Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Kossens, SGB XIV § 65 Leist... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Bisher waren die Leistungen zur Teilhabe an Bildung mit mehreren anderen Leistungen unter der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" nach § 27d BVG und dort unter den Eingliederungshilfeleistungen nach § 27d Abs. 1 Nr. 3 BVG zusammengefasst. Mit der eigenständigen Regelung wird der Teilhabegedanke deutlich und transparent herausgestellt (BT-Drs. 19/13824 S. 201). Rz. 3 Die k... mehr

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Kossens, SGB XIV § 66 Leist... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 66, wie auch die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 65, unter der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" nach § 27d BVG und dort unter den Eingliederungshilfeleistungen nach § 27d Abs. 1 Nr. 3 BVG zusammengefasst. Mit der eigenständigen Regelung wird der Teilhabegedanke deutlich und transparent herausgestellt (... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.3 Wahlrecht des Leistungsträgers

Rz. 34 Es steht dem Leistungsträger frei zu entscheiden, ob er bei Beitragsforderungen oder Erstattungsansprüchen nach § 51 Abs. 1 SGB I oder nach Abs. 2 dieser Vorschrift eine Aufrechnung vornehmen möchte. Im konkreten Fall muss er bestimmen, was für ihn vorteilhafter ist: die Einhaltung der Pfändungsgrenzen nach Abs. 1 oder die Berücksichtigung einer Hilfebedürftigkeit. Es... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

2.2.1 Aufrechnungserklärung Rz. 11 Gemäß den zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 387, 388 BGB ist die Aufrechnungserklärung eine formfreie, einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, bei der das Wort "Aufrechnung" nicht zwingend verwendet werden muss Rz. 12 Hingegen ist im Sozialrecht die Rechtsnatur der Aufrechnungserklärung umstritten. Sie wird in Literatur und Rec... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.1 Mehrere Aufrechnungen

Rz. 36 In der Praxis kommt diese Konstellation nicht so häufig vor. Falls doch, entscheidet der Sozialleistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen, welche seiner Forderungen zuerst getilgt wird. mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen der Aufrechnung Rz. 5 § 51 SGB I bestimmt nicht näher, wie die Aufrechnung vorzunehmen ist. Aus diesem Grund sind die Vorgaben aus §§ 387 ff. BGB für eine wirksame Aufrechnung maßgebend. Damit eine Aufrechnung erfolgen kann, muss eine Aufrechnungslage vorliegen, die durch Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit, Fälligkeit und Erfüllbarkeit gekennzeichnet ist. 2.1.... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.1 Allgemeine Grundlagen

Rz. 22 Abweichend von § 51 Abs. 1 SGB I wird die Möglichkeit zur Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 SGB I aufgrund von unrechtmäßig erbrachten Sozialleistungen (nach § 47 Abs. 2, § 50 SGB X oder vergleichbarer Vorschriften) und Beitragsforderungen (nach § 22 SGB IV, § 250 Abs. 2 SGB V, § 173 SGB VI) erweitert. Demnach kann der Leistungsträger, sofern diese besonderen Tatbestandsm... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.2 Nachweis der Hilfebedürftigkeit

Rz. 25 Bei einer Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 ist eine Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen, wie in Abs. 1, nicht erforderlich. Dennoch darf der Leistungsträger auch in diesem Fall nicht unbegrenzt gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen pauschal bis zu deren Hälfte aufrechnen: Im Falle einer Aufrechnung kann der Berechtigte einen Nachweis über seine Hilfebedürftigkeit... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.6 Aufrechnung gegenüber einem Sonderrechtsnachfolger

Rz. 46 Gemäß § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB I ist der Sonderrechtsnachfolger für Verbindlichkeiten verantwortlich, die zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen in seiner Person gegenüber dem Leistungsträger entstanden waren. Die Haftung beschränkt sich auf den Wert der Ansprüche, die im Rahmen der Sonderrechtsnachfolge übergegangen sind. Existiert eine Gegenforderung des Leistungstr... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.1.2 Gleichartigkeit der Ansprüche

