Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.6 Änderung des Steuerbescheids (§ 152 Abs. 12 AO n. F.)

Rz. 168 § 152 Abs. 12 AO n. F. betrifft Fälle einer Änderung des Steuerbescheids. Nach § 152 Abs. 12 S. 1 AO n. F. ist bei einer Aufhebung der Steuerfestsetzung oder des Gewerbesteuermessbescheids oder des Zerlegungsbescheids auch der VZ aufzuheben.[1] Bei einer Änderung der Steuerfestsetzung ist nach § 152 Abs. 12 S. 2 AO n. F. auch der VZ anzupassen. Ein Verlustrücktrag od... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Erlass eines Bescheids

Rz. 13 Die Festsetzung eines VZ setzt zunächst voraus, dass von der Finanzbehörde ein Steuerbescheid[1], Steuermessbescheid[2] bzw. ein Feststellungsbescheid[3] erlassen worden ist. Aus diesem erlassenen Bescheid folgt einmal, gegen welchen Stpfl. die VZ-Festsetzung zu richten ist, zum anderen dient die in dem Bescheid festgesetzte Steuer, der Steuermessbetrag bzw. die steu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.1 Grundsatz

Rz. 62 Die Festsetzung des VZ erfolgt durch Verwaltungsakt, der von dem als Bemessungsgrundlage dienenden Steuerbescheid, Steuermessbescheid bzw. Feststellungsbescheid rechtlich unabhängig ist. Eine nachträgliche Veränderung des als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheids hatte demgemäß nach der Altfassung keine automatische Veränderung des VZ zur Folge.[1] Eine entsprechend... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.5 Festsetzung des VZ (§ 152 Abs. 11 AO n. F.)

Rz. 167 Ebenfalls nicht geändert hat sich die Festsetzung des VZ. Dieser soll mit dem Steuerbescheid, dem Gewerbesteuermessbescheid oder dem Zerlegungsbescheid verbunden werden.[1] Dies gilt auch in den Fällen einer Feststellung. Ausnahmen sind somit weiter zulässig.[2] Rz. 167a Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weitere... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.4 Verbindung mit Bescheid

Rz. 115 Nach § 152 Abs. 3 AO a. F. soll die Festsetzung des VZ regelmäßig zusammen mit dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid erfolgen. Dies gilt gleichermaßen nach § 152 Abs. 11 AO n. F. In der Verwaltungspraxis führt dieses Gebot zumeist auch zu einer formularmäßigen Verbindung beider Verwaltungsakte. Dieser zeitliche und äußerliche Zusammenhang lässt aber die rech... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.7 Korrektur der VZ-Festsetzung

Rz. 146 Eine Berichtigung der VZ-Festsetzung kommt gem. § 129 AO jederzeit in Betracht, wenn der Finanzbehörde beim Erlass ein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist. Für Fehler seitens des Stpfl. gilt es § 173a AO zu beachten, der die Korrektur von Fehlern des Stpfl. bei Erstellung einer Steuererklärung ermöglicht. Die Bestimm... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.3 Sonstige Korrektur der Bemessungsgrundlage

Rz. 71 Wird der als Bemessungsgrundlage dienende bestandskräftige Bescheid teilweise aufgehoben oder zugunsten des Stpfl. geändert, so ist die Festsetzung des VZ rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit ist im Rahmen der Ermessensausübung bei der Prüfung, ob nach § 130 Abs. 1 eine teilweise Rücknahme des VZ in Betracht kommt, zu würdigen. Die Bestandskraft der VZ-Festsetzung ste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.3 Dauer der Fristüberschreitung

Rz. 82 Als zweites Ermessenskriterium ist die Dauer der Fristüberschreitung anzusehen. Ausgangspunkt ist zunächst der gesetzliche bzw. durch Verwaltungsakt bestimmte Abgabetermin. Aber auch bei den Stpfl., die keine Fristverlängerung beantragt haben, kann als Abgabetermin nur der Zeitpunkt angesehen werden, in dem üblicherweise nur noch mit besonderer Begründung Fristverläng... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.2 Gesonderte Feststellung von Einkünften

Rz. 55 Für die Ermittlung der einkommensteuerlichen Auswirkung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass für den einheitlich und gesondert festgestellten Gewinn bzw. für die festgestellten Einkünfte der ESt-Tarif 25 % beträgt.[1] Bei höheren Einkünften oder Gewinnen wäre für die Streitwertbemessung wegen des progressiven ESt-Tarifs der Prozentsatz angemessen zu erhöhen[2] bz... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.5 Fälligkeit, Vollstreckung, Zahlungsverjährung

Rz. 132 Der VZ wird mit Bekanntgabe der Festsetzung sofort fällig, sofern nicht im Leistungsgebot ein anderer Termin genannt ist.[1] Ist die VZ-Festsetzung mit einer Steuerfestsetzung verbunden, so wird die Zahlungsfrist i. d. R. mit der Zahlungsfrist für eine Abschlusszahlung übereinstimmen. Erfolgt die VZ-Festsetzung gesondert z. B. für eine Steueranmeldung, so hat die Fin... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.6 Rechtsschutz

