Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1.2 Rückgabe (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 regeln die Rückerstattung von Teilbeträgen in den Fällen, in denen die für ein volles oder für ein halbes Jahr erworbene kostenpflichtige Wertmarke nicht für die volle Geltungsdauer ausgenutzt worden ist. Hierin kommt der Gedanke zum Ausdruck, den schwerbehinderten Menschen nur für die Dauer der Nutzung eines Anspruchs auf unentgeltliche Beförderun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.3.2 Soziale Pflegeversicherung

Rz. 15 Für die Entrichtung, die Tragung und die Erstattung der Beiträge gelten die Vorschriften des SGB V über die Krankenversicherung (§ 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Den mit dem Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung der sozialen Pflegeversicherung v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3448) eingeführten Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 Abs. 3 SGB XI) i. H. v. 0,25 Prozentpun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 79 Ärztlicher Verordnungsvordruck für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung: G 0850-00-. Ärztlicher Verordnungsvordruck für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung: Vordruck Muster 56. Qualifikationsanforderungen der BAR für Übungsleiter/-in Rehabilitationss...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.2 Fahrgeldeinnahmen

Rz. 6 Abs. 2 definiert den Begriff der Fahrgeldeinnahmen. Es sind dies zunächst alle Erträge aus dem Fahrkartenverkauf zum genehmigten Beförderungsentgelt. Durch Art. 2 Nr. 14 Buchst. a des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S 3234) wurden die Wörter "zum genehmigten Befö...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.4 Kontaktvermittlung

Rz. 81 Nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 4 kann als Leistung auch die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten erbracht werden. Solche Möglichkeiten der Selbsthilfe und Beratung sind dem Menschen mit Behinderungen vor oder bei der Rehabilitation oft nicht bekannt. Mitunter kann auch Scheu bestehen, diese zu kontaktieren. Rz. 82 Der Gesetzgeber stell...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.4 Dauer einer jeweiligen Übungsveranstaltung

Rz. 64 Der Rehabilitand kann am Funktionstraining bis zu dreimal in der Woche zulasten der oben beschriebenen Rehabilitationsträger teilnehmen; eine einmalige Teilnahme wöchentlich ist allerdings die Regel. Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich mindestens 30 Minuten bei Trockengymnastik bzw. grundsätzlich mindestens 20 Minuten bei Wassergymnastik (vgl. Zif...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.3.4 Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 18 Im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Beitragspflichtiger Unternehmer bei Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ist die Werkstatt (§ 136 Abs. 3 Nr. 1, § 150 Abs. 1 SGB VII), bei Versic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 208 Zusatz... / 2.1 Anspruch

Rz. 2 Die Vorschrift des § 208 begründet für schwerbehinderte Menschen ergänzend zu den spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen je Kalenderjahr, der auf den grundsätzlich bestehenden Urlaubsanspruch addiert wird. Dieser Zusatzurlaub von 5 Tagen wird dem tatsächlich bestehenden, arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch zuge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.4 Ermittlung des Prozentsatzes

Rz. 11 Der Prozentsatz errechnet sich nach Abs. 4. Er wird für jeweils ein Jahr von dem Land oder der von ihm bestimmten Behörde als landeseinheitlicher Prozentsatz festgelegt. Er gilt damit für alle Beförderungsunternehmen in dem jeweiligen Land ohne Unterschiede auf die individuelle Inanspruchnahme des Rechts auf unentgeltliche Beförderung. Solchen Unterschieden wird aber ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.6 Lebenspraktische Fähigkeiten

Rz. 86 Das Training lebenspraktischer Fähigkeiten nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 6 zielt darauf, spezielle Techniken, Methoden und Strategien zu erlernen, mit denen im Alltag und damit auch im Arbeitsleben Arbeitsplätze und Arbeitsleben eigenständig bewältigt werden und damit die tägliche Arbeit im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers selbstbestimmt gestaltet werden kann. Rz. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.4.4 Zählung der Wertmarken

Rz. 19 Die Wertmarken werden nicht stets voll gezählt, sondern entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer. Unentgeltliche Wertmarken werden stets für die Dauer eines Jahres ausgegeben, entgeltliche Wertmarken wahlweise für die Dauer eines Jahres oder eines halben Jahres. Für die Dauer eines Jahres ausgegebene Wertmarken werden daher voll, für die Dauer eines halben Jahres ausgegebe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.6 Abgrenzung zum Rehabilitationssport