Rz. 8 Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen gleichartig sind. Durch die Regelung im § 51 SGB I, dass es sich um Geldforderungen (und nicht um Sachleistungen) handeln muss, wird diese Tatbestandsforderung erfüllt. Im Hinblick auf Kostenersatzansprüchen wegen nicht erfüllter Sach- oder Dienstleistungen i. S. v. § 13 Abs. 3 SGB V ist ein... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.3 Aufrechnung und Pfändung, Abtretung oder Verzicht

Rz. 38 Sofern Pfändung, Abtretung oder Verzicht vor der Aufrechnung erfolgt, muss differenziert werden. Mit dem Verzicht entfällt die Hauptforderung, wodurch auch die Aufrechnungslage wegfällt. Rz. 39 Sind Ansprüche auf Sozialleistungen abgetreten oder verpfändet, steht die Kenntnis davon einer Aufrechnung nicht entgegen, wenn der Gegenanspruch erst später entstanden ist (§ 53... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.1.1 Gegenseitigkeit der Ansprüche

Rz. 6 Eine Aufrechnung kann nur dann wirksam sein, wenn zwischen den Forderungen, die gegeneinander aufgerechnet werden sollen, ein Gegenseitigkeitsverhältnis besteht. Dies ist der Fall, wenn der Gläubiger der Hauptforderung (Leistungsberechtigter) zugleich Schuldner der Gegenforderung und der Schuldner der Hauptforderung (Leistungserbringer) zugleich Gläubiger der Gegenford... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.1.3 Fälligkeit der Ansprüche

Rz. 9 Die Gegenforderung des Leistungsträgers muss vorhanden und fällig sein (§ 41 SGB I, § 387 BGB). Soweit sich die Forderung aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt (z. B. Beitragsansprüche, Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen), ergeben sich keine besonderen Probleme hinsichtlich der Fälligkeit (vgl. § 23 Abs. 3 SGB IV und § 50 Abs. 3 SGB X). ... mehr

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Jansen, SGB X § 112 Rückers... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) unverändert. Rz. 2 § 112 bestimm... mehr

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Kossens, SGB XIV § 64 Unter... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die in § 64 SGB XIV aufgeführten Leistungen stellen eine Ergänzung zu den in § 63 SGB XIV aufgeführten Leistungen dar. Diese "unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen" flankieren damit die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und übertragen das gleichlautende 11. Kapitel des SGB IX für Geschädigte ins SGB XIV. Trotz sprachlicher Straffung bleibt das L... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.1.4 Erfüllbarkeit der Ansprüche

Rz. 10 Die zur Aufrechnung gegenüberstehende Hauptforderung muss erfüllbar sein, das bedeutet, dass der Leistungsträger in der Lage sein muss, seine ihm obliegende Leistungserbringung zu erfüllen. Diese Voraussetzung ist im Sozialleistungsbereich stets erfüllt (BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RA 105/79). mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.2.1 Aufrechnungserklärung

Rz. 11 Gemäß den zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 387, 388 BGB ist die Aufrechnungserklärung eine formfreie, einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, bei der das Wort "Aufrechnung" nicht zwingend verwendet werden muss Rz. 12 Hingegen ist im Sozialrecht die Rechtsnatur der Aufrechnungserklärung umstritten. Sie wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.2 Aufrechnung und Verrechnung

Rz. 37 Wenn der Sozialleistungsträger bei einer Leistung mit seiner Forderung aufrechnen möchte und gleichzeitig von einem anderen Leistungsträger ermächtigt wird, eine Verrechnung durchzuführen, so hat er (der für die Leistung zuständige Träger) die Reihenfolge festzulegen. Er darf seiner eigenen Gegenforderung den Vorrang vor einer fremden einräumen. Es ist daher nicht zu b... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5 Konkurrenzen im Zusammenhang mit einer Aufrechnung

