Fachbeiträge & Kommentare zu Schweigepflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 1. Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Die Normengruppe der §§ 138d ff. AO bestimmt eine Mitteilungspflicht für als solche definierte Steuergestaltungen durch bestimmte Personengruppen, die Intermediäre oder (nachrangig) Nutzer der betreffenden Steuergestaltung. Die mitzuteilenden Steuergestaltungen betreffen grundsätzlich Strukturen oder Konstellationen, die zu Effek...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 8 Pflichten der Vertragsparteien

Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistungen (vgl. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB). Sie ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen und nicht auf andere Personen übertragbar.[1] Die Arbeitspflicht ist nicht erfolgs-, sondern zeitabschnittsbezogen und orientiert sich am subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der konkrete I...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Der Umfang der elterlichen Sorge

Rz. 294 Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung d...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.3 Verhaltenstipps bei einer Steuerstraftat

Insbesondere im Steuerstrafrecht ist eine zeitnahe und einzelfallbezogene Beratung erforderlich. Als Leitlinie sollen hier 3 Empfehlungen gegeben werden: Der Geschäftsführer, der sich durch seine Aussage dem Verdacht einer Straftat aussetzen würde, darf schweigen. Dieses Schweigerecht sollte der Geschäftsführer als Schweigepflicht betrachten. Gegenüber Steuerfahndungsbeamten ...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 4.4 Prüfungspflicht

Rz. 31 Die Richtlinie 2014/95/EU enthält ein Mitgliedstaatenwahlrecht hinsichtlich der Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung, die der deutsche Gesetzgeber an die Unternehmen weitergegeben hat. Demnach hat die Prüfung lediglich formell seitens eines Vertreters des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer zu erfolgen, d. h. es ist lediglich zu prüfen, ob die nichtfinanzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 7.1 Auskunftsverweigerungsrechte

Dritte haben in bestimmten Fällen ein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht.[1] Darunter fallen in erster Linie Angehörige des Steuerpflichtigen.[2] Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO. Die Angehörigen sind über ihr Verweigerungsrecht zu belehren.[3] Bei Unterbleiben besteht ein Verwertungsverbot. Ein Verweigerungsrecht haben auch z. B. Rechtsanwälte, Steuerber...mehr

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DRK-TV / 2.4.4 Schweigepflicht (§ 4 Abs. 4 DRK-TV)

Die Schweigepflicht war im DRK-TV a. F. in § 8 Abs. 1-3 geregelt und wurde wortgleich in § 4 Abs. 4 übernommen. Ein Anliegen der in der Bundestarifgemeinschaft vertretenen Arbeitgeber war es, den DRK-TV mit 67 Paragrafen und 24 Sonderregelungen zu straffen; daher wurde auf Regelungen entweder ganz verzichtet, wenn sie materiell der Gesetzeslage entsprachen oder aber Regelung...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / II. Kein Grund für Pflichtverteidigerwechsel

Nach Auffassung des BGH hat das für einen Verteidigerwechsel nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO nicht ausgereicht. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses sei aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (s. BGH, Beschl. v. 15.6.2021 – StB 24/21, StRR 8/2021, 16 m.w.N.). Abgesehen von den Ausführungen ...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / II. Exkurs: Ärztliche Schweigepflicht im Testierstreit

Rz. 9 Nach der Auffassung des BGH[16] hängt die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang der Arzt nach dem Tod des Patienten zum Schweigen verpflichtet ist, in erster Linie von dem Willen des Patienten ab. Hat dieser sich hierüber zu Lebzeiten geäußert (bspw. im Rahmen einer Patientenverfügung, Schweigepflichtsentbindungserklärung etc.), sei es gegenüber dem Arzt ode...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VIII. Schweigepflichtentbindungserklärung

Rz. 37 Muster 24.20: Schweigepflichtentbindungserklärung Muster 24.20: Schweigepflichtentbindungserklärung Ich,[31] _________________________ (Vorname, Name), geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, erkläre hiermit Folgendes: Ich entbinde sämtliche Personen, die im Verhältnis zu mir einer ärztlichen oder vergleichbaren Schweigepflicht unterlie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6 Verschwiegenheitspflicht – Auskunftsverweigerung (Abs. 5)

Rz. 12 Die Amtsverschwiegenheit der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst wird durch den Grundsatz der Amtshilfe im Verhältnis unter den Behörden aufgehoben. Amtshilfeverweigerungsrechte ergeben sich allerdings aus § 112 Abs. 2, 3 AO. Die besonderen Verpflichtungen u. a. der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen einschließlich der Deutschen Bundesbank und der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Verschwiegenheitspflichten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6a Die Auskunftsverweigerungsrechte des § 102 AO bleiben von der Amtshilfepflicht unberührt und gelten damit fort. Auf sie können sich nur die einzelnen Amtsträger (z. B. Amtsärzte[1]) oder sonstige in dieser Vorschrift benannte Personen (z. B. natürliche Personen als Beliehene) berufen, nicht aber die ersuchte Behörde als solche.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Ausschluss aus rechtlichen Gründen (Abs. 2)

