Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.3 Anrechnung von Werkstattbeschäftigten

Rz. 12 Der mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eingefügte Abs. 2a (in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung Abs. 3) ermöglicht die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, der im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt wird, au...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.1.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen

Rz. 6 Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 4 sind solche, auf denen Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen nach dem SGB III beschäftigt sind. Die Regelung, schwerbehinderte Teilnehmer an solchen Maßnahmen auf einen Pflichtarbeitsplatz anzurechnen, soll die Förderung schwerbehinderter Menschen in diesen Maßnahmen unterstützen. Träger von Arbeitsbe...mehr

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Schell, SGB IX § 237 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ermöglicht es der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Verordnungen, mit Bezug zur Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und Feststellung von Merkzeichen (§ 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung) im Schwerbehindertenausweis sowie mit Bezug zum öffentlichen Personennahverkehr, zu erlassen, soweit ein rechtlicher Zusa...mehr

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Schell, SGB IX § 212 Unabhä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt, dass schwerbehinderten Menschen bei selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeiten, für deren Ausübung eine Zulassung erforderlich ist (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker), eine solche Zulassung bevorzugt erteilt werden soll. § 212 begründet somit keinen konkreten Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis behördlichen Handelns, sondern hebt das ...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wurde der bisherige § 141 (a. F.) zu § 224. Zudem wurde ein neuer Abs. 2 angefügt, sodass die Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe gilt. In Abs. 1 entspricht die Vorschrift d...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 29 verschafft einen Überblick darüber, welche Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung vorgesehen sind, damit sie möglichst wie gesunde Menschen am Leben teilnehmen können. Leistungsansprüche können allein aus § 29 nicht hergeleitet werden. Hierzu bedarf es spezieller rehabilitationsträgerspezifischer Vorschriften ...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.5 Entgegenwirken von Benachteiligungen (Nr. 5)

Rz. 28 Nr. 5 befasst sich mit den Hilfen, die nicht durch Nr. 1 bis 4 abgedeckt werden. Insofern hat die Nr. 5 eine Art Auffangfunktion hinsichtlich der Zielsetzung des § 10. Entscheidend ist, dass behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen nicht benachteiligt werden. Dieses Grundrecht ergibt sich allerdings auch schon aus dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 ...mehr

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Schell, SGB IX § 199 Beendi... / 2.1 Wegfall der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass die im Teil 3 SGB IX getroffenen besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht mehr anzuwenden sind, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen ist. § 38 des Schwerbehindertengesetzes in der bis zum 30.6.2001 geltenden Fassung sprach von dem Erlöschen des gesetzlichen Schutzes Schwerbehinderter. Die Voraussetzungen des § 2 ...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit der Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen.mehr

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Schell, SGB IX § 218 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Ermächtigung ermöglicht es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nähere Einzelheiten in einer Rechtsverordnung zu regeln.mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 2.3 Zuständigkeit für das Erstattungsverfahren

2.3.1 Zuständigkeit der Länder Rz. 7 Die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr obliegt mit Ausnahme der Erstattung an Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, den Ländern. Nach Abs. 4 bestimmen deshalb die Länder die Behörden, die über die Anträge auf Erstattung und Vorauszahlungen ents...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze der Mitwirkung und der Mitbestimmung Rz. 2 Das Recht auf Mitwirkung gehört zu den Rechten, die mit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) gesetzlich geregelt worden sind. Seit 1980 ist es Pflicht der Werkstätten für behinderte Menschen und ihrer Träger, den behinderten Menschen eine angemessene Mitwirkung in den ihre Interess...mehr

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Schell, SGB IX § 223 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen auf die Ausgleichsabgabe.mehr

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Schell, SGB IX § 170 Antrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Sat...mehr

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Schell, SGB IX § 196 Finanz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verwendung von Mitteln der Ausgleichsabgabe Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Integrationsämter für die Vergütung der Inanspruchnahme des Integrationsfachdienstes Mittel der Ausgleichsabgabe verwenden können. Die Regelung, nach der auch die Arbeitsämter hierzu Mittel der Ausgleichsabgabe des Bundes, also Mittel aus dem Ausgleichsfonds, in Anspruch nehmen konnten, ist...mehr

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Schell, SGB IX § 204 Verfah... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wahl des/der Vorsitzenden und Stellvertreter Rz. 2 Die Vorschrift verweist auf § 189 Abs. 1 und 2. Diese Vorschriften gelten entsprechend. In § 189 Abs. 1 ist die Wahl der oder des Vorsitzenden sowie der Stellvertreterin oder des Stellvertreters der Beratenden Ausschüsse für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt (§ 186) und bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 188) g...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1) Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist gemäß § 35 SchwbAV ein "nicht rechtsfähiges Sondervermögen" auf Bundesebene, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zweckgebunden verwaltet und verwendet wird und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten d...mehr

