Fachbeiträge & Kommentare zu Schweigepflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Rechtsschutz und Präventivmaßnahmen

Rz. 990 [Autor/Stand] Ob sich generell bei Durchsuchung der Beraterpraxis und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen die Einlegung von Rechtsbehelfen empfiehlt, ist eine Frage des Einzelfalls. Vor dem Hintergrund der inzwischen gerichtlich weitgehend sanktionierten Verfahrenspraxis der Steufa dürfte dies i.d.R. eher aussichtslos sein. Sie muss vom Berater in Rücksprache mit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschlagnahmeverbote (§§ 96, 97 StPO)

Rz. 334 [Autor/Stand] Die Beschlagnahme ist – anders als die Erzwingung der Herausgabe – gegenüber dem Beschuldigten ausnahmslos zulässig. Dies ergibt sich daraus, dass hier von ihm nicht ein aktiver Beitrag zu seiner Überführung, sondern nur das Dulden einer behördlichen Handlung verlangt wird. Auch gegenüber Dritten ist eine Beschlagnahme grds. gestattet, es sei denn, es h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 2 Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheit der Steuerberater ist vielseitig festgeschrieben und abgesichert. Sie ist ein hohes Gut und Ausprägung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberater und Mandant. Der Mandant muss darauf vertrauen können, dass die von ihm gegebenen Informationen vom Steuerberater nur auftragsgemäß verarbeitet und weitergegeben werden. So konkretisiert § 57...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 2.2 Datenschutz-Grundverordnung

Neben dem Berufsrecht bleibt gem. § 62a Abs. 8 StBerG auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar. Daraus folgt, dass es bei personenbezogenen Daten auch einer Rechtfertigung gem. Art. 28 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag oder nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO einer Einwilligung des Betroffenen bedarf. Die Nutzung von personenbezogenen Mandatsd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Die Treuepflicht

Die Treuepflicht der Gesellschafter einer GbR ist ein Oberbegriff für konkrete Handlungs- und Unterlassungspflichten der Gesellschafter, die sich daraus ergeben, dass die Gesellschafter verpflichtet sind, zur Erreichung des gemeinsamen Zwecks zusammenzuwirken und nicht gegeneinander zu arbeiten.[24] Treuepflicht meint damit im Allgemeinen, dass die Gesellschafter bei der Ausü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbeaufsicht / 5 Verschwiegenheitspflicht

Die Aufsichtsbeamten sind zur Amtsverschwiegenheit über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsverhältnisse verpflichtet.[1] Eine Verletzung des Dienstgeheimnisses ist disziplinarisch strafbar; sie kann u. U. auch die zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Die Verschwiegenheitspflicht des § 139b Abs. 1 Satz 3 GewO gilt unmittelbar nur insoweit, als die Gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / III. Nr. 63 Ablauf der Durchsuchung (nachteilig)

In Nr. 63 Abs. 8 AStBV (St) 2026 wurden die Befugnisse der Ermittlungsbeamten vor Ort präzisiert und erweitert. Während bisher nur allgemein von der "Beaufsichtigung" von Fernsprechern die Rede war, wird nun explizit die Telefonsperre geregelt. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des LG Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 8.5.2024 – 12 Qs 1/24, NStZ 2024, 767) heißt es nun: "Während e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.1 Information

Gesundheitsberichte werden von Krankenkassen erstellt. Dabei können von Krankenkassen betriebliche Berichte angefordert werden. Aus Gründen der Anonymität allerdings erst ab 50 versicherten Mitarbeitern inklusive der Krankheitsarten. Dabei sind hier nur Krankheitszeiten berücksichtigt, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. D.h. derlei Berichte sind firmenin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 38a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Norm regelt abschließend ("auss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.7 Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse

Die individuellen Untersuchungsergebnisse unterliegen – wie allgemein im Arzt-Patienten-Verhältnis – der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arzt darf grundsätzlich keine Informationen einer durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorge an Dritte – wie den Arbeitgeber – weitergeben. Er muss nur die Beschäftigten über Ergebnis und Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.5 Stufenweise Wiedereingliederung und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wichtige Mosaiksteine zur Arbeitsplatzerhaltung nach längerer Krankheit sind die stufenweise Wiedereingliederung nach SGB V als Leistungsbaustein der gesetzlichen Krankenkassen und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im SGB IX mit Leistungen der Rehabilitationsträger (u. a. Kranken-, Renten-, Unfallversicherungen). In beiden Fällen ist der Betriebsarzt explizit g...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.6 Sucht

