Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 49 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und stra... mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.5.3 Selbständigkeit bei der Durchführung der Aufgaben

Rz. 11 Auch bei der Durchführung der Aufgaben wird ein Spannungsverhältnis durch das Prinzip der Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger auf der einen und die Autonomie der freien Träger aufgezeigt. Zur Gesamtverantwortung gehört sowohl die Letztverantwortlichkeit der öffentlichen Träger für die Aufgabenerfüllung und die Bereitstellung von Einrichtungen (vgl. § 79 Abs. 2... mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005. Rz. 2 Die Vorschrift regelt den persönlichen und räumlichen Anwendungsbereich des SGB VIII. Sie ... mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.4 Privat-gewerbliche Träger

Rz. 10 Obwohl die privat-gewerblichen Träger in § 3 nicht genannt werden, sieht das SGB VIII deren Tätigwerden ausdrücklich vor. Ihre Rechtsbeziehungen zu den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sind in §§ 78a bis 78g normiert, während §§ 74 bis 77 die Rechtsbeziehungen der öffentlichen zu den freien und gemeinnützigen Trägern regeln. Ähnlich wie im Bereich der gesetzlichen... mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in das SGB VIII eingeführt und gilt seitdem unverändert. Sie verpflichtet die Länder zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur durch Einrichtung von Ombudsstellen... mehr

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Jansen, SGB X § 56 Schriftform / 2.3 Andere Formvorschriften

Rz. 5 Aus der subsidiären Geltung des § 56 folgt, dass weitergehendere, strengere Vorschriften über die Vertragsform, die in anderen Rechtsvorschriften (Rechtsverordnung oder Satzung, nicht jedoch Verwaltungsvorschriften) enthalten sind, auch im Verwaltungsverfahren Anwendung finden (z. B. § 311b BGB bei Grundstücksveräußerungen). Schwächere Formvorschriften (z. B. über eine... mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.4 Hinweispflicht des Trägers

Rz. 8 Über die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht nach §§ 13 bis 15 SGB I hinaus ist der öffentliche Träger gemäß Abs. 1 Satz 2 verpflichtet, den Leistungsberechtigten objektiv, vollständig und verständlich über die Leistungsangebote aller in Betracht kommender Träger und deren Unterschiede zu informieren. Es handelt sich um eine aktive Aufklärungspflicht, die nic... mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.1 Sprachlich-grammatikalische Wortlautinterpretation

Rz. 12 Bei der sprachlich-grammatikalischen Wortlautinterpretation fällt zunächst auf, dass der Gesetzgeber den klaren und eindeutigen Begriff "Anspruch" nicht gewählt hat, was zunächst gegen die Existenz eines subjektiv-öffentlichen Rechts auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit spricht. Stattdessen bestimmt er, dass die "erforderlichen Angebote … zur Verfügung zu stellen... mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.2 Alternative zum Verwaltungsakt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Eine Behörde kann anstelle eines Verwaltungsakts (§ 31) einen öffentlich-rechtlichen (subordinationsrechtlichen) Vertrag mit dem potenziellen Adressaten schließen. Der Vertrag ist zulässig, wenn die anzuwendende Rechtsnorm die Behörde ermächtigt, in der Sache durch einen Verwaltungsakt gleichen Inhalts zu entscheiden. Dabei unterliegt der Vertragsinhalt dem Vorbehalt ... mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder... mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.2 Antragsrecht

Rz. 8 Das Recht, Sozialleistungen zu beantragen und solche entgegenzunehmen, steht dem Jugendlichen gemäß § 36 SGB I von der Vollendung des 15. Lebensjahres an zu. Das Antragsrecht hat nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung; es ist bei zahlreichen sozialrechtlichen Ansprüchen materielle Voraussetzung. Dies gilt auch für die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, soweit... mehr

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Jansen, SGB VI § 172a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Wie beim früheren § 172 Abs. 2 (bis 31.12.2011) geht es darum, dass Arbeitgeber von Beschäftigten, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, keinen Vorteil daraus haben sollen, dass diese Beschäftigten in einem berufsständischen Versorgungswerk und damit in einem nach der gesetzlichen Wertung gleichwertigen Versorgungssystem pflic... mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische... mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit der Einführung des SGB VIII wurde die Vorschrift lediglich durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 geändert und Abs. 1 Satz 3 angefügt. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerp... mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 5 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün... mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.5 Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag

Rz. 13 Die Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag ist deshalb erforderlich, weil die Verwaltung in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden ist (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Art. 20 Abs. 3 GG). Auch für den Rechtsweg ist die Abgrenzung von Bedeutung. Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Verträgen gehören vor die Verwaltungs- oder Sozialgerichte (§ 40 Abs. 1 VwG... mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt bei Erwachsenen

Rz. 11 Der Ausländer muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I hat jemand dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Darunter ist vor allem der Ort zu verstehen, an dem der Betreffende seinen Lebens- und Da... mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.4.2 Zwischenstaatliches Recht

Rz. 18 Völkerrechtliche Verträge haben Gesetzesrang, soweit sie nach Maßgabe von Art. 59 GG in das innerstaatliche Recht transformiert wurden. Dies würde zunächst einmal Gleichrangigkeit, nicht aber den Vorrang vor innerstaatlichem Recht bedeuten. Abs. 4 stellt übereinstimmend mit § 30 Abs. 2 SGB I insoweit klar, dass das innerstaatliche Recht die vertraglichen Regeln unberü... mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.1 Funktion und Ziele (Abs. 1)

Rz. 4 Die versichertengeführte elektronische Patientenakte (Satz 1) wird den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag oder im Rahmen einer Widerspruchslösung zur Verfügung gestellt. Die Anwendung ist bis zum 14.1.2025 durch den Versicherten zu beantragen (§ 342 Abs. 1 Satz 1). Ab dem 15.1.2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten eine Patientenakte zu... mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.1.3 Ungewissheit der Sach- oder Rechtslage

Rz. 7 Die bloße Ungewissheit über die Sach- oder Rechtslage rechtfertigt noch nicht den Abschluss eines Vergleichsvertrags. Vorrangig hat die Behörde den Untersuchungsgrundsatz nach § 20 zu beachten und von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln, die materielle Wahrheit zu erforschen und dazu alle für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen festzustellen. Insoweit ist der G... mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.3 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren (karitative) Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Jedoch hatte auch weiterhin in keinem anderen sozialrechtlichen Berei... mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1 Nachrang gegenüber Verpflichtungen und Leistungen anderer

Rz. 2 Gemeint sind in Abs. 1 Satz 1 rechtliche Verpflichtungen Dritter, aus denen derjenige einen Anspruch herleiten kann, der als Empfänger von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Betracht kommt. Es kommen sowohl vertragliche als auch gesetzliche Verpflichtungen in Betracht. Sittliche oder moralische Verpflichtungen zählen nicht dazu. Die Neufassung des Abs. 1 Satz 1 ... mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters

Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Insofern soll es nach Auffassung des LG Oldenburg grundsätzlich auf ... mehr

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Mindestlohn / 2.2 Anwendungsbereich

Das MiLoG ist grundsätzlich auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar.[1] Insbesondere ist der Anspruch nicht auf Arbeitnehmer begrenzt, die ein Entgelt nur in Höhe des Mindestlohnanspruchs erhalten.[2] Erfasst werden alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im bundesdeutschen Inland beschäftigen, unabhängig von ihrem Sitz im In- oder Ausland.[3] Dabei sieht das Bundesverfassungsgeric... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.1 Entstehen und Dauer des Urlaubsanspruchs

Rz. 72 Der Urlaub beträgt gem. § 8 Nr. 1.1 BRTV Bau 30 Arbeitstage im Kalenderjahr als Urlaubsjahr, wobei gem. § 8 Nr. 1.3 BRTV Bau Samstage nicht als Arbeitstage gelten. Für schwerbehinderte Menschen erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Arbeitstage (§ 8 Nr. 1.2 BRTV Bau). Es handelt sich um eine inhaltsgleiche Regelung zu § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, sodass durch die tarifli... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich.... mehr

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ZErb 03/2026, Kein Art.-77-... / 1 Gründe

I. Die Klägerin wendet sich gegen die Beendigung ihres datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens. Sie ist Alleinerbin ihrer am 4.6.2020 verstorbenen Ehefrau D … Diese hatte Ende 2019 einen Vertrag mit dem I … in K … – I … – abgeschlossen, um dort eine genetische Analyse von Tumorgewebe durchführen zu lassen. Eine Vorkassenrechnung hierfür wurde über das Konto des Institutsin... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, dass sie dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes schade... mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1 Beispiele aus der Praxis zur Umsetzung der Ziele i. S. d. § 3 SGB IX

Rz. 18 Des besseren Verständnisses wegen beschreibt der Autor nachfolgend exemplarisch präventive Ansätze aus der Praxis, die der Zielsetzung des § 3 SGB IX entsprechen, aber unabhängig von dem oben beschriebenen Förderprogramm des BMAS "rehapro" durchgeführt wurden bzw. noch werden. 2.4.1.1 Frühe Rehabilitation Rz. 19 Viele Arbeitnehmende werden bei den Rehabilitationsträgern... mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.3 Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX"

