Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.2 Bewertungsmaßstab als Grundlage der ärztlichen Leistungen

Rz. 26 Der einheitliche Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen (EBM) bildet die Grundlage für die Leistungsabrechnung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Berufsausübungsgemeinschaften, angestellte Ärzte nach § 95 Abs. 9 Satz 1 oder § 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.4.1 Komplementär

Ein Komplementär haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt und persönlich mit seinem ganzen Vermögen.[1] Sind mehrere Komplementäre vorhanden, haften diese gemeinschaftlich als Gesamtschuldner.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.1 Rechtsfähigkeit

Die KG ist eine rechtsfähige Personengesellschaft. Als solche kann sie insbesondere als rechtlich selbstständige Einheit unter der Firma nach außen auftreten, dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen. In das Gesellschaftsvermögen der KG kann vollstreckt werden oder auch ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.2 Rechtlicher Status

Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft. Als solche ist sie nicht rechtsfähig, kann nicht klagen oder verklagt werden. Eine stille Gesellschaft tritt nicht unter ihrem Namen auf und kann auch keine Rechte erwerben oder Verbindlichkeiten eingehen. Aus den geschäftlichen Handlungen des Betriebs ist allein der Inhaber berechtigt und verpflichtet.[1] Nach außen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.3 Behandlung beim Inhaber

Für die steuerliche Würdigung beim Inhaber des Handelsgeschäfts ist es unerheblich, ob die typisch stille Beteiligung zum Privat- oder zum Betriebsvermögen des Stillen rechnet. Die vom Stillen geleistete Einlage wird in der Handelsbilanz des Geschäftsinhabers als Verbindlichkeit passiviert. Der Inhaber erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Aufwendungen für die Ergebnisbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.6 Gesellschaftsvermögen

Wie bei jeder Personengesellschaft ist auch das Gesellschaftsvermögen einer KG das gemeinschaftliche Vermögen aller Gesellschafter. Die Gesellschafter sind daran zur gesamten Hand (gesamthänderisch) berechtigt.[1] Dieser bisher geltende Grundsatz hat sich mit der Reform des Personengesellschaftsrechts[2] mit Wirkung ab 1.1.2024 geändert. Seither ist zivilrechtlich das Prinzip...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 3.1 Bilanzierungsbedingte Unterschiede

Hierunter fallen alle Auswirkungen, die sich aus den im Regelfall gegebenen unterschiedlichen Ermittlungsweisen der Einkünfte ergeben. Für die Zebragesellschaft wird im Rahmen der Vermögensverwaltung zumeist eine Ermittlung als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten[1] erfolgen, beim betrieblichen Zebragesellschafter hingegen zumeist durch Bilanzierung im Rahmen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Der Zweck einer Kommanditgesellschaft (KG) ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die KG ist damit eine Personenhandelsgesellschaft. Prägend für die KG ist die zweigeteilte Haftung der Gesellschafter: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist hingegen nur in beschränktem Umfang. In rechtlicher Hinsicht ist eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die stille Gesellschaft kann in der Praxis zu interessanten Gestaltungen genutzt werden, sowohl im Bereich der Finanzierung als auch im steuerrechtlichen Bereich. Als Rechtsform ist die stille Gesellschaft der Gruppe der Personengesellschaften zuzuordnen. Ihre Besonderheit besteht in der Stellung eines Gesellschafters – dem Stillen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

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Haftung des Verwalters / 1.2.1 Mitarbeiter

Eine Haftung kann den Verwalter stets auch dann treffen, wenn er sich nicht selbst in Person einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern einem seiner Mitarbeiter der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu machen ist. Nach der Bestimmung des § 278 Satz 1 BGB hat der Schuldner nämlich ein Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedien...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.3 Schulden

Rz. 40 Schulden fügen sich unter den Oberbegriff der Lasten. Unter Schulden sind Verpflichtungen zu einer einmaligen Leistung zu verstehen[1], auch wenn diese in Teilleistungen (Raten) zu erbringen sein sollten, im Wesentlichen also Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Schulden wie auch den der anderen Lasten analog zu § 160 AO im ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten

2.1.1.1.1 Antrag Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA, aus dem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Absetzung von Steuerminderungsbeträgen

..., die Absetzung ... Rz. 52 [Autor/Stand] Der Begriff "Absetzung" steht im geltenden Steuerrecht im engsten Zusammenhang mit der Absetzung für Abnutzung bzw. Substanzverringerung, die ihrerseits wiederum unter den Oberbegriff "Abschreibung" fällt. Die Absetzung i.S. des § 16 hat jedoch direkt mit Abschreibungen nichts zu tun, wenngleich auch im Rahmen von § 16 Absetzungen i...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 65 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Schuldgrundsatz (nulla poena sine culpa) [Rdn 1054]

