Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.1 Erstattungsfähige Leistungen – Gutgläubigkeit

Rz. 60 Nach Rechtsprechung des BSG (vgl. nur Urteil v. 26.5.2020, B 1 KR 9/18 R; BSG, Urteil v. 11.7.2017, B 1 KR 26/16 R) und h. M. im Schrifttum (vgl. nur Schifferdecker, in: BeckOGK-SGB V, § 13 Rz. 216; Noftz, in: Hauck/Noftz SGB V, § 13 Rz. 58l) sind bei hinreichend bestimmtem Antrag die Kosten der Selbstbeschaffung nach Eintritt der Genehmigungsfiktion grundsätzlich auc...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 regelt die grundsätzliche Geltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hiervon zulässigen Ausnahmen. Bis zum 31.12.1992 sah § 13 weder für Pflichtversicherte noch für freiwillig Versicherte eine grundsätzliche Abweichung vom Sachleistungsprinzip vor. Abs. 2, der zunächst nur aus 2 Absätzen bestehenden Vorschrift, sah lediglich...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.1 Auslandsaufenthalt (Abs. 1 Satz Nr. 1)

Rz. 4 Die Vorschrift soll vor allem der Durchsetzung des Territorialitätsprinzips und des Sachleistungsprinzips dienen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Sachleistungsprinzip gelte, Sachleistungen aber nur im Inland erbracht werden können, müssten entsprechende Ansprüche ruhen (BT-Drs. 11/2237 S. 164 f.; vgl. aber hinsichtlich der Behandlung im EU-...mehr

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Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Eine Legaldefinition des Begriffs "Arbeitskampf" gibt es nicht. Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der A...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.2 Rechtsfolge

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 räumt der Krankenkasse für ihre Entscheidung über die Kostenübernahme Ermessen ein. Dieses betrifft die Entscheidung über die Frage, ob die Krankenkasse überhaupt Kosten übernimmt (Entschließungsermessen) und ob die Kostenübernahme ggf. ganz oder teilweise erfolgt (Auswahlermessen). Dabei ist keine Beschränkung auf die Kosten vorgesehen, die bei einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.4 Internationales Recht

Rz. 25 Gemäß § 30 Abs. 2 SGB I bleiben Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt, so dass sich weitere Leistungsansprüche aus zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen mit Staaten ergeben können, die nicht zu den Europäischen Gemeinschaften oder zum EWR gehören, ergeben können. Für medizinische Leistungen, die in Staaten beschafft wurden, mit denen ...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich ruht bei Versicherten, solange sie sich im Ausland aufhalten, der Leistungsanspruch, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1, vgl. auch die dortige Komm.). § 18 enthält neben § 17 eine weitere Ausnahme von diesem Leistungsausschluss für Fälle während eines Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründ...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Grundsätzlich ruht bei Versicherten, solange sie sich im Ausland aufhalten, der Leistungsanspruch, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1, vgl. Komm. dort). § 17 enthält eine derartige Anordnung für Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und die während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.5 Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 4)

Rz. 65 Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Leistungsansprüche der Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes, soweit im SGB V nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren vor dem Inkrafttreten der Abs. 4 bis 6, die durch das GMG (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt wurden, innerhalb des SGB V nur in den §§ 17, 18 gereg...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.1 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 10 Das Wahlrecht steht allen Versicherten zu, also auch familienversicherten Mitgliedern. Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige (öffentlich-rechtliche) Willenserklärung des Mitglieds gegenüber der Krankenkasse. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften sind für ihre rechtliche Behandlung die Vorschriften und allgemeinen Grundsätze des bür...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.2 Gleichartige Leistungen von einem Unfallversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 25 Diese Vorschrift ordnet den Vorrang der Leistungen eines ausländischen Unfallversicherungsträgers gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an, wie dies § 11 Abs. 5 bereits für inländische Unfallversicherungsträger tut. Ein Ruhen nach Abs. 2 setzt voraus, dass der Versicherte von einem ausländischen Unfallversicherungsträger gleichartige Leistungen...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Abs. 1 erweitert die grundsätzlich auf das Inland und den Geltungsbereich des Rechts der europäischen Gemeinschaften und des EWR beschränkten Leistungsansprüche der Versicherten (§ 30 Abs. 1 SGB I, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 4 bis 6 SGB V) auf das darüber hinausgehende Ausland. Abs. 1 greift ein, wenn Defizite in der inländischen Versorgung vorliegen, die sich darin ...mehr

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Mutterschutz / 8.1.1 Vorbereitungsmaßnahmen

Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind bereits Vorbereitungsmaßnahmen einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die er während des besonderen Kündigungsschutzzeitraums trifft, unzulässig. Eine Kündigung, die auf diesen Vorbereitungsmaßnahmen basiert, ist daher unwirksam. Diese Regelung war erforderlich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Paquay". Dan...mehr

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Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG...mehr

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Auskunftspflichten / 3 Auskünfte gegenüber Behörden

