Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Höhe der freien Rücklage

Tz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der freien Rücklage kann jährlich ein Drittel des Gesamt-Überschusses aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zugeführt werden. Aus den Tätigkeitsbereichen Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe kann die jährliche Zuführung mit 10 % der Überschüsse/Gewinne vorgenommen werden. Die Zuführung aus dem ideellen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verwendung der freien Rücklage

Tz. 47 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften werden die in die freie Rücklage eingestellten Beträge zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit ertragbringend anlegen. So können z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Grundbesitz, Aktien oder GmbH-Anteile erworben oder festverzinsliche Darlehen gewährt werden. Tz. 48 Stand: EL 140 – ET: 12/2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage

Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, der sich aus diesem Tätigkeitsbereich ergibt. Führt der Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen in einem Jahr zu einem negativen Ergebnis, so kann für dieses Jahr keine freie Rücklage gebildet werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zulässige und gebundene Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Voraussetzung für die Bildung einer Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) ist in jedem Fall das Erfordernis, dass ohne sie die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig nicht erfüllt werden können. Es ist aber nicht zu beachten, dass dieser Rücklagebegriff nicht mit dem Rücklagebegriff in der Handels- oder Steuerbilanz ide...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausweis der zweckgebundenen Rücklage

Tz. 56 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Sind die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften zur Buchführung verpflichtet, ist die zweckgebundene Rücklage in der Bilanz auszuweisen. Körperschaften, die ihre Einkünfte bzw. Gewinne nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermitteln, haben dem Finanzamt nachzuweisen, ob die Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Ausweis der freien Rücklage

Tz. 49 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bilanzieren die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, sind die freien Rücklagen in der Bilanz auszuweisen. Körperschaften, die nicht bilanzieren, haben dem Finanzamt gegenüber darzulegen, dass der Überschuss aus der Vermögensverwaltung in Höhe von 1/3 nicht unmittelbar für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet, sondern in die f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Pflicht zur gesetzlichen Rücklage (Thesaurierungspflicht)

Rz. 30 § 5a Abs. 3 verlangt eine gesetzliche Rücklage, um über diesen Weg über einbehaltene Gewinne zu erreichen, dass das Stammkapital mindestens 25.000 EUR erreicht oder übersteigt: Hieraus folgt, dass das niedrige UG-Stammkapital des § 5 Abs. 1 und die damit verbundenen Vorteile nicht endgültig sind (Lutter/Hommelhoff § 5a Rz. 34; auch Gehrlein/Born/Simon § 5a Rz. 24 – do...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Möglichkeiten der Bildung von sonstigen steuerlich zulässigen Rücklagen

Tz. 4 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wiederbeschaffungsrücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, Fahrzeugen und anderen Wirtschaftsgütern, für deren Anschaffung die laufenden Einnahmen nicht ausreichen, und die zur Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke notwendig sind i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b); Eine Wiederbeschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Umwandlung von Rücklagen

Rz. 4 Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist nur durch Umwandlung von Rücklagen zulässig (zur Umwandlungsfähigkeit der Rücklagen vgl. § 57d). Damit scheidet die Möglichkeit der Umwandlung von Gewinnen aus, was die Gesellschafter nicht hindert, durch Beschluss einen Gewinn in eine Rücklage einzustellen, Abs. 2 (Ergebnisverwendungsbeschluss). Hierbei ist jedoch der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Rücklagen zum Erwerb von Gesellschaftsrechten i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO

Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerbegünstigte Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften zuführen. Die Höhe dieser Rücklage mindert aber die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b). S. hierzu auch AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO TZ ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rücklagen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 65 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung von Rücklagen in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb außerhalb von § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 AO (Anhang 1b) ist zulässig. Durch die Bildung derartiger Rücklagen darf aber das steuerliche Ergebnis im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht geschmälert werden, d. h., die Zuführung kann nich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rücklagen in den Vermögensverwaltungen

Tz. 69 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im Bereich der Vermögensverwaltung dürfen außerhalb der Regelungen des § 62 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AO (Anhang 1b) und § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) Rücklagen nur für die Durchführung konkreter Reparatur- und Erhaltungsaufwendungen an Vermögensgegenständen i. S. d. § 21 EStG gebildet werden. Tz. 70 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Maßnahmen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Gebotsinhalt

Rz. 2 Abs. 1 schreibt vor, dass die aus der Auflösung der Kapital- oder Gewinnrücklagen und aus der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge nur verwendet werden dürfen, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Zu einem anderen Zweck dürfen die Beträge vorbehaltlich Abs. 2 nicht verwendet werden. Verboten sind insb. Zahlungen an die Gesellschafter; all...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Zuführung zu den Rücklagen/Verlustausgleich

