Fachbeiträge & Kommentare zu Schweigepflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Aufsicht, Zusammenarbeit (§§ 50–55 GwG)

a) Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (§ 51 GwG) Rz. 393 [Autor/Stand] Regelungen zur Aufsicht durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 50 GwG , sind in § 51 GwG enthalten. Für Rechtsanwälte (§ 50 Nr. 3 GwG) und Steuerberater (§ 50 Nr. 7 GwG) sind dies die örtlich zuständigen Berufskammern.[2] Nach § 51 Abs. 5 GwG kann die Aufsichtsbehörde einem Verpflichteten, dessen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Schrifttum: Beckmann, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – Was ändert sich für Steuerberater?, DStR 2017, 1724; Bochmann, Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters, DB 2017, 1310; Brill, Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteintragung im Transparenzregister, KÖSDI 2020, 21665; Brodowski, Tue Böses und rede darüber – Geldwäscheverdachtsmeldungen und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.5 Durchführung des Verfahrens

Zu Beginn des Verfahrens sendet die Schlichtungsstelle den Parteien eine Mitteilung zu, die u. a. auf den Antragseingang hinweist, auf die Verfahrensordnung auf der Webseite, nach der das Verfahren geführt wird, auf die Vertretungsmöglichkeit, auf die Kosten sowie die Verschwiegenheitspflicht des Streitmittlers (§ 16 VSBG). Innerhalb einer dreiwöchigen, verlängerbaren Frist k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entbindung von der Schweigepflicht (§ 385 II).

I. Anwendungsbereich. Rn 7 § 385 II betrifft Personen als Zeugen, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier ohnehin beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden (§ 383 Rn 15). Wenn aber der Vertrauensgeber den Zeugen von der Schweigepflicht entbindet, wäre ein Festhalten an der Zeugn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verschwiegenheitspflicht der Einblicksberechtigten

Rn. 31 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Verschwiegenheitspflicht trifft die Einblicksberechtigten bzw. ihre Vertreter (vgl. § 321a Abs. 3 Satz 3). Sie gilt unbeschadet der Erhebung eines Einspruchs durch den Insolvenzverwalter zur Nachteilsabwehr nach Abs. 3 Satz 1. Die Verschwiegenheitspflicht gilt generell gegenüber Dritten; sie unterbindet auch eine Weitergabe von Berichtsin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Kreis der Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ist grds. weit zu fassen. Nach § 10 BS WP/vBP sind dies Tatsachen und Umstände, die dem WP/vBP bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Die Grenzziehung zwischen dem außerhalb des Mandats erworbenen Wissen und mandatsspezifischen Kenntnissen ist erfahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 4 MediationsG – Verschwiegenheitspflicht.

Gesetzestext Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verschwiegenheitspflicht durch Amts- oder Berufsausübung (§ 383 I Nr 6).

a) Gesetzlich geboten. Rn 19 Die Verschwiegenheitspflicht kann gesetzlich geboten sein. Dies kann sich für den dort genannten Personenkreis aus § 203 StGB ergeben, bei öffentlich Bediensteten darüber hinaus aus den in § 376 in Bezug genommenen Vorschriften. Die Schweigepflicht trifft nicht nur die jeweiligen Amts- oder Berufsträger persönlich, sondern auch deren Mitarbeiter u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzlich geboten.

Rn 19 Die Verschwiegenheitspflicht kann gesetzlich geboten sein. Dies kann sich für den dort genannten Personenkreis aus § 203 StGB ergeben, bei öffentlich Bediensteten darüber hinaus aus den in § 376 in Bezug genommenen Vorschriften. Die Schweigepflicht trifft nicht nur die jeweiligen Amts- oder Berufsträger persönlich, sondern auch deren Mitarbeiter und Rechtsnachfolger (M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verschwiegenheitspflicht.

Rn 85 Der ArbN ist unabhängig von arbeitsvertraglichen und spezialgesetzlichen Regelungen (vgl §§ 4 GeschGehG, 79 BetrVG, 13 2 Nr 6 BBiG, 24 II ArbNErfG, 93 I 2, 116 AktG, 53 BDSG) zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet (BAG DB 09, 1131). Die Pflicht umfasst auch Tatsachen, die die Person des ArbG oder eines Arbeitskollegen in besonderem Ma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweiswürdigung bei ausgebliebener Entbindung.

Rn 13 Scheitert die Vernehmung des Zeugen daran, dass die zur Entbindung von der Schweigepflicht berechtigte Partei den Zeugen nicht von der Schweigepflicht entbindet, so ist dies gem § 286 als Beweisvereitelung frei zu würdigen (anders als die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den Zeugen selbst, § 383 Rn 22 f), bis hin zur Feststellung, die vom Gegner des Beweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzungsprotokoll) ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit der Schweigepflichtentbindung.

