Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.6 Einrichtung von Integrationsfachdiensten

Rz. 16 Der bisherige Abs. 5, der die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtete, darauf hinzuwirken, dass Integrationsfachdienste in ausreichender Zahl eingerichtet werden, wurde durch Art. 1 Nr. 28d, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 neu gefasst. Die Aufhebung des ursprünglichen Abs. 5 t...mehr

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Schell, SGB IX § 195 Fachli... / 2.2 Personalbedarf

Rz. 4 Der Personalbedarf eines Integrationsfachdienstes richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen unter Berücksichtigung der Zahl der Betreuungs- und Beratungsfälle, des durchschnittlichen Betreuungs- und Beratungsaufwandes, der Größe des regionalen Einzugsbereichs und der Zahl der zu beratenden Betriebe und Dienststellen privater und öffentlicher Arbeitgeber. Rz. 5 Der Ge...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 3 wurde durch Art. 1 Nr. 28b, Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes mit Wirkung zum 1.5.2004 um Nr. 5a ergänzt. Abs. 4 Satz 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28c, Art. 7 Abs. 4 des o. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.5 Berufliche Ausbildung

Rz. 51 Abs. 3 Nr. 5 sieht Leistungen zur beruflichen Ausbildung vor, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden. Zur beruflichen Ausbildung vgl. die §§ 59 ff. SGB III und die Komm. hierzu. Rz. 52 Unter Ausbildung wird die erste zu einem Abschluss führende berufliche Bildungsmaßnahme in einem anerkannten Ausbildungs...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.5 Notwendige Praktika

Rz. 62 Abs. 5 verpflichtet die Rehabilitationsträger, die (bewilligten) Leistungen nach § 49 auch für die Zeiten notwendiger Praktika zu übernehmen. Notwendig sind Praktika, die in einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind. Weitere Voraussetzung für die Weitergewährung der Leistungen ist aber, dass den Ausbilder keine Obliegenheit trifft, die Kost...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.4 Soziale Entschädigung

Rz. 47 Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten Menschen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen einsteht (z. B. bei Opfern von Gewalttaten). Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB XIV i. V. m. § 43 Abs. 1 SGB V sind die für die Krankenversicherung geltenden Regelungen...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 30.12.2016 ein Abs. 3 ange...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.2.2 Beschäftigung

Rz. 8 Aufgabe der Werkstätten als Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben ist es, den Menschen eine Beschäftigung zu einem der Arbeitsleistung angemessenen Arbeitsentgelt anzubieten. Rz. 9 Die behinderten Menschen werden im Arbeitsbereich beschäftigt. Hier sollen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, di...mehr

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Schell, SGB IX § 201 Widers... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 18 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 2 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.7 Sonstige Hilfen

Rz. 55 Mit sonstigen Hilfen können alle Leistungen zur Zielerreichung nach Abs. 1 erbracht werden, die in Abs. 3 Nr. 1 bis 6, 7 und 8 nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Dazu gehören z. B. Mobilitätshilfen, die von den Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nicht erfasst werden, die Förderung eines Gebärdendolmetschers oder Kommunikationshelfers zum Berufss...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden Abs. 4 Satz 2 und A...mehr

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Schell, SGB IX § 190 Übertr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnis der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Behörde (Abs. 1 und 2), bestimmte Aufgaben auf andere Behörden zu übertragen. Ein regelungstechnischer Zusammenhang besteht zu § 152, der die Feststellung von Schwerbehinderungen zentral regelt, da § 190 Abs. 1 die Delegation der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenaus...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.1 Verarbeitung der Krankheit/Behinderung

Rz. 70 Die Verarbeitung von Krankheit und/oder Behinderung nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 stellt ein komplexes Problemfeld dar und erfordert schon deshalb Hilfestellungen für den Menschen mit Behinderungen. Allgemein werden verschiedene Phasen zur Verarbeitung angenommen. Das Ingangsetzen und Fördern der Verarbeitung ist besonders hilfreich für die erfolgreiche Teilhabe am Arbeits...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.1.3 Gehörlos

Rz. 6 Unter Gehörlosen sind sowohl Hörbehinderte zu verstehen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, als auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwerverständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen; das sind i. d. R. Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkei...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1 Kostenpflichtige Wertmarke

