Fachbeiträge & Kommentare zu Schweigepflicht

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 457 Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Durchführung der Dienstaufgaben

Rz. 735 § 5 Abs. 1 regelt das Recht und die Pflicht des Chefarztes zur Delegation [1345] der ihm nach dem Chefarztvertrag obliegenden Aufgaben, insbesondere der ärztlichen Aufgaben auf nachgeordnete ärztliche Mitarbeiter. Bei der Aufgabenübertragung hat der Chefarzt zum einen Sorge zu tragen, dass die ihm zur ärztlichen Ausbildung zugewiesenen Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 549 Klausel bei Vorliegen von Untersuchungspflichten aufgrund von Gesetz bzw. Tarifvertrag Dem/Der Arbeitnehmer/in ist bekannt, dass er/sie sich aufgrund von § (…) (gesetzliche/tarifvertragliche Regelung) einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung/regelmäßigen ärztlichen Pflichtuntersuchungen unterziehen muss. Das Arbeitsverhältnis steht unter der aufschiebenden Bedingung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einstellungsuntersuchung

Rz. 532 Im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen wünschen Arbeitgeber Einstellungsuntersuchungen häufig auch jenseits gesetzlicher oder tarifvertraglicher Untersuchungspflichten. Dem Bewerber auf eine Stelle steht es vollkommen frei, ob er sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterzieht oder nicht. Aus diesem Grund können hier keine rechtlichen V...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 1490 Das Geschäftsgeheimnis ist in § 2 Nr. 1 GeschGehG legal definiert. Im Wesentlichen erfordert es, dass Die De...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 1522 Der Vertragsgestaltung im Bereich der Verschwiegenheitspflichten war in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden: Die üblichen Klauseln untersagten weitgehend die Weitergabe und/oder Verwertung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, dieser Begriff wurde durch umfangreiche des­kriptive Aufzählungen näher erläutert. Diese Art der Vertragsgestaltung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Ergänzende Definition für vertrauliche Informationen

Rz. 1536 Nach dem oben Gesagten ist der Versuch, die gesetzliche Definition um weitere vertragliche Verschwiegenheitspflichten zu ergänzen, empfehlenswert. Für diese Informationen, die Gegenstand der zusätzlichen Verschwiegenheitspflicht sind, sollte eine Bezeichnung, die eine Verwechslung mit den gesetzlichen Begriffen vermeidet, verwendet werden. Empfehlenswert ist daher d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Sonstige Tatsachen, die im Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers liegen

Rz. 1495 Die vertragliche Verschwiegenheitspflicht ist nicht ausschließlich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 GeschGehG beschränkt. Sie umfasst vielmehr auch sonstige Vorgänge und Tatsachen, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat und die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt geworden sind, beispiels...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalt

Rz. 857 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1758] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1759] Rz. 858 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, nach Beend...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Ohne vertragliche Regelung

Rz. 1502 Die Verschwiegenheitspflicht endet mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich kann also der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das erworbene Wissen und seine Kenntnisse zu eigenem Nutzen verwenden.[3376] Daher verletzt ein Arbeitnehmer seine aus dem Arbeitsverhältnis nachwirkende Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn er sein E...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Besondere Personengruppen

Rz. 1519 Weitergehende Verschwiegenheitspflichten bestehen für Mitglieder der Geschäftsführung der GmbH (nach GmbHG), für den Vorstand einer Aktiengesellschaft und Mitglieder des Aufsichtsrates (u.a. §§ 93 Abs. 1 S. 3, 116, 395 AktG), sowie für Betriebsräte (§ 79 BetrVG). Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen nach § 79 Abs. 1 BetrVG sämtliche Mitglieder des Betriebsrats, s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Ist eine vertragliche Verpflichtung zum Schutz von vertraulichen Informationen auch unterhalb der Schwelle des Geschäftsgeheimnisses möglich?

Rz. 1527 Für vertrauliche Informationen, die die Voraussetzungen des Geschäftsgeheimnisses im Sinne des GeschGehG erfüllen, bietet die gesetzliche Regelung einen guten und umfassenden Schutz. Schwierigkeiten können sich allerdings ergeben für vertrauliche Informationen, die, gerade bei einem Fehlen von angemessenen Schutzmaßnahmen, die Voraussetzungen für den gesetzlichen Sc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) "Erforderlichkeit" der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung i.S.d. § 26 Abs. 1 BDSG

Rz. 744 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG muss die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sein. Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Erfüllung gesetzlicher, kollektivrechtlicher oder einzelvertraglicher Pflichten oder zur Wahrnehmung vertraglicher...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 529 Muster 2.47: Musteranschreiben BEM Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr geehrter Herr _...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 435 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen, sofern nicht eine günstigere Regelung besteht.[1002] Dem 6-Wochen-Zeitraum entsprechen 42 Kalendertage, unabhängig davon, welche Tage in diesem Zeitraum als Arbeitstage ausgefallen sind; zu den 42 Tagen zählen demnach auch alle Sonn- und Feiertage, freien Tage ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Negative Prognose

