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Schell, SGB IX § 219 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen

Dr. jur. Hanno Binkert
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) wurden mit Wirkung zum 30.12.2008 in Abs. 1 die Sätze 5 und 6 angefügt.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 136 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 219. In der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung wurde in Absatz 3 ein Satz 2 angefügt. Im Übrigen entspricht die Vorschrift dem bisherigen § 136.

1 Allgemeines

 

Rz. 1a

Die Vorschrift definiert Werkstätten für behinderte Menschen und bestimmt den Personenkreis, der in diesen Einrichtungen eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung findet

2 Rechtspraxis

2.1 Begriff der Werkstätten für behinderte Menschen

 

Rz. 2

Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Diese mit dem Schwerbehindertengesetz im Jahre 1974 geschaffene und seitdem fortentwickelte Konzeption verdeutlicht den doppelten Charakter der Werkstätten als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Einrichtungen zur Beschäftigung, also der Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Der Begriff der Werkstätten für behinderte Menschen gilt einheitlich für alle in Betracht kommenden Rechtsbereiche, im Sozialrecht wie im Leistungsrecht des Teils 1 oder im Recht der Eingliederungshilfe SGB XII (ab 1.1.2020 Teil 2 des SGB IX), im Recht der Sozialversicherung (im Einzelnen vgl. Anmerkungen zur Sozialversicherung in Werkstätten für behinderte Menschen), aber auch im Steuerrecht.

2.2 Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen

 

Rz. 3

Die Werkstätten sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation neben den anderen Einrichtungen wie Berufsbildungswerken oder Berufsförde...

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  (1) 1Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. 2Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder ...

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