Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie zum Steuerbescheid konzipiert. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen. Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage WA enthält weitere Angaben, die zur Entlastung der Körperschaftsteuererklärung gesondert zusammengefasst werden. Der Vordruck ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie zum Steuerbescheid konzipiert und enthält mehrere Teile, die sich nicht aufeinander beziehen. Diese Teile sind: Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG (Zeilen 2–7); An...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 6 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

Zeile 13 In dieser Zeile ist anzugeben, ob bei der Steuerfestsetzung Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die sich nicht oder nicht vollständig aus der Steuererklärung ergeben. In diesem Fall sind gesondert ergänzende Angaben bei dem Finanzamt in elektronischer Form einzureichen. Es kann sich z. B. um den Fall handeln, dass der Sachverhalt in der Steuererklärung...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 die rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen abzugeben haben, wenn sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind .[1] Außerdem dient die Anlage als Anlage zum Steuerbescheid. Besteht volle Steuerpflicht, weil die Kasse die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG nic...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Z / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck wird der im Jahr 2025 abzugsfähige Betrag der Spenden und Beiträge sowie der verbleibende Zuwendungsvortrag ermittelt, der im Wege des Vortrags für den Abzug von Spenden und Beiträgen in den Jahren 2026 ff. zur Verfügung steht. Die Anlage entlastet insoweit die Anlage ZVE und dient auch als Anlage zum Steuerbescheid. Spenden einer Organgesellschaft werden bei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehm...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahr...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid von Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Anlage ist von Wirtschaftsförderungsgesellschaften aller zivilrechtlichen Rechtsformen abzugeben. Laut Finanzverwaltung[1] sollen jedoch nur Kapitalgesellschaften erklärungspflichtig sein.[2] Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind nach § 5 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.3 Ausnahme: Temporäre Differenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 Gem. § 4k Abs. 1 S. 2 EStG soll das Abzugsverbot des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich durch abweichende Regelungen der beteiligten St...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GR / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Ermittlung der abziehbaren Rückvergütungen bei Genossenschaften. Die Anlage GR ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 und zum Steuerbescheid konzipiert. Enden in einem VZ 2 Wirtschaftsjahre, ist eine Anlage GR für jedes Wirtschaftsjahr auszufüllen. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zum Vordruck KSt1 dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Außerdem dient die Anlage als Anlage zum Steuerbescheid. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Anlage Part dient auch als Anlage zum Steuerbescheid. Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG bzw. zum Bescheid auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Steuerpflichtigen ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage WA / 4 Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG i. V. m. § 26 Abs. 1 KStG

Zeile 10 Die Zeilen 10 und 11 erfassen einen Sonderfall der Anrechnung ausländischer Steuern. Nach § 50d Abs. 10 EStG gelten Sondervergütungen, die ein ausländischer Gesellschafter einer inländischen Personengesellschaft erhält, als inländische Einkünfte, für die Deutschland das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt, wenn das einschlägige DBA keine ausdrückliche anderslautende ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 7. Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO)

§ 175b AO trägt der elektronischen Datenübermittlung durch Dritte und dabei entstehender Fehler Rechnung. Danach ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten i.S.d. § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dabei sind jedoch einige Besonderhe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / d) § 174 Abs. 4 AO: "Folgeänderung" nach Rechtsbehelf oder Antrag

Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine Umsatzsteuerverbindlichkeit auslösend) berücksichtigt, darf das FA, wenn es dem Einspruch des Steuerpflichtigen gegen den Umsatzsteuerbescheid dadurch abhilft, dass es die Umsätze umsatzsteuerfrei belässt, den bestandskräftigen Körperschaftst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / c) § 174 Abs. 3 AO: Nachholung einer unterbliebenen Festsetzung

In den Fällen des § 174 Abs. 3 AO kann nur dann eine Änderung erfolgen, wenn der Steuerpflichtige auf eine irrige Rechtsansicht vertraut hat und ohne Änderungsmöglichkeit seine Rechte nicht weiterverfolgen konnte. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Steuerpflichtige die Möglichkeit gehabt hätte, einen noch offenen Rechtsbehelf zu erweitern und diese Möglichkeit nicht wahr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuer beim Erwerb... / Hintergrund

In dem Fall waren drei Familienmitglieder Gesellschafter einer GmbH: Zwei Brüder mit jeweils 30 % und ihr Vater mit 40 % der Anteile. Einer der Brüder (Kläger) handelte beim Verkauf des Anteils seines Bruders an die GmbH zunächst ohne dessen Vollmacht. Später genehmigte der Bruder die Abtretung vor einem Notar. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt alleinvertretungsberechtigter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.5 Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest

Als Rechtsgrundlagen kommt § 945 ZPO analog oder der Amtshaftungsanspruch in Betracht.[1] Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer bei unentgelt... / Entscheidung