Rz. 10 Die Wertmarke wird grundsätzlich (zu den Ausnahmen vgl. Abs. 4 Satz 1) nur gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 104,00 EUR (ab 1.1.2025) für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr oder 53,00 EUR (ab 1.1.2025) für eine Gültigkeitsdauer von einem halben Jahr ausgegeben. Dieser Betrag kann als eine Eigenbeteiligung des schwerbehinderten Menschen bezeichnet werden, soda...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 14 Liegt das Arbeitsentgelt unter dem in § 235 Abs. 3 SGB V genannten Mindestentgelt, hat der Träger der Einrichtung den Krankenversicherungsbeitrag allein zu tragen (§ 251 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Liegt das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt über dem Mindestentgelt, haben der Träger der Einrichtung und der Beschäftigte den Krankenversicherungsbeitrag je zur Hälfte z...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.1 Grundsatz der Erstattung

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach einem Prozentsatz der von den Unternehmen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr erstattet werden. Erstattungsberechtigt sind die Verkehrsunternehmen, die zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind. Durch die Ergänzung aufgrund des Art. 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.3 Information/Beratung Dritter

Rz. 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 ermöglicht die Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen. Eine solche Zustimmung ist rechtlich aus Datenschutzgründen geboten, ohne solche Beschränkungen insbesondere aber auch wegen der erforderlichen Vertrauenskultur im Rehabilitationsprozess. Rz. 79 Die ...mehr

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Schell, SGB IX § 190 Übertr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 aufgehoben (Art. 9 Nr. 15 des Gesetzes bzw. Art. 14 Nr. 4 Kommunales Optionsgesetz v. 30.7.2004, BGBl. I S. 2014). Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.1 Ausweis

Rz. 7 Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung sind durch Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 152 Abs. 5 nachzuweisen. Die Gestaltung der Ausweise und die jeweilige Kennzeichnung sind in der Ausweisverordnung geregelt. Rz. 8 Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffe...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.3.3 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 16 Die Rentenversicherungsbeiträge sind vom Träger der Einrichtung allein zu tragen, wenn das monatliche Entgelt 20 % der Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Diese Beiträge sind dem Träger der Werkstatt von den für die behinderten Menschen zuständigen Kostenträgern zu erstatten (§ 179 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Erhält der behinderte Beschäftigte ein Entge...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.1 Übergreifendes

Rz. 11 Von § 50 betroffen sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung (Träger der Alterssicherung der Landwirte sind nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 5 Nr. 2 zuständig) sowie der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung. Rz. 12 Vergleichbare oder nahezu identische Regelungen enthalten z...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.4.1 Gewährung von Eingliederungszuschüssen

Rz. 23 Eingliederungszuschüsse sind Leistungen an den Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen des behinderten Menschen hauptsächlich in der ersten Phase einer Beschäftigung. Die Leistung ist an sich keine typische Leistung zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen. Vielmehr sind Eingliederungszuschüsse ein klassisches arbeitsmarktpolitis...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.3 Einnahmeaufteilung in Verkehrsverbünden

Rz. 10 Abs. 3 trifft eine Regelung für die Fälle, in denen mehrere Unternehmer gemeinsam einen Verkehrsverbund oder eine Verkehrs- oder Tarifgemeinschaft bedienen und die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf nicht dem einzelnen Unternehmen nach dem individuellen Aufkommen zufließen, sondern zunächst zu einem Gesamtaufkommen zusammengefasst und hiernach nach einem festgelegten...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.5 Seelische Stabilisierung/Soziale Kompetenz

Rz. 84 Abs. 6 Satz 2 Nr. 5 benennt Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, u. a. durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen als ergänzende Leistung. Die Leistung zielt zunächst auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Die Leistung greift ...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.4.1 Berücksichtigung der Wertmarken

Rz. 13 Nach Abs. 4 Nr. 1 ist die Zahl der von den Versorgungsämtern ausgegebenen (entgeltlichen und unentgeltlichen) Wertmarken zu berücksichtigen. Damit wird der Personenkreis der freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen erfasst, der das Recht auf unentgeltliche Beförderung auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Ausgeschlossen ist danach der Personenkreis an sich freif...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.7 Motorische Fähigkeiten