Tz. 1468 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Soweit iRd Kap-Herabsetzung keine Auskehrung an die Gesellschafter erfolgt, wird lediglich Nenn-Kap in VEK umgewandelt. Es findet insoweit nur eine Umbuchung innerhalb der hr-lichen EK-Positionen der Kap-Ges iSd § 266 Abs 3 A HGB statt. Wird eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen, so betrifft diese Zuführung die Kap-Rücklage, da die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Umwandlungsfähige Rücklagen

Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch die Reform 2008 nicht verändert, die amtliche Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008 ergänzt. Die Bestimmung verlangt zugunsten der Gläubiger, dass das Vermögen der GmbH ausreichend vorhanden ist. Rücklagen, die in Kapital umgewandelt werden sollen, müssen in der Bilanz als solche bezeichnet sein. Sie müssen unter "Rücklagen" – "Kapitalrücklag...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Ausweis der Rücklagen

Tz. 76 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wie bereits mehrfach ausgeführt, sind die Rücklagen bei bilanzierenden Vereinen, in deren Bilanz offen, d. h. getrennt vom übrigen Vereinsvermögen, im Fall einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung in einer gesonderten Aufstellung (Nebenrechnung) auszuweisen. Tz. 77 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Darstellung der Rücklagen in einer gesonderten ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtverwendung der Rücklagen ergeben können

Tz. 29 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Erfolgt keine zeitnahe Verwendung der in eine Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) eingestellten Mittel für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke und wurde auch die gesetzliche Vorschrift des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) nicht beachtet, können sich folgende Rechtsfolgen ergeben: Aberkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Auflösung von Rücklagen (Abs. 2)

Rz. 7 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nach Abs. 2 nur zulässig, wenn vorher der Teil der Kapital- und Gewinnrücklagen aufgelöst wird, der zusammen 10 % des nach der Herabsetzung verbleibenden Stammkapitals übersteigt. Es besteht allerdings keine Auflösungspflicht hinsichtlich stiller Reserven, in Anlehnung an § 249 Abs. 1 und 2 HGB (Noack § 58a Rz. 14; Lutter/Hommel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Sonstige Rücklagen

1. Betriebsmittelrücklage Tz. 62 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Betriebsmittelrücklage ist eine Rücklagenart i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Sie kann für periodisch wiederkehrende Ausgaben (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) i. H. des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeitspanne gebildet werden. Die Berechnung der Rücklage ist davon abhängig, in welchem Umfang die Körp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Amtliche Überschrift ergänzt durch MoMiG v. 23.10.2008. Die Vorschrift stellt klar, zu welchem Zweck die aus der Auflösung der Rücklagen und der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge zu verwenden sind. Die Vorschrift verbietet zwar nicht ausdrücklich eine Zahlung an die Gesellschafter wie die entspr. Bestimmung im Aktienrecht (vgl. § 230 AktG), durch die zwingenden Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b) gilt für alle steuerbegünstigten Einrichtungen, gleichgültig, ob Buchführungspflicht gegeben ist oder die tatsächliche Geschäftsführung durch Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ-Rechnung) erfolgt. In der zitierten Gesetzesvorschrift fordert der Gesetzgeber, dass die Mittel (angesamm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispielsfall zu § 62 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AO

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Verwendungsbeschränkung, Abs. 3

Rz. 6 Die in die Kapitalrücklage eingestellten Beträge dürfen nach Abs. 3 nur für drei Zwecke verwendet werden. Rz. 7 Zulässig ist die Verwendung nach Ziff. 1 zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages, soweit dieser nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder durch Auflösung von Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann (s. hierzu auch § 266 Abs. 3, A. III HGB, § 275 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Verstoßfolgen

Rz. 11 Verstoßen die Gesellschafter gegen die Verwendungsgebote, indem Beträge entgegen den Abs. 1–3 in der Jahresbilanz anderweitig ausgewiesen oder ausgezahlt werden, so sind sowohl der Jahresabschluss als auch ein darauf beruhender Gewinnverwendungsbeschluss nichtig (Noack § 58b Rz. 11 f.; Wicke § 58b Rz. 4; Altmeppen § 5b Rz. 8). Rz. 12 Haben die Gesellschafter unzulässig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1–4 AO

Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Folgende möglichen Rücklagen sind in § 62 AO (Anhang 1b) gesetzlich geregelt: erforderliche Rücklage zur nachhaltigen Erfüllung steuerbegünstigter satzungsmäßiger Zwecke (s. Tz. 5), Wiederbeschaffungsrücklage (s. Tz. 6), freie Rücklage (s. Tz. 7), Rücklage für den Erwerb von Gesellschaftsrechten (s. Tz. 8), Rücklagen durch Zuführung des Gewinns im...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Rücklagennachweis mit Erläuterungen

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 31 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 3AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Körperschaft neben der nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässigen und für die steuerbegünstigten Zwecke zweckgebundenen Rücklage eine freie Rücklage zu bilden. Tz. 32 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zunächst können die steuerbegünstigten Körperschaften 1/3 der Überschüsse aus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Zuführungen zu Stiftungen im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren

Tz. 11 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Stiftung kann im Jahr ihrer Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 14 AO (Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen. Für sonstige Mittel, z. B. Zuwendungen/Spenden und Zuschüsse, gilt diese Regelung dagegen ni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Zeitpunkt für die steuerliche Rücklagenbildung

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung von Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) hat innerhalb der Frist, die der Gesetzgeber in § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO (Anhang 1b) nennt (spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren), zu erfolgen. Nur tatsächlich vorhandene Mittel können in einer Rücklage eingestellt werden. Ob die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Das "zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen"

Rz. 7 Vgl. hierzu zunächst die Ausführungen § 30 Rz. 3 ff. Die Auszahlung eines Darlehens ist an sich ein das Vermögen der GmbH nicht berührender (gewinnneutraler) Vorgang, da der Auszahlung des Darlehens eine gleichhohe Forderung gegenübersteht. Durch die Fiktion des § 43a S. 1 wird aber die Forderung der Gesellschaft nicht berücksichtigt. Beispiel: Die Gesellschaft gewährt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unzulässige Rücklagenbildung, § 62 Abs. 1 Nr. 1–4 AO sind nicht erfüllt

Tz. 59 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung von Rücklagen, die weder die gesetzlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO (Anhang 1b) noch die des § 62 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AO (Anhang 1b) erfüllen, führen unter Nichtbeachtung des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) zum Verlust der Steuerbegünstigungen aus Rechtsgründen. Tz. 60 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Inwieweit Au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Satzungsmäßige Erfordernisse

Tz. 51 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) enthält keine Aussage darüber, ob die Möglichkeit der Bildung freier Rücklagen in die Satzung der steuerbegünstigten Körperschaft aufzunehmen ist. Im Hinblick darauf, dass die Rücklagenbildung eine Maßnahme auf Dauer und eine Ausnahme von dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, Anha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Abfindung in Umwandlungsfällen

Rz. 13 Abs. 3 wurde durch das UmwBerG v. 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3210, in Kraft seit dem 1.1.1995) eingeführt. Die Norm enthält eine Ausnahme von Abs. 1 Alt. 1 und regelt die Zulässigkeit des Erwerbs eigener Anteile durch die Gesellschaft im Rahmen von Umwandlungsfällen, womit sie in einem gesetzlich begrenzenten Maße den Kapitalschutz durchbricht (vgl. Scholz/Verse § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 UE ist es zulässig, die BMG von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschr und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begr vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) sei eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die BMG einer Tantieme fremdüblicherweise gg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckbindung

Tz. 54 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) ist zweckgebunden. Es handelt sich also nicht um eine freie Rücklage, wie sie § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) vorsieht. Tz. 55 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Werden die Mittel zur Erhaltung einer Beteiligungsquote an einer Personengesellschaft eingesetzt, stellt dies auch unter Beachtung des § 6...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 53 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft neben der Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b), aber unter entsprechender Anrechnung auf die im gleichen Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b), Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ausschüttungssperre vor Rücklagenauffüllung, Abs. 1

Rz. 7 Während der Fünfjahresfrist darf ein Gewinn – gleich in welcher Höhe – nicht ausgeschüttet werden, solange nicht die Kapital- und Gewinnrücklagen 10 % des Stammkapitals erreichen. Als Stammkapital gilt dabei der sich durch die Herabsetzung ergebende Nennbetrag, mindestens aber 25.000 EUR. Die Rücklagen müssen also mindestens die Höhe von 2.500 EUR erreichen (vgl. hierz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele für zulässige Rücklagenzwecke

Tz. 28 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung einer Rücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) bei einem Sportverein zur Errichtung, Erweiterung oder Instandsetzung einer Sportanlage ist zulässig. Eine Rücklage, die eine Wohlfahrtseinrichtung zum Neubau eines Kindergartens oder von Alten- und Pflegeheimen bildet, ist i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässig....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Betriebsmittelrücklage