Auskünfte hat der Arbeitgeber, abgesehen von den Behörden der Sozialversicherung und den Finanzbehörden, in folgenden Fällen zu geben: Außer seiner Verpflichtung als Zeuge vor Gericht hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Massenentlassungen [1] anzuzeigen und wegen Tatsachen, die für den Bezug von Arbeitslosengeld bedeutsam sind, im Rahmen der Arbeitsbescheinigung Auskun...mehr

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Mutterschutz / 7.1.4 Fortbestehen des Erholungsurlaubs (§ 24 MuSchG)

Gemäß § 24 Satz 1 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten. Für die Zeiten der Beschäftigungsverbote findet daher keine Kürzung des Erholungsurlaubs statt. Wichtig Die Vorschriften des § 24 MuSchG gelten für Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2...mehr

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Auskunftspflichten / 1.2.1 Mitwirkungspflicht der Empfänger von Sozialleistungen

Wer Sozialleistungen erhält oder beantragt, hat bestimmte Mitwirkungspflichten, die in den §§ 60 bis 67 SGB I näher umschrieben sind. Dazu gehört u. a. die Erteilung von Auskünften über alle für eine Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen. Auf Verlangen kann der zuständige Leistungsträger ein persönliches Erscheinen zu einem Gespräch anordnen.mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 38 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Umbenennung des Trägers der Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 36 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 34 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 33 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Seitdem wurde sie mehrfach geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundest...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 37 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 35 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung zu...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

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Schell, SGB IX § 201 Widerspruch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 18 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 2 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.1...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- und Fernverkehr

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde die Beschränkung auf den 50-km-Umkreis um den Wohnort in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben, ebenfalls die Nahverkehrszügeverordnung (Art. 20a des Gesetzes). Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gese...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begriff und Personenkreis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 26a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 26b, Art. 7 Abs. 1 des o. a. Gesetzes bereits mit Wirkung zum 1.5.2004 um Satz 2 ergänzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des ...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persönliche Voraussetzungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 30.12.2...mehr

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Schell, SGB IX § 208 Zusatzurlaub

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606, Art. 1 des Gesetzes) ist mit Wirkung zum 1.5.2004 Abs. 2 und 3 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v....mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung vo...mehr

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Schell, SGB IX § 227 Verordnungsermächtigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnun...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 3 Materialien

Rz. 163 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V., Verwaltungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach dem SGB IX Teil 3 im Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß Teil 1 des SGB IX. dies., Gemeinsame Empfehlung zur Einschaltung der Integrationsfachdienste.mehr

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Schell, SGB IX § 183 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die bis zum Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046) in § 24 Abs. 7 des Schwerbehindertengesetzes geregelte Verordnungsermächtigung. Verwandte Regelungen mit ähnlichem Gehalt finden sich in § 126 BetrVG hinsichtlich der Wahl von Betriebsräten, Seebetriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Bordvertretunge...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänzende Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 64 trat in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Die Vorschrift gleicht bis auf redaktionelle Anpassungen, die durch den neuen Sprachgebrauch des BTHG notwendig wurden (Sprachgebrauc...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistungen an Arbeitgeber

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 34 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTH...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsstellung der Teilnehmenden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 36 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 38 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Umbenennung...mehr

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Schell, SGB IX § 209 Nachteilsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 126 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 209. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 126, dem wiederum die Regelung des § 48 des Schwerbehind...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanzielle Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II- ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein zweiter Absatz angefügt, der bisherige Wortlaut wurde damit Abs. 1. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetz...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behi...mehr

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Schell, SGB IX § 226 Blindenwerkstätten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist § 143 infolge der Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes durch Art. 30 des Gesetzes mit Wirkung zum 14.9.2007 neu gefasst worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbs...mehr

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Schell, SGB IX § 181 Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 98 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 181. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wird der Beauftragte des Arbeitgebers in Inklusionsbeauftragter umbenannt. Absicht des ...mehr

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Schell, SGB IX § 183 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 100 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046) mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 183. Die Vorschrift entspricht inhaltlich ohne Änderungen dem bisherigen § 100. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vor...mehr

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Schell, SGB IX § 190 Übertragung von Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 aufgehoben (Art. 9 Nr. 15 des Gesetzes bzw. Art. 14 Nr. 4 Kommunales Optionsgesetz v. 30.7.2004, BGBl. I S. 2014). Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Mensche...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauftragung und Verantwortlichkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 3 wurde durch Art. 1 Nr. 28b, Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes mit Wirkung zum 1.5.2004 um Nr. 5a ergänzt. Abs. 4 Satz 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28c, Ar...mehr

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Schell, SGB IX § 226 Blinde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Obgleich Blindenwerkstätten in Kapitel 12 (Werkstätten für behinderte Menschen) des Teils 3 des SGB IX aufgeführt sind, sind sie keine anerkannten Werkstätten, es sei denn, sie sind in dem für die Werkstätten vorgesehenen Verfahren ausdrücklich (zusätzlich) von den zuständigen Anerkennungsbehörden, der Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem Träger der Einglie...mehr

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Schell, SGB IX § 202 Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 19 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 die Bezeichnung "Landesarbeitsamt" in "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bunde...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 33 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Seitdem wurde sie mehrfach geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beh...mehr