Rz. 88 Das Training motorischer Fähigkeiten ist Gegenstand des Leistungskataloges in Abs. 6 Satz 2. Motorische Fähigkeiten sind auf Bewegungseigenschaften ausgelegt. Dabei handelt es sich vor allem um Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination. Rz. 89 Motorische Fähigkeiten sind auch am Arbeitsplatz unverzichtbar. Deshalb kann das Training dazu beitragen, ...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.4.5 Wohnbevölkerung

Rz. 21 Der ermittelten Summe nach Abs. 4 Nr. 1 ist gemäß Nr. 2 die Zahl der Wohnbevölkerung gegenüberzustellen. Nr. 2 bildet im Grundsatz den Personenkreis der "zahlenden" Fahrgäste ab. Deshalb ist auch hier die Zahl der Kinder unter 6 Jahren unberücksichtigt zu lassen, da diese Personengruppe im öffentlichen Personennahverkehr grundsätzlich unentgeltlich befördert wird. Da ...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelungen zur Beauftragung von Integrationsfachdiensten zur Unterstützung der Aufgabenträger der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) in das Schwerbehindertengesetz eingefügt. Die Abs. 1 und 4 wurden durch das Gesetz zur Förderung d...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.3 Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson (Abs. 6)

Rz. 24 Unentgeltlich zu befördern sind auch Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, wenn die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind (§ 229 Abs. 2) und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist. Der Nachweis ist in dem Ausweis ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.6 Reisekosten (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 76 § 64 Abs. 1 Nr. 5 hat nur rein deklaratorische Bedeutung (Übersichtsfunktion) und macht deutlich, dass vom Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen Reisekosten ergänzend zu den eigentlichen Hauptleistungen übernommen werden können. Die Anspruchsgrundlage ist nicht § 64 Abs. 1 Nr. 5, sondern das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht, das aber w...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7 Kostenübernahme nach Abs. 7

Rz. 105 Die Kostenerstattung ergibt sich in Fällen des Abs. 7 regelmäßig aus Vergabeverfahren (Kostendeckung bei Zusammenhang mit Maßnahmedurchführung aufgrund des Angebotes im Vergabeverfahren) oder Preisverhandlungen mit Rehabilitationseinrichtungen (ausgehandelte Monatskostensätze). Rz. 106 Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 2.1 Definition der Integrationsfachdienste

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Integrationsfachdienste, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden können. Rz. 3 Ein Teil der schwerbehinderten Menschen lässt sich – selbst unter Einsatz aller vorhandenen Fördermöglichkeiten – auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann vermitteln, wenn bei der Eingliederung i...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begrif... / 2.3.2 Sonstige behinderte Menschen

Rz. 14 Nach dieser Vorschrift können Integrationsfachdienste auch zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen tätig werden, die weder schwerbehindert noch schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Diese Regelung hat insbesondere Bedeutung für die Begleitung und Betreuung seelisch behinderter Menschen, die nicht offensichtlich schwerbehindert sind (die Schwer...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschrift findet ihren Ursprung in § 11 Abs. 3 RehaAnglG. Schon dort wurde bestimmt, dass berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation im Regelfall ("soll") für die Zeit zu erbringen sind, die vorgeschrieben oder allgemein üblich ist, um das angestrebte Berufsziel zu erreichen. Leistungen zur beruflichen Umschulung und Fortbildung waren danach i. d. R. nur zu erb...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.5 Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle (Abs. 7)

Rz. 27 Die Vorschrift bestimmt einen Anspruch der zur unentgeltlichen Beförderung im Nah- und Fernverkehr verpflichteten Beförderungsunternehmen auf Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle dem Grunde nach und verweist im Einzelnen auf die §§ 231 bis 233. Diese Vorschriften regeln die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr (§ 2...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde die Beschränkung auf den 50-km-Umkreis um den Wohnort in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben, ebenfalls die Nahverkehrszügeverordnung (Art. 20a des Gesetzes). Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung d...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7.2 Annexkosten (Abs. 7 Nr. 2)

