Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2024nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der elek...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 12, 13 und 16 bis 23 auszufüllen. Diese Angaben haben besondere Bedeutung, da Kleinunternehmer infolge der Änderung des § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG durch das Wachtstumschancengesetz[1] ab dem Veranlagungszeitraum 2024 keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben müssen. Ob die Voraussetzun...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 48: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeilen 41, 42), für Kraftfahrzeuge (Zeile 69) und für EDV (Zeile 5...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Geringes Vermögen (Schonvermögen)

Tz. 34 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Als geringfügig sieht die Verwaltung ein Vermögen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) i. H. v. 15 500 EUR an (s. R 33a. 1 Abs. 2 EStR und s. AEAO zu § 53 AO TZ 9, Anhang 2). Es wird z. B. einer Person nicht zugemutet, ein angemessenes selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wegen der Bestreitung von Kosten für den Lebensunterh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Form und Inhalt der Steuererklärungen

Tz. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. U. U. ist dies schriftlich zu versichern (s. § 150 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Nach § 150 Abs. 4 AO (s. Anhang 1b) sind den Steuererklärungen die erforderlichen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, beizufügen. Ggf. kann die Fi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 566 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter persönlich. Diese schulden nur der Gesellschaft ihre Beiträge (Stammeinlage) und haften für nicht erbrachte Leistungen (sog. Differenz- und Ausfallhaftung). Die G...mehr

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Die Mitgliedschaft / 5.1 Begriff

Rz. 370 Das Geschäftsguthaben ist vom Geschäftsanteil streng zu unterscheiden. Es bezeichnet nicht den gesamten Vermögenswert der Mitgliedschaft, da es sich nicht anteilig auf Rücklagen oder sonstige Vermögenswerte der eG erstreckt.[1] Es gibt nur die Vermögensbeteiligung des Mitglieds an, die auch in der Bilanz erscheint. Es ist damit auch keine starre Größe, sondern wird g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.1.2.6 Genossenschaftliche Rückvergütung

Rz. 330 Die genossenschaftliche Rückvergütung ist im Genossenschaftsrecht nicht definiert. Auch von § 19 GenG, der die Gewinn- und Verlustverteilung regelt, ist sie nicht umfasst. Ihren gesetzlichen Hintergrund hat die genossenschaftliche Rückvergütung jedoch in § 22 Körperschaftsteuergesetz nicht als Gewinnausschüttung, sondern in Form der Überschussbeteiligung. Der erwirts...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze

Rz. 374 Der Begriff "Auseinandersetzungsguthaben" wird im Genossenschaftsgesetz in § 73 Abs. 4 genannt. Es handelt sich hierbei um das "Geschäftsguthaben", das dem Mitglied nach seinem Ausscheiden aus der eG durch Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen ist (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GenG; auch im Fall der Gläubigerkündigung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GenG spricht das Gesetz vom "Gu...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.1 Motivlage

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere nach qualifizie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.1 Kassenindividueller Zusatzbeitrag (Abs. 1)

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 1 hat eine Krankenkasse von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben, soweit ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und die sonstigen Einnahmen (so Abs. 1 Satz 3) nicht gedeckt ist. Die gesetzliche Formulierung "hat ... zu bestimmen" verdeutlicht, dass die Krankenkasse zur Erhebung des Zusatzbeitra...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.2 Unterjährig auftretende Unterdeckung (Abs. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Zusatzbeitragssatz durch Änderung der Satzung zu erhöhen, wenn sich während des Haushaltsjahres ergibt, dass die Betriebsmittel der Krankenkasse einschließlich der Zuführung aus der Rücklage zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen. Dies gilt auch dann, wenn ein Zusatzbeitrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben wurde. Auch die erstmalige ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 241 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 241 knüpfte in ihrer ursprünglichen Fassung an § 385 Abs. 1 Nr. 1 RVO an. Sie enthielt, obwohl sie sich nach der Überschrift allein mit dem allgemeinen Beitragssatz befasst, zunächst grundlegende Bestimmungen über Beitragssätze und die Beitragsbemessung. Die Krankenkassen hatten ursprünglich die Befugnis und die Verpflichtung, im Zusammenhang mit de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden Personengesellschaft

Leitsatz Die gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts bei der übernehmenden Personengesellschaft dazu, dass sich das Kapitalkonto im Sinne von § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG in ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Change Management / 1.2.7 Ressourcenbeschränkungen

Zu knappe Budgets Jeder Veränderungsprozess kann als Investition in die Zukunft des Unternehmens gesehen werden, die zu finanzieren ist. In der Praxis ist zu beobachten, dass längst nicht alle Unternehmen Rücklagen oder Budgetpositionen für Change-Projekte gebildet haben. Sie müssen dann mithilfe von teils aufwendigen Freigabeprozessen von verschiedenen Kostenstellen abgezwei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer

Leitsatz 1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 der Abgabenordnung (AO). Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerent...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.4 Bildung weiterer Rücklagen