Rz. 13 Wenn die ersuchte Behörde aus rechtlichen Gründen dazu außer Stande ist, darf sie Amtshilfe nicht leisten, auch wenn sie es wollte. Bei Leistung der Amtshilfe in diesem Fall würde die ersuchte Behörde rechtswidrig handeln. Dies gilt insbesondere, wenn die angeforderte Hilfsmaßnahme selbst bereits offenkundig rechtswidrig ist. Das gilt auch, wenn die ersuchte Behörde f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7 Rechtsschutz

Rz. 13 Das Amts- und Rechtshilfeverfahren ist ein verwaltungsinternes Verfahren und entfaltet damit keine nach außen gerichtete Regelungswirkung.[1] Daher sind weder die Entscheidung über die Gewährung der Amtshilfe, noch deren Durchführung Verwaltungsakte. Eine Anfechtung kommt folglich nicht in Betracht.[2] Sofern ein Betroffener im Vorwege Kenntnisse von einer geplanten Am...mehr

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Die Meisterprüfung im Handwerk / 3.6.1 Formalia

Für das Verfahren selbst gelten weitere Formvorschriften, die in aller Kürze wie folgt zu skizzieren sind: Es darf niemand mitwirken, der in einem wirtschaftlichen, beruflichen oder gar familiären Verhältnis zum Prüfling steht.[1] Für die Mitglieder des MPA und der Prüfungs-Kommissionen gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 5 MPVerfVO sowohl für das konkrete Prüfungsverfah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.8 Aufsichtspersonen bei den Prüfungen

Neben den mit erheblichen Aufgaben und Pflichten versehenen Mitgliedern der Meisterprüfungsausschüsse stehen noch die mit der Aufsicht während der Prüfung beauftragten Personen. Sie können, aber sie müssen nicht zwingend Mitglieder des Prüfungsausschusses sein. Die Aufsichtspersonen sind in besonderer Weise dafür verantwortlich, Unregelmäßigkeiten im Prüfungsverlauf, insbeso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Umfang der Schweigepflicht

Rz. 5 Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber jedermann, auch gegenüber Arbeitnehmern des Betriebs. Keine Pflicht zum Stillschweigen besteht jedoch in folgenden Fällen: Gegenüber Mitgliedern der Institution, der das jeweilige Mitglied angehört, also z. B. Betriebsrat oder Gesamt- und Konzernbetriebsrat und den Mitgliedern der anderen in Abs. 1 genannten Institutionen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mitglieder des Betriebsrats etc.

Rz. 4 Der Geheimhaltungspflicht unterliegen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats, ebenso die Mitglieder der anderen in Abs. 2 genannten betriebsverfassungsrechtlichen Organe. Besonders hinzuweisen ist auf die Schweigepflicht von Mitgliedern der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle oder einer betrieblichen Beschwerdestelle. Auch die Vertreter von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den Arbeitgeber trifft vielfach eine Informationspflicht gegenüber den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen, dies gilt auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 21.3.2013, 10 TaBV 41/12). Hiergegen kann er nicht einwenden, dass die Erteilung der Information die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen bedeuten w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 2 Der zivilrechtliche Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.04.2019 nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).[1] Dieses setzt für einen Schutz von Geheimnissen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis. Wichtig Bei der Aufnahme von Geheimnisschutzmaßnahmen in vertragliche Vereinbarungen ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 42 Die für die Einigungsstelle bestellten Personen werden erst dann zum Mitglied, wenn sie das Amt angenommen haben. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht. Dies gilt für alle Beteiligten, also auch für den durch Gericht bestellten Vorsitzenden oder für betriebsangehörige Personen. Das Amt ist höchstpersönlich, eine Vertretung ist nicht möglich. Die Mitglieder sind weisu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Inhalt der Personalakte

Rz. 4 Typischerweise gehören folgende Dokumente in eine Personalakte: Bewerbungsunterlagen Angaben zur Person des Arbeitnehmers Arbeitsvertrag Zeugnisse Personalfragebögen gem. § 94 BetrVG Schriftverkehr mit dem Arbeitnehmer Abmahnungen Angaben zur beruflichen Entwicklung, zu Leistungen und Fähigkeiten, Arbeitgeberdarlehen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Arbeitsunfällen etc....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Rspr. hat die in § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG enthaltene Verschwiegenheitspflicht als Ausfluss der jedem Organmitglied obliegenden Sorgfalts- und Treuepflicht bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 (327)). In der Literatur wird dagegen zutreffend angeführt, dass der bei der Sorgfaltspflicht anerkannte weite ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht besteht grds. nicht innerhalb des Vorstands und nicht im Verhältnis zum AR. Den AR-Mitgliedern gegenüber ist der Vorstand zur unbedingten Offenheit verpflichtet, was sich aus der Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem AR nach § 90 AktG und ergänzenden Bestimmungen ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 14.03.20...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verschwiegenheitspflicht

