Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 202 Widers... / 2.4 Besonderheiten der Zusammensetzung

Rz. 12 Die Vorschrift sieht eine besondere Zusammensetzung des Widerspruchsausschusses für die Fälle vor, in denen es um Kündigungsangelegenheiten schwerbehinderter Menschen geht, die bei Dienststellen öffentlicher Arbeitgeber (i. S. d. § 154 Abs. 3) oder in einem Betrieb beschäftigt sind, der zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gehört. Der Halbsatz ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.1 Zielsetzung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 30 Die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen bzw. davon bedrohten Menschen soll entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt werden und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft gesichert werden. Diese Zielsetzung bewegt sich insbesondere im Rahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Die Leistungen werden durch ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1.2 Anspruchsdauer bei Herzsport (Krankenversicherung)

Rz. 43 Bei Patienten mit Schädigungen von Körperfunktionen oder -strukturen sowie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe infolge von Herzkrankheiten kann Rehabilitationssport in einer ärztlich geführten Herzgruppe angezeigt sein. Dieser Herzsport zulasten des Rehabilitationsträgers ist möglich, wenn der rehabilitationsbedürftige Betroffene nicht auf eine dem Reh...mehr

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Schell, SGB IX § 227 Verord... / 2.2 Ermächtigung zum Erlass einer Mitwirkungsverordnung

Rz. 9 Abs. 2 enthält in der durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) erweiterten Fassung die Verordnungsermächtigung zum Erlass der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Die Vorschrift in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung ermächtigt das Bundesminis...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.9 Verfahren von der Bewilligung bis zur Auswahl der Reha-Sportgruppe

Rz. 51 Möchte ein Anspruchsberechtigter am Rehabilitationssport teilnehmen, benötigt er zunächst eine ärztliche Verordnung des behandelnden Arztes. Ist die Krankenkasse der Kostenträger, stellt der Arzt dem Versicherten die Verordnung "Muster 56" aus. Dieses Musterformular haben die Krankenkassen zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene vereinbart. Der A...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 2.6 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe

Rz. 13 Die Frage, ob die für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen geltenden Auftragsanreize, nämlich den Auftraggebern die Anrechnung erteilter Aufträge auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe zu ermöglichen (vgl. hierzu im Einzelnen § 223), auch auf Betriebe und Unternehmen, die in erheblichem Umfang schwerbehinderte Menschen beschäftigen, also etwa auf "Integrations...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 2.2 Anwendung arbeitsrechtlicher Grundsätze und gesetzlicher Schutzvorschriften

Rz. 10 Satz 3 garantiert den Teilnehmern an der Rehabilitationsmaßnahme arbeitnehmerähnliche Rechte und misst ihnen damit ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zu den Rehabilitationseinrichtungen zu. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Schutzvorschriften sind entsprechend anzuwenden. Das betrifft bei der Ausführung der Leistung die arbeitsrechtlichen Grundsätze über den ...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.4 Unentgeltlich zu befördernde Gegenstände

Rz. 26 Neben einer notwendigen Begleitperson sind im Nahverkehr und im Fernverkehr unentgeltlich zu befördern: Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl unter der Voraussetzung, dass die Beschaffenheit des Verkehrsmittels eine solche Beförderung zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein (Blinden-)Führhund. Unübliche Gegenstände wie insbesondere Fahrräder können...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.4 Grundsätze der Leistungsauswahl

Rz. 58 Abs. 4 ist stets in Zusammenhang mit den Leistungen nach Abs. 3, Abs. 7 und 8 zu sehen. Satz 1 fordert, dass bei der Auswahl der Leistungen Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt werden. Zentraler Punkt ist dabei die angemessene Berücksichtigung. Rz. 59 In den Fällen des Abs. 4 Satz 2, in denen ei...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.2 Wesen und Ziel des Funktionstrainings

Rz. 59 Das Funktionstraining wirkt insbesondere bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Funktionstraining wird speziell für Menschen mit einer rheumatischen oder muskuloskelettalen Erkrankung ärztlich verordnet. Dazu gehören entzündliche und degenerative Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule und chronische Schmerzzustände. Hier w...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.7 Angegliederte Förderstätten

