Fachbeiträge & Kommentare zu Schweigepflicht

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.3 Verhaltenstipps bei einer Steuerstraftat

Insbesondere im Steuerstrafrecht ist eine zeitnahe und einzelfallbezogene Beratung erforderlich. Als Leitlinie sollen hier 3 Empfehlungen gegeben werden: Der Geschäftsführer, der sich durch seine Aussage dem Verdacht einer Straftat aussetzen würde, darf schweigen. Dieses Schweigerecht sollte der Geschäftsführer als Schweigepflicht betrachten. Gegenüber Steuerfahndungsbeamten ...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 3. Erstberatung

Rz. 34 Kommt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbarung zustande, ergibt sich auch im Falle einer Erstberatung die Höhe der Vergütung aus dieser Vereinbarung. Kommt eine solche Vergütungsvereinbarung nicht zustande, verweist § 34 Abs. 1 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.[17] § 34 Abs. 1 RVG enthält ferner Regelungen zum Verbraucherschutz. Ist der M...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte

Auch Apotheker haben das Recht, Auskünfte über Dinge, die ihnen ihre Kunden anvertraut haben oder die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt geworden sind, gegenüber den Finanzbehörden zu verweigern.[1] Sie dürfen auch die Vorlage von Unterlagen verweigern, aus denen sich entsprechende personenbezogene Daten ihrer Kunden ergeben. Gemeint sind neben der Identität der einzel...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Der Notar ist berechtigt, die Erstellung des Nachlassverzeichnisses abzulehnen, wenn der Beschwerdeführer die notwendige Vollmacht nicht erteilt hat. Der Beschwerdeführer ist verpflichtet, bei der Sachverhaltsaufklärung des Notars im erforderlichen und zumutbaren Umfang mitzuwirken, was er durch die fehlende Vollmacht unterlassen hat. 2. Die ärztliche Schweigepflicht steht...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

A. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Beendigung des Verfahrens über die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Notar. Der Beschwerdeführer ist Alleinerbin der am 3.12.2018 verstorbenen Ehefrau … Die Erblasserin war Inhaberin einer Zahnarztpraxis. Im März 2018 schloss die Erblasserin und der Beschwerdeführer einen "Leihevertrag", mit dem festgestellt wurde,...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 1 Gründe

I. Die Kläger begehren von der Beklagten Auskunft über die Konten und Wertpapierdepots des am 6.1.1933 geborenen und am 14.8.2022 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die drei Kläger und Frau … . In zweiter Ehe war der Erblasser verheiratet mit Frau … . Mit Ehevertra...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VII. Entbindung von der Schweigepflicht

Rz. 30 Der Erblasser kann letztwillig Personen von der ihm gegenüber obliegenden Verschwiegenheitspflicht entbinden. Bspw. kann der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Weitere Fälle gesetzlicher Schweigepflicht

Rz. 42 Die gleichen Grundsätze zur Schweigepflicht gelten an sich auch in den weiteren Fällen, in denen die Einhaltung gesetzlich normierter Schweigepflichten in Rede steht. Dies betrifft insbesondere die Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater (vgl. § 203 Abs. 1 StGB, § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 53 Abs. 1 Nr. 3 StVO). Rz. 43 Dies soll nach überwiegender Auffassung in gleichem ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 39 Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit, insbesondere aber bei Krankenhaustestamenten, ist das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen. Denn eine Entscheidung setzt grundsätzlich die sorgfältige Ermittlung des medizinischen Befundes voraus. Dem steht jedoch die auf Art. 12 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 53 Abs. 1 Nr. 3 StVO beruhende ärztliche ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Medizinischer Befund und Schweigepflicht

1. Ärztliche Schweigepflicht Rz. 39 Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit, insbesondere aber bei Krankenhaustestamenten, ist das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen. Denn eine Entscheidung setzt grundsätzlich die sorgfältige Ermittlung des medizinischen Befundes voraus. Dem steht jedoch die auf Art. 12 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 53 Abs. 1 Nr....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 18. Verschwiegenheitspflichten und Unterlassungspflichten

