Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1 Aufgaben

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist es Aufgabe der Inklusionsbetriebe, der in § 215 Abs. 1 genannten Zielgruppe Beschäftigung, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.4.2007, 12 B 255/07; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 20.1.2005, 12 B 1592/05). Darüber hinaus können in Einzelfäl...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.2 Vorbereitung auf eine Beschäftigung

Rz. 4 Aufgabe der Inklusionsbetriebe ist es ausdrücklich auch, schwerbehinderte Menschen auf eine Beschäftigung in dem Inklusionsbetrieb selbst vorzubereiten. Diese zusätzliche Aufgabe ist in § 216 aufgenommen worden, um es zu ermöglichen, auch solche, insbesondere seelisch schwerbehinderte Menschen durch geeignete Fördermaßnahmen mit Leistungen des zuständigen Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.3 Psychisch kranke Menschen

Rz. 7 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 der Satz 2 angefügt, dass von den in dieser Vorschrift genannten Aufgaben der Inklusionsbetriebe auch psychisch kranke behinderte ...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.1 Beschäftigung

Rz. 3 Ziel in einem Inklusionsbetrieb ist nicht Dauerbeschäftigung. Vielmehr sollen die Inklusionsbetriebe Brücke zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in einer regulären Beschäftigung in Betrieben und Dienststellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Deshalb sollen die Inklusionsbetriebe, wenn notwendig, Beschäftigten, die in einen Betrieb oder eine Die...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 119 regelt als Grundsatzvorschrift die Voraussetzungen für das Übergangsgeld, welches als besondere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in § 118 Satz 1 Nr. 1 benannt wird. Die Norm fasst die Anspruchsvoraussetzungen kumulativ zusammen. Das Übergangsgeld, das nur für Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist, hat 2 Regelvoraussetzungen: Nach Satz 1 Nr. 1 muss die Vor...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, welche Leistungen der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung den allgemeinen Leistungen zuzuordnen sind. Sie benennt die in der Gesetzessystematik erstmal in § 113 Abs. 1 Nr. 1 genannten allgemeinen Leistungen und zählt diese abschließend auf: Nr. 1: Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 44 bis 47), Nr. 2: Leistungen zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.2 Einkommensanrechnung während berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und vergleichbarer Maßnahmen

Rz. 7 Für das Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§ 124) nach § 122 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 4 Satz 1 gilt ein vollständiger Verzicht auf jegliche Einkommensanrechnung des Teilnehmenden, der Eltern/eines Elternteils oder des Ehegatten/Lebenspartners (Ausnahme: Praktikumsvergütung). Rz. 8 Eine Anrechnung findet hingegen nach § 67 Abs. 4 Satz 2 bei der ...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.5 Kein Kostenersatz für Grundsicherungsleistungen, Leistungen der Tuberkulosehilfe und der Eingliederungshilfe (Abs. 5)

Rz. 51 Gemäß Abs. 5 sind Leistungen nach dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) von der Ersatzpflicht ausgenommen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Barbetrag zur persönlichen Verfügung (§ 27b) im Dritten Kapitel normiert ist und nicht dazu, sondern zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehört. Für diese Leistung kommt also Kostenersat...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Einkommensanrechnung auf das Ausbildungsgeld (§ 122; Bedarfssätze nach §§ 123 bis 125) von jungen Menschen mit Behinderungen, das im Zusammenhang mit besonderen Leistungen (§ 117) gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine vorrangige und abschließende Sonderregelung gegenüber der Einkommensanrechnung bei der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 A...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und bei Kontakten mit ihren Versicherten anzuwenden. Bestehende Regelungen gewährleisten bereits den Schutz von Sozialdaten vor unbefugtem Zugriff (z....mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters

Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Insofern soll es nach Auffassung des LG Oldenburg grundsätzlich auf ...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begriff und Personenkreis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II- ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 die Vorschrift in Abs. 2 erweitert und ein Abs. 4 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärku...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in den 90er Jahren hat gezeigt, dass ein erheblicher Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen nicht allein mithilfe des Regelinstrumentariums des Arbeitsförderungsrechts und des Schwerbehindertenrechts wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden kann. Zugleich sind die Werkstätten für behinderte Mensche...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.2 Personenkreis

Rz. 9 Abs. 2 konkretisiert den förderbaren Personenkreis. 2.2.1 Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Rz. 9a In Abs. 2 Nr. 1 ist eine Personengruppe benannt, bei der davon ausgegangen wird, dass die beschriebene Art der Behinderung für sich allein oder zusammen mit anderen vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Andere vermittlungshemme...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.2.3 Schulabgänger

Rz. 15 Bei der unter Abs. 2 Nr. 3 genannten Personengruppe schwerbehinderter Menschen handelt es sich um solche, die nach Beendigung einer schulischen Ausbildung nicht unmittelbar eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung oder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen können, sondern zuvor einer besonderen Qualifizierung in einem Inklusion...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.2.1 Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

Rz. 9a In Abs. 2 Nr. 1 ist eine Personengruppe benannt, bei der davon ausgegangen wird, dass die beschriebene Art der Behinderung für sich allein oder zusammen mit anderen vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Andere vermittlungshemmende Umstände können das Lebensalter, Dauer der Arbeitslosigkeit, Art der beruflichen Qualifikation sein.mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.2.4 Schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 SGB III sind

Rz. 16a Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurden mit Wirkung zum 1.8.2016 als weitere Personengruppe schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 SGB III sind, in die Zielgruppe der I...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.3 Beschäftigungsumfang

Rz. 17 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des BTHG zum 1.1.2018 ist die bis dahin allein für die rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Integrationsunternehmen als der einen Form der Integrationsprojekte geltende Mindestbeschäftigungsquote bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen i. S. d. Abs. 1 von 25 % in Abs. 3 Satz 1 auf 30 % angehoben worden. Abs. 3 Satz 1 schreib...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift definiert Inklusionsbetriebe und den beschäftigten Personenkreis. In der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung des § 215 wurden die bisher als Integrationsprojekte bezeichneten Unternehmen in Inklusionsbetriebe umbenannt. Diese Umbenennung geht auf den Beschluss des Deutschen Bundestages v. 24.9.2015 zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Inte...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.4 Anrechnung auf die Beschäftigungsquote

Rz. 19 Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 Abs. 4 angefügt. Von dieser Neuregelung betroffen sind psychisch kranke Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind ...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II- ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 die Vorschrift in Abs. 2 erweitert und ein Abs. 4 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 definiert Inklusionsbetriebe als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen sowie als unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen. Da der Unternehmensbegriff auf öffentliche Arbeitgeber i. S.d. § 154 Abs. 3 nicht zutrifft, bestimmt Satz 1 ergänzend, dass auch von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe oder Abteilungen als Inklusionsbetri...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.2.2 Schwerbehinderte Menschen nach Werkstattbeschäftigung

Rz. 10 Zu der Zielgruppe in Inklusionsbetrieben gehören nach Abs. 2 Nr. 2 auch schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen. Die Förderung des Übergangs behinderter Menschen aus Werkstätten auf de...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 1 Schutzfristen nach § 3 MuSchG

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Tag der Entbindung selbst. Seit dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sind in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber im Regelfal...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Auszahlungszeitpunkt des Elterngeldes

Rz. 3 Hinsichtlich des Auszahlungszeitpunkts sieht § 6 vor, dass Elterngeld im Laufe des Lebensmonats gezahlt wird, für den es bestimmt ist. Dies dient dem Zweck der Verwaltungsvereinfachung. Denn eine Verpflichtung der zuständigen Behörden zur Auszahlung des Elterngeldes bereits zu Beginn der Lebensmonate würde vor dem Hintergrund des jeweils durch den Tag der Geburt indivi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Fehlende Bestimmung hinsichtlich der Aufteilung der Monatsbeiträge

