Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 [Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88]

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)" ist zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.13 Einnahmen aus Gewinnen eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (S. 1 Nr. 7c)

Rz. 93 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft den von einem nicht von der KSt befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn, soweit er nicht den Rücklagen zugeführt wird, wie auch die Leistung von vGA der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit auch dem Steuerabzug ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reinvestitionsrücklage nach... / 5.4 Wann die Rücklage aufgelöst werden muss

Die betreffenden Reinvestitionsmaßnahmen müssen innerhalb gewisser Fristen vorgenommen werden: Die Regelfrist beträgt 4 Jahre nach Bildung der Rücklage. Bei Gebäuden verlängert sie sich bis zum Ablauf des 6. folgenden Wirtschaftsjahres, soweit mit der Herstellung in den ersten 4 Folgejahren begonnen wurde. Die Rücklage kann aber auch früher aufgelöst werden, was sinnvoll ist, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiche...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 7 Auflösung der Rücklage mangels Erwerb eines neuen Grundstücks

Buchungsvorschlag: Die Bildung ist nur in der Steuerbilanz zulässig In der Handelsbilanz dürfen keine Rücklagen nach § 6b EStG gebildet werden, sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.6 Rücklage bei Stilllegung von Steinkohlebergwerken

Rz. 321 Nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken v. 11.4.1967[1] können Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden, wenn die Veräußerung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stilllegung eines Steinkohlebergwerks erfolgt. Diese ...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 3 Für welche Verkäufe eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet werden darf und die Übertragungsmöglichkeiten

Es darf nicht für jeden Veräußerungsgewinn eine Rücklage gebildet werden. Außerdem darf die Rücklage auch nicht auf jedes beliebige Wirtschaftsgut übertragen werden. Nach § 6b EStG stehen folgende Übertragungsmöglichkeiten zur Verfügung.mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Grundstücksverkauf – Zuführung zur Rücklage nach § 6b EStG

Bauunternehmer Hans Groß hatte vor 5 Jahren ein Betriebsgrundstück für 200.000 EUR erworben. Hierauf wollte Hans Groß eine Betonmischanlage bauen lassen. Von diesem Vorhaben hat er allerdings Abstand genommen. Als sich in 08 eine günstige Gelegenheit ergab, verkaufte er das Grundstück für 350.000 EUR. Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses 08 überlegt er, welche Möglichk...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.6 Keine Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Zwar verlangt § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG die Zugehörigkeit der angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte. Jedoch haben das FG Niedersachsen mit Urteil vom 1.12.2011[1] und das FG München mit Urteil vom 7.7.2014[2] entschieden, der Vorrang des Unionsrechts gebiete die Anwendung des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auf zum Anlagevermög...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.3 Rücklage nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Rz. 318 Vgl. zu dieser Rücklage § 13 EStG Rz. 566ff.mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.2 Höhe der Rücklage

Veräußerungsgewinne, die durch den Verkauf von Grund und Boden, von Aufwuchs auf Grund und Boden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder von Gebäuden erzielet werden, können in vollem Umfang übertragen oder in die Rücklage eingestellt werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.7 Euro-Umrechnungs-Rücklage, § 6d EStG

Rz. 322 Die Norm hat keine praktische Bedeutung mehr. Ergibt sich aus der Umrechnung der Buchwerte von Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten (einschl. Rückstellungen) oder von sonstigen Wirtschaftsgütern (Aktivvermögen) in EUR nach dem unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs ein Gewinn, kann dieser in eine steuerfreie Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.8 