Rz. 35 Sozialleistungen können in Konkurrenz zu anderen Ansprüchen treten, die Einfluss auf die Aufrechnungslage und die Aufrechnungserklärung haben und zu beachten sind. Im SGB sind für Fälle des Zusammentreffens verschiedener Belastungen keine Regelungen enthalten. Deshalb sind die entsprechenden Vorschriften des BGB und der Insolvenzordnung anwendbar. 2.5.1 Mehrere Aufrechn... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.4 Aufrechnung und Erstattungsansprüche

Rz. 43 Nach der Rechtsprechung ist die Frage der Rangfolge zwischen Pfändung und Erstattungsansprüchen nach dem Grundsatz der zeitlichen Priorität zu beurteilen (BSG, Urteil v. 26.9.1991, 4/1 RA 33/90). Rz. 44 Nach § 113 SGB XII gehen die Erstattungsansprüche der Träger der Sozialhilfe gegen andere Leistungsträger nach § 104 SG X einer Übertragung, Pfändung oder Verpfändung d... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.2.2 Inhalt der Aufrechnungserklärung

Rz. 15 Wenn die Aufrechnung mittels Verwaltungsaktes erfolgt, muss der Leistungsträger bei seiner Entscheidung darüber eine Ermessensprüfung vornehmen. Er hat zu entscheiden, ob er die Aufrechnung durchführt und wenn ja, in welchem Umfang. Bei seiner Entscheidung hat er insbesondere die Interessen des Berechtigten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse sachgemäß zu berücksicht... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.5 Aufrechnung und Insolvenz

Rz. 45 Nach der Konzeption der §§ 94 und 96 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) wird festgelegt, dass eine Insolvenz beim Leistungsberechtigten die Möglichkeit zur Aufrechnung grundsätzlich nicht aufhebt, sofern bereits vor dem Eintritt der Insolvenz eine Aufrechnungslage gegeben war. Nach § 114 Abs. 2 InsO ist die Aufrechnung für bestimmte Dauerschuldverhältnisse jedoch auf... mehr

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Kossens, SGB XIV § 65 Leist... / 3 Literatur

Rz. 12 Hökendorf, in: BeckOK SozR, SGB XIV, § 65. Knickrehm/Roßbach/Waltermann/Marwedel, SGB XIV, §§ 62-69. Nebe, in: LPK-SGB XIV, SGB XIV, § 65. Seltmann, Verhältnis von Leistungsansprüchen aus dem ab 1.1.2024 geltenden Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), JAmt 2024, 2. von Boetticher/Zinsmeister, in LPK-SGB IX, SGB IX, § 99. mehr

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Kossens, SGB XIV § 63 Leist... / 3 Literatur

Rz. 15 Hökendorf, in: BeckOK SozR, SGB XIV, § 63. Knickrehm/Roßbach/Waltermann/Marwedel, SGB XIV, §§ 62-69. Kossens/von der Heide/Maaß/Vogt, SGB IX, § 60. Nebe, in: LPK-SGB XIV, SGB XIV, § 63. mehr

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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 113 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten. Seit dem Inkrafttreten des 4. Euro-Einführungsgesetzes (EuroEinfG) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) zum 1.1.2001 stellt Abs. 1 der Regelung hinsichtlich des Beginns der 4-jährigen Verjährungsfrist auf unterschiedliche Zeitpunkte für die Geltendm... mehr

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Jansen, SGB X § 111 Ausschl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 111 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten. Satz 2 wurde durch das 4. Euro-Einführungsgesetz (EuroEinfG) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 neu gefasst. Durch die Neubekanntmachung des SGB X mit dem Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und dami... mehr

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Jansen, SGB X § 114 Rechtsweg / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und gilt – seither ohne inhaltliche Änderung – auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. ... mehr

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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 2.3 Erhebung und Ausschluss der Verjährungseinrede

Rz. 11 Die eingetretene Verjährung erlaubt dem erstattungspflichtigen Leistungsträger, die Erstattung der Leistungen eines anderen Leistungsträgers zu verweigern, obwohl der Erstattungsanspruch selbst nicht erloschen ist. Die Verjährung ist vom erstattungspflichtigen Leistungsträger nicht von Amts wegen, sondern nur auf seine Einrede hin zu beachten. Dabei steht die Erhebung... mehr