Rz. 109 Abs. 7 Nr. 2 regelt die Kostenübernahme von Aufwendungen, die mit der Ausführung einer Leistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber benennt in der Vorschrift beispielhaft Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel sowie Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Wie nach Abs. 7 Nr. 1 müssen die Kosten erforderlich sein, es darf als...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.2 Innere Leiden

Rz. 7 Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören auch schwerbehinderte Menschen, deren Gehvermögen durch innere Leiden beeinträchtigt ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Gehvermögens liegt deshalb auch vor bei Krankheiten des Herzens mit Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B. Spazieren gehen, Treppensteigen bis zu einem Stockw...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.2 Ausnahmen von der begrenzten Leistungsdauer nach Abs. 1

Rz. 9 Eine Ausnahme von der insoweit begrenzten Leistungsdauer setzt rechtfertigende besondere Umstände voraus. Diese sind nicht allein in einem Berufswunsch des behinderten Menschen begründet, auch wenn die Neigung im Verbund mit der Berufswahlfreiheit mitentscheidender Faktor bei der Auswahl von Förderungsmaßnahmen ist (vgl. BSG, Urteil v. 28.1.1993, 2 RU 10/92); insoweit ...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

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Schell, SGB IX § 200 Entzie... / 2.3 Dauer der Entziehung

Rz. 7 Abs. 2 Satz 2 schreibt die Bestimmung der Frist, für die die zeitweilige Entziehung gilt, vor. Die Frist läuft vom Tage der Entscheidung an und darf nicht mehr als 6 Monate betragen (Satz 3). Da es sich bei der zeitweiligen Entziehung um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Entscheidung dem Betroffenen bekannt zu geben. Hierfür gilt § 39 SGB X.mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.4 Menschen mit geistigen Behinderungen

Rz. 10 Bei geistig behinderten Menschen sind entsprechende Störungen der Orientierungsfähigkeit vorauszusetzen, wenn sich die behinderten Menschen im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können. Unter diesen Umständen ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit bei geistigen Behinderungen mit einem GdB um 100 imme...mehr

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Schell, SGB IX § 186 Berate... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 und 4 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt. Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung...mehr

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Schell, SGB IX § 186 Berate... / 2.3 Stellvertretende Mitglieder

Rz. 11 Die Vorschrift bestimmt, dass für jedes Mitglied eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen sind. Aufgabe der Vertreterinnen oder Vertreter ist es, das jeweilige Mitglied bei Abwesenheit zu vertreten. Die Vertreterin oder der Vertreter ist dem jeweiligen Mitglied persönlich zugeordnet, das heißt, sie oder er darf nicht ein anderes Mitglied der jeweiligen ...mehr

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Schell, SGB IX § 226 Blinde... / 2.1 Anerkennung

Rz. 3 Blindenwerkstätten unterliegen ansonsten einem eigenen Anerkennungsverfahren, welches sich nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz richtet. Die Anerkennung von Blindenwerkstätten ist dort in § 5 geregelt. Zuständig sind nicht Behörden des Bundes, sondern die Wirtschaftsministerien der Länder. Anerkannte Blindenwerkstätten sind in einem Verzeichnis aufgeführt. Das Verzeich...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.5 Anspruchsdauer

Rz. 66 Der Rehabilitand kann das Funktionstraining nur so lange beanspruchen, wie dies aus medizinischer Sicht zur Erreichung des gesetzten Rehabilitationsziels notwendig ist. Sofern das Ziel des Funktionstrainings erreicht ist, ist es zu beenden. Die medizinische Notwendigkeit für das Funktionstraining ist auf jeden Fall so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinder...mehr

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Schell, SGB IX § 186 Berate... / 2.1 Aufgabe

Rz. 2 Bei jedem Integrationsamt ist ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen zu bilden. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen und bei der Vergabe von Mitteln der Au...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.1 Beauftragung

Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass die Integrationsfachdienste im Auftrag tätig werden, und benennt die Auftraggeber. Auftraggeber sind die Integrationsämter als die für die Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zuständigen Behörden der Länder, ferner auch die Rehabilitationsträger. Durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderu...mehr