1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht Tz. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Rspr. hat die in § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG enthaltene Verschwiegenheitspflicht als Ausfluss der jedem Organmitglied obliegenden Sorgfalts- und Treuepflicht bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 (327)). In der Literatur wird dagegen zutreffend angeführt, dass der bei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Tathandlungen

Rn. 99 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 19 PublG stellt die unbefugte Offenbarung (zum Täterkreis vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 94ff.) eines Geheimnisses des geprüften UN bzw. seiner (Teil-)Konzernleitung unter Strafe (vgl. HdR-E, HGB § 333, Rn. 5ff.). Explizit in der Vorschrift genannt wird die Offenbarung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses (vgl. dazu HdR-E, HGB § 333...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachwirkung und Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 29 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder besteht nach Maßgabe der Treuepflicht über die Beendigung der Organstellung hinaus (vgl. diesbezüglich HdR-E, AktG § 93, Rn. 22). Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht Vorstandsmitgliedern im Strafprozess aber aus § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht zu (vgl. §§ 52ff. StPO; NK-AktG (2019), § 93, Rn....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4.2 Psychische Störungen

Der Anteil psychischer Störungen am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Störungen sind insbesondere durch ein komplexes Bedingungsgefüge aus individuellen Voraussetzungen sowie betrieblichen und familiären Belastungsfaktoren und Ressourcen gekennzeichnet. Voraussetzung für einen leistungsadäquaten Einsatz von Mitarbeitern mit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nachwirkung und Kontrolle der Treuepflicht

Tz. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder müssen der Gesellschaft eine angemessene Kontrolle darüber ermöglichen, dass sie ihrer Treuepflicht genügen und Interessenkonflikte offenlegen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.10.1961, 6 U 36/59, GmbHR 1962, S. 135). Es besteht für die Vorstandsmitglieder insofern ein Gebot der unbedingten Offenheit gegenüber dem AR,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Unbefugte Offenbarung oder Verwertung

Rn. 107 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 19 PublG sanktioniert sowohl das unbefugte Offenbaren als auch – straferschwerend (vgl. § 19 Abs. 2 Satz 2 PublG) – das unbefugte Verwerten von Geheimnissen. Die Offenbarung eines Geheimnisses besteht in seiner Mitteilung (auch durch schlüssiges Verhalten oder Verzicht auf die Verhinderung) an einen Dritten, der dieses gar nicht, nicht in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über den Pflichtenkreis

Tz. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung scheidet jedoch von vornherein aus, soweit sich unternehmerische Entscheidungen i. R.d. in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG geregelten "Business Judgement Rule" bewegen....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Austrittsinterviews richtig... / 4.3 Vertraulichkeit

In erster Linie ist es wichtig, im Interview ehrliches und "ungeschminktes" Feedback zu erhalten. Dies erreichen Sie nur, wenn der Mitarbeiter Vertrauen zu Ihnen als Gesprächspartner hat und Sie ihm – im Einzelfall – Vertraulichkeit bezüglich bestimmter Sachverhalte zusichern, zumindest für die ihm noch in der Firma verbleibende Arbeitszeit. Anschließend kann es sinnvoll sei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil II: Gesetzestext und E... / 18.1 Gesetzestext

§ 17 Auskunfts- und Herausgabepflichten (1) Unternehmen und nach § 15 Satz 2 Nr. 1 geladene Personen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen herauszugeben, die die Behörde zur Durchführung der ihr durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes übertragenen Aufgaben benötigt. Die Verpflichtung erstreckt sich auc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 1 Mandantengespräch

Angesichts des Vollständigkeitsgebots des § 371 AO ist die Sachverhaltsermittlung (betroffene Einkünfte und beteiligte Steuerpflichtige) besonders wichtig. Die Praxis zeigt, dass nicht selten mehrere Gespräche stattfinden sollten, weil den Mandanten erst schrittweise alte Sachverhalte wieder einfallen oder Recherchen hierzu erforderlich sind. Ab und zu rufen Mandanten auch n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerbeaufsicht / 5 Verschwiegenheitspflicht

Die Aufsichtsbeamten sind zur Amtsverschwiegenheit über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsverhältnisse verpflichtet.[1] Eine Verletzung des Dienstgeheimnisses ist disziplinarisch strafbar; sie kann u. U. auch die zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Die Verschwiegenheitspflicht des § 139b Abs. 1 Satz 3 GewO gilt unmittelbar nur insoweit, als die Gewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 2 Medizinische Untersuchungen bei Einstellungen

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber nur bei und im Rahmen eines berechtigten Interesses vom Arbeitnehmer verlangen. Die Untersuchung ist daher von vornherein auf die Eignung für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz und dessen Anforderungen zu begrenzen. Weitere Schranken ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers: Genomanalysen, umfa...mehr