Fachbeiträge & Kommentare zu Schweigepflicht

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 3.3 Der Stufenplan

Der Stufenplan ist Bestandteil eines strukturierten Interventionsprozesses. Er regelt gestufte Interventionsschritte mit zunehmender arbeitsrechtlicher Konsequenz. Fürsorge- und Klärungsgespräch sind ihm vorgelagert: Sie dienen der frühzeitigen Ansprache von Auffälligkeiten, bevor eine Pflichtverletzung mit Suchtbezug feststeht und haben keinen disziplinarischen Charakter. D...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 3.5 Unterstützungs- und Hilfesysteme

Abschließend soll an dieser Stelle noch ein Überblick über Unterstützungs- und Hilfesysteme gegeben werden, die sowohl in der Prävention als auch im Interventionsprozess genutzt werden können. Betriebe haben viele Möglichkeiten, interne Unterstützungs- und Hilfeangebote für Mitarbeitende vorzuhalten. Dabei kann auf bestehende Strukturen zurückgegriffen (Mitarbeitende, die sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Austrittsinterviews richtig... / 4.3 Vertraulichkeit

In erster Linie ist es wichtig, im Interview ehrliches und "ungeschminktes" Feedback zu erhalten. Dies erreichen Sie nur, wenn der Mitarbeiter Vertrauen zu Ihnen als Gesprächspartner hat und Sie ihm – im Einzelfall – Vertraulichkeit bezüglich bestimmter Sachverhalte zusichern, zumindest für die ihm noch in der Firma verbleibende Arbeitszeit. Anschließend kann es sinnvoll sei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Sonstige Informationen

Rz. 49 Sonstige Informationen sind im Geschäftsbericht eines Unt enthaltene Finanzinformationen oder nichtfinanzielle Informationen außerhalb des geprüften Abschlusses und der geprüften Lageberichtsangaben.[1] Bei sonstigen Informationen handelt es sich um nicht vom Abschlussprüfer geprüfte Informationen, auf die sich entsprechend die Prüfungsurteile im Bestätigungsvermerk n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Abschlusses

Rz. 47 Bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), ist der Abschlussprüfer verpflichtet, eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, die auch als besonders wichtige Prüfungssachverhalte (international: KAM = Key Audit Matters) bezeichnet werden, im Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Vollständigkeit

Rz. 35 Der Grundsatz der Vollständigkeit beinhaltet die Forderung, dass der Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen geforderten Feststellungen enthält. Der Grundsatz der Vollständigkeit wird durch den Grundsatz der Klarheit begrenzt. Daher sind insbes. wesentliche Feststellungen und Ergebnisse der Prüfung darzustelle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.2 Schweigepflicht (§ 5 Abs. 1 TVSöD)

Der Studierende hat nach § 5 Abs. 1 TVSöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies führt bei Geltung des TVöD dazu, dass der Studierende über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Ausbildenden angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.5 Einschränkungen

Die in den §§ 68 bis 75 SGB X enthaltenen Übermittlungsbefugnisse werden insbesondere durch § 76 SGB X eingeschränkt. Danach dürfen personenbezogene Daten, die dem Sozialleistungsträger von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person (z. B. Zahnarzt, Apotheker, Psychologe) zugänglich gemacht worden sind, nur unter den Voraussetzungen übermittelt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.3.2 Schweigepflicht, § 5 Abs. 1 TVAöD

Der Auszubildende hat nach § 5 Abs. 1 TVAöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies bedeutet, dass er über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt der Auszubildende auch über die Bee...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Sonstige Teilnehmer

Rz. 12 Umstritten ist, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an der Betriebsräteversammlung besitzt. Dies wird teilweise unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut abgelehnt.[1] Im Hinblick auf den Gesetzeszweck und der umfassenden Aufgabenstellung der Gesamtschwerbehindertenvertretung nach § 97 Abs. 6 SGB IX ist ein solches Teilnahmerecht aber anzuerkennen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3 Verschwiegenheitspflichten