Zentral ist das Zusammenspiel von verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen, also der gleichzeitigen Beeinflussung des Verhaltens Einzelner und idealerweise der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierdurch können riskante Konsum- und Verhaltensmuster frühzeitig erkannt und somit Missbrauch und Abhängigkeiten wirksam vorgebeugt werden. Dabei geht es im betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.2 Die Rolle der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinische Vorsorge leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, bei der der Betriebsarzt den Arbeitgeber unterstützt. Er soll die aktuellen Arbeitsplatzverhältnisse und alle für die Gesundheit bedeutsamen Gesichtspunkte der Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung durch regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen aus eigener Anschauung kennen und muss bei der arbeitsmedizi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.4 Mitteilung des Untersuchungsergebnisses

Der untersuchende Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber kann grundsätzlich auf zwei Weisen erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Entbindung des Arztes von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Bewerber. Der untersuchende Arzt ist sodann berechtigt, dem Arbeitgeber eine allgemeine Stellungnahme zur gesundh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.4 Ärztliche Bescheinigung

§ 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L verpflichtet den Beschäftigten, dem Arbeitgeber mit ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass der untersuchende Arzt dem Beschäftigten eine Bescheinigung aushändigt, welche der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegt. Eine direkte Ü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.6 Pflichten des Beschäftigten

Verlangt der Arbeitgeber rechtmäßig die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L von einem Beschäftigten und kommt dieser dem Verlangen nicht nach, verletzt der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten.[1] Hinweis Dem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, aufgrund einer nach den Angaben des Beschäftigten zustande gekommenen priv...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.2 Einwilligung

Für die Einwilligungserklärung gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze von § 26 Abs. 2 BDSG sowie der DSGVO. Nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss die betroffene Person in informierter Weise und unmissverständlich den Willen zu einer Einwilligung bekunden. Es ist daher ratsam, dass der Arbeitgeber den Bewerber vor der Einwilligungserklärung mindestens über den Zweck der Datenvera...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.4 Bankgeheimnis, Schweigepflicht (§ 46 BT-S)

Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht eine Verschwiegenheitspflicht zum Schutz der Interessen des Arbeitgebers als arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Zum Schutz vertraulicher Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger kommt der Pflicht zur Verschwiegenheit im öffentlichen Dienst ein besonders hoher Stellenwert zu, weshalb die Tarifvertragsparteien entsprechende Regelun...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Digitale Formate in der Arb... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Technologien und telemedizinische Verfahren sind mittlerweile im Gesundheitswesen weit verbreitet. Auch in der zukunftsorientierten Arbeitsmedizin sind in Ergänzung der bestehenden Betreuungsformen bereits zahlreiche Anwendungsgebiete der Telematik identifiziert. Ziel muss eine sichere Anwendung und eine breite Akzeptanz der Instrumente sein – insbesondere...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Digitale Formate in der Arb... / 2.1 Videosprechstunde/Videotelefonie

Seit Videotelefonie in akzeptabler Qualität zur Verfügung steht, wird sie auch für ärztliche Konsultationen genutzt, um die medizinische Versorgung weltweit zu verbessern. In Deutschland wurde erst 2018 das Fernbehandlungsverbot gelockert. Seitdem dürfen Ärzte Patienten auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt über Videosprechstunden untersuchen und behandeln. Patientenrech...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.4 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

In Krankheitsfällen mit längerfristiger Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Dabei haben Arbeitgeber und andere BEM-Beteiligte, wie Führungskräfte, Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, jedoch kein Recht, Diagnosen oder Einzelheiten zur Krankheit zu erfahren. Ohne die Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Erörterung der Leistungen

Rz. 4 Der Arbeitnehmer kann nach § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG außerdem verlangen, dass der Arbeitgeber mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen erörtert. Das Verlangen kann grundsätzlich unabhängig von einem konkreten Anlass in angemessenen Zeitabständen geltend gemacht werden. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig und umfassend erfährt, ob seine...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Erörterung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten

Rz. 5 Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BetrVG soll sich der Arbeitnehmer auch über die Möglichkeiten seines beruflichen Aufstiegs informieren können. Deshalb müssen mit ihm, auf sein Verlangen, die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung erörtert werden. Gesprächspartner ist hierfür in der Regel nicht der unmittelbare Vorgesetzte, sondern ein Abteilungsleiter oder eine f...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Erörterung während der Arbeitszeit/Teilnahme Dritter