Wie § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zum Ausdruck bringt, sind die Wohnungseigentümer durchaus berechtigt, neben der Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 1 WEG auch weitere Rücklagen zu bilden. Liquiditätsrücklage Hier kann es sich insbesondere anbieten, Liquiditätsrücklagen für den Fall von Hausgeldausfällen oder -rückständen einzelner Wohnungseigentümer zu bilden. Rücklage zur Finanzieru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.8 Rangfolge der Finanzierungsinstrumente

Die Erstellung des Wirtschaftsplans sowie die Herbeiführung der Beschlussfassung über die zu leistenden Hausgeldvorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG kann als Kardinalspflicht des Verwalters bezeichnet werden. Entsprechendes gilt selbstverständlich für die auf Grundlage der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG festzusetzenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge. In d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.2 Bildung einer Erhaltungsrücklage

Da die Bildung einer Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung darstellt, hat ein jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf Bildung einer Erhaltungsrücklage.[1] Aufgrund ihrer Zweckbindung steht die Erhaltungsrücklage ausschließlich zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 3.2 Vermögen

Weiter ist zu beachten, dass Untergemeinschaften mangels Rechtsfähigkeit kein eigenes Vermögen haben können. Erhaltungsrücklage Ist in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Bildung von gesonderten Erhaltungsrücklagen für die Untergemeinschaften vorgesehen, verbleibt diese als Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens im Vermögen der Gesamtgemeinschaft und "gehört" nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.8 Vermögensbericht

Seit Inkrafttreten des WEMoG ist der Verwalter gemäß § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, kalenderjährlich einen Vermögensbericht zu erstellen. Mit dem Vermögensbericht sollen die Wohnungseigentümer über die finanzielle Situation informiert werden. Der Vermögensbericht hat nichts mit der Jahresabrechnung zu tun.[1] Hat der Verwalter keine Jahresabrechnung erstellt, muss er dennoch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / Zusammenfassung

Überblick Das Herzstück jeder Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine ordnungsgemäße, ausgeglichene und gut organisierte Finanzverwaltung. Ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage, ggf. weiteren sinnvollen Rücklagen, Sonderumlagen und Jahresabrechnung schafft die Voraussetzungen für die Liquidität der Gemeinschaft. Die Liquidität ist mit B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.2 Bestandsgemeinschaft

Übernimmt der Verwalter die Verwaltung einer Bestandsgemeinschaft, hat er zunächst für die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen beim Vorverwalter zu sorgen.[1] Inhaberin des Anspruchs auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen oder von verwaltetem Vermögen gemäß §§ 9a Abs. 3 WEG, 667 BGB ist die GdWE.[2] Der Vorverwalter kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht an den Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2 Gesetzliche Vorgaben

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) selbst regelt die Finanzverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in den folgenden Bestimmungen: Nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage.[1] § 19 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz über die Bildung we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Nicht erfasst werden allerdings Genussrechte, die nicht beteiligungsähnlich sind. Bei Wand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.5 Gewinn bzw. Verlust

Die einzelnen Werte der Gewinnermittlung (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) werden in die Anlage EÜR eingetragen. Das Ergebnis aus dieser Gewinnermittlung – ein Gewinn oder Verlust – stellt die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb Photovoltaikanlage dar und wird sodann in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage G eingetragen. Achtung Verlustverrechnung Insbesondere in den e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 3 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften

Für das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft ist nach § 266 Abs. 3 HGB folgende Gliederung maßgeblich:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 5.2 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Keine besondere Rechtsform im eigentlichen Sinne ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Bei dieser handelt es sich vielmehr "nur" um eine besondere Art der GmbH, für deren Gründung kein Mindeststammkapital von 25.000 EUR aufgebracht werden muss. Die Schaffung der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) war seinerzeit eine Reaktion des Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 5.3 Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der klassischen Gesellschaftsformen, sie bietet sich aber im Regelfall nur für größere Unternehmen an, vor allem solche, die eine Finanzierung über den Kapitalmarkt anstreben. Im Gegensatz zum Recht der GmbH und insbesondere zum Recht der Personengesellschaft ist das Recht der AG durch eine größere Verbindlichkeit geprägt. Es ist also wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter am Bilanzstichtag Kapitalgesellschaften in weiten Bereichen der Rechnungslegung gleichgestellt. Sie müssen insbesondere ihren Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen, sind verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen, sofern sie nach den Kriterien des § 267 HGB mittelgro...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3.2.4 Verteilung von Erhaltungskosten

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG erfasst auch Erhaltungskosten, allein mit Ausnahme der Kosten baulicher Veränderungen nach § 20 WEG. Die Gemeinschaft kann deshalb etwa durch Mehrheitsbeschluss (nur) den (Teil-)Eigentümern der Doppelparker unter Befreiung der übrigen (Wohnungs-)Eigentümer die gesamten Erhaltungskosten aufbürden.[1] Zwar unterliegt die Änderung des Verteilerschlüssels f...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.4 Kollisionen