Rn 8 Der Ausnahmetatbestand des § 385 II setzt eine wirksame Schweigepflichtentbindung voraus. Bei höchstpersönlichen Interessen, die von der Schweigepflicht geschützt werden, kann nur der Vertrauensgeber selbst eine wirksame Entbindung vornehmen; beim Tod des Vertrauensgebers geht diese Befugnis daher auch grds nicht auf die Erben über (Zö/Greger § 385 Rz 10; Musielak/Voit/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entbehrlichkeit der Erklärung.

Rn 11 In Ausnahmefällen kann die Erklärung der Entbindung von der Schweigepflicht entbehrlich sein, nämlich beim Tod des Vertrauensgebers in den Fällen, in denen aufgrund der Interessenlage davon auszugehen ist, dass ein Geheimhaltungsbedürfnis nicht besteht. So hat zB der testierende Erblasser ein Interesse daran, dass nach seinem Tod seine Testierfähigkeit geklärt wird dur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verwertbarkeit bei Verstoß.

Rn 12 Sagt ein Zeuge aus, obwohl er nicht wirksam von der Schweigepflicht entbunden ist, macht dies seine Aussage nicht unverwertbar (§ 383 Rn 8), sofern er nicht durch eine andere rechtswidrige Vorgehensweise des Gerichts zu einer Aussage verleitet wurde (dazu BGH NJW 77, 1198, 1199; Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8, § 383 Rz 9).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 7 § 385 II betrifft Personen als Zeugen, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier ohnehin beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden (§ 383 Rn 15). Wenn aber der Vertrauensgeber den Zeugen von der Schweigepflicht entbindet, wäre ein Festhalten an der Zeugnisverweigerung offenk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konkludent.

Rn 10 Die Befreiung von der Schweigepflicht ist auch konkludent möglich. Eine derartige Befreiung ist stets anzunehmen, wenn die vertrauensgebende Partei den Zeugen benennt, wenn also etwa ein Patient seinen Arzt oder ein Mandant seinen Rechtsanwalt als Zeugen benennt (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8). Wirft ein Versicherer einem verstorbenen Versicherungsnehmer vor, er habe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1).

Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt ist, ihm als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH MDR 71, 574; Ddorf NJW-RR 96, 1464, 1466 [OLG Düsseldorf 15.09.1995 - 7 U 119/94]; Staud/Marburger Rz 12). Entscheidend kommt es nicht auf den Urkundsinhalt, sonder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Regelungskontext und Reichweite

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheit als Verbindlichkeit des AP gegenüber dem geprüften UN, konkret gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, ist das Korrelat zu den umfassenden Auskunfts- und Einblicksrechten nach § 320 (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 26). Zusätzlich zur vertragsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem geprüften UN ist das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrücklich.

Rn 9 Die Erklärung kann zum einen ausdrücklich erfolgen, und zwar ggü der Partei (zB wenn ein Dritter Vertrauensgeber ist), ggü dem Zeugen oder ggü dem Gericht. Im letzteren Fall handelt es sich bei der Schweigepflichtentbindung um eine unwiderrufliche Prozesshandlung (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8), ansonsten ist die Entbindung stets frei widerruflich (aA Zö/Greger § 385 R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Partei.

Rn 23 Hiervon zu unterscheiden ist das Verhalten der Partei: scheitert die Vernehmung daran, dass die Partei den Zeugen nicht gem § 385 II von seiner Schweigepflicht entbindet, so ist dies nach den Regeln der Beweisvereitelung zu Lasten dieser Partei zu würdigen, weil ihr die Aussage vermutlich (sofern sie diese Vermutung nicht entkräftet) zum Nachteil gereicht hätte (Musiel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erklärung der Schweigepflichtentbindung.

1. Ausdrücklich. Rn 9 Die Erklärung kann zum einen ausdrücklich erfolgen, und zwar ggü der Partei (zB wenn ein Dritter Vertrauensgeber ist), ggü dem Zeugen oder ggü dem Gericht. Im letzteren Fall handelt es sich bei der Schweigepflichtentbindung um eine unwiderrufliche Prozesshandlung (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8), ansonsten ist die Entbindung stets frei widerruflich (aA Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge.

Gesetzestext (1) Kann ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen (vertretener Ehegatte), ist der andere Ehegatte (vertretender Ehegatte) berechtigt, für den vertretenen Ehegattenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators.

Rn 2 § 4 schafft eine generelle Pflicht des Mediators zur Verschwiegenheit. Damit zwingend verknüpft ist im Prozess ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 I Nr 6 ZPO. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit erfasst alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Sie bezieht sich auf alle Ereignisse des Mediationsverfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässiger Inhalt letztwilliger Verfügungen.