Rz. 70 Das Funktionstraining behandelt gezielt bestimmte Körperfunktionen bzw. Körperstrukturen durch Ergotherapie und Krankengymnastik. Rehabilitationssport setzt dagegen auf klassischen Sport wie Gymnastik oder Bewegungsspiele für z. B. mehr Kraft, Ausdauer oder Koordination. Den Funktionstrainingskurs leitet oftmals ein lizenzierter Ergo- bzw. Physiotherapeut bzw. Kranken...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.5 Rechtsweg

Rz. 23 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertmarken gilt § 51 Abs. 4 SGG entsprechend (seit 1.1.2002 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 17.8.2001, BGBl. I S. 2144 § 51 Abs. 1 Nr. 7 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist die Verweisung nunmehr richtiggestellt). ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.6 Übersicht über die Personengruppen

Rz. 28 Übersicht über die einzelnen Personengruppen: Gehbehinderte (Merkzeichen "G") und Gehörlose (Merkzeichen "Gl") haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen Erwerb einer Wertmarke zu 91,00 EUR/Jahr bzw. 46,00 EUR/halbes Jahr wahlweise50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG") haben Anspruch auf unentgeltliche B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.4.2 Zuschlag von 20 %

Rz. 15 Die Erhöhung der Zahl der Wertmarken um einen Zuschlag von 20 % ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zum 1.5.2004 gestrichen worden (Art. 1 Nr. 33a, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes). Dieser Zuschlag wurde eingeführt, weil man davon ausgegangen war, dass schwerbehinderte Menschen öffentliche Verkehrsmittel bei unentge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.3 Grundsatz des Abs. 2 Satz 1

Rz. 12 Abs. 2 enthält eine Grenze für die Dauer von Leistungen bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben von 2 Jahren. Im Unterschied zu Abs. 1 gilt diese Begrenzung der Dauer der Förderung nur für Leistungen der beruflichen Weiterbildung. Dazu gehören die Fördermaßnahmen zur Fortbildung und Umschulung (Erlernen eines neuen Berufes). Dagegen gilt für die (Erst-)Ausbildung A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.7 Betriebs- oder Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuungskosten (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 77 Ist der Rehabilitand wegen medizinischer Rehabilitationsleistungen oder wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Fortführung des Haushaltes bzw. an der Beaufsichtigung der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder gehindert und kann keiner der anderen im Haushalt wohnenden Angehörigen diese Haushaltsarbeiten übernehmen, übernimmt der Rehabilitationsträger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7.1 Unterkunft und Verpflegung (Abs. 7 Nr. 1)

Rz. 107 Grundsätzlich werden bei überbetrieblichen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auch die erforderlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten vom zuständigen Rehabilitationsträger übernommen. Das setzt allerdings voraus, dass für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts wegen Art oder Schwere ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.1 Grundsatz des Abs. 1

Rz. 6 Abs. 1 richtet die Dauer von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Dauer aus, die für eine Aus- bzw. Weiterbildung zu ihrem Abschluss vorgeschrieben oder sonst allgemein üblich ist. Damit wird betont, dass sich die Dauer der Leistungen grundsätzlich in dem Rahmen bewegt, der für die Zielerreichung der Teilhabe notwendig ist. Dies entspricht einer wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.5 Abweichung von der begrenzten Leistungsdauer bei längerer vorgeschriebener Ausbildungszeit

Rz. 21 Abs. 2 Satz 2 lehnt sich an die Bestimmungen des § 180 SGB III an. Nach Abs. 4 dieser Vorschrift ist die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, i. S. v. § 179 SGB III über die Zulassung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung durch die fachkundige Stelle angemessen (§ 179 Abs. 1 Nr. 3 SGB III), w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 226 Blinde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist § 143 infolge der Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes durch Art. 30 des Gesetzes mit Wirkung zum 14.9.2007 neu gefasst worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Men...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8 Weitere Leistungen nach Abs. 8

Rz. 113 Abs. 8 listet weitere Leistungen auf, die aus Sicht des Gesetzgebers jedenfalls auch Leistungen i. S. d. Abs. 3 Nr. 1 oder 7 sein können, also zur individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung oder als sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 229 Persön... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift des § 229 Abs. 1 definiert den Personenkreis schwerbehinderter Menschen, der in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (entspricht dem Merkzeichen "G") ist und damit die persönlichen Voraussetzungen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (§ 228 Abs. 1 Satz 1) erfüllt. § 229 Abs. 2 bestimmt zudem,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 200 Entzie... / 2.2 Anhörung

