Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.9 Fahr- und Reisekosten zum Funktionstraining

Rz. 74a Die Ausführungen unter Rz. 52 ff. gelten entsprechend.mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.1.1 Straßenbahnen, Omnibusse

Rz. 3 Nahverkehr ist der Verkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen i. S. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Abs. 1 Nr. 1). Rz. 4 Der Begriff "Straßenbahnen" umfasst nicht nur oberirdische Schienenfahrzeuge, sondern auch Hochbahnen (wie Wuppertaler Schwebebahn) und U-Bahnen.mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt Einzelheiten zur Beauftragung der Integrationsfachdienste und zur Verpflichtung dieser Dienste zur Zusammenarbeit mit anderen, sog. beauftragten Stellen. Darüber hinaus besteht ein systematischer Zusammenhang zu § 196, der das Rechtsverhältnis zwischen Integrationsfachdienst und beauftragten Stellen in weiteren Details regelt.mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in der Erstfassung des SGB III mit § 100, in Kraft ab 1.1.1998, eingeführt. Eine Vorschrift im AFG, die für die spätere Entwicklung wegbereitend war, gab es nicht. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) wurde mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.4 Durchführung von Ausbildungen

Rz. 19 Arbeitgeber, die die beruflichen Fähigkeiten behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher einschätzen können, vor allem bei einer Ausbildung im eigenen Betrieb, sind eher bereit, diese Jugendlichen anschließend auch dauerhaft zu beschäftigen. Deshalb sollen betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung stärker miteinander verzahnt werden. Die in Abs. 2 getroffenen R...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, die Träger der Sozialen Entschädigung und die Träger der Soldatenentschädigung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Soldaten, die aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind, können die Leistungen des Rehabilitationssportes im Auftrag der Bundeswehrverwaltung von der "Unfa...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.5 Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 4), Technische Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 142 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 bestimmt die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, sofern keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können. Das betrifft die Ausübung eines bestimmten Berufs, die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Schell, SGB IX § 201 Widers... / 2.2 Widerspruchsbescheide der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in den Fällen, in denen die Verwaltungsakte von einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit erlassen worden sind. In diesen Fällen ist das Widerspruchsverfahren nicht auf der Rechtsgrundlage der VwGO, sondern auf der Grundlage des Sozialgerichtsgesetzes durchzuführen. Rz. 5 § 78 des So...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.5 Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

Rz. 33 Nach dem Recht der Arbeitsförderung sind Arbeitshilfen nach § 46 Abs. 2 SGB III möglich. Arbeitgeber können danach Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgeber...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und den sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, vgl. hierzu auch § 33 SGB VII, § 62 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.3 Gemeinsame Empfehlungen der Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 16 Abs. 1 Satz 3 gibt den Rehabilitationsträgern auf, zu den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 Gemeinsame Empfehlungen zu formulieren. Dabei begrenzt der Gesetzgeber die insoweit Mitwirkenden von vornherein auf die zuständigen Rehabilitationsträger. Die Gemeinsamen Empfehlungen wurden dementsprechend (unter Beteiligung von Verbänden) von der Bundesagentur für Arbeit, den T...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6 Anspruchsdauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der eine medizinische Zweckbestimmung verfolgt (vgl. BSG, ...mehr

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Schell, SGB IX § 227 Verord... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass einer Werkstättenverordnung

Rz. 2 Abs. 1 hat in erweiterter Form die früher in § 57 Abs. 2 SchwbG enthaltene Ermächtigungsvorschrift übernommen, weitere genannte Einzelheiten zu den Vorschriften der §§ 219 bis 221 durch Verordnung zu regeln. Rz. 3 Die auf der Grundlage der seinerzeitigen Ermächtigungsvorschrift des Schwerbehindertengesetzes erlassene Verordnung ist die Werkstättenverordnung v. 13.8.1980...mehr

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Schell, SGB IX § 181 Inklus... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ist nicht nur auf die Arbeitgeber beschränkt, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber. Aufgabe des Inklusionsbeauftragten ist es, den Arbeitgeber in...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 2.1 Projektförderung