Tz. 62 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Betriebsmittelrücklage ist eine Rücklagenart i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Sie kann für periodisch wiederkehrende Ausgaben (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) i. H. des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeitspanne gebildet werden. Die Berechnung der Rücklage ist davon abhängig, in welchem Umfang die Körperschaft regelmäßige Einn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Rücklagenbildung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

Tz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Rücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b), die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zweckgebunden ist, kann in folgenden Tätigkeitsbereichen gebildet werden: im ideellen (satzungsmäßigen) Tätigkeitsbereich; im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung, unter Berücksichtigung der bereits gebildeten freien bzw. zweckgebu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Erwerb oder Inpfandnahme nach vollständiger Einzahlung

Rz. 8 Zulässig ist der Erwerb gem. Abs. 2 nach vollständiger Einzahlung, wenn die Gesellschaft aus freiem Vermögen ohne Verletzung des Stammkapitals (Grundsatz der Stammkapitalerhaltung) leistet und die GmbH die nach § 272 Abs. 4 HGB vorgesehene Rücklage ohne Verletzung des Stammkapitals und ohne eine Minderung einer nach dem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Rücklage, aus der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.1 Grundsätze

Tz. 1455 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung gegen Einlage stellt eine offene Einlage dar; grds zur Abgrenzung s § 8 Abs 3 Teil B Tz 11ff; zu den stlichen Rechtsfolgen s § 28 Tz 1ff. Der Gedanke an eine vGA erscheint dabei eher fernliegend; das Vorliegen einer vGA ist aber auch in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen. Dies gilt inbes dann, wenn es sich bei den AE...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Ergebnisermittlung bei Personengesellschaften

Tz. 163 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Umw auf Pers-Ges sieht § 4 Abs 4 S 3 UmwStG vor, dass der Wert der übergegangenen WG bei der Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts außer Ansatz bleibt, soweit er auf Anteile an der übertragenden Kö entfällt, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zum BV des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Eine tats vorherige Beteil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO, Anhang 1b). Eine zeitnahe Verwendung der Mittel ist seit 2014 dann gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 6. Wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG)

a) Begriffsbestimmung – Gefahren der wechselseitigen Beteiligung Rz. 45 Wechselseitig beteiligte Unternehmen sind Unternehmen mit Sitz im Inland in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder bergrechtlichen Gewerkschaft, die dadurch verbunden sind, dass jedem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Anteile (d.h. 25 %; die Anteile von Mutter- und Tochtergesellschaften sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Art der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 59b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 8 Abs 7 KStG bedeutet keine Verpflichtung der öff-rechtlichen AE zum monetären Verlustausgleich, zB durch Einlagen. Es reicht aus, dass die Verluste von der jur Pers d öff Rechts im Ergebnis "wirtsch" getragen werden. Nach Verw-Auff sind insoweit die Verhältnisse des Einzelfalles maßgeblich (s Schr des BMF v 12.11.2009,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Ziffernmäßige Herabsetzung

Rz. 3 Die Kapitalherabsetzung besteht in einer ziffernmäßigen Herabsetzung des im Gesellschaftsvertrag genannten Stammkapitals und stellt damit zunächst einen reinen Buchungsvorgang dar (Noack § 58 Rz. 1). Sie verringert nicht automatisch das Gesellschaftsvermögen, denn es kann z.B. der Betrag, um den herabgesetzt wird, in die Rücklage eingestellt werden. Sie beinhaltet aber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Merkmale und Voraussetzungen der UG

Rz. 27 Merkmale der UG (haftungsbeschränkt) sind nachfolgend dargestellt: Gründung nach Musterprotokoll – Anlage zu § 2, notarielle Beurkundung, Firma – keine Besonderheiten – vgl. § 4 – vgl. allerdings § 5a Abs. 5, Mindestkapital 1 EUR, Höchstkapital 24.999 EUR, volle Einzahlung des Stammkapitals, Sachgründung unzulässig, Einpersonengesellschaft – zulässig, Gesellschafter – höchsten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wiederbeschaffungsrücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) enthält eine ausdrückliche Regelung zur so genannten Rücklage für die Wiederbeschaffung, die in der Verwaltungspraxis bereits anerkannt ist. Sie erlaubt bei beabsichtigten Wiederbeschaffungen eine Rücklagenzuführung i. H. d. regulären AfA (s. AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO TZ 6–7, Anhang 2).mehr