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Jansen, SGB X § 112 Rückers... / 2.3 Umfang des Rückerstattungsanspruchs

Rz. 8 Der Rückerstattungsanspruch beschränkt sich auf Erstattungsbeträge, die von einem – vermeintlich – erstattungspflichtigen Leistungsträger tatsächlich zu Unrecht an einen anderen Leistungsträger (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) ausgezahlt worden sind. Soweit ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 bis 105 zwar dem Grunde nach, aber nicht in der tatsächlich erstatteten Höhe best... mehr

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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 2.1 Beginn und Ende der Verjährung

Rz. 3 Der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebende Zeitpunkt ergibt sich für Erstattungsansprüche aus § 113 Abs. 1 Satz 1 und für Rückerstattungsansprüche aus § 113 Abs. 1 Satz 2. Das Ende der jeweiligen Verjährungsfrist von 4 Jahren ist in Anwendung von § 26 i. V. m. §§ 187 bis 193 BGB zu bestimmen. Für Erstattungsansprüche nach § 102 bis 105 beginnt die Verjährungsfri... mehr

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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 2.2 Hemmung, Ablaufhemmung, Neubeginn und Wirkung der Verjährung

Rz. 5 Abs. 2 bestimmt, dass für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung die Vorschriften des BGB entsprechend anzuwenden sind. Rz. 6 Die Hemmung der Verjährung ist in §§ 203 bis 209 BGB geregelt. Sie tritt ein, wenn zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger Verhandlungen über einen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände sc... mehr

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Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme behinderter (ab VZ 2020: von Menschen mit Behinderungen)/von Behinderung bedrohter Menschen nach § 2 Abs 1 SGB IX (§ 3 Nr 10 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792. Rn. 337 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vorbemerkung: Unter § 3 Nr 10 EStG aF standen früher – aufgehoben grds ab VZ 2006 – die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gese... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Das Übergangsgeld (§ 19 Abs 1 Nr 3, 5 Buchst e SGB I aF, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF – bis einschließlich VZ 2014)

Rn. 100 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder konnten nach folgenden Vorschriften steuerfrei sein: Übergangsgelder gemäß §§ 20–27 SGB VI nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG (s Rn 44). Übergangsgelder nach § 19 Abs 1 Nr 3 Buchst e SGB I, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF nach § 3 Nr 2 EStG Übergangsgelder nach §§ 44 Abs 1 Nr 1, 46–52 SGB IX (H 3.2 EStH 2010 "Leistungen nach dem SG... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Das Unterhaltsgeld (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, § 116 Nr 2 iVm §§ 153ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 101 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, § 116 Nr 2 SGB III aF gewährten unter den Voraussetzungen der §§ 153ff SGB III aF bis einschließlich VZ 2004 Unterhaltsgeld. Die Vorschrift wurde ab 01.01.2005 durch Art 1 Nr 87, Art 124 Abs 3 des 3. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl I 2003, 2848 aufgehoben. Aus Aktualitätsgr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Das Kurzarbeitergeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 4 iVm §§ 169ff SGB III aF)

Rn. 94 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Kurzarbeitergeld wurde ArbN gewährt, die infolge Arbeitsausfalls einen Entgeltausfall hatten (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 4 SGB III aF). Nach § 169 Nr 1–4 SGB III aF hatten ArbN Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn kumulativ: ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorlag (§ 170 SGB III aF), die betrieblichen Voraussetzungen er... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Das Winterausfallgeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 7 iVm § 214 SGB III aF – bis 31.03.2006) bzw dessen Nachfolger (ab 01.04.2006)

Schrifttum: Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Marschner, Neues Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall, NWB F 27, 6221. Rn. 95 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Winterausfallgeld wurde ab 01.04.2006 abgeschafft, auf die Darstellung der alten Rechtslage wird aus Aktualitätsgründen verzichtet. Der Gesetzgeber hat daher i... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Einnahmen der Gastfamilie