Rz. 3 Bei den finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine Projektförderung. Die Integrationsämter erbringen die Leistungen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 185 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX, § 17 Abs. 1 Nr. 3, § 28 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV). Die bei der Schaffung des Instrumentariu...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.2 Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 3 Die Werkstätten sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation neben den anderen Einrichtungen wie Berufsbildungswerken oder Berufsförderungswerken. Aufgabe der Werkstatt als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation ist es, den behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten als Einrichtungen zur Eingliederung behindert...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.8 Kosten für Sportbekleidung und rehabilitationssportspezifische Hilfsmittel/Sportgeräte

Rz. 50 Die Kosten für die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung des Teilnehmers (z. B. Trainingsanzug, Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Schläger, Badehandtuch) hat der Teilnehmer selbst zu tragen (vgl. Ziff. 16.3 der Rahmenvereinbarung). Die für die Durchführung des Rehabilitationssports im Einzelfall erforderlichen behinderungsbedingten persönlichen H...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.1 Überblick

Rz. 56 Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, Träger der Sozialen Entschädigung, Träger der Soldatenentschädigung) übernehmen die Kosten des Funktionstrainings für Menschen mit Behinderung und diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2), als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX. Frühere Soldaten können die...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.1 Aufnahmeverpflichtung der Werkstatt

Rz. 2 Eine Aufnahmeverpflichtung der Werkstätten besteht nur gegenüber denjenigen behinderten Menschen, die die Aufnahmevoraussetzungen des § 219 Abs. 2 erfüllen, d. h. werkstattfähig sind (im Einzelnen vgl. Komm. zu § 219 Abs. 2) und bei denen erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftl...mehr

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Schell, SGB IX § 208 Zusatz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606, Art. 1 des Gesetzes) ist mit Wirkung zum 1.5.2004 Abs. 2 und 3 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. ...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.1.5.4 Wagenklasse

Rz. 16 Der Anspruch auf unentgeltliche Beförderung in Zügen des Nahverkehrs ist auf die 2. Wagenklasse beschränkt und gilt ausdrücklich nicht in der 1. Wagenklasse (Ausnahme: bestimmte Gruppen Kriegsbeschädigter und Verfolgter, denen die Benutzung der 1. Wagenklasse durch entsprechende Kennzeichnung des Ausweises ausdrücklich ermöglicht wird). Diese Einschränkung wird so aus...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.5 Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Rz. 32 Untersuchungen haben gezeigt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen seelisch besonders intensiv unter ihrer Behinderung leiden und dass dadurch ihr Selbstbewusstsein wesentlich schwächer ausgeprägt ist. Aufgrund der Behinderung und ihrer Verhaltensweisen sind sie wesentlich mehr Straftaten ausgesetzt als die übrige Bevölkerung. Um diesen Per...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.5 Soldatenentschädigung

Rz. 47a Nach dem zum 1.1.2025 in Kraft getretenen Soldatenentschädigungsgesetz erhalten ehemalige Soldaten, die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung (Wehrdienstbeschädigung) erlitten haben, u. a. medizinische Versorgung wegen der Wehrdienstschädigungsfolgen. Die medizinische Versorgung für diese Wehrdienstschädigungsfolgen ist ausschließlich auf...mehr

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Schell, SGB IX § 226 Blinde... / 2.3 Vergünstigungen

Rz. 4 Die für anerkannte Blindenwerkstätten geltenden Vergünstigungen sind die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223) und die Verpflichtung der öffentlichen Hand zur bevorzugten Vergabe von Aufträgen (§ 224). Rz. 5 Wie bei Werkstätten für behinderte Menschen können Arbeitgeber auch bei Aufträgen an anerkannte Blindenwerkstätten 50 % des auf die Arbeitsleistun...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.3 Anspruch auf Verbleib in der Werkstatt

Rz. 7 Nach Abs. 2 haben die behinderten Menschen einen Rechtsanspruch auf Verbleib in der Werkstatt, solange die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. Die Aufnahmevoraussetzungen können zum einen dadurch entfallen, dass trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung von dem behinderten Menschen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst oder andere ausgeht oder dass nicht me...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.1.7 Wasserfahrzeuge

