Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 200 Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 17 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Als Folge daraus, dass den früheren Landesarbeitsämtern gesetzlich keine Aufgaben mehr zugewiesen werden, tritt an die Stelle des Landesarbeitsamtes nunmehr die Bundesagentur für ...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 35 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) w...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden ...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer von Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 37 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTH...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) wurden mit Wirkung zum 30.12.2008 in Abs. 1 die Sätze 5 und 6 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S...mehr

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Schell, SGB IX § 195 Fachliche Anforderungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 112 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 195 (vgl. BR-Drs. 428/16 S. 316). Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 112 mit Anpassung der Verweisung in Ab...mehr

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Schell, SGB IX § 186 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 und 4 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt. Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Mensc...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Ursprung der Vorschrift ist in dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu suchen (v. 7.8.1974, BGBl. I S. 1881). Schon dieses Gesetz bestimmte für die Zeit ab 1.10.1974 die Beteiligung (des Vorgängers) der Bundesagentur für Arbeit durch die anderen Rehabilitationsträger vor der Einleitung berufsfördernder Maßnahmen. Ziel war es...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 64 trat in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Die Vorschrift gleicht bis auf redaktionelle Anpassungen, die durch den neuen Sprachgebrauch des BTHG notwendig wurden (Sprachgebrauch "Menschen mit Beh...mehr

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Schell, SGB IX § 181 Inklus... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 98 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 181. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wird der Beauftragte des Arbeitgebers in Inklusionsbeauftragter umbenannt. Absicht des Gesetzgebers war, m...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.1.2 Kraftfahrzeuge im Linienverkehr

Rz. 5 Nahverkehr ist ferner der öffentliche Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes (Abs. 1 Nr. 2) . Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine Beförderung auf Linien handelt, bei denen die Mehrzahl der Beförderungen eine Strecke von 50 km nicht übersteigt. Durch diese Einschränkung werden solche Kraftfa...mehr

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Schell, SGB IX § 183 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Rechtsverordnung, in der nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen (§ 177) und ihrer Stufenvertretungen (§ 180) enthalten sind, ist die Wahlordnung-Schwerbehindertenvertretungen, die durch Art. 54 SGB IX v. 19.6.2001 (vgl. BGBl. I S. 1046, 1125) geändert, im Wesentlichen sprachlich und an die Verwendung de...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 64 verschafft lediglich einen abschließenden Überblick, welche akzessorischen Leistungen im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen zur Rehabilitation bzw. mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen kann der Rehabilitand allein aufgrund § 64 Abs. 1 nicht herleiten (vgl. § 7); vielmehr richtet sich der Lei...mehr

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Schell, SGB IX § 226 Blinde... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt, dass bestimmte, für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen geltende Vergünstigungen auch für anerkannte Blindenwerkstätten anzuwenden sind, sodass die §§ 223, 224 auch auf anerkannte Blindenwerkstätten anzuwenden sind. Die Vorschrift wurde geschaffen, um auch nach der Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliWaG) zu gewährleisten,...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.3 Jobassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 129 Das Jobcoaching nach Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a war bereits aus der Praxis des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums der Arbeitsförderung bzw. der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II bekannt. Aus der Sicht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist das Jobcoaching eine flexible und an den individuellen Bedarfen orientierte, somit zeitlich befristete,...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 2.2 Auftraggeber

Rz. 5 Die in Abs. 1 getroffene Regelung ermöglicht, Integrationsfachdienste bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu beteiligen. Rz. 6 In der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 mit Wirkung zum 1.10.2000 geschaffenen und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommenen Vorgängervorschr...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen in Kapitel 7 über Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge im Rahmen der Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen (Teil 1 des SGB IX). Der Ursprung der Vorschrift ist in dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu suchen (v. 7.8.1974, BGBl. I...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nennt Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Auch diesen vergleichbare Einrichtungen können Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sein. Nur deshalb kommen vorhandene Einrichtungen jedoch nicht ohne Weiteres bei der Ausführung von Rehabilitations...mehr

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Schell, SGB IX § 201 Widers... / 2 Rechtspraxis