Rz. 136 Die VZ-Festsetzung ist ein gegenüber dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid ein rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt. Demgemäß erstreckt sich dessen etwaige Anfechtung nicht automatisch auf die Festsetzung des VZ. Hiergegen ist vielmehr gesondert Einspruch[1] einzulegen.[2] Der Wille, neben der Anfechtung des Steuerbescheids auch die VZ-Festsetzung anfec... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Anerkennung als steuerbegünstigt/gemeinnützig

Unabdingbar für die steuerfreie Übertragung auf eine gemeinnützige/steuerbegünstigte Institution ist die körperschaftsteuerliche Anerkennung der Empfängerperson nach den Kriterien der §§ 51–68 AO als steuerbegünstigt im Zeitpunkt des Erwerbs. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das FA im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren durch Steuerbescheid bzw. Fre... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2 Bindungswirkung, Korrektur und Rechtsschutz

Rz. 42 Die Bescheinigung ist ein begünstigender Verwaltungsakt und materiell-rechtliche Voraussetzung des Abzugs. Sie ist nicht lediglich ein Beweismittel, das die Finanzbehörde durch eigene Ermittlungen ersetzen könnte. Zugleich ist sie ein Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO.[1] Diese Einordnung gilt über die Verweisung in Satz 3 auch f... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.2 Vereinheitlichung und Digitalisierung des Verfahrens

Rz. 57 Die Digitalisierung des Bescheinigungsverfahrens ist kein bloßes Komfortthema. Abstimmung, Bauausführung, Kostenprüfung, Bescheinigung und Besteuerung bilden einen mehrjährigen Verfahrensverbund, in dem dieselben Objekt-, Maßnahmen- und Kostendaten mehrfach erhoben werden. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen elektronisc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.3 Verteilungswahlrecht und Rechtsfolgen

Rz. 19 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, kann der Stpfl. zwischen dem nach allgemeinen Regeln eröffneten Sofortabzug und einer gleichmäßigen Verteilung auf 2, 3, 4 oder 5 Jahre wählen. § 11b begründet weder zusätzliches Abzugsvolumen noch einen eigenständigen Abzugstatbestand. Ohne wirksame Wahl bleibt es bei den allgemeinen zeitlichen Zuordnungsregeln. Wird verte... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.3 Antrag

Rz. 170h Der Sonderausgabenabzug erfordert einen Antrag, der für jeden Vz neu zu stellen ist. Der z. B. für 2025 gestellte Antrag wirkt nicht zugleich für den folgenden Vz. Er kann auf einen Teilbetrag beschränkt werden.[1] Der Antrag ist formlos gültig, wird i. d. R. aber aus Beweisgründen schriftlich oder zur Niederschrift beim FA erklärt werden (Steuerformular "Anlage U")... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung oder Berichtigung von Grundsteuerbescheiden

Rz. 51 [Autor/Stand] Ein Steuerbescheid darf gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden, soweit die steuerpflichtige Person zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird; dies gilt jedoch zugunsten des Steuerpflichtigen nur, soweit er vor Ablauf der Ei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gem § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein V... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Gesellschafterebene

Rz. 1426 [Autor/Stand] Auf der Ebene des begünstigten Anteilseigners stellt die vGA eine Einnahme aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), sobald sie diesem oder einer ihm nahestehenden Person zufließen (§ 11 EStG)[2]. Der Anteilseigner hat unmittelbar keinen Gewinn aus der Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern. Seine Beteiligung erlangt steuerrecht... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Bedeutung der Regelung

Rz. 510 [Autor/Stand] Die Vorschrift entspricht sinngemäß der in § 359 Abs. 3 Satz 2 RAO 1919 enthaltenen und später weitgehend unverändert gebliebenen Regelung (vgl. § 396 Abs. 3 Halbs. 2 RAO 1931, § 392 Abs. 3 Halbs. 2 RAO 1965).[2] Ihr Zweck ist trotzdem nach wie vor umstritten. Nach der Begründung zum AO-Entwurf sollte den Grundsätzen der RG-Rspr. Rechnung getragen werde... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind Erwerber und Schenker gleichrangig[2] Gesamtschuldner der Schenkungsteuer, denn Steuerschuldner ist "auch" der Schenker (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO).[3] Das Schenkungsteuerfinanzamt könnte daher durchaus beide gleichzeitig und – ohne Rücksicht auf ihr Innenverhältnis – sogar durch... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG)

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gemeinden haben gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Möglichkeit, die Grundsteuerfestsetzung für Steuerpflichtige, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu zahlen haben, durch öffentliche Bekanntmachung anstelle eines (individuellen) Steuerbescheids festzusetzen. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner gemäß § 27 Abs.... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund)[2], wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer obliegt gemäß Art. 108 Abs. 2 GG grundsätzlich den Landesfinanzbehörden. Die Landesfinanzbehörden können die Verwaltung von Steuern, die allein den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zufließen, auf die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände übertragen (vgl. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). Von dieser Möglichkeit haben alle Länder in ihre... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuerfestsetzung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG)