Rn. 347 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt alle "Einnahmen" einer solchen Gastfamilie, die einen behinderten/von Behinderung bedrohten Menschen betreffen, unter weiteren (insbesondere s Rn 35 ff) Voraussetzungen steuerfrei. Mit dem Begriff der "Einnahme" ist der Brutto-Zufluss gemeint, dh, dieser ist Gegenstand der Steuerbefreiung. Welche Aufwendungen damit... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Das Arbeitslosengeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 1 SGB III aF)

Rn. 91 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 117 Abs 1 SGB III aF), sofern sie noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben (§ 117 Abs 2 SGB III aF). Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN (§ 118 Abs 1 Nr 1–3 SGB III aF), die (kumulativ) arbeitslos waren (§ 119 SGB III aF), sich bei der Ag... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Das Teilarbeitslosengeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 2 EStG nF, § 19 Abs 1 Nr 4 SGB I, § 162 SGB III)

Rn. 117d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Teilarbeitslosengeld haben ArbN, die kumulativ (§ 162 Abs 1 Nr 1–3 SGB III) teilarbeitslos sind (§ 162 Abs 2 Nr 1 SGB III) sich teilarbeitslos gemeldet haben (§ 162 Abs 2 S 1 iVm § 141 SGB III) die Anwartschaftszeit für Teilarbeitslosengeld erfüllt haben (§ 162 Abs 2 Nr 2 SGB III). Rn. 117e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Teilarbei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Das Teilarbeitslosengeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 2 iVm § 150 SGB III aF)

Rn. 93 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Teilarbeitslosengeld (s dazu Kopp, NWB F 27, 6467) erhielten ArbN, die kumulativ: teilarbeitslos waren (dh wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hatte, die er neben einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hatte und eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchte, § 150 Abs 1 Nr 1, Abs 2 Nr 1 SGB III ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Arbeitslosenhilfe (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, §§ 190ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 1 EStG nF, § 19 Abs 1 Nr 4 SGB I, §§ 136ff SGB III)

Rn. 117a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs 1 Nr 1, 2 SGB III), sofern sie nicht die Regelaltersrentengrenze erreicht haben (§ 136 Abs 2 SGB III). Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (§ 137 SGB III), wer kumulativ arbeitslos ist (§ 138 SGB III), sich bei der Agentur für Arbeit arbeits... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der behinderte (ab VZ 2020: der Mensch mit Behinderung, s Rn 339a)/von Behinderung bedrohte Mensch

Rn. 344 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Begriffe "Behinderung"/"von Behinderung bedroht" verweist § 3 Nr 10 S 1 EStG ausdrücklich auf § 2 Abs 1 SGB IX. Dies bedeutet daher für die Auslegung der Begriffe: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfb) Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III

Rn. 117l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III erhalten Menschen mit Behinderungen, wenn (§ 119 S 1 Nr 1 SGB III) – kumulativ die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist (§§ 120, 121 SGB III) sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Der Gründungszuschuss nach §§ 93–94 SGB III (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 6 EStG nF)

Rn. 117n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Einen Gründungszuschuss nach §§ 93–94 SGB III erhalten ArbN nach der Zeit der Existenzgründung, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, damit sie dadurch ihren Lebensunterhalt sichern und sich sozial absichern können (§ 93 Abs 1 SGB III). § 93 Abs 2 SGB regelt die positiven und Abs... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfa) Übersicht

Rn. 117k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in verschiedenen Büchern des SGB vorgesehen. Dabei ist für die Einordnung in § 3 Nr 1 EStG wie folgt zu unterscheiden: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruhende Einnahmen

Rn. 358 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 2 EStG bezieht sich auf Einnahmen, die nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruhen. Gemeint sind damit insbesondere die Selbstzahlungen der behinderten/von Behinderung bedrohten Menschen (BT-Drucks 16/11108, 14), etwa aus bezogenem Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI), sofern nicht § 3 Nr 36 ES... mehr