Rdn 1055 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 1056 1. Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" (nulla poena sine culpa) ist in der Garantie der Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG), sowie im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er gebietet, dass Strafen oder strafähnliche Sank...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Berufung auf Geschäftsbeziehungen

... unter Berufung auf ... Rz. 21 [Autor/Stand] Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner. Der inländische Steuerpflichtige muss die Betriebsausgaben bzw. Schulden unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner geltend machen. Ob dem Merkmal des "Berufens" neben dem Merkmal des Beantragens (siehe Rz. 16 ff.) e...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 67 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Unschuldsvermutung [Rdn 1078]

Rdn 1079 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 1080 1. Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang. Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (dazu aus der st.Rspr. des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.2 Absetzung

Rz. 39 Der Begriff der Absetzung ist bei § 16 AStG als Sammelbegriff für den steuerlich wirksamen Ansatz von einkommens- oder vermögensmindernden Beträgen zu verstehen und bezieht sich deshalb gleichermaßen auf Betriebsausgaben, Werbungskosten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen, Schulden und andere Lasten, soweit sich ihr Ansat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.1 Unter Berufung

Rz. 44 Berufen ist nicht in einem förmlichen Sinne zu verstehen. Gemeint ist der Sache nach ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den Absetzungspositionen einerseits und der Geschäftsbeziehung andererseits.[1] Sind die Aufwendungen durch die ausländischen Geschäftsbeziehungen nur mitveranlasst, so wirkt sich das Abzugsverbot des § 16 AStG auf den Teil der A...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 41 JGG-Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 602]

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Teil A: Rechtsmittel / 57 JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 857]

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA, aus dem sich ergibt, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1, 3 – Auszug § 16 AStG betreffend und Anlage 2 –

Rz. 3 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 149 Revision, Beschränkung [Rdn 2088]

Rdn 2089 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2090 1. Eine Beschränkung der Revision auf abtrennbare Teile ist möglich. Das ergibt sich aus § 344 Abs. 1, der bestimmt, dass der Revisionsführer anzugeben hat, "inwieweit" er das Urteil anfechte. Voraussetzung der Beschränkung ist, dass eine selbstständige Prüfung und rechtliche Beurt...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 68 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verhältnismäßigkeitsprinzip [Rdn 1082]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1083 Literaturhinweise: Graf/Jäger/Wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Rückwirkende Anwendung der Vorschriften des § 8 Abs 8 S 6, § 8 Abs 9 S 9, § 8c Abs 2, § 8d Abs 1 S 9, § 15 S 1 Nr 1 S 2 und 3 und § 15 S 1 Nr 1a KStG idF des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (§ 34 Abs 3d KStG)

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 34 Abs 3d KStG idF des Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges (der durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften als Abs 3b eingefügt und durch das Ges zur stlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zu Abs 3...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 167 Revision, Sachrüge, Tatsachenfeststellungen [Rdn 2256]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2257 Literaturhinweise: Meyer-Goßner, Hinweise zur Abfassung des Strafurteils aus revisionsrechtlicher Sicht, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1974

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Beantragt ein Steuerpflichtiger unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft, die mit ihren Einkünften, die in Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Steuerpflichtigen stehen, nicht oder nur unwesentlich besteuert wird, die Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder von Betriebsausgaben oder Werbungskoste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Beantragung

(1) Beantragt ... Rz. 16 [Autor/Stand] Der Begriff "beantragt" kann nicht i.S. eines förmlichen Antrags auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Dabei setzt ein Geltendmachen nicht ein irgendwie gesondertes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.4 Andere Lasten

Rz. 41 Andere Lasten sind solche Lasten, die keine Schulden sind. Unter Lasten sind alle Verpflichtungen zu einer Leistung zu verstehen. Andere Lasten sind somit alle Verpflichtungen zu einer nicht nur einmaligen Leistung, namentlich Rentenverpflichtungen, Rückstellungen mit Schuldcharakter und sonstige Lasten.[1]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Öffentliche Versteigerung

§ 182 Ort, Zeit und Bekanntmachung der Versteigerung (1) Die Versteigerung erfolgt an dem Ort, an dem das Pfand aufbewahrt wird oder an einem anderen geeigneten Ort (§ 1236 BGB). Die Bestimmung des Ortes ist Sache des Auftraggebers. Zeit und Ort der Versteigerung werden unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekanntgemacht. Bei der Wahl der Art der Bekanntmachun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsatz: Anwendung des § 160 AO