3.1 Allgemeines Aus dem Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist keine den Betriebsrat bindende allgemeine Schweigepflicht zu entnehmen, die ihn daran hindern könnte, der Belegschaft Nachrichten über zwischen ihm und dem Arbeitgeber entstandene Kontroversen zukommen zu lassen.[1] 3.2 Besondere Geheimhaltungspflicht Die Mitglieder des Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.1 Allgemeines

Aus dem Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist keine den Betriebsrat bindende allgemeine Schweigepflicht zu entnehmen, die ihn daran hindern könnte, der Belegschaft Nachrichten über zwischen ihm und dem Arbeitgeber entstandene Kontroversen zukommen zu lassen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.4 Persönliche Verhältnisse und Daten von Arbeitnehmern

Auch über Informationen über persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen und der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten erfährt, haben die Mitglieder des Betriebsrats Stillschweigen zu bewahren.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Infor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.3 Aufsichtsratsmitglieder

Es besteht grundsätzlich eine Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auch gegenüber dem Betriebsrat, selbst wenn der Arbeitnehmervertreter zugleich dessen Mitglied ist. Verstößt der Arbeitnehmer hiergegen, kommen zunächst die Sanktionen des Gesellschaftsrechts, vor allem die Abberufung aus dem Aufsichtsrat in Betracht. Eine außerordentliche Kündig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2 Besondere Geheimhaltungspflicht

Die Mitglieder des Betriebsrats und die Ersatzmitglieder haben gemäß § 79 BetrVG eine besondere Geheimhaltungspflicht. Wichtig Geheimhaltungspflicht Die Geheimhaltungspflicht endet weder mit dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat noch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.2 Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der JAV, dem Wirtschaftsausschuss, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden

Die Geheimhaltungspflicht betrifft gemäß § 79 Abs. 1 Satz 3 und 4 BetrVG nicht die interne Kommunikation des Betriebsrats. So darf also ein Betriebsratsmitglied geheimhaltungsbedürftige Informationen an das Gremium weitergeben, dessen Mitglieder diese aber natürlich nicht nach draußen weitergeben dürfen. Eine Weitergabe ist zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.3 Verletzung der Vertraulichkeit von Betriebsratsinterna

Es besteht keine generelle Pflicht von Betriebsratsmitgliedern, über den Verlauf von Betriebsrats- oder Ausschusssitzungen Stillschweigen zu bewahren, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten.[1] Auch ist die Wirksamkeit eines Verbots des Betriebsrats an seine Mitglieder fraglich, auf Betriebsratssitzungen mitzuschreiben oder Unterlagen aus der Sitzung mitzunehmen.[2] Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.5 Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

Die Befugnis zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Angelegenheiten des Betriebs wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Betriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit selbst darüber entscheiden könne, wann und in welchem Umfang eine öffentliche Stellungnahme angebracht ist. Insoweit kann auch er s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.4 Innerbetriebliche Informationspolitik des Betriebsrats

Ein Betriebsratsmitglied ist nicht befugt, auf jede Art und Weise andere Arbeitnehmer des Arbeitgebers über die Anwendbarkeit und den Inhalt eines für den Betrieb bzw. das Unternehmen des Arbeitgebers geltenden Manteltarifvertrags unter Inanspruchnahme betrieblicher Einrichtungen zu unterrichten, für eine nicht tarifzuständige Gewerkschaft zu werben und die Arbeitskolleginne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.7 Sonderstellung von Betriebsratsmitgliedern

Den einzelnen Betriebsratsmitgliedern sind für ihr Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt. So verbietet § 78 Abs. 2 BetrVG die Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihres Amts. Nicht jeder faktische Vorteil ist jedoch davon erfasst. So ist die Verhandlungsposition eines Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2026, Aktuelle Entwic... / 7. Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung (§§ 73, 74 OWiG)

Bei der Entscheidung über eine Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG ist nicht entscheidend, ob sich der Betroffene ausreichend entschuldigt hat, sondern ob er unter den konkreten Umständen genügend entschuldigt ist. Eine ärztliche Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit kann einen triftigen Entschuldigungsgrund darstellen, wenn sie einen krankheitswertigen Zustand erkenn...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Beschäftigung leistungsgewa... / 3.3.2 Wer berät?