Rz. 18 Anspruch auf unentgeltliche Beförderung besteht auch auf Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzungsverkehr, wenn dieser der Beförderung von Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich dient und Ausgangs- und Endpunkt innerhalb dieses Bereiches liegen (Abs. 1 Nr. 7). Das Gesetz definiert den Nachbarschaftsbereich als den Raum zwischen benachbarten Gemeinden, d...mehr

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Schell, SGB IX § 202 Widers... / 2.2 Stellvertretende Mitglieder

Rz. 6 Die Vorschrift bestimmt, dass für jedes Mitglied ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu berufen ist. Aufgabe der Vertreter oder Vertreterinnen ist es, das jeweilige Mitglied bei Abwesenheit zu vertreten. Der Vertreter oder die Vertreterin ist dem jeweiligen Mitglied persönlich zugeordnet, d. h., er oder sie darf nicht ein anderes Mitglied der jeweiligen Gruppe...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2.2 Grundsätze zur Beteiligung

Rz. 12 Die zuständigen Rehabilitationsträger entscheiden eigenständig über Rehabilitationsleistungen. Dabei legen sie den nach § 13 ermittelten Rehabilitationsbedarf zugrunde. Das gilt auch in Bezug auf erforderliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Rz. 13 Die zuständigen Rehabilitationsträger entscheiden eigenständig darüber, ob sie eine gutachterliche Stellungnahme ...mehr

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Schell, SGB IX § 209 Nachte... / 2.2 Nachteilsausgleiche in anderen Rechtsbereichen

Rz. 4 Auch in anderen Rechtsvorschriften wird der Grundsatz deutlich, dass Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen an Art oder Schwere der Behinderung orientiert sind. Rz. 5 Im Einkommensteuerrecht (§ 33b EStG) sind die Steuerpauschbeträge nach der Schwere der Behinderung gestaffelt und tragen im übrigen auch der Art der Behinderung Rechnung...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.3 Verpflichtung der Unternehmer zum Hinweis

Rz. 22 Abs. 3 verpflichtet die Unternehmer, darauf hinzuweisen, inwieweit eine Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr nicht besteht. Diese Regelung kann nicht so verstanden werden, dass der Unternehmen durch einen solchen Hinweis die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen ausschließen kann, obgleich es sich bei dem von ihm unterhaltenen Verkehrs...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 2.7 Sonstige Vergünstigungen

Rz. 14 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist ein für viele Inklusionsbetriebe existenzielles Problem gelöst worden. Zunehmend hatten bestehende Inklusionsbetriebe über Probleme bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit geklagt. Mit dem o. a. Gesetz wurde (Art. 1a) die Abgabenordnung in § 68 dahingehend ergänzt, dass Integ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.2 Berufsvorbereitung

Rz. 41 Abs. 3 Nr. 2 benennt die Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen der Berufsvorbereitung sollen dem behinderten Menschen den Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit durch Vermittlung der hierfür erforderlichen bildungsmäßigen Vorkenntnisse ermöglichen. In der Berufs...mehr

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Schell, SGB IX § 194 Beauft... / 2.5 Vertragliche Regelung

Rz. 11 Abs. 4 bestimmt, dass Näheres zur Beauftragung und Zusammenarbeit sowie zur fachlichen Leitung und Aufsicht zwischen dem Integrationsfachdienst und dem Auftraggeber vertraglich zu regeln ist. Das gleiche gilt für die Qualitätssicherung und die Ergebnisbeobachtung (vgl. hierzu § 197). Bis zum 31.12.2004 war geregelt, welchen Grundsätzen diese Vereinbarungen zu folgen ha...mehr

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Schell, SGB IX § 195 Fachli... / 2.1 Anforderungen

Rz. 2 Die Integrationsfachdienste müssen nach ihrer personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung in der Lage sein, ihre gesetzlichen Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen und den Arbeitgebern, wie sie in § 193 und der dort durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) erweiterten Aufgabe...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.4 Anpassung und Weiterbildung

Rz. 46 Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört auch die berufliche Anpassung und Weiterbildung, nach dem Wortlaut der Vorschrift auch in Fällen, in denen die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen (Abs. 3 Nr. 4). Rz. 47 Durch die berufliche Anpassung sollen Kenntnisse und Fähigkeiten im erlernten Beruf erworben werden, d...mehr