Rz. 13 Zur analogen Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 soll es kommen, wenn zwischen den Anspruchsberechtigten über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Bezugsmonate bewusst oder unbewusst keinerlei Bestimmung getroffen und die Festlegung quasi in die Hände eines Dritten – der zuständigen Behörde – gelegt wird.[1] In diesem Fall soll über eine entsprechende Anwendung des ...mehr

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Kindergeld / 12.2 Behinderung als Voraussetzung

Ausmaß und Formen der Behinderung Eine Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG liegt vor, wenn die in § 2 Abs. 1 Satz 1 (= Legaldefinition) und 2 SGB IX genannten Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Dies ist der Fall, wenn das Kind körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die es in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrier...mehr

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Kindergeld / 12.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

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Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.4 Ende des Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Menschen (Absatz 2 Satz 4)

Die Regelung in § 19 Abs. 2 Satz 4 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 4 TVöD. Beide Tarifregelungen haben bis zum 31. Dezember 2019 noch auf § 92 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung Bezug genommen. § 92 SGB IX ist inhaltlich unverändert in § 175 SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung übernommen worden. Aufgrund des 14. Änderungstarifvertrages vom 30...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.2 Fehlen zumutbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (Absatz 2 Satz 2)

Sind keine anderweitigen zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vorhanden, tritt die gleiche Rechtsfolge ein wie bei Vorliegen der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers. § 19 Abs. 2 Satz 2 entspricht insoweit § 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d. Die Tarifregelung beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Fall der Erwerbsminderung künftig d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.5 Mehrarbeit (Absatz 6)

Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer über die vereinbarte (reduzierte) Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten leistet, gelten als Mehrarbeit. Eine inhaltsgleiche Begriffsbestimmung enthält § 7 Abs. 5 TVöD. Mehrarbeit im tarifvertraglichen Sinne kann also nur ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer leiste...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3 Satz 2)

Die Gewährung einer Rente auf Zeit führt – ebenso wie nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD – zu einem Ruhen aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit ist bei verfassungskonformer Auslegung der Reichweite des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Falle teilweiser Erwerbsmind...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / Zusammenfassung

Überblick Restrukturierungen sind in der heutigen Zeit nötiger denn je. Die Gründe dafür sind vielfältig: Wirtschaftliche Unsicherheit, gestörte Lieferketten, geopolitische Spannungen und nicht zuletzt der tiefgreifende Wandel durch Digitalisierung und Automatisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Doch nicht nur akute Krisen erfordern Anpassungen. Auch zur...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

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Schell, SGB IX § 163 Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 redaktionell der Neubezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit angepasst. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde die Vor...mehr

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Schell, SGB IX § 163 Zusamm... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verzeichnis Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber zur Führung eines Verzeichnisses über die in ihren Betrieben und Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstigen anrechenbaren Personen (zu den sonstigen anrechenbaren Personen vgl. § 158 Abs. 3, 4). Die Verpflichtung besteht für alle Arbeitgeber, unabhängig davo...mehr

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Schell, SGB IX § 163 Zusamm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Verpflichtungen der privaten und der öffentlichen Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern.mehr

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Schell, SGB IX § 163 Zusamm... / 2.1 Verzeichnis

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber zur Führung eines Verzeichnisses über die in ihren Betrieben und Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstigen anrechenbaren Personen (zu den sonstigen anrechenbaren Personen vgl. § 158 Abs. 3, 4). Die Verpflichtung besteht für alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie infol...mehr

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Schell, SGB IX § 163 Zusamm... / 2.5 Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften

Rz. 19 Die Vorschrift bestimmt eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt, gleichzeitig einen Anspruch dieser Behörden gegenüber dem Arbeitgeber auf Auskunft in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der besonderen Regelungen des Schwerbehindertenrechts zur Teilhabe schwerbehinderter und ihnen g...mehr