Der BFH hat entschieden, dass die Steuerbescheide teilweise rechtswidrig sind. Grundsätzlich dürfen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und dessen Ausstattung den Gewinn nicht mindern. Eine Ausnahme gilt, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall ist der Abzug auf 1.250 EUR pro Jahr begrenzt. Ist das Arbeitszimmer der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 3. Schreib- und Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung (§ 173a AO)

Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Nach dem eindeutigen Wortlaut des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 8. Vertrauensschutz (§ 176 AO)

Die Vertrauensschutzregelungen des § 176 AO betreffen Fallgestaltungen, in denen die Rspr. des BVerfG oder eines obersten Gerichtshof des Bundes Gesetzesnormen für nichtig oder verfassungswidrig halten oder eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung oder einer obersten Bundes- oder Landesbehörde von einem obersten Gerichtshof des Bundes als nicht mit dem geltenden Recht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / c) Grobes Verschulden (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Wirkt sich eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache zugunsten des Steuerpflichtigen aus, kommt eine Bescheidänderung dann nicht in Betracht, wenn er das nachträgliche Bekanntwerden grob schuldhaft verursacht hat. Unter grobem Verschulden ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verstehen. Dabei ist dem Steuerpflichtigen ein grob schuldhaftes Verhalten seines Vertreters z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.3 Strenge formale Vorschriften für die Arrestanordnung

Die Arrestanordnung muss die Arrestsumme im Einzelnen unter Angabe der Steuerarten und der Besteuerungszeiträume beziffern. Sie ist zu begründen, zu unterschreiben und zuzustellen. Mündliche Arrestanordnungen sind nichtig.[1] Hinweis Arrestanordnung Der Vollzug des Arrests (Arrest-Pfändung) ist zwar schon vor der Zustellung der Arrestanordnung zulässig. Vor dem Zeitpunkt der U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung

Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder ergeht ein unwiderruflicher Vollstreckungsaufschub "bis zum Erlass eines vollstreckbaren Steuerbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.2 Steuerpflichtiger muss als steuerlich unzuverlässig gelten

Der Arrestgrund beinhaltet die Befürchtung, dass die Vollstreckung der später rechtskräftig festgesetzten Steuerforderung ohne die Anordnung des Arrests vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[1] Ein Sicherstellungsbedürfnis (Arrestgrund) liegt z. B. bei folgenden Fall-Konstellationen vor: Verbringen von Vermögen ins Ausland, Vernichten von Geschäftsbüchern, Führen eines Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.5 Aufhebbarkeit und Änderbarkeit der Steuerfestsetzung

Rz. 75 Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung Ist die Bilanz des Steuerpflichtigen fehlerhaft, ist der Steuerpflichtige grundsätzlich dazu berechtigt, den Fehler zu beheben und die Bilanz entsprechend zu berichtigen. Dies ist unproblematisch möglich, wenn die Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt ist oder wenn sie zwar erfolgt, aber noch nicht bestandskräftig ist; in diesen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.2 Wahlrechtsausübung

Der Bilanzänderung liegt ein Wahlrecht zugrunde, das anders als bisher ausgeübt wird.[1] Bis zur Einreichung der Bilanz beim Finanzamt kann der Steuerpflichtige Bilanzansätze beliebig ändern. Nach Einreichung ist eine Änderung nur noch nach der Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG zulässig.[2] Die Möglichkeit, einen Steuerbescheid verfahrensrechtlich nach Maßgabe des § 164 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.3 Vorgehensweise bei der Bilanzberichtigung – Grundsätzliches und Einzelfälle

Rz. 85 Die Bilanz wird bis zur Fehlerquelle (die Bilanz, in der der Fehler entstanden ist) berichtigt, wenn die Steuer noch nicht festgesetzt wurde, wenn sich die Bilanzberichtigung nicht auf die Höhe der festzusetzenden Steuer auswirkt und wenn die durchgeführte Festsetzung verfahrensrechtlich noch geändert werden kann.[1] Kann eine Änderung verfahrensrechtlich nicht mehr e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.4 Verfahrensrechtliche Folgen der geänderten Rechtsprechung

Rz. 73 Die nunmehrige Anwendung des objektiven Fehlerbegriffs kann im Einzelfall zugunsten, aber auch zulasten des Steuerpflichtigen wirken. Für letzteren Fall hat der BFH auf eine Übergangsregelung verzichtet; eine solche könne nur ausnahmsweise zugunsten der Steuerpflichtigen getroffen werden, da sowohl die Finanzverwaltung als auch die Rechtsprechung gem. Art. 20 Abs. 3 G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 4.1 Gesamtbilanz, Ergänzungsbilanz, Sonderbilanz