Die Ausnutzung der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 21 Abs. 5 WEG kann indes zu Kollisionen mit anderen Regelungen führen, die kaum auflösbar sind. Beschließen die Wohnungseigentümer, eine Sanierungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum durchzuführen und nur die Hälfte der Wohnungseigentümer an den Kosten zu beteiligen, so dürfte nicht rechtmäßig beschlossen werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 5 Praktische Durchführung einer Erhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme

Kurzübersicht Instandsetzungsauftrag (Beispiel: Fassadenanstrich)mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3.3 Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Verwalter

Fraglich war, ob Kompetenzen nicht teilweise (also im jeweiligen Einzelfall) auf den Verwalter und/oder den Verwaltungsbeirat beschlussweise übertragen werden können. Problematisch war dabei aufgrund der vorrangigen Regelungskompetenz der Gemeinschaft, dass der Verwalter in der Gefahr schwebte, mangels wirksamen Beschlusses (z. B. nach erfolgreicher Anfechtung) als Vertreter...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 5.2 Sicherstellung der Finanzierung

Die Kosten für die Durchführung längerfristig planbarer Sanierungen größeren Umfangs können in Wirtschaftsplänen als gesondert vorgesehene Ausgabenposition – unter Umständen sogar über Jahre pro rata temporis verteilt – nach erwarteten Vergütungs- bzw. Werklohnfälligkeiten an Unternehmer kalkuliert und abgesichert werden. Etwaige Wohngeldsäumnisse oder gar erwartete Zahlungs...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.2.3 Typische Fallkonstellationen

Wirtschaftseinheiten/Untergemeinschaften Vielfach sehen Gemeinschaftsordnungen die Bildung sog. Wirtschaftseinheiten vor, wobei zusätzlich vereinbart wird, dass diejenigen Mitglieder einer Wirtschaftseinheit, die die Kosten einer Maßnahme zu tragen haben, hierüber alleine beschließen. Aus der Bildung separater Erhaltungsrücklagen für die einzelnen Gebäude lässt sich der Wille ...mehr

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Vorschuss-Beschluss: Gebühr... / 4 Die Entscheidung

Das OLG folgt AG und LG! Zwar handele es sich bei Hausgeldzahlungen um ein Recht auf wiederkehrende Leistungen. Denn diese seien in bestimmten Zeitabschnitten fällig werdende Leistungen aus ein und demselben Rechtsverhältnis, so dass die einzelne Leistung nur noch vom Zeitablauf abhänge. § 9 ZPO betreffe aber nur solche Rechte, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß eine D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 8.4 Musterformulierung: Geschäftsjahr/Ergebnisverwendung/disquotale Leistungen

Praxis-Beispiel Geschäftsjahr/Ergebnisverwendung/disquotale Leistungenmehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.3.2 Unternehmensgegenstand

Bestimmtheit Beim Unternehmensgegenstand ist zu beachten, dass dieser hinreichend bestimmt sein muss, er darf nicht zu allgemein gefasst werden. So genügt es z. B. nicht, wenn der Gegenstand mit dem "Betreiben von Handelsgeschäften" angegeben wird.[2] Staatliche Genehmigung Auch sollten sich die Gesellschafter davor hüten, auf Vorrat zu viele Tätigkeiten in den Unternehmensgege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.1 Anspruch auf Jahresergebnis oder Bilanzgewinn

Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf das Jahresergebnis (= Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag bzw. abzgl. Verlustvortrag) oder den Bilanzgewinn (= Jahresergebnis abzgl. Rücklagen zzgl. ggf. erfolgter Rücklagenauflösung). Ob ein Anspruch auf den Bilanzgewinn oder den Jahresüberschuss besteht, hängt davon ab, nach welchen Grundsätzen die Bilanz aufges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.2 Ergebnisverwendungspolitik als potenzieller Streitpunkt

Zwar hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf Gewinn (sog. Gewinnbezugsrecht), doch entsteht ein Anspruch auf Auszahlung erst mit der Fassung eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses.[1] Da dieser Beschluss – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Mehrheit geschlossen werden muss, hat es der Mehrheitsgesellschafter in der Hand, die Ergebnisverwendungspolitik ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung

Eine GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 EUR aufweisen. Diese Summe wird in den meisten Fällen viel zu gering sein, um einen Geschäftsbetrieb in Gang zu setzen. So lassen sich z. B. weder eine Fluggesellschaft noch etwa ein Produktionsbetrieb mit einem Kapital von 25.000 EUR betreiben. Die Gesellschafter werden daher i. d. R. ein höheres Stammkapital festsetzen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerfreie Rücklage/Rücklagen zum Erhalt der Steuerbegünstigung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Hierzu s. "Rücklagenbildung".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Freie Rücklage (Zuführung zum Vermögen) i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO

Tz. 7 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Es kann höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage und somit dem Vermögen zugeführt werden. Zu den sonstigen (zeitnah) zu verwendenden Mitteln i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1...mehr