Rz. 53 Nach h.M. enden gesetzliche und vertragliche Verschwiegenheitspflichten nicht mit dem Tod des Erblassers.[183] Auch wenn die Verschwiegenheitspflichten nach dem Tod des Erblassers weiter bestehen, gelten sie nicht gegenüber den Erben, wenn sie sich auf vermögensrechtliche Positionen des Erblassers beziehen. Da die Erben das Vermögensrecht des Erblassers übernommen hab...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Rz. 30 Eine Ermittlungspflicht ist für das Nachlassgericht von Amts wegen gegeben. Es hat dabei insbesondere bzgl. seiner Zuständigkeit die Frage nach dem letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Erblassers zu klären.[69] Das Gericht hat dabei sämtliche zugänglichen Beweismittel zu ergreifen und entsprechende Nachweise zu fordern, denn erst wenn es die zur Begründung des Ant...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 7 In Erbrechtsprozessen geht es häufig um die Frage der Geschäftsfähigkeit des Erblassers. Soll der behandelnde Arzt befragt werden, besteht das Problem der ärztlichen Schweigepflicht. Es ist daher anzuraten, in die Verfügung von Todes wegen eine entsprechende Entbindungserklärung aufzunehmen. Für die Beweislast gelten die allg. Grundsätze; die fehlende Geschäftsfähigkei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 27 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[61] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[62] ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Rechtsgeschäft unter Lebenden in einem Testament

Rz. 41 Auch Rechtsgeschäfte unter Lebenden können in das Testament aufgenommen werden. Da sie ihre Rechtsnatur durch die Aufnahme in ein Testament nicht verändern, müssen auch die sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die Formvorschriften. Handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, kann der Zugang auch noch nach dem Tod des Erblas...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 596 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.3 Betrieblicher Bereich

Rz. 362 Pflichtwidrigkeiten können ferner den betrieblichen Bereich betreffen. Hierbei kommt zum einen die Störung des Betriebsfriedens infrage. Unter dem Begriff Betriebsfrieden versteht man das betriebliche Miteinander der Arbeitnehmer. Dieses kann z. B. durch Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen, durch Angriffe auf diese oder durch üble Nachrede gestört werden. Zw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 541 Die Darlegungs- und Beweislast für die negative Prognose, die erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen sowie die fehlende Möglichkeit der Weiterbeschäftigung liegt nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG beim Arbeitgeber. Auch für das Vorliegen von Tatsachen, die bei der Interessenabwägung zur Begründung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung berücksichtigt werd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 448 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des verhaltensbedingten Kündigungsgrundes liegt beim Arbeitgeber, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den gesamten Kündigungssachverhalt in einem gerichtlichen Verfahren nachvollziehbar und konkret beschreiben und im Streitfall auch geeigneten Beweis für seinen Vortrag anbieten muss. Schlagwort...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 639 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurren...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 2 Wie ist vorzugehen?

Um entscheiden zu können, ob ein Einsatz des Betroffenen während der AU mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu vereinbaren ist und keine anderen Risiken mit sich bringt, muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ein gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausüben kann oder nicht. I. d. R. muss der Arbeitgeber das selbstveran...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / h) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 27 In § 90 HGB werden die Verschwiegenheitspflicht sowie ein Verwertungsverbot auch nach Vertragsende festgeschrieben. Die Geheimhaltungspflicht besteht unabhängig vom Grund des Vertragsendes ohne zeitliche Begrenzung so lange, wie es der Geheimhaltungszweck verlangt.[96] Im Falle einer Verletzung kann der Handelsvertreter sowohl auf der Grundlage des BGB – Schadensersat...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 33 Des Weiteren hat der Unternehmer Dritten gegenüber hinsichtlich interner Betriebsangelegenheiten des Handelsvertreters Stillschweigen zu bewahren. Insoweit ist der Unternehmer verpflichtet, auf die Interessen des Handelsvertreters Rücksicht zu nehmen. In gleicher Weise hat sich der Unternehmer Dritten, insbesondere Kunden, gegenüber gewerbestörender Werturteile über d...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Dritte als Mandatsvermittler