Rz. 14 Nach § 25 i. V. m. § 26 haben die Rehabilitationsträger in Gemeinsamen Empfehlungen zu vereinbaren, welche Maßnahmen i. S. d. § 3 geeignet sind, um den Eintritt der Behinderung zu vermeiden. Außerdem haben sie zu unterschiedlichen Zielsetzungen weitere Gemeinsame Empfehlungen zu erarbeiten. Unter Federführung der BAR haben die Rehabilitationsträger die Gemeinsame Empfe... mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.9 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 26 Wegen der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen sieht das SGB IX Schutzrechte und Ausgleichsansprüche in seinem Teil 3 (beginnend mit § 151) für den schwerbehinderten Personenkreis vor; z. B. müssen Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5 % davon für schwerbehinderte Menschen bereitstellen. Andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgab... mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistungen zur Teilhabe

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Rz. 2 Im Fokus des § 4 stehen die Ziele der Rehabilitations-/Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung.... mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnu... / 3 Literatur

Rz. 6 Verfahrensgrundsätze der BAR für Gemeinsame Empfehlungen (i. S. d. § 26 SGB IX). mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang von Prävention

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem einmal grundlegend geändert – und zwar durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 § 3 hatte bis zum 31.12.2017 folgenden Text: "Die Rehabilitations... mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnungsermächtigung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem unverändert. Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMAS), unter bestimmten Voraussetzungen Reg... mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsbestimmungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen, die behindert (§ 2 Abs. 1 Satz 1 un... mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.5 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 25 Obwohl die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) gegenüber Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. z. B. § 91), ist die Abgrenzung der beiden Leistungen in der Praxis schwierig. Nicht selten werden Anträge auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 14 an die Träger der medizinischen Rehabilitation weitergeleitet, weil der andere R... mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen, die behindert (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2), von Behi... mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.6 Zusammenarbeit (Abs. 3)

Rz. 25 Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. die Jobcenter sind keine Rehabilitationsträger von primärpräventiven Leistungen. Ihre Integrationsbemühungen sind jedoch auch von den Präventionsleistungen der Krankenkassen abhängig, denn anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor. Darüber hinaus ist ein beruflicher Wiedereinstie... mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Rz. 2 Im Fokus des § 4 stehen die Ziele der Rehabilitations-/Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung. Behinderung e... mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.7 Unterschied zum Behindertenbegriff des § 19 SGB III

Rz. 22 Nach § 19 Abs. 1 SGB III sind Menschen behindert, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Hierzu zählen auch lernbehinderte Menschen (= Personen, die in ihrem Lernen umfänglich und lan... mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.7 Gleichbehandlung und ganzheitliche Leistung (Abs. 2)

Rz. 29 § 4 Abs. 2 enthält die Klarstellung, dass zwecks Erreichung der Teilhabeziele auch Sozialleistungen außerhalb von Teilhabeleistungen eingesetzt werden können (Satz 1; Rz. 30) und den Grundsatz, dass der für die Hauptleistung zuständige Rehabilitationsträger ganzheitlich zur Leistung verpflichtet ist (Satz 2, Rz. 31). Rz. 30 zu a) § 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass zur Erziel... mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.1 Frühe Rehabilitation

Rz. 19 Viele Arbeitnehmende werden bei den Rehabilitationsträgern nicht auffällig, weil sie immer nur kurz und möglicherweise auch immer wegen unterschiedlicher Diagnosen arbeitsunfähig erkranken. Einige Krankenkassen vereinbarten mit den Rentenversicherungsträgern, dass z. B. Arbeitnehmende, die wegen unterschiedlicher, kurz andauernder Erkrankungen im Laufe eines Jahres lä... mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1)

Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgefährdungen und -probleme frühestmöglich id... mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Ein Mensch mit Behinderung ist dann in seiner Teilhabe gestört, wenn ihn gesundheitliche Barrieren daran hindern, wie ein gesunder Mensch zu leben. Um zielgerichtet diese individuellen Barrieren des Alltags zu überwinden, orientieren sich die Teilhabeziele des § 4 jeweils an den individuellen Teilhabebedarfen des Betroffenen. Wegen des gegliederten soziale... mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.6 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 99 SGB IX

Rz. 21 Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Menschen mit Behinderungen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, die für die Dauer von mindestens 6 Monaten wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die betreffende Person mu... mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus... mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1) Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgef... mehr