2.1 Widerspruchsbescheide der Integrationsämter Rz. 2 Das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen richtet sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung. § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bestimmt in Abs. 1 und 2, dass ein Widerspruchsbescheid grundsätzlich von der nächsthöheren Behörde oder, wenn ...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausgangslage, Zuständigkeiten Rz. 7 Die Vorschrift ist zunächst eine Maßgaberegelung zur Umsetzung der im SGB IX angelegten Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. Bei der Prüfung der Sicherung der Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bundesagentur für Arbeit in gebotenen Fällen sowohl schon bei der Einleitung a...mehr

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Schell, SGB IX § 209 Nachte... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nachteilsausgleiche im Bereich des Schwerbehindertenrechts Rz. 2 Abs. 1 spricht nicht von Hilfen für schwerbehinderte, sondern allgemein von behinderten Menschen. Die Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen sind unabhängig von der Ursache der Behinderung ausschließlich der Art oder Schwere der Behinderung zu leisten. Diese Verpflichtung ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1 Krankenversicherung

2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport) Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. ...mehr

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Schell, SGB IX § 227 Verord... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermächtigung zum Erlass einer Werkstättenverordnung Rz. 2 Abs. 1 hat in erweiterter Form die früher in § 57 Abs. 2 SchwbG enthaltene Ermächtigungsvorschrift übernommen, weitere genannte Einzelheiten zu den Vorschriften der §§ 219 bis 221 durch Verordnung zu regeln. Rz. 3 Die auf der Grundlage der seinerzeitigen Ermächtigungsvorschrift des Schwerbehindertengesetzes erlassen...mehr

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Schell, SGB IX § 202 Widers... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammensetzung Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zusammensetzung des Widerspruchsausschusses. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Aufgabe der Widerspruchsausschüsse ist die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen (§ 201 Abs. 1 Satz 1). Dem Widerspruchsausschuss ist ferner die Befugnis übertragen, das Erlöschen d...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Projektförderung Rz. 3 Bei den finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine Projektförderung. Die Integrationsämter erbringen die Leistungen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 185 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX, § 17 Abs. 1 Nr. 3, § 28 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV). Die bei der Schaffun...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4 Funktionstraining (Abs. 1 Nr. 4)

2.4.1 Überblick Rz. 56 Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, Träger der Sozialen Entschädigung, Träger der Soldatenentschädigung) übernehmen die Kosten des Funktionstrainings für Menschen mit Behinderung und diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2), als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX. Frühere Sold...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz der Erstattung Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach einem Prozentsatz der von den Unternehmen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr erstattet werden. Erstattungsberechtigt sind die Verkehrsunternehmen, die zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind. Durch die Ergänzung aufgrund des Art. 1 ...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2 Voraussetzungen

2.2.1 Ausweis Rz. 7 Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung sind durch Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 152 Abs. 5 nachzuweisen. Die Gestaltung der Ausweise und die jeweilige Kennzeichnung sind in der Ausweisverordnung geregelt. Rz. 8 Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförd...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übergreifendes Rz. 11 Von § 50 betroffen sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung (Träger der Alterssicherung der Landwirte sind nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 5 Nr. 2 zuständig) sowie der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung. Rz. 12 Vergleichbare oder nahezu identische Rege...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.4 Eingliederungszuschüsse

2.4.1 Gewährung von Eingliederungszuschüssen Rz. 23 Eingliederungszuschüsse sind Leistungen an den Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen des behinderten Menschen hauptsächlich in der ersten Phase einer Beschäftigung. Die Leistung ist an sich keine typische Leistung zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen. Vielmehr sind Eingliederungsz...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 2 Rechtspraxis

2.1 Definition der Integrationsfachdienste Rz. 2 Die Vorschrift definiert Integrationsfachdienste, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden können. Rz. 3 Ein Teil der schwerbehinderten Menschen lässt sich – selbst unter Einsatz aller vorhandenen Fördermöglichkeiten – auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur dan...mehr