Rz. 28 Behinderte Menschen, die keine Aufnahme in Werkstätten finden, können in Einrichtungen gefördert werden, die den Werkstätten räumlich angegliedert sind. Solche Einrichtungen werden auch als Einrichtungen "unter dem verlängerten Dach" der Werkstatt bezeichnet. Sie sind rechtlich betrachtet nicht Teil der Werkstätten (vgl. LSG Sachsen, Urteil v. 27.8.2009, L 7 SO 25/09 ...mehr

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Schell, SGB IX § 190 Übertr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1.1 Dynamisierung des Betrages der Eigenbeteiligung (Abs. 2 Satz 2 bis 5)

Rz. 11 Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch v. 8.12.2012 (BGBl. I S. 2480) wurde in den neuen Sätzen 4 bis 7 in § 145 (ab 1.1.2018 Abs. 2 Satz 2 bis 5) wurde zum 1.1.2013 eine Dynamisierung der Höhe der Eigenbeteiligung entsprechend der Lohnentwicklung eingeführt. Mit der Verweisung auf § 160 Abs. 3 wird auf das Verfahren hingewiesen, mit dem berei...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.2 Leistungen an Arbeitgeber (Überblick) nach Abs. 1, Abs. 2

Rz. 13 Abs. 1 benennt zunächst die Rehabilitationsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erbringen können (aus den Versicherungszweigen der Arbeitsförderung, Unfallversicherung – einschließlich der Träger für die Kinder, Schüler und Studierenden nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII, Rentenversicherung – auch Träger für die Alterssicherung der Landwirte, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.4.2 Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen

Rz. 24 Die Vorschriften über die Rückzahlungspflichten sollen einerseits dabei unterstützen, dass Förderziel einer Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu erreichen, andererseits Zurückhaltung beim Arbeitgeber aufzulösen, weil die Rückzahlungspflicht dann nicht eintritt, wenn den Arbeitgeber keine Schuld an der Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses trifft. Gleic...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.9 Beteiligung von Integrationsfachdiensten

Rz. 97 Die Möglichkeit der Beteiligung von Integrationsfachdiensten richtet sich nach § 193. Dort sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste geregelt. Nur in diesem Rahmen sind Beauftragungen durch die Rehabilitationsträger zugelassen. Die Beteiligung der Integrationsfachdienste ist auf die Unterstützung schwerbehinderter Leistungsberechtigter zu deren Teilhabe am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.8 Anleitung/Motivation zur Inanspruchnahme

Rz. 91 Die Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 8 eine mögliche ergänzende psychosoziale Leistung. Sie hat 2 Aspekte zum Inhalt, einerseits die Motivation von Menschen mit Behinderungen, Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen und damit Ansprüche auf Teilhabeleistungen gelte...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, für welche Dauer die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) gewährt werden. Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz, dass die Leistungen für die vorgeschriebene oder allgemein zur Teilhabezielerreichung übliche Zeit erbracht werden, um das angestrebte Teilhabeziel zu erreichen. Damit wird klargestellt, dass die benötigte Leistungszeit nicht ...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.1 Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nennt Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Auch diesen vergleichbare Einrichtungen können Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sein. Nur deshalb kommen vorhandene Einrichtungen jedoch nicht ohne Weiteres bei der Ausführung von Rehabilitationsleistungen zum Zuge. Vielmehr ist an den Einsatz...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.1 Erhebliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit

Rz. 2 In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist nach Satz 1, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, d...mehr

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Schell, SGB IX § 186 Berate... / 2.4 Berufung

Rz. 13 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Berufung der Mitglieder und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Das Integrationsamt beruft insgesamt 8 der 10 Mitglieder und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Das Berufungsrecht für das Mitglied, das das Land vertritt, obliegt ausschließlich der zuständigen obersten Landesbehörde, die diese Befugnis auf ein...mehr

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Schell, SGB IX § 208 Zusatz... / 2.3 Entstehen des Anspruchs im Urlaubsjahr