Bei bilanzierenden Personengesellschaften oder -gemeinschaften beziehen sich die Regelungen über Bilanzberichtigung und -änderung auf die Gesamtbilanz, d. h. auf die Gesamthandsbilanz, auf evtl. Ergänzungsbilanzen sowie auf evtl. Sonderbilanzen. Daraus folgt, dass eine Berichtigung in der Gesamthandsbilanz zu einer Bilanzänderung in den Ergänzungsbilanzen oder in den Sonderb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.1 Nachträglich getroffene Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 105 Bei Bilanzänderungen handelt es sich vor allem um Fälle, in denen der Steuerpflichtige eine zum Ansatz gebrachte Bilanzposition im Rahmen eines ihm zustehenden Bewertungswahlrechts ändert, er folglich nachträglich ein Bewertungswahlrecht ausübt oder auf die Wahlrechtsausübung verzichtet. Von der Bilanzänderung sind jedoch solche Maßnahmen zu differenzieren, die ledig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.7 Beispiele, in denen keine Bilanzberichtigung zulässig ist

Wird ein – zu Unrecht gewährter – Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG nachträglich aberkannt, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichtigung, da der Freibetrag keinen Bilanzansatz und damit auch nicht den Bilanzgewinn betrifft.[1] Wurde ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu Unrecht in Anspruch genommen, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.1 Regelung

Das Einkommen, das der Körperschaftsteuer unterliegt, wird nach den Vorschriften des EStG und nach gewissen körperschaftsteuerrechtlichen Sonderregelungen ermittelt. Damit kommt auch § 10d EStG über den Verlustabzug einschließlich der Höchstbetragsregelungen grundsätzlich zur Anwendung. Danach sind negative Einkünfte sowie Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (8.6M–8.6N) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden zu ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.13 Elterngeld

Rz. 96 Elterngeld ist grundsätzlich vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Das LSG Hessen ist der Auffassung, dass sich die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf die Fürsorgeleistung Bürgergeld, soweit nicht vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde, systematisch in die vom BVerfG gebilligte gesetzgeberische Ausgestaltung des Elterngeldes als ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 3.1 Methodenwahl

Bei einem dem (notwendigen) Betriebsvermögen zugeordneten Kraftfahrzeug (Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt), kann der Unternehmer im Rahmen eines Wahlrechts die Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung vornehmen. Die Wahl besteht dann zwischen der genauen Berechnung mit einem Fahrtenbuch und der pauschalen Ermittlungsmethode in Form der 1 %-Regelung. F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.2 Ausweis in Buchhaltung und Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert kenntlich zu machen oder im Anhang anzugeben. Darüber hinaus ist bei Forderungen der GmbH gegenüber einem Gesellschafter nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr anzugeben bei Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem Gesellschafter nach § 268 A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 2.1.3 Organgesellschaft ist Betriebsstätte

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt; die sog. Betriebsstättenfiktion.[1] Trotz Organschaft und erst Recht trotz dieser Fiktion bleiben Organgesellschaft und Organträger aber nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerrechtlich selbstständige Gesellschaften, die sog. eingeschränkte Filialtheorie. Damit sind getr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.6 Formelle Besonderheiten

Die Besteuerung der Organgesellschaft und des Organträgers erfolgen in formeller und verfahrensrechtlicher Hinsicht unabhängig voneinander. Insbesondere war dabei bis Feststellungszeitraum 2013 problematisch, dass der gegenüber einer Organgesellschaft erlassene Körperschaftsteuerbescheid in Bezug auf die Ermittlung und Zurechnung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.3 Vor- und Nachteile einer Organschaft

In der Praxis hat eine Organschaft die größte Relevanz bei der Besteuerung eines Konzerns. Dessen einzelne Gesellschaften sind entsprechend der zivilrechtlichen Rechtslage auch ertragsteuerlich jeweils selbstständige Steuersubjekte. Allerdings sind die einzelnen Gesellschaften eines Konzerns wirtschaftlich wie "ein Unternehmen" zu sehen. Diese wirtschaftliche Betrachtungswei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.4 Gewinnabführungsvertrag

Weitere Voraussetzung für eine Organschaft ist ein Gewinnabführungsvertrag (GAV). Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Da dessen Wirkung auch die Übernahme von Verlusten der Organgesellschaft durch den Organträger umfasst,[1] wird oftmals auch von einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) gesprochen. Voraussetzungen Dam...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach §§ 17 EStG, 22 Abs. 2 UmwStG durch die Fusionsrichtlinie

Streitig sind die verfahrensrechtliche Änderbarkeit eines Steuerbescheides zum Zwecke der Nachversteuerung eines zurückliegenden Einbringungsvorgangs nach den Vorschriften des UmwStG i.d.F. des SEStEG sowie ein Verstoß einer eventuellen Nachversteuerung gegen das Unionsrecht. Das FG entschied: Verstoß gegen die Fusionsrichtlinie: Wurde die Beteiligung an einer EU-ausländische...mehr