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Schell, SGB IX § 200 Entzie... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entziehung der besonderen Hilfen Rz. 2 Die Regelung gibt dem Integrationsamt die Befugnis, schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen (Abs. 1 Satz 2), die durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeitsleben schuldhaft vereiteln, die besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (bis 30.6.2001 in § 39 des Schwerbehindertengesetzes: "die Vorteile d...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift definiert für den Anwendungsbereich der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen und notwendiger Begleitpersonen die Begriffe des Nahverkehrs und des Fernverkehrs.mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufnahmeverpflichtung der Werkstatt Rz. 2 Eine Aufnahmeverpflichtung der Werkstätten besteht nur gegenüber denjenigen behinderten Menschen, die die Aufnahmevoraussetzungen des § 219 Abs. 2 erfüllen, d. h. werkstattfähig sind (im Einzelnen vgl. Komm. zu § 219 Abs. 2) und bei denen erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereic...mehr

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Schell, SGB IX § 186 Berate... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgabe Rz. 2 Bei jedem Integrationsamt ist ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen zu bilden. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen und bei der Vergabe von Mit...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3 Rehabilitationssport (Abs. 1 Nr. 3)

2.3.1 Überblick Rz. 17 Die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, die Träger der Sozialen Entschädigung und die Träger der Soldatenentschädigung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Soldaten, die aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind, können die Leistungen des Rehabilitationssportes im Auftrag der Bundeswehrverwaltun...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beauftragung Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass die Integrationsfachdienste im Auftrag tätig werden, und benennt die Auftraggeber. Auftraggeber sind die Integrationsämter als die für die Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zuständigen Behörden der Länder, ferner auch die Rehabilitationsträger. Durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gese...mehr

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Schell, SGB IX § 208 Zusatz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruch Rz. 2 Die Vorschrift des § 208 begründet für schwerbehinderte Menschen ergänzend zu den spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen je Kalenderjahr, der auf den grundsätzlich bestehenden Urlaubsanspruch addiert wird. Dieser Zusatzurlaub von 5 Tagen wird dem tatsächlich bestehenden, arbeitsvertraglichen Urlaubsa...mehr

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Schell, SGB IX § 202 Widers... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Zusammensetzung und Amtszeit der Widerspruchsausschüsse bei den Integrationsämtern sowie die Berufung seiner Mitglieder.mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Personenkreis Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 beschreibt den Personenkreis schwerbehinderter Menschen (nicht Gleichgestellte, für diese finden die Vorschriften des Kap. 13 keine Anwendung), die infolge ihrer Behinderung Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Im Einzelnen sind dies schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit im S...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begriff der Werkstätten für behinderte Menschen Rz. 2 Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Diese mit dem Schwerbehindertengesetz im Jahre 1974 geschaffene und seitdem fortentwickelte Konzeption verdeutlicht den doppelten Charakte...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche finanziellen Leistungen erbracht werden können.mehr

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Schell, SGB IX § 195 Fachli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anforderungen Rz. 2 Die Integrationsfachdienste müssen nach ihrer personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung in der Lage sein, ihre gesetzlichen Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen und den Arbeitgebern, wie sie in § 193 und der dort durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) er...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 3 Materialien

Rz. 17 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Publikationen.mehr

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Schell, SGB IX § 208 Zusatz... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt den zusätzlichen Urlaub für schwerbehinderte Menschenmehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 2.3 Personenkreis

2.3.1 Schwerbehinderte Menschen Rz. 10 In Abs. 2 wird in einer nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") der Personenkreis schwerbehinderter Menschen umschrieben, bei deren Eingliederung in das Arbeitsleben und Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ein Integrationsfachdienst beteiligt werden kann. Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen mit einem besonderen Beda...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nahverkehr Rz. 2 In Abs. 1 Nr. 1 bis 7 sind die Beförderungsmittel aufgeführt, mit denen schwerbehinderte Menschen und ihre notwendigen Begleitpersonen (§ 229 Abs. 2) im Nahverkehr unentgeltlich befördert werden können. 2.1.1 Straßenbahnen, Omnibusse Rz. 3 Nahverkehr ist der Verkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen i. S. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Abs. 1 Nr. ...mehr