Um eine Arbeitsplatzanpassung möglichst erfolgreich zu realisieren ist es sinnvoll, umfassend alle infrage kommenden Stellen und Funktionen einzubeziehen. Welche das sein können, ist vom Einzelfall und v. a. von den betrieblich-organisatorischen Bedingungen abhängig: Der Betriebsarzt ist besonders gefordert, um individuelle Leistungsfähigkeit und Arbeitsplatzprofil abzugleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Eversloh, Anmerkung, Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht, jurisPR-SteuerR 4/2018 Anm. 5. Jansen, Neue Ortsregelungen für sonstige Leistungen ab 2010 – Fragestellungen im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Leistungen und bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche Dienstleistungen, 200...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Richtiger anwal... / 3. Schritt: Fachliche Vorgehensweise während der Begutachtung

a) Klärung der Schweigepflicht-Problematik Trotz der in der gerichtlichen Beauftragung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG liegenden grundsätzlichen Entbindung des Sachverständigen von seiner Schweigepflicht wird empfohlen, dass sich der Gutachter zu Beginn der Tätigkeit von den betroffenen Sorgeberechtigten eine hinreichend bestimmte (gegenüber wem und ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1.1 Sozialdaten

Mit "personenbezogene Daten" sind alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Von der Meldepflicht erfasste Sachverhalte

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 18a Abs. 7 UStG bestimmt, welche Angaben die ZM enthalten muss. § 18a Abs. 8 UStG bestimmt, wann die Angaben zu machen sind. Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 18a Abs. 2 S. 1 UStG hat der Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.4.2 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.1.3 Qualifikation

Der Arzt muss berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.[1] Er darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem Beschäftigten ausüben. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss der Arzt die Vorschriften der ArbMedVV beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse ber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Anhaltspunkte für die Mitwirkung an der Verfolgung unerlaubter oder unredlicher Zwecke (Nr. 1)

Rz. 4 Nr. 1 regelt die zu § 4 BeurkG "komplementäre Situation", dass auf die Ausführungen zu § 4 BeurkG (siehe § 4 BeurkG Rdn 20 ff.) verwiesen werden kann. Nach § 4 i.V.m. § 14 Abs. 2 BNotO hat der Notar bereits die Beurkundung abzulehnen. In den Fällen des Nr. 1 erfährt er erst nach Vorliegen der Verwahrungsanweisung bzw. dem Eingang des Geldes von der mutmaßlichen Mitwirk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Einsichtsrecht sonstiger Behörden und von Gerichten

Rz. 41 Auch soweit den Notar Mitteilungs-, Anzeige oder Auskunftspflichten gegenüber Behörden treffen, bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass diese Stellen ein Einsichtsrecht in die Nebenakte haben.[53] Die Durchbrechung der notariellen Verschwiegenheitspflicht reicht nur genau so weit wie die jeweilige gesetzliche Mitteilungs-, Anzeige- oder Auskunftspflicht, so dass der In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Bei schwerer Krankheit oder Anhaltspunkten für eine mögliche geistige Insuffizienz

Rz. 27 Besteht eine schwere Krankheit oder gibt es Anhaltspunkte für eine geistige Insuffizienz eines Beteiligten, ist der Notar gehalten, Ermittlungen zur Geschäftsfähigkeit vorzunehmen. Den Umfang der erforderlichen Ermittlungen bestimmt der Notar nach pflichtgemäßem Ermessen.[50] Bei einem körperlich Kranken wird regelmäßig bereits das anlässlich der Beurkundung geführte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Einsichtsrecht

Rz. 6 Gem. Abs. 3 sind die Personen, die eine Ausfertigung der Urschrift verlangen können, ebenfalls berechtigt, die bei dem Notar verwahrte Urschrift einzusehen. Ein Anspruch auf Einsicht in die Notariatsnebenakten besteht grundsätzlich nicht, da Abs. 3 ausdrücklich nur die Einsicht in die Urschrift gestattet.[27] Eine weitergehende Regelung sah nach früherem Landesrecht le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Pflicht zur Verschwiegenheit