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Schell, SGB IX § 207 Mehrar... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geltungsbereich Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie ist auch unabhängig davon anwendbar, ob die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 ausgeübt wird, die nicht als Arbeitsplatz gilt. Rz....mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Dokumentation Rz. 3 Die Dokumentation über Verlauf und Ergebnis der Bemühungen dient auch dem Zweck der Qualitätsprüfung des Integrationsfachdienstes. 2.2 Angaben Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang ...mehr

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Schell, SGB IX § 206 Arbeit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verbot der Minderung des Arbeitsentgeltes Rz. 2 Abs. 1 untersagt es dem Arbeitgeber, bei der Bemessung des an den schwerbehinderten Beschäftigten zu zahlenden Arbeitsentgelt wegen der Behinderung gezahlte Renten entgeltmindernd anzurechnen. Aus dieser Regelung ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem schwerbehinderten Menschen für seine Arbeit die gleiche Entlo...mehr

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Schell, SGB IX § 151 Geltun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Schwerbehinderte Menschen Rz. 3 Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen ist im Teil 1 des SGB IX in § 2 Abs. 2 definiert, weil der zusätzliche Schwerbehindertenbegriff auf dem für das Neunte Buch insgesamt maßgebenden Behindertenbegriff aufbaut. Zusätzlich wird in § 2 Abs. 2 auf eine erhebliche — in Graden der Behinderung — bemessene Schwere der Behinderung abgestel...mehr

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Schell, SGB IX § 199 Beendi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wegfall der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass die im Teil 3 SGB IX getroffenen besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht mehr anzuwenden sind, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen ist. § 38 des Schwerbehindertengesetzes in der bis zum 30.6.2001 geltenden Fassung sprach von dem Erlöschen des gesetzlichen...mehr

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Schell, SGB IX § 151 Geltun... / 2.2 Gleichgestellte behinderte Menschen

2.2.1 Arbeitsplatz Rz. 5 Um welche Personengruppe es bei schwerbehinderten Menschen gleichgestellten behinderten Menschen geht, ist ebenfalls in Teil 1 des SGB IX (§ 2 Abs. 3) geregelt. Danach sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen ...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz der Anrechnung Rz. 3 Grundsatz des § 158 Abs. 1 ist, dass ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 Nr. 1 oder 4 beschäftigt ist, auf einen Pflichtarbeitsplatz des Arbeitgebers angerechnet wird. 2.2 Mehrfachanrechnung Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zug...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Mehrfachanrechnung schwerbehinderter Menschen auf Pflichtarbeitsplätze beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber.mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 2 Rechtspraxis

2.1 Antragstellung Rz. 2 Voraussetzung für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an Unternehmer, die öffentlichen Personennahverkehr oder Fernverkehr betreiben, ist ein an die in Abs. 1 Satz 3 genannten Stellen zu richtender Antrag. Dieser ist an eine Frist gebunden, er ist nämlich innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres zu stellen. Durch Art. 2 des Gesetzes zu...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 benennt entsprechend der Systematik der Sozialgesetzbücher die einzelnen Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe. Dies sind zum einen wie im bis zum 31.12.2019 im Sechsten Kapitel des SGB XII geltenden Recht die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (nun Kapitel 3, §§ 109 und 110), die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleb...mehr

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Schell, SGB IX § 210 Beschä... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze Rz. 2 Die Vorschrift des § 210 stellt eine systematische Verbindung zum Heimarbeitsgesetz (HAG) her und regelt insbesondere, dass schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, die in Heimarbeit beschäftigt oder diesen nach § 1 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind und in der Hauptsache für den gle...mehr

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Schell, SGB IX § 203 Widers... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammensetzung Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass die Bundesagentur für Arbeit Widerspruchsausschüsse einrichtet, die aus 7 Mitgliedern bestehen. Abs. 1 ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wesentlich neu gefasst worden. Der Neuformulierung liegt der Grundsatz des Dritten und des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen zugrunde, ...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt bußgeldbewehrte Tatbestände, die Höhe des Bußgeldes und bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde.mehr

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Schell, SGB IX § 204 Verfah... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt gemeinsame Verfahrensvorschriften für die Widerspruchsausschüsse beim Integrationsamt und bei der Bundesagentur für Arbeit.mehr

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Schell, SGB IX § 211 Schwer... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflichten öffentlicher Arbeitgeber Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet öffentliche Arbeitgeber, so viele schwerbehinderte Menschen als Beamtinnen und Beamte einzustellen und zu beschäftigen, dass unter den insgesamt beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Dienststellen ein angemessener Teil schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sind. Es ist dem Dienstherrn keine Quote aufe...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beschäftigte auf Arbeitsplätzen Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen, die auf Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. Bei den Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 handelt es sich um solche, die bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätz...mehr