Rz. 9 Bedingung für das Entstehen des Zusatzurlaubsanspruchs in dem in § 208 genannten Umfang ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung. Durch die Änderung des damaligen § 125 mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt es für den Umfang des Anspruchs auf Zusatzurlaub nunmehr auch darauf an, ob die Schwerbehinderung in dem v...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgaben Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist es Aufgabe der Inklusionsbetriebe, der in § 215 Abs. 1 genannten Zielgruppe Beschäftigung, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.4.2007, 12 B 255/07; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 20.1.2005, 12 B 1592/05). Darüber hinaus können ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.4 Abgrenzung zum Funktionstraining

Rz. 31 Nach Ziff. 2.1 der unter Rz. 20 aufgeführten Rahmenvereinbarung kommt Rehabilitationssport für Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglich...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.4 Zusammenarbeit

Rz. 7 Die Vorschrift verpflichtet den Integrationsfachdienst zur Zusammenarbeit. Er muss, das ergibt sich bereits aus der Beauftragung, mit dem jeweiligen Auftraggeber zusammenarbeiten, also entweder dem Integrationsamt oder dem Rehabilitationsträger. Daneben muss er auch unabhängig von der jeweils konkreten Beauftragung mit den anderen in Nr. 1 bis 3 genannten Stellen zusam...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.3 Unterstützte Beschäftigung (betriebliche Qualifizierung)

Rz. 42 Nach Abs. 3 Nr. 3 umfassen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung. Die Unterstützte Beschäftigung regelt § 55. Leistungsberechtigte mit besonderem Unterstützungsbedarf soll damit eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen und erhalten. U...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.6 Begleitperson (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 bestimmt, welche schwerbehinderten Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind. Dies sind schwerbehinderte Menschen, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Diese Definition ist durch Änderung des Satzes 1 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und an...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 2.1 Rechtsstellung von Teilnehmern in beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 6 Die Vorschrift bezieht sich auf den Fall nach § 51 Abs. 1 Satz 1, nach dem Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt werden, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen diese...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift benennt die Aufgaben von Inklusionsbetrieben.mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte die Regelungen, die zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber vorsehen, zusammenfassen und verallgemeinern. Diese Leistungen hatten ihre Vorgänger in den Leistungsgesetzen der jeweiligen Rehabilitationsträger. Die Leistungen sollten entsprechend dem Einleitungssatz von Abs. 1 nur in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.3 Ausbildungszuschüsse (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)

Rz. 18 Ausbildungszuschüsse sind darauf angelegt, betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, die ansonsten wegen des Missverhältnisses von betrieblicher Leistung des auszubildenden behinderten Menschen und der Aufwendungen für den Arbeitgeber durch die Ausbildung (Ausbildungsplatz, Ausbilder, Ausbildungsvergütung) nicht zustande käme. Gerade in betrieblichen Ausbildungen oder A...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.3 Anforderungen an die Durchführung des Funktionstrainings

Rz. 61 Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in a) regelmäßig stattfindenden Trainingsgruppen und b) unter Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters. Diese Kriterien sind wesentliche Merkmale des in § 63 Abs. 1 Nr. 4 aufgelisteten Funktionstrainings. zu a) Eine feste Gruppe wird dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmenden sich zu einer bestim...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.2 Kostenfreie Wertmarke

Rz. 16 Nach Abs. 4 Satz 1 wird eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung kostenfrei, also ohne Eigenbeteiligung an schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos i. S. d. § 33 b EStG sind (Abs. 1 Nr. 1), ausgegeben. Die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen wird im Ausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schwerbehinderten-Ausweisv...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.7 Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 angefügt. In ihm wird der Personenkreis neu definiert, der zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt sein soll. Die Regelung wurde vom Gesetzgeber in die Vo...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.4 Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen

Rz. 19 Aus der Aufgabenstellung der Werkstätten folgen Mindestanforderungen an den aufzunehmenden Personenkreis. Werkstätten sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. d. Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben für diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.4.3 Keine Rückzahlungspflicht

Rz. 28 Der Arbeitgeber darf nicht zur Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen herangezogen werden, wenn der Leistungsberechtigte selbst das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet hat. Hierfür kommt es allein auf den Kündigungsvorgang an. Die weitere Voraussetzung, dass der Arbeitgeber diesen Sachverhalt nicht zu vertreten haben darf (vgl. § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 2.3.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 10 In Abs. 2 wird in einer nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") der Personenkreis schwerbehinderter Menschen umschrieben, bei deren Eingliederung in das Arbeitsleben und Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ein Integrationsfachdienst beteiligt werden kann. Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betre...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.6 Personalausstattung