Rz. 3 Typischer Sachverhalt: Herr A erscheint bei Rechtsanwalt R mit seinem Bekannten Herrn X, der Rechtsanwalt R empfohlen hat und auch an dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt teilzunehmen wünscht. Rz. 4 Häufig werden Rechtsanwälte von Dritten empfohlen. Nicht selten werden die (zukünftigen) Mandanten sogar von den Mandatsvermittlern zum Besprechungstermin mit dem Rechtsanwalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / VI. Nachvertragliche Pflichten

Rz. 43 Warn- und Hinweispflichten können auch als nachvertragliche Pflichten bestehen und werden nun über § 280 Abs. 1 BGB mit umfasst.[170] Hierzu gehört in erster Linie der Hinweis auf drohende Verjährung.[171] Im Grundsatz ist der Rechtsanwalt bei Vertragsende verpflichtet, die übernommene Angelegenheit des Mandanten wenigstens so abzuschließen, dass dieser infolge der Be...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 4)

Rz. 28 § 29 Abs. 4 regelt erstmals ausdrücklich die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Beratung der Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beratungspflicht umfasst auch die in einem Betrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen auf der Seite des Arbeitgebers die betrieblichen Vorgesetzten, die Betriebsräte, aber auch die Schwange...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Einsichtsrecht der Erben

Rz. 67 Grundsätzlich haben die Erben eines verstorbenen Patienten ein Einsichtsrecht in die diesen betreffenden Behandlungsunterlagen (§ 630g Abs. 3 BGB), sofern nicht erkennbar der Wille des Verstorbenen entgegensteht,[228] so z.B. wenn nächste Angehörige eines Verstorbenen einen möglichen Behandlungsfehler aufdecken wollen. Ansonsten gilt die Schweigepflicht über den Tod h...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Regulierung von Personenschäden/Schwerstverletzungen

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 1. Muster: Anforderung der Krankenblattdokumentation

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.2: Anforderung der Krankenblattdokumentation Anforderung der Krankenblattdokumentation Herausgabe der Krankenunterlagen betreffend die Behandlung _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr(e) im Betreff näher bezeichnete(r) Patient(in) hat uns in einer Arzthaftpflichtangelegenheit mit der Vertre...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Mandatsbeendigung

Rz. 30 Der sog. Anwaltsvertrag zwischen Wahlverteidiger und Mandant ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB), die sowohl auftrags- als auch dienstvertragsrechtliche Elemente enthält. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten kündbar. Da es sich bei den Diensten eines Rechtsanwalts jedoch um sog. "Dienste höherer Art" handelt, zu denen der ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 5 Im Bereich der Tatbestandsvoraussetzungen einer deliktischen Haftung haben sich durch die Reformgesetze außer der Vorverlagerung des Schmerzensgeldanspruchs in den vertraglichen Bereich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der vertraglichen Haftung.[31] Ein Schadensersatzanspruch des Patienten kann sich ...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 3. Aufgabenwahrnehmung durch den Datenschutzbeauftragten

Rz. 36 Der Verantwortliche muss dem Datenschutzbeauftragten ausreichend Zeit und auch Möglichkeiten für die Fortbildung einräumen. Für schwierige Fragestellungen kann es auch erforderlich sein, dass dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit gegeben wird, Rechtsrat bei qualifizierten Anwälten einzuholen. Rz. 37 Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Aufgabenwahrnehmung fre...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Inhalt