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 schreibt die Anhörung des schwerbehinderten (und gleichgestellten behinderten) Menschen zwingend vor. Dies ergibt sich bereits aus den allgemeinen Grundsätzen über das Verwaltungsverfahren, hier aus § 24 SGB X. Hiernach ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.3 Gehörlos

Rz. 8 Störungen der Orientierungsfähigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen, sind bei allen Sehbehinderungen mit einem GdB von wenigstens 70, bei Sehbehinderungen, die einen GdB von 50 oder 60 bedingen, nur in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z. B. hochgradiger Schwerhörigkeit beiderseits, geistiger Behinde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 186 Berate... / 2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des Ausschusses. Rz. 8 Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern, und zwar aus zwei Mitgliedern, die die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vertreten, zwei Mitgliedern, die die privaten und öffentlichen Arbeitgeber vertreten, vier Mitgliedern, die die Organisationen behinderter Menschen vertreten, einem ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 208 Zusatz... / 2.2 Dauer

Rz. 5 Die Dauer des Zusatzurlaubs ist grundsätzlich auf 5 Arbeitstage festgelegt, dies entspricht in der Regel einer Arbeitswoche. In den Fällen, in denen sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Kalenderwoche verteilt, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Maßgebend ist die personenbezogene, nicht die betriebsbezogene Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.2 Verdienstausfall (Abs. 8 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 122 Unvermeidbare Verdienstausfälle können nach Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 ausgeglichen werden. Es handelt sich dabei um Verdienstausfälle, die dem Leistungsberechtigten oder einer notwendigen Begleitperson aus einem spezifischen Rehabilitationsanlass entstehen. Der Gesetzgeber hat mögliche Anlässe selbst in der Vorschrift abschließend gelistet. Rz. 123 Ein Verdienstausfall ist ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 201 Widers... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden bei Verwaltungsakten der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen (Abs. 1) und der Dienststellen der Arbeitsverwaltung (Abs. 2). § 201 stellt eine ergänzende Bestimmung zu den grundlegenden Regelungen des Rechtsbehelfs des Widerspruchs gemäß §§ 78 ff. SGG und §§ 68 ff. VwGO ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.5 Nachweis

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 ist eine Vorschrift im Zusammenhang mit kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungen. In diesen Regelungen aus dem Jahre 1979 sind schwerbehinderte Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigsten 80 % stets als in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt angesehen worden. Diese Regelungen, die auch für den Bereich der unentgeltlichen Beförderu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 226 Blinde... / 2.2 Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes

Rz. 3a Durch Art. 30 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 ist das Blindenwarenvertriebsgesetz (BliWaG) mit Wirkung zum 14.9.2007 außer Kraft getreten. Sinn und Zweck des BliWaG war es, den Absatz der von blinden Menschen hergestellten Waren und damit deren Tätigkeit zu fördern, gleichzeitig aber a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 209 Nachte... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 126 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 209. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 126, dem wiederum die Regelung des § 48 des Schwerbehindertengesetzes (vgl....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.1.5.1 50-km-Umkreis

Rz. 9 Die unentgeltliche Nutzung dieser Verkehrsmittel war bis zum 1.9.2011 auf einen Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder – wenn ein schwerbehinderter Mensch keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes hat – den gewöhnlichen Aufenthaltsort beschränkt. Maßgebend ist der Ortsmittelpunkt der Gemeinde, in der der schwerbehinderte Mensch wohnt oder – im Falle seines Wohnsi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 201 Widers... / 2.1 Widerspruchsbescheide der Integrationsämter

Rz. 2 Das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen richtet sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung. § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bestimmt in Abs. 1 und 2, dass ein Widerspruchsbescheid grundsätzlich von der nächsthöheren Behörde oder, wenn die nächsthöhere Behörde eine oberste Landesbeh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 202 Widers... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zusammensetzung des Widerspruchsausschusses. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Aufgabe der Widerspruchsausschüsse ist die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen (§ 201 Abs. 1 Satz 1). Dem Widerspruchsausschuss ist ferner die Befugnis übertragen, das Erlöschen des Amtes einer Vert...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.5 Persönliches Budget beim Rehabilitationssport/Funktionstraining

Rz. 75 Nach § 29 können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigen in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Rehabilitationssport und Funktionstraining sind Leistungen zur Teilhabe (vgl. § 4 und § 5 Nr. 3). Deshalb ist es durchaus möglich, dass ein Versicherter zur Erreichung s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.2 Verantwortlichkeit