Rz. 26 Mit der komplexen Aufgabenstellung der Werkstätten ist die Personalausstattung verbunden, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Maßgebend sind die fachlichen Anforderungen in der Werkstättenverordnung (§§ 9 bis 11). Das heißt, dass die Werkstätten über so viel Fachpersonal verfügen müssen, wie erforderlich ist, um die differenzierten Aufgaben erfü...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.6 Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung

Rz. 38 Nach dem Recht der Arbeitsförderung können Probebeschäftigungen für Menschen mit Behinderungen gefördert werden. § 46 Abs. 1 SGB III bestimmt dazu, dass Arbeitgebern die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. d. § 2 bis zu einer Dauer von 3 Monaten erstattet werden,...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.4.3 Ausweise schwerbehinderter Menschen mit Begleitperson

Rz. 16 Der ermittelten Zwischensumme ist die Zahl der Ausweise derjenigen schwerbehinderten Menschen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und in deren Ausweisen die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (vgl. hierzu § 229 Abs. 2 und Komm. dort) eingetragen ist, hinzuzurechnen. Bei dieser Ermittlung kommt es auf die Zahl der Ausweise und nicht auf die Zahl der Wertm...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.5 Härteregelung

Rz. 24 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung. Sie ist veranlasst durch Vorlagebeschlüsse des VG München v. 15.4.1982, M 4662 XV 81, und des VG Sigmaringen v. 7.9.1983, K 814/81, und v. 11.1.1984, 7 K 106/82, an das BVerfG v. 17.10.1984. Sie sind von der Überlegung getragen, dass, wenn bestimmte Linien des Personennahverkehrs in Fremdenverkehrs- und Kurgebieten weit häufiger als ...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.4 Ausnahmen von der begrenzten Leistungsdauer nach Abs. 2 Satz 1

Rz. 13 Abs. 2 ermöglicht eine längere Leistungsdauer als 2 Jahre, wenn das Teilhabeziel sonst nicht erreicht werden kann (Alt. 1) oder die Eingliederungsaussichten nur dadurch wesentlich verbessert werden (Alt. 2). Rz. 14 Das BSG hat entschieden, dass die Ausnahmeregelung unter Berücksichtigung der Bedeutung der Berufswahlfreiheit auch für Fälle gilt, in denen ein behinderter...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

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Schell, SGB IX § 200 Entzie... / 2.1 Entziehung der besonderen Hilfen

Rz. 2 Die Regelung gibt dem Integrationsamt die Befugnis, schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen (Abs. 1 Satz 2), die durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeitsleben schuldhaft vereiteln, die besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (bis 30.6.2001 in § 39 des Schwerbehindertengesetzes: "die Vorteile dieses Gesetzes") zeitweilig zu entzi...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.2 Anforderungen an die Einrichtungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 listet unter 4 Punkten die Voraussetzungen auf, die von den Einrichtungen zu erfüllen sind. Der Gesetzgeber hat dabei eine Formulierung gewählt, nach der die Voraussetzungen der 4 Punkte kumulativ erfüllt sein müssen. Ist das nicht der Fall, müsste eine Förderung durch die Rehabilitationsträger jedenfalls in eindeutigen Fällen ausgeschlossen sein. Rz. 11...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.1 Kraftfahrzeughilfe (Abs. 8 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 114 Die Regelungen zur Kraftfahrzeughilfe werden konkret vollständig in der KfzHV getroffen. Die Hilfe wird als Zuschuss oder Darlehen für die Kfz-Beschaffung, eine behindertenbedingte Zusatzausstattung und zum Führerscheinerwerb geleistet. Die Hilfeverordnung gilt für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Sozialen Entsc...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behi...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Rz. 24 Der Rehabilitationssport i. S. d. § 64 ist ein Training mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele in der Gruppe. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Unabhängig von der Art der Behinderung weisen behinderte oder chronisch kranke Menschen...mehr