..., so ist im Sinne des § 160 der Abgabenordnung ... Rz. 59 [Autor/Stand] Die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO ist i.S. einer echten Rechtsfolgeverweisung zu verstehen, d.h., die sich aus der Verletzung der Offenlegungspflichten i.S. von § 16 ergebende Rechtsfolge ist ausschließlich in § 160 AO niedergelegt. Eine abweichende Ermittlung der ggfs. nicht zu berücksichtigenden B...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Schuldanerkenntnis

Rz. 100 Ein Schuldanerkenntnis kommt ebenso wie eine Ratenzahlungsvereinbarung in Betracht, wenn einem Gläubiger Ansprüche unstreitig zustehen. Ein konstitutives Schuldanerkenntnis schafft eine neue, eigenständige Schuld, § 781 BGB. I. Interessenlage des Gläubigers Rz. 101 Stehen dem Mandanten unstreitig Ansprüche zu und hat er kein sofortiges Titulierungs- und Zwangsvollstrec...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 179 Revision, Verfahrensrüge, Beweisantragsrecht (§ 244 Abs. 3 bis 6, § 245) [Rdn 2365]

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil A: Rechtsmittel / 148 Revision, Beruhensprüfung [Rdn 2081]

Rdn 2082 Literaturhinweise: Herdegen, Die Beruhensfrage im strafprozessualen Revisionsrecht, NStZ 1990, 513 Niemöller, Beruhensprüfung bei Verfahrensfehlern, NStZ 2015, 489 Radtke, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 10.7.2013 (2 StR 195/12, NStZ 2013, 667) – Zur Rechtsprechung zur Protokollrüge, NStZ 2013, 669 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2083 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Haf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.9 Negatives erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 111 Neben der Frage des Vorliegens von erweitertem Inlandsvermögen "dem Grunde nach" stellt sich auch die Frage der "Höhe" des erweiterten Inlandsvermögens. Hintergrund ist die Bestimmung des "steuerpflichtigen Erwerbs" gem. § 10 Abs. 6 ErbStG unter Abzug von Schulden, die mit dem erworbenen Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Übersteigen die Schulden den W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die stlichen Folgen eines Umwandlungsvorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umwandlungsarten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umwandlungsvorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umwandlungsfähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umwandlungsvorgang beteili...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 5. Zwangsvollstreckung in sonstige Vermögensmassen

§ 54 Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins (§ 50 Absatz 2, §§ 735, 736 ZPO) (1) Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein Schuldtitel gegen den Verein, vertreten durch den Vorstand. Aus einem solchen Schuldtitel findet jedoch die Zwangsvollstreckung in das in Gewahrsam der Vereinsmitglieder befindliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1]mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gesamtschuldner

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei einer Gesamtschuldnerschaft schulden mehrere Personen eine Leistung, wobei jede Partei für sich die gesamte Leistung zu erbringen hat, der Gläubiger diese jedoch nur einmal einfordern kann. Der Gläubiger hat dabei das Wahlrecht die Leistungspflicht in beliebiger Höhe bei den jeweiligen Parteien zu erwirken. Bis zur vollständigen Begleichung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Modifikation der Rechtsfolge des § 160 AO

a) Allgemeines ... erst dann genau bezeichnet, ... Rz. 65 [Autor/Stand] Rechtsfolgenerweiterung gegenüber § 160 AO. Bereits in Rz. 55 wurde auf die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO hingewiesen. Die Worte "so ist erst dann genau bezeichnet" machen deutlich, dass die Bezugnahme i.S. einer Rechtsfolgenerweiterung zu verstehen ist. Während es nach § 160 AO ausreicht, wenn der Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.8 Nettoansatz des steuerpflichtigen Erwerbs in Form von erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 109 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs folgt den allgemeinen Vorschriften, die im Rahmen des ErbStG gelten (Rz. 44). Es können somit auch gem. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG Schulden und Lasten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zum Abzug gebracht werden, soweit diese mit dem erweiterten Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Das erwe...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 93 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Form [Rdn 1351]

Rdn 1352 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines, Teil A Rdn 1337. Rdn 1353 1. Die Form der Belehrung folgt der Form der Bekanntmachung der Entscheidung (§ 35). Rdn 1354 2. Bei der mündlichen Belehrung können sich situativ Probleme ergeben, die den Erfolg einer solchen Belehrung tangieren: Ein forensisch unerfahrener Angeklagter...mehr