Rz. 13 Die Pflicht zur Rechtsbelehrung aus § 17 BeurkG geht auch der Verschwiegenheitspflicht des § 18 BNotO vor.[35] Zwischen der allgemeinen Betreuungspflicht und der Verschwiegenheitspflicht hat dagegen eine Güterabwägung stattzufinden. Dies wird insbesondere dann relevant, wenn mittelbar Beteiligten durch die Beurkundung ein Schaden droht,[36] ebenso wenn ein Beteiligter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Die Informationspflicht nach § 1820 Abs. 1 BGB

Rz. 10 Das Zentrale Vorsorgeregister gibt dem auskunftsberechtigten Betreuungsgericht oder Beschwerdegericht nur die Information, dass eine Vorsorgevollmacht des Betroffenen mit bestimmten Angaben registriert ist. Sonstige Informationspflichten ergeben sich aus § 1820 Abs. 1 BGB, wonach Betreuungsverfügungen (S. 1) und Vorsorgevollmachten (S. 2) unverzüglich an das Betreuung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Der Sonderfall des Sozietätswechslers

Rz. 21 Besondere Fragen ergeben sich für den Notar, der die Sozietät wechselt. Die BNotK[52] hat sich ausführlich mit der Problematik befasst. Diese Überlegungen liegen – jedenfalls ausweislich der nichtamtlichen Begründung – ausdrücklich auch der Fassung des § 6 DONot in der derzeit gültigen Fassung zugrunde.[53] Einerseits geht es darum, wie weit in diesen Fällen die Mitwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 51 BeurkG enthält eine bundesrechtliche Regelung des Anspruchs auf Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften sowie auf Einsicht in die Urschrift. Die Vorschrift gilt auch für Urkunden, die vor Inkrafttreten des BeurkG (also vor dem 1.1.1970) errichtet worden sind (§ 73 Abs. 1 BeurkG). Nicht übernommen hat das BeurkG die Bestimmung aus manchen Landesrechten, wonach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Einsichtsrecht der Datenschutzaufsicht

Rz. 45 Zwar würden die Untersuchungsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 Buchst. e und f DSGVO dem jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten als der für die Notare zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde grundsätzlich auch das Recht auf Einsicht in die Nebenakten einschließen. Gemäß § 29 Abs. 3 S. 1 BDSG und entsprechender Regelungen mehrerer Landesdatenschutzgesetze, die insoweit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Verlesung mehrerer gleich lautender Niederschriften

Rz. 24 Abs. 2 schafft eine Erleichterung für das Vorlesen bei Sammelbeurkundungen (Serienbeurkundungen). Hier sind verschiedene Fälle möglich: So können dieselben Beteiligten (Personenidentität) an mehreren weitgehend gleich lautenden Urkunden beteiligt sein (Beispiel: Ein Eigentümer bestellt mehrere Grundschulden zugunsten derselben Gläubigerin). Häufig kommt es auch vor, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Unterrichtungspflicht

Rz. 18 Sodann hat der Notar die am Verwahrungsgeschäft Beteiligten i.S. des § 57 BeurkG zu unterrichten. Dies sind also nicht nur die an der Verwahrungsanweisung unmittelbar Beteiligten,[47] sondern beim Kaufvertrag auch die abzulösenden Gläubiger und die kaufpreisfinanzierende Bank, soweit die Treuhandaufträge noch nicht erledigt sind. Insoweit ist, wie oben bereits ausgefü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Wahrnehmungen zur Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit

Rz. 8 § 28 BeurkG betrifft nur das Zeugnis des Notars über seine Wahrnehmungen zur Geschäftsfähigkeit, setzt dabei aber eine Wahrnehmung zur Geschäftsfähigkeit voraus. Deren Ergebnis, nämlich der Eindruck des Notars, ob Geschäftsfähigkeit bzw. Testierfähigkeit vorliegt oder ob diesbezüglich Zweifel bestehen, ist zu vermerken.[21] Vor dem Beurkundungsverfahren gewonnene Eindr...mehr