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erhebungszeitraum für die Grundsteuer ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG das Kalenderjahr. Der Grundsteuerbetrag für ein Kalenderjahr ergibt sich durch Anwendung des von der Gemeinde bestimmten Hebesatzes auf den durch das zuständige Finanzamt gesondert festgestellten Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG). Im Falle einer Zerlegung wird der Hebesatz auf ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Thü... / 4. Zeitpunkt der Neuveranlagung (Abs. 2)

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Neuveranlagung ist nach Abs. 2 auf den Beginn des Kalenderjahres durchzuführen, ab dem die neuen Steuermesszahlen erstmals gelten. Da dies ab dem Jahr 2027 der Fall ist (§ 3 ThürGAnGrStR), ist grds. der 1.1.2027 der Neuveranlagungszeitpunkt. Längere Rückwirkungen möchte der Gesetzgeber jedoch vermeiden. Daher erfolgt die Neuveranlagung frühestens auf ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorerbschaftsteuer (Abs. 4)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit den Regelungen zur Steuerschuldnerschaft kodifiziert, ist § 20 Abs. 4 ErbStG eine steuerschuldrechtliche Vorschrift.[2] Sie ordnet ausdrücklich an, dass der Vorerbe die von ihm als Erbe (§ 2100 BGB, § 6 Abs. 1 ErbStG), d.h. kraft Erbanfalls (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), geschuldete Erbschaftsteuer "aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten (hat)." ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Gibt es Nachweiserleichterungen nach § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz für Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 bzw. 2022 in der Ukraine tätig waren und dort besteuert wurden?

Hat ein Steuerpflichtiger in einem oder mehreren Veranlagungszeiträumen zwischen 2021 und 2026 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine von der Besteuerung freizustellen sind, so kann für die Anwendung von § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz auf den erforderlichen Nachweis (Steuerbescheid und Zahlungsnachweis/... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1296 [Autor/Stand] Auch im Besteuerungsverfahren sind Einigungen zwischen dem Stpfl. bzw. seinem Berater und der Finanzverwaltung aus verfahrensökonomischen Gründen gang und gäbe und wegen des Ermessensspielraums bei der Sachverhaltsermittlung und der rechtlichen Möglichkeit der Schätzung auch zulässig[2]. Eine derartige sog. tatsächliche Verständigung wird abgeschlossen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Notwendige tatrichterliche Feststellungen

Rz. 466 [Autor/Stand] Zur Darlegungs- und Feststellungslast der Tatgerichte gibt es zahlreiche Entscheidungen, die nicht sämtlich vorgestellt werden können.[2] Unklare und unübersichtliche Feststellungen ohne genügende Differenzierung hinsichtlich Tatgeschehen, Beweiswürdigung und rechtlicher Würdigung stellen einen Verstoß gegen § 267 StPO und einen sachlich-rechtlichen Man... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Dauer der Anzeige- und Berichtigungspflicht

Rz. 349 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO besteht bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist [2]; dabei ist es unerheblich, ob bereits ein Steuerbescheid ergangen ist[3]. Die zeitliche Begrenzung auf den Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) beruht darauf, dass nach Ablauf dieser Frist eine Steuerfestsetzung oder eine Änderung eines ber... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Herrschaft über den Inhalt der Erklärung

Rz. 107.2 [Autor/Stand] Für die Annahme unmittelbarer Täterschaft ist entscheidend, dass der Täter die Angaben inhaltlich bestimmt, die in den Rechtsverkehr gelangen, so dass sie ihm als Urheber zugerechnet werden können. Für das Bejahen der Tathandlung reicht es deshalb nicht aus, dass jemand die falsche Erklärung nur tatsächlich dem Empfänger (körperlich) überbringt oder i... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1581 [Autor/Stand] Mit dem am 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen ermöglicht, die im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (sog. EU-Blacklist) geführt we... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 506 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO ist es für das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Erfolgs der Steuerhinterziehung ohne Bedeutung, ob die Steuer, auf die sich die Tat bezieht "aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können" (Kompensationsverbot). Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe, die... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Untersagung der Gewerbeausübung

Rz. 1165 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewebetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person[2] in Bezug auf dieses Gewerbe dartun. Die Untersagung dient dem Schutz der Allgemeinhe... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adamaszek/Hennig, Aktuelles zu Steuerstraftaten bei Verbrauchsteuern, DStR 2023, 2512; Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bilsdorfer/Kaufmann, Die Steuerverkürzung – Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034; Bruschke, Der V... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Rz. 79 [Autor/Stand] Der örtliche Anwendungsbereich des § 370 AO bestimmt sich grundsätzlich nach den allgemeinen Gesetzen über das Strafrecht (§ 369 Abs. 2 AO). Deshalb finden insbesondere die §§ 3, 4 und 9 StGB Anwendung. Die Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ist im Rahmen der weiter zunehmenden internationalen Mobilität der Stpfl. auch für den Straftatbes... mehr