Rz. 117 Für die negative Prognose ist vom Arbeitgeber darzulegen, weshalb auch zukünftig von einer fehlenden oder beeinträchtigten Eignung oder Fähigkeit des Arbeitnehmers zur Erbringung seiner Arbeitsleistung auszugehen ist. Es ist erforderlich, dass der Arbeitgeber substantiiert darlegt, welche Störungen aufgetreten sind und mit welchen Störungen in Zukunft zu rechnen ist....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Interim Manager

Rz. 785 Muster 1b.31: Interim Manager Muster 1b.31: Interim Manager Vertrag [1475] Zwischen der Firma _________________________ – Gesellschaft – und _________________________ – Auftragnehmer – Präambel In einer Präambel kann es sinnvoll sein, kurz zu beschreiben, warum der Auftragnehmer als Interim Manager für die Gesellschaft tätig wird, z.B. im Rahmen einer akuten Krise des Unterneh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fußballspieler

Rz. 1253 Hier existieren in der Praxis weitreichende Pflichtenklauseln mit Regelungen, die teilweise mehr als nur reflexhaft[2694] in die private Lebensführung hineinreichen und im Wege von AGB vereinbart werden (die Musterklausel entspricht weitgehend § 2 des Musterarbeitsvertrags der Deutschen Fußball Liga[2695]). Die Zulässigkeit jeder einzelnen Klausel und aller Klauseln...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Muster

Rz. 1520 Die Rechtsprechung des BAG zwingt dazu, Verschwiegenheitsverpflichtungen auf den Einzelfall angepasst und einschränkend zu formulieren. Lediglich bei einer derartigen Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass eine entsprechende Klausel wirksam ist. Allerdings kann es aus taktischen Gründen ratsam sein, voraussichtlich unwirksame sogenannte "All-Klauseln" aufzu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (8) Rückgabe von betrieblichen Dokumenten

Rz. 1541 Auch die klassische Regelung zur Rückgabe von Dokumenten dient letztlich dem Geheimnisschutz. Eine vertragliche Regelung ist aufgrund der Rechtsprechung, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich betrieblicher Gegenstände ohnehin nur Besitzdiener ist und ohne Zurückbehaltungsrecht jederzeit zur Herausgabe verpflichtet, zwar streng genommen nicht erforderlich, zur Klarstell...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 215 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele sowie weitere Formulierungsalternativen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 213 ff.). Rz. 216 Muster 1a.15: Arbeitsvertrag Muster 1a.15: Arbeitsvertragmehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / mm) Stillschweigen

Rz. 438 Mitunter kann ein Bedürfnis dafür bestehen, den Inhalt des Aufhebungsvertrages geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Abfindung. Für eine solche Verpflichtung bedarf es der ausdrücklichen Aufnahme einer entsprechenden Klausel. Wird gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, kann u.U. eine Schadensersatzpflicht bestehen. Dies setzt allerdings vor...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 217 Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / i) Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer

Rz. 487 Muster 1c.37: Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer Muster 1c.37: Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese wiederum vertreten durch _________________________ als gesondert bestellten Vertreter, _________________________ (Adresse) (im Folgenden...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 134 Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatz Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Hilfsweise: Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 86 Im Kündigungsschutzprozess wird der Handlungsspielraum des Arbeitgebers durch die Möglichkeit erweitert, einen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG zu stellen. Liegen dessen Voraussetzungen vor, so löst das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung mit Wirkung zum ordentlichen Kündigungstermin auf,[184] obwohl die Kündigung nicht sozial...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 902 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Das vertragliche Wettbewerbsverbot

Rz. 816 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1562] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch aus der organschaftlichen Stellung de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot

Rz. 818 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (siehe hierzu auch Rdn 902 ff.) besteht für den Geschäftsführer nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich begründet wird. Allerdings darf der Geschäftsführer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft auch nach Beendigung seiner Geschäftsführerstellung nicht zum Nachteil der Gesellschaft nutzen.[1579] Ohne eine vert...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 840 Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Kündigung

Rz. 420 Schließlich ist auch eine Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses durch Kündigung denkbar.[877] Da das Altersteilzeitverhältnis allerdings seiner Natur nach befristet oder auflösend bedingt ist, setzt die ordentliche Kündigung nach §§ 15 Abs. 3, 21 TzBfG eine ausdrückliche Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag voraus.[878] Ansonsten ist zwischen dem klassischen Mo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 496 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 6 Ermittlungsprobleme der Finanzbehörden

Steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater sind selten. Neben dem Umstand, dass somit die ganz überwiegende Zahl der Steuerberater die vielfach im Schrifttum behandelten Probleme mit "hinterziehungsgeneigten Mandanten" offensichtlich zu meistern verstehen, sind hierfür spezifische Schwierigkeiten der Ermittlung ursächlich. Beihilfe setzt vor...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 3 Nachträgliches Erkennen unrichtiger Angaben

Für das nachträgliche Erkennen unrichtiger Angaben sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Der Steuerberater erkennt nachträglich, dass sein Mandant Steuerhinterziehung begangen, d. h. dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Hier ist der Berater nicht verpflichtet, dem Finanzamt die Hinterziehung des Mandanten...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1119 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / d) Berichte in den Medien

Nach Abschluss der Begutachtung wenden sich enttäuschte Eltern nicht selten an die Presse und Medien. Sie liefern dann mit ihrer subjektiven Geschichte Stoff zu einseitigen Berichten, bis hin zu weithin erfundenen und konstruierten Fernsehberichten. Sachverständige werden als Abzocker oder Familienzerstörer, sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, dargestellt.[32] Aufgrun...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / b) Beleidigungen des Sachverständigen bei der Begutachtung

Nicht selten wird der Sachverständige bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme beschimpft oder aufgrund seiner im Internet kritisierten Fachkompetenz herabgewürdigt. Es wird bereits angekündigt, sollte das Gutachten nicht zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, dass bereits Gegengutachter engagiert seien. Beleidigung des Sachverständigen findet am ehesten im Einzelgespr...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / c) Begleitung durch einen Beistand

Ein Elternteil kann zu einem Gespräch mit dem Sachverständigen zu seiner Unterstützung immer einen Beistand teilnehmen lassen.[20] Nicht immer ist der Beistand eine Person, die der psychischen Unterstützung des betroffenen Elternteils dient, sondern er kann einer Organisation angehören, die zum Ziel hat, das Gespräch mit dem Sachverständigen zu stören oder Anlässe zu finden,...mehr

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AGS 12/2020, Akteneinsichts... / 2 Anmerkung

Berechtigt ist berechtigt Der Entscheidung des LG München lag ein alltäglicher Sachverhalt zu Grunde. Im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandates übersandte ein Anwalt 2016 eine Gerichtskostenvorschussrechnung an den Rechtsschutzversicherer. Dieser zahlte die geforderten Gerichtskosten an den Anwalt und bat um Weiterleitung an die Gerichtskasse. Mehr als vier Jahre späte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Entbindung von der Schweigepflicht (§ 102 Abs. 3 AO)

Rz. 33 Das Recht der Auskunftsverweigerung entfällt gem. § 102 Abs. 3 AO, wenn einer der in § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgezählten Berufsträger von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wird. Mit der Entbindungserklärung verliert das das Auskunftsverweigerungsrecht rechtfertigende Vertrauensverhältnis (s Rz. 3) sein Schutzbedürfnis. Dies gilt jedoch nicht für Personen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Übersicht über die Mitwirkungsverweigerungsrechte

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Hilfspersonen der Berufsträger (§ 102 Abs. 2 AO)

Rz. 30 Die Mitwirkungsverweigerungsrechte der Berufsträger gelten nach § 102 Abs. 2 S. 1 AO auch für Hilfspersonen, die der Berufsträger im Rahmen seiner Tätigkeit beschäftigt oder einsetzt, wenn diese zur Auskunftserteilung herangezogen werden. Gehilfen i. d. S. sind alle Personen, die tatsächlich im Zusammenhang mit der Berufsausübung des Berufsträgers tätig geworden sind. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Auskunftsverweigerung

Rz. 2 § 102 AO begründet für die hier aufgezählten Träger von Berufsgeheimnissen ein Auskunftsverweigerungsrecht und erweitert für das gesamte Verwaltungsverfahren in Abgabenangelegenheiten[1] den zur Auskunftsverweigerung berechtigten Personenkreis über § 101 AO hinaus. § 102 AO enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Berufsgeheimnisse [2] und ist unanwendbar, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Mitteilungspflichten nach § 102 Abs. 4 Satz 3 AO

Rz. 37 Nach dem zum 1.1.2020 neu eingefügten und ab 1.7.2020 anzuwendenden § 102 Abs. 4 Satz 3 AO (Rz. 1) haben die sog. Intermediäre [1] innerhalb einer Frist von 30 Tagen[2] grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem BZSt in Gestalt eines Datensatzes[3] elektronisch zu melden. Gem. § 102 Abs. 3 Satz 4 AO gehören zu den Intermediären die Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare...mehr