Rn 3 Eine der zentralen Regelungen, die der Erblasser in einem Testament trifft, ist die Einsetzung einer oder mehrerer Personen zum Erben. Die Erbeinsetzung beinhaltet nicht nur die Einsetzung zum Erben, sondern auch die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und die Ersatzerbenregelung für den Fall, dass eine zum Erben bestimmte Person aus irgendeinem Grund nicht zur Erbfolge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erläuterungsrecht durch den Abschlussprüfer

Rn. 25 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der AP ist zur Erläuterung des Prüfungsberichts gegenüber den Einblicksberechtigten befugt (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 2), d. h. er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl. nur IDW PS 450 (2021), Rn. 152f; MünchKomm. HGB (2020), § 321a, Rn. 12, m. w. N.; WP-HB (2021), Rn. M 34). Diese Befugnis besteht, ohne dass seitens der Gesellschaft eine Entbindu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Befangenheit des Sachverständigen.

Rn 31 Ein Gutachter kann gem § 30 I iVm § 406 I 1 ZPO wegen Befangenheit von jedem Verfahrensbeteiligten aus denselben Gründen, die zur Befangenheit eines Richters führen können, abgelehnt werden (Stuttg FamRZ 18, 455; Brandbg 7.2.17 – 13 WF 27/17, juris). Rn 32 Über die Ablehnung ist vorab durch Zwischenbeschluss zu entscheiden; anderenfalls kann das Gutachten nicht verwerte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Krankheit des Lebenspartners.

Rn 25 Im Fall der Erkrankung eines Partners besteht für Ärzte und Pflegepersonal die ärztliche Schweigepflicht auch ggü einem langjährigen Lebenspartner (Grziwotz FamRZ 03, 1418, 1421; anders im Fall der Aidserkrankung, nach der dem Rechtsgut Leben des Partners ggü dem Geheimhaltungsinteresse des Erkrankten der Vorrang einzuräumen ist (Frankf MDR 99, 1444 [OLG Frankfurt am M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anspruchsteller.

Rn 40 Der Anspruchsteller muss WEigtümer sein (dazu Vor §§ 1–49 Rn 1). WEigtümer idS ist auch der ausgeschiedene, sofern er noch betroffen ist (KG NZM 00, 828, 829). Das Einsichtsrecht unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen (s.a. BGH NJW 11, 1137 Rz 8; LG Saarbrücken ZMR 19, 798). Der Einsichtnehmende muss kein besonderes rechtliches Interesse geltend machen (Köln OLGR 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchführung und Kostenerstattung.

Rn 4 Das Recht des Patienten erstreckt sich auf die Möglichkeit, Einsicht in das Original der Patientenakte zu nehmen. Die Einsichtnahme unter Vorlegung der Patientenakte hat grds an dem Ort zu erfolgen, an dem sich die Patientenakte befindet (vgl § 811 I 1); die Vorlegung an einem anderen Ort bedarf zu ihrer Rechtfertigung eines wichtigen Grundes (§ 811 I 2; § 811 Rn 1). Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsverpflichteter.

Rn 3 Auskunftsverpflichtet ist jeder Elternteil, regelmäßig – aber nicht nur (BGH FamRZ 17, 378) – derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet. In entsprechender Anwendung besteht der Auskunftsanspruch auch gegenüber Nicht-Elternteilen, wenn sie diesen in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung vergleichbar sind (BGH FamRZ 17, 378: Jugendamt als Ergänzungspfleger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Art und Weise der Auskunftserteilung.

Rn 4 Der Verpflichtete kommt seiner Verbindlichkeit durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses (Inventar) nach, dessen Inhalt und Umfang durch den Zweck der Auskunft konkretisiert wird. Hierbei können Schweigepflichten und Geheimhaltungsinteressen den Umfang der Auskunft beschränken (BGH NJW 89, 1602 [BGH 23.02.1989 - VII ZR 89/87]; Soergel/Forster § 260 Rz 62). Als Wissense...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisverfahren.

Rn 3 Über die Sachurteilsvoraussetzungen ist ohne Bindung an das förmliche Beweisverfahren im Wege des Freibeweises zu befinden (BGHZ 143, 122, 124 = NJW 00, 289 f; BGH RR 11, 284 Rz 4; BGH WM 10, 2380 Rz 16; NJW 96, 1059 f; BAG 15, 269 Rz 13). Das Gericht muss sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen (BVerfG NZA 21, 891 [BVerfG 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung über Tatsachen.

Rn 2 Der Zeuge, der sich hierbei nicht von einem Anwalt vertreten lassen muss (arg e § 387 II), hat die Tatsachen zu erklären, aus denen sich sein Zeugnisverweigerungsrecht ergibt. Hiermit sind die tatsächlichen Umstände gemeint, nicht aber die Beweggründe, die den Zeugen dazu veranlassen, nicht aussagen zu wollen (§ 383 unter III). Darzulegen hat der Zeuge daher zB, woraus ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Pflicht der Parteien zur Verschwiegenheit.