Rz. 4 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Aufgabenträger auch dann, wenn sie den Integrationsfachdienst mit der weiteren Betreuung eines schwerbehinderten Menschen beauftragt haben, für die Ausführung der Leistung weiter verantwortlich bleiben. Das heißt, dass der Integrationsfachdienst bei den Bemühungen zur Vermittlung eines schwerbehinderten Menschen die gleichen Grundsätze ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 227 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 209 Nachte... / 2.1 Nachteilsausgleiche im Bereich des Schwerbehindertenrechts

Rz. 2 Abs. 1 spricht nicht von Hilfen für schwerbehinderte, sondern allgemein von behinderten Menschen. Die Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen sind unabhängig von der Ursache der Behinderung ausschließlich der Art oder Schwere der Behinderung zu leisten. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht allein auf Nachteilsausgleiche nach dem Sch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 26a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 26b, Art. 7 Abs. 1 des o. a. Gesetzes bereits mit Wirkung zum 1.5.2004 um Satz 2 ergänzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärku...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.2 Fernverkehr

Rz. 20 Abs. 2 definiert den Fernverkehr. Dieser hat Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung notwendiger Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen (§ 229 Abs. 2, § 228 Abs. 6 Nr. 1), ferner für die unentgeltliche Mitnahme von Gegenständen sowie Führhunden (§ 228 Abs. 6 Nr. 2). Rz. 21 Aufgeführt sind in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 solche Kraftfahrzeuge, Eisenbahnen und Wasserfahrz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.5 Rechtsverhältnisse und gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 10 Zwischen Sozialleistungsträger und dem betroffenen schwerbehinderten Menschen besteht ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, sodass im Falle von Rechtsstreitigkeiten der Weg zu den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten eröffnet ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 5.12.2007, L 12 AL 128/07 ER, L 12 B 25/07 AL). Das Rechtsverhältnis zwischen Werkstatt und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 202 Widers... / 2.3 Berufung

Rz. 7 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Berufung der Mitglieder und der Stellvertreter und Stellvertreterinnen. Das Integrationsamt beruft 5 der 7 Mitglieder sowie die jeweiligen Stellvertreter und Stellvertreterinnen auf Vorschlag. Für die Mitglieder der schwerbehinderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen sind a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.1 Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes

Rz. 39 Die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 1 zielen auf Hilfen zunächst zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes. Das Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben ist erreicht, wenn der behinderte Mensch seine berufliche Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz (ungekündigt und unbefristet) fortsetzen kann. Für die Erhaltung des Arbeitsplatzes können die arbeitsmarktpolitischen Leistungen nach dem SG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 200 Entzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 17 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Als Folge daraus, dass den früheren Landesarbeitsämtern gesetzlich keine Aufgaben mehr zugewiesen werden, tritt an die Stelle des Landesarbeitsamtes nunmehr die Bundesagentur für Arbeit. Mit Inkraftt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) wurden mit Wirkung zum 30.12.2008 in Abs. 1 die Sätze 5 und 6 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.201...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 209 Nachte... / 2.3 Nachteilsausgleiche aufgrund alter Rechtsvorschriften

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt, dass Nachteilsausgleiche, die aufgrund von Rechtsvorschriften gewährt wurden, die vor der finalen Ausrichtung des Schwerbehindertengesetzes 1974, mit dem alle schwerbehinderten Menschen unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung in den geschützten Personenkreis einbezogen worden sind, galten, unberührt bleiben. Solche Nachteilsausgleiche sind...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte zur Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation verdeutlichen, dass die Teilnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu diesen Einrichtungen stehen. Gleichwohl waren die arbeitsrechtlichen Grundsätze über den Persönlichkeitsschutz, die Haftungsbeschränkung sowie Vorschriften über den...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 202 Widers... / 2.5 Ausübung des Amtes

Rz. 17 Abs. 5 regelt die Amtsdauer und bestimmt den Grundsatz, dass die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt wird. Weitere Regelungen, etwa über den Vorsitz im Widerspruchsausschuss und zur Beschlussfähigkeit werden nicht getroffen, die diesbezüglichen Regelungen sind in § 189 Abs. 1 und 2 getroffen, auf diese Vorschrift verweist § 204 Abs. 1 ausdrücklich.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II- ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein zweiter Absatz angefügt, der bisherige Wortlaut wurde damit Abs. 1. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der...mehr