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Schell, SGB IX § 195 Fachli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 112 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 195 (vgl. BR-Drs. 428/16 S. 316). Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 112 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 Nr. 2 an die V...mehr

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Schell, SGB IX § 195 Fachli... / 2.3 Stellenbesetzung der Integrationsfachdienste

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat großen Wert darauf gelegt, dass Integrationsfachdienste bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen selbst eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Deshalb sind die Integrationsfachdienste verpflichtet, bei der Stellenbesetzung mit Fachpersonal schwerbehinderte Menschen bevorzugt zu berücksichtigen. Hiermit kann auch dem vielfachen Grundsatz der Beratu...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 2.8 Finanzierung der Leistungen nach § 216 Satz 2

Rz. 15 Mit dem durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) angefügten neuen Abs. 2 wird klargestellt, dass eine Finanzierung der in § 216 aufgeführten Leistungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Inklusionsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.6 Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Rz. 53 Die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 6 zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 greifen hauptsächlich das arbeitsmarktpolitische Instrument des Gründungszuschusses nach § 93 SGB III auf (vgl. die Komm. dort). Der Gründungszuschuss setzt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit tragfähiger Exis...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6 Nebenleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 65 Abs. 6 enthält sog. Annexleistungen zur Zielerreichung nach Abs. 1. Der Bezug zur medizinischen Rehabilitation und zur sozialen Teilhabe veranlasst die Rehabilitationsträger für die Teilhabe am Arbeitsleben, schon bei der Klärung des zuständigen Trägers und den Bedarfsfeststellungen die rechtlichen Abgrenzungen vorzunehmen und andere Träger dementsprechend frühzeitig ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.7 Mitgliedsbeiträge

Rz. 48 Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport wird i. d. R. zwischen den Bundes-/Landesorganisationen der Träger von Rehabilitationssportgruppen und den Rehabilitationsträgern vertraglich geregelt (Ziff. 16.1 der Rahmenvereinbarung). Die Rehabilitationsträger haben grundsätzlich sämtliche Kosten zu übernehmen, die den Rehabilitationssportvereinen durch die Te...mehr

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Schell, SGB IX § 217 Finanz... / 2.2 Anteilsförderung

Rz. 7 Da die Mittel der Ausgleichsabgabeverordnung zweckgebunden nur für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden dürfen, kommt eine Förderung der Inklusionsbetriebe nur nach dem Anteil der in diesen Projekten beschäftigten schwerbehinderten Menschen in Betracht. Dabei muss es sich um Arbeitsplätze i. S.d. § 156 Abs. 1 oder um so...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2 Wertmarke

Rz. 9 Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung in Zügen des Nahverkehrs ist weiterhin, dass der Ausweis mit einer Wertmarke versehen ist (Abs. 1 Satz 2). Diese Wertmarke wird durch das für die Ausstellung der Ausweise zuständige Versorgungsamt auf Antrag des schwerbehinderten Menschen mit einem Beiblatt ausgegeben, das nur mit dem Ausweis gültig ist (§ 3 a Abs. 1 und...mehr

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Schell, SGB IX § 202 Widers... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 19 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 die Bezeichnung "Landesarbeitsamt" in "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – B...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.2.1 Angemessene berufliche Bildung

Rz. 4 Was unter "angemessener beruflicher Bildung" zu verstehen ist, ist gesetzlich oder verordnungsrechtlich nicht geregelt. Berufliche Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen ist keine regelhafte berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Vielmehr handelt es sich um berufsvorbereitende Maßnahmen, die i. d. R. auf eine Arbeitsleistung im Arbeitsbere...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.3 Sozialversicherung

Rz. 12 Die in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen sind (nicht erst im Arbeitsbereich, sondern bereits während der Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich) in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sozialversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 SG...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.2 Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen

Rz. 73 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 ermöglicht Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen. Dabei handelt es sich um einen Prozess zur Feststellung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen und Bereitstellung eigener Ressourcen für eine Verbesserung der Lebensumstände. Die Leistung besteht in professioneller Begleitung. Rz. 74 Der Mensch mit Behinderungen soll mit der Unterstützung so...mehr