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Schell, SGB IX § 212 Unabhä... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzung Rz. 2 Voraussetzung für eine Bevorzugung ist, dass die fachliche Eignung sowie die für die Ausübung der entsprechenden selbständigen Tätigkeit geforderten gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Berufsordnungen und ggf. weiterer spezifischer Regelungen vorliegen. Eine fachliche Eignung kann beispielsweise ein bestimmter schulischer Abschluss oder eine un...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2.1 Dokumentation

Rz. 3 Die Dokumentation über Verlauf und Ergebnis der Bemühungen dient auch dem Zweck der Qualitätsprüfung des Integrationsfachdienstes.mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2 Rechtspraxis

2.1 Veränderung der Pflichtquote Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeb...mehr

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Schell, SGB IX § 232 Erstat... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz der Erstattung Rz. 2 Abs. 1 sieht ebenfalls wie bei der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr eine Erstattung nach einem Prozentsatz der von den Unternehmen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen vor. Rz. 3 Maßgebend sind also ausdrücklich auch bei der Erstattung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr nicht durch Zählung der Begleitpersonen, die die Verkehrsmitte...mehr

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Schell, SGB IX § 237 Verord... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermächtigung zum Erlass der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung Rz. 2 Die Vorschriften, zu deren Regelung die Bundesregierung ermächtigt wird, sind in der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert zum 1.1.2018 durch Art. 19 Abs. 20 des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234), bereits getroffen worden, und zwar in §...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.3 Schaffung/Sicherung des Arbeitsplatzes (Nr. 3)

Rz. 23 Während § 10 Nr. 2 u. a. die Wiederherstellung der (allgemeinen) Erwerbsfähigkeit im medizinischen Sinn zum Ziele hat, befasst sich das Teilhabeziel nach § 10 Nr. 3 mit der Schaffung oder Sicherung eines konkreten, den Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatzes. In Betracht kommen z. B. Leistungen insbesondere nach den §§ 112 bis 128 SGB III, § 16 SGB VI i...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1)

Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist gemäß § 35 SchwbAV ein "nicht rechtsfähiges Sondervermögen" auf Bundesebene, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zweckgebunden verwaltet und verwendet wird und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bestritten...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2 Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen und ihre Zielrichtungen

Rz. 6 § 29 gibt in Form einer Einweisungsvorschrift einen Überblick über die Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen wegen einer drohenden oder eingetretenen Behinderung und unterscheidet diese Leistungen in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 zwischen unterschiedlichen Leistungsgruppen, die alle eine spezielle Zielsetzung haben – und zwar zwischen medizinischen Rehabilitationsleistungen zur...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.5 Fortgeltung alten Rechts

Rz. 16 Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft – Schwerbehindertengesetz – i. d. F. v. 26.8.1986, BGBl. I S. 1421, 1550) ist die Mehrfachanrechnung auf höchsten bis zu 3 Pflicht-(Arbeits-)plätze beschränkt worden. Um vor der Rechtsänderung zum 1.8.1986 ergang...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.3 Zuständige Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 17 Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist es nicht mehr möglich, den Landesarbeitsämtern gesetzlich Aufgaben zuzuweisen. Deshalb konnte die Aufgabe nicht den jetzigen "Regionaldirektionen"...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die neu definierte Eingliederungshilfe im SGB IX sieht Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen in 4 Leistungsgruppen vor. Es handelt sich um "Leistungen zur Teilhabe" als Oberbegriff für verschiedene Sozialleistungen, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt entsprechend der Systematik der Sozialgesetzbücher die einzelnen Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe. Dies sind zum einen wie im bis zum 31.12.2019 im Sechsten Kapitel des SGB XII geltenden Recht die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (nun Kapitel 3, §§ 109 und 110), die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (nun Kapitel 4, § 111) und die...mehr

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Schell, SGB IX § 210 Beschä... / 2.1 Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Rz. 2 Die Vorschrift des § 210 stellt eine systematische Verbindung zum Heimarbeitsgesetz (HAG) her und regelt insbesondere, dass schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, die in Heimarbeit beschäftigt oder diesen nach § 1 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind und in der Hauptsache für den gleichen Auftraggeber arbeiten, auf die Pf...mehr

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Schell, SGB IX § 237b Straf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 ist neben § 237a als weitere Strafvorschrift § 237b in das SGB IX eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzt – gemeinsam mit § 237a – den bisherigen § 155. Zuvor waren Strafvorsc...mehr

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Schell, SGB IX § 237b Straf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Abs. 1 benennt die Tatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das sind nach der Formulierung, die auf § 179 Abs. 7 Satz 1 verweist, alle die in § 179 Abs. 1 Satz 1 insgesamt aufgeführten Verpflichtungen der Vertrauenspersonen, also sowohl die in der dortigen Nr. 1 als auch die in der dortigen Nr. 2 genannten ...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber, im Rahmen einer Auftragsvergabe Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Inklusionsbetriebe bevorzugt zu berücksichtigen. Diese Besserstellung dient in erster Linie der wirtschaftlichen Existenzsicherung entsprechender Werkstätten bzw. Betriebe, indem einerseits die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber nicht primä...mehr