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann die ihm nach § 82 BetrVG eingeräumten Rechte während der Arbeitszeit ausüben, soweit es der Arbeitsablauf gestattet.[1] Er kann verlangen, dass der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen während der Arbeitszeit erfüllt. Wegen der dadurch versäumten Arbeitszeit darf der Arbeitgeber das Entgelt nicht kürzen. Rz. 7 Aus dem ausdrücklich festge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Erläuterung des Arbeitsentgelts

Rz. 3 Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert wird. Dieses Recht besteht neben dem gesetzlich bereits in § 108 GewO geregelten Anspruchs auf Erteilung einer Gehalts- oder Lohnabrechnung in Textform. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Berechnung des Arbeitsentgelts aufgrund varii...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Umfang der Privatnutzung des Firmenwagens wi...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Eignungsbeurteilung bei Fah... / 4 Ergebnismitteilung an den Arbeitgeber und ärztliche Schweigepflicht

Die Datenerhebung im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen beruht auf den nach der Berufsordnung bestehenden Aufzeichnungspflichten und ist von den Vorschriften des Datenschutzgesetzes (§§ 32, 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG) gedeckt. Anders verhält es sich bei der Weitergabe des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber, denn hier unterliegt jeder Arzt zunächst der ärztlichen Schweig...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Eignungsbeurteilung bei Fah... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitgeber sind verpflichtet, nur geeignete Personen mit gefährdenden Tätigkeiten zu betrauen (Auswahlverantwortung). Dabei soll die Eignung dem Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Gefährdungen dienen. Neben vielen persönlichen, fachlichen und formalen Kriterien können bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ-Tätigkeiten) auch medizinische und psyc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.3 Datenschutz

Rz. 49b Das Einsichtsrecht in die Bruttoentgeltlisten mit der Angabe von Klarnamen der Arbeitnehmer fällt in den sachlichen Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) [1] und in den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) [2]. Die Namen der Arbeitnehmer und die ihnen zugeordneten Bruttoentgelte sind "personenbezogene Daten" im Sinne von Art. 4 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / bb) Ausnahme von der Meldepflicht

Rz. 163 Eine Pflicht zur Verdachtsmeldung besteht für Steuerberater – Gleiches gilt auch für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer – dann nicht, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die der Steuerberater im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten hat (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GwG). Die Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / cc) Sorgfältige Prüfung wegen Pflicht zur beruflichen Verschwiegenheit

Rz. 178 Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Verdachtsmeldepflicht sind wegen des möglichen Konflikts mit der beruflichen Verschwiegenheitspflicht stets sorgfältig zu prüfen. Es besteht eine für den Steuerberater problematische Lage insoweit, als eine nicht in Übereinstimmung mit § 43 Abs. 1 GwG, also ohne gesetzliche Pflicht vorgenommene Verdachtsmeldung eine Verletzu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Adressat, Form und Inhalt der Mitteilung

Rz. 9 Adressat der Mitteilung ist der Arbeitgeber. Welche Person die Arbeitgeberfunktion i. S. d. Vorschrift ausübt, hängt von der Struktur und der Organisation des Unternehmens ab. So ist die Mitteilung in kleineren Unternehmen gegenüber dem Inhaber bzw. Geschäftsführer abzugeben. Im Übrigen kommt es darauf an, wer im Unternehmen dafür zuständig ist, die Einhaltung der Mutt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / e) Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung

Rz. 140 Nach § 17 Abs. 1 GwG kann ein Verpflichteter zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GwG auf Dritte zurückgreifen. Hierzu gehören insbesondere inländische Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 GwG[1] und Verpflichtete in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 (Vierte EU-Geldwäscheric...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Mitteilungspflicht im Bewerbungsverfahren – Fragerecht des Arbeitgebers?

Rz. 22 Im Bewerbungsverfahren hat die Arbeitnehmerin ein Interesse, eine bestehende oder geplante Schwangerschaft nicht zu offenbaren, da sie andernfalls befürchten muss, wegen der Schwangerschaft die Stelle nicht zu erhalten. Umgekehrt mag der Arbeitgeber ein Interesse haben, niemanden einzustellen, der die Arbeit wegen schwanger- und mutterschaftsbedingter Ausfallzeiten im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 5.4 Darf man dulden, dass Mitarbeitende für dienstliche Zwecke ihre private KI einsetzen?

Nein, der Einsatz privater KI für dienstliche Zwecke ist unzulässig. Denn dies birgt die Gefahr, dass Mandantendaten ungewollt das Kanzleiumfeld verlassen und entsprechende Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht bzw. den Datenschutz im Rahmen der Berufsaufsicht geahndet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 3.8 Was ist rechtlich zu beachten?

Strafrecht (StGB): Nach § 201 StGB ist das Aufnehmen nichtöffentlicher Gespräche nur mit vorheriger Einwilligung aller Beteiligten zulässig. Eine nachträgliche Einwilligung ist unzulässig. Datenschutz (DSGVO): Beim Einsatz von Diktier-KI werden regelmäßig personenbezogene Mandantendaten verarbeitet. Erforderlich sind insbesondere: eine gültige Rechtsgrundlage (meist Einwilligu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ergebnis der Prüfung (§ 171 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Bericht muss zunächst das Ergebnis der Prüfung von JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag durch den AR enthalten. Sollte das UN ein MU i. S. d. § 290 sein, so hat sich der Bericht auch auf das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts zu erstrecken. Dieser Bericht schließt das Ergebnis der Prüfung (des AR) eines gesonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Dauer der Aufbewahrung

Rz. 220 Die Aufzeichnungen und sonstigen Belege sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eine längere Frist[1] vorsehen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 GwG). Die gem. § 66 Abs. 1 Satz 2 StBerG geltende Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren führt nur dann zu einer Verlängerung der fünfjährigen Aufbew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auskunftsrecht gegenüber dem Abschlussprüfer

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 5 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer insoweit über die Befugnisse nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG hinausgehend auch das Recht, von dem AP der Gesellschaft Auskünfte einzuholen. Hat die Gesellschaft seit der Prüfung des streitbefangenen JA den AP gewechselt, so ist nur der für den streitbefangenen JA zuständige AP zur Auskunft verp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 5.1 Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?

Beim Einsatz von KI in der Steuerberatung sind verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten: Berufsrecht: Steuerberater unterliegen einer besonderen Berufsverschwiegenheit (§ 203 StGB, StBerG, BOStB). Vertrauliche Mandantendaten dürfen nur an KI-Dienstleister weitergegeben werden, wenn diese rechtlich und vertraglich strikt an die Verschwiegenheit gebunden sind. Es ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anhörung (§ 258 Abs. 3 Satz 1 AktG)

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Will das Gericht dem Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers stattgeben, so schreibt § 258 Abs. 3 Satz 1 AktG zwingend die Anhörung des Vorstands, AR und AP vor. Hält das Gericht den Antrag auch ohne Anhörung der Gesellschaftsorgane oder des AP für unzulässig oder unbegründet, so darf eine Anhörung unterbleiben. Die Anhörung wird i. d. R. s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 5.2 Welche Rolle spielen die Berufspflichten beim Einsatz von KI?

Die Vorschriften des StBerG und der BOStB sind technologieneutral, gelten somit für die Tätigkeit des Berufsträgers insgesamt – also auch dann, wenn KI zum Einsatz kommt. Eigenverantwortlichkeit (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 3 BOStB): Die Eigenverantwortlichkeit erfordert, dass sich der Berufsangehörige sein Urteil selbst bildet und seine Entscheidungen selbst trifft. Er trägt die V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 5.8 Dürfen Mandantendaten oder andere vertrauliche Informationen in KI-Tools (z. B. ChatGPT) eingegeben werden?

Vertrauliche Mandantendaten sollten keinesfalls ungeschützt in öffentlichen KI-Diensten eingegeben werden. Steuerberater unterliegen der strikten Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 5 BOStB) und dem Schutz von Mandantengeheimnissen nach § 203 StGB. Anders als durch die DSGVO sind damit auch Daten von nicht natürlichen Personen geschützt, Bei der Nutzung externer ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berichtspflicht

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit der Festlegung des § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG wurde auch die obligatorische mündliche Berichtspflicht des AP eingeführt. Demnach hat der AP nicht nur anwesend zu sein, sondern auch über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Da dem AR der schriftliche Prüfungsbericht bereits vorliegt, geht es hier in erster Linie um geziel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Abs. 1 Satz 1 ermächtigt bei einer Person, die eigene Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat, auch dann nicht zu einer Versagung von Leistungen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht und eine andere Person in dieser Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflichten verletzt hat (LSG ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr