der Einspruch mit Wissen und Wollen des Stpfl. tatsächlich in de...mehr