Rn 5 Die Norm des § 4 verpflichtet nicht nur den Mediator zur Verschwiegenheit, sondern auch die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Nach allgemeiner Auffassung sind darunter allerdings nicht die Parteien zu verstehen, sondern nur die jeweiligen Hilfspersonen des Mediators, die von ihm zur Durchführung beigezogen worden sind. Für die Parteien...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mediation (Abs 1).

Rn 3 Als Mediation lässt sich danach nur ein strukturiertes Verfahren mit bestimmten einzelnen Phasen ansehen, bei dem sich die beteiligten Streitparteien einer dritten Person in der Weise bedienen, dass der drittbeteiligte Mediator ohne Entscheidungsbefugnis und ohne eigenständige Schlichtungsvorschläge oder Konfliktbewertungen den Parteien bei der Konfliktbewältigung hilft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die aus § 323 verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 3) müssen nicht nur gegenüber Dritten die Verschwiegenheit wahren. Ihnen ist darüber hinaus die unbefugte Verwertung der während der Prüfung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu eigenen wie auch zu fremden Zwecken untersagt. Das Verwertungsverbot betrifft im Untersc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nicht, soweitmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 76 Darlegungs- und beweispflichtig ist der Anspruchsteller. Voll zu beweisen hat er den Pflichtverstoß und dass er in seinen Interessen so betroffen worden ist, dass nachteilige Folgen für ihn eintreten können (BGH WM 96, 1333 [BGH 07.03.1996 - IX ZR 169/95]). Besteht die Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 19 EuBVO – Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht.

Gesetzestext (1) Beauftragt ein Gericht eine unmittelbare Beweisaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat, so richtet es an die Zentralstelle oder zuständige Behörde dieses Mitgliedsstaats unter Verwendung des Formblatts L in Anhang I ein entsprechendes Ersuchen. (2) Die unmittelbare Beweisaufnahme ist nur statthaft, wenn sie freiwillig und ohne Einsatz von Zwangsmaßnahmen dur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Häufige Kurzerkrankungen.

Rn 56 (1.) Sind beim ArbN in den vergangenen zwei bis drei Jahren krankheitsbedingt Fehlzeiten von jeweils mehr als sechs Wochen/Jahr (BAG NZA 10, 398 [BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08]) aufgetreten, so ist idR die negative Gesundheitsprognose gerechtfertigt, dass auch in Zukunft mit entspr Fehlzeiten zu rechnen ist, es sei denn, die Krankheit ist ausgeheilt oder beruht auf ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 99 Unter Beweisvereitelung wird ein Verhalten verstanden, durch das eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert, oder indem sie zumindest fahrlässig die Aufklärung eines bereits eingetretenen Schadensereignisses unterlässt, um dad...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Sonstige vermögensrechtliche Beziehung.

Rn 42 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grds vererblich und gehen auf den Nachlass über. Zu nennen sind neben den Haupt- und Nebenpflichten auch die vorvertraglichen Pflichten (Oldbg VersR 98, 220), sowie Anwartschaftsrechte und Rechtsbeziehungen, die noch im Werden begriffen sind (BGH NJW 91, 2558 [BGH 07.06.1991 - V ZR 214/89]). Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele.

Rn 36 III zählt mögliche familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des persönlichen Kindeswohls beispielhaft – nicht abschließend (BGH FamRZ 17, 212, 214) – auf und will die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten verdeutlichen, die unterhalb der Schwelle des Sorgerechtsentzugs bestehen (BTDrs 16/6815, 15; Meysen NJW 08, 2673 f; zum Bestimmtheitserfordernis Nürnbg FamRZ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kindeswohl.

Rn 8 In engem Zusammenhang mit dem Erfordernis des berechtigten Interesses steht die Prüfung, ob die im Einzelfall begehrte Auskunft dem Wohl des Kindes widerspricht. Dies ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen. Es bedarf keiner positiven Feststellung, dass das Auskunftsverlangen dem Wohl des Kindes dienlich ist, es darf ihm nur nicht widersprechen (Schlesw FamRZ 96, 1355; vgl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Auf Verfahrensfehlern beruhende Beweismittel.

Rn 38 Ob Verfahrensfehler bei der Beweisaufnahme zur Unverwertbarkeit des dadurch gewonnenen Beweisergebnisses führen, hängt vom Schutzzweck der jeweils verletzten prozessualen Norm ab (Baumgärtel/Laumen/Prütting Bd 1 Kap 6 Rz 43). Von einem Beweisverwertungsverbot wird man insb dann ausgehen müssen, wenn der Verstoß geeignet ist, den Wert des Beweisergebnisses zu beeinträch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausnahme.

Rn 21 Eine Ausnahme zu § 383 I Nr 6 statuiert § 385 II.mehr