Rz. 57 Der Schiedsrichtervertrag sollte mindestens die Parteien, die Schiedsrichter und den Streitgegenstand genau bezeichnen und angeben, wer die Schiedsrichter berufen hat und dass die Schiedsrichter ihr Amt angenommen haben. Empfehlenswert ist auch eine Vereinbarung über die Neubestellung eines Schiedsrichters für den Fall, dass ein Schiedsrichter wegfällt. Mit der Einbezi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Pflicht des Schuldners

Rz. 82 Der Schuldner hat in dem Termin ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und an Eides statt zu versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Die Übersendung eines einfachen oder notariellen Vermögensverzeichnisses lässt diese Frist nicht entfallen. Anderes kann allerdings gelten, wenn sich der Gläubiger auf die Vorlage eines solchen privaten Vermögensverzeic...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Geschäftsführerpflichten

Rz. 112 Unabhängig vom Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer als Organ Pflichten gegenüber Gesellschaft und Gläubigern: Er muss den Gesellschaftszweck aktiv verfolgen und alles unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte. Seine Hauptpflichten sind Vertretung, Geschäftsführung einschl. Treuepflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht zählt,[410] sowie Buchführu...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrags

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[22] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _________________________ [Firma, Rechtsform] Adressat: _________________________ Datum: _________________________ Datenschutzrichtlinie der _________________________ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistoriemehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 2 Wer darf Berater sein?

Der hinzugezogene Beistand kann Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Branchenspezialist oder auch nur ein "väterlicher" Freund sein. Die Auswahl hängt von der Situation und dem Bedarf ab, auch ist zu fragen, welcher Beistand am ehesten mit den Mitgesellschaftern umgehen kann. Achtung Grenzen durch den Gesellschaftsvertrag beachten Häufig begrenzt die Satzung (= Gesellschaftsvert...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Beschäftigungsverbot durch ärztliches Zeugnis (§ 16 Abs. 1)

Rz. 2 Absatz 1 regelt den vorgeburtlichen Schutz: Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf dem Arbeitsplatz beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist unabhängig von Fristen und daher selbstständig. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.3 Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

Rz. 44 Da grundsätzlich die Beschäftigungspflicht weiterhin besteht, kann das Vorliegen einer Krankheit das Beschäftigungsverbot überlagern, etwa wenn sich innerhalb des Schwangerschaftsverlaufes oder unabhängig davon gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit einstellt. In dem Fall wird die Arbeitsunfähigkeit wie bei Nicht-Schwangeren, also im üblichen Prozess festgestellt und ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Abgrenzung zu krankheitsbedingter (ärztlich festgestellter) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 19 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Fall einer innerhalb von 12 Wochen abgebrochenen Schwangerschaft als Fall der Krankheit und ordnet damit die Entgeltfortzahlung an (vgl. § 3 EFZG). Dies ist systemkonform, da nach Abbruch der Schwangerschaft eine solche nicht mehr vorliegt und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des MuSchG entfallen. Die Sonderregelung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Allgemeines

Rz. 16 Die Pflicht des Aufsichtsrats als Organ der Gesellschaft besteht in erster Linie in der Überwachung der Geschäftsführung ( BGH NJW 2011, 221 (Rz. 34). Ohne diese Funktion stellt der Aufsichtsrat kein Organ der Gesellschaft dar. Welche Aufgaben dem Aufsichtsrat im Einzelnen zukommen sollen, ist durch die Satzung zu bestimmen. Rz. 17 Der Aufsichtsrat ist am Willensbildung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 52 Aufsichtsrat

Kommentierung Literatur: Bayer/Hoffmann Gesetzeswidrige Mitbestimmungslücken bei der GmbH, GmbHR 2015, 909; Bremer Auswirkungen des "KonTraG" auf Aufsichtsräte und vergleichbare Gremien in der GmbH, GmbHR 1999, 116; Böttcher Unzulässige Besetzung von Aufsichtsräten, NZG 2012, 809; Dahlbender Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats, GmbH-StB 2008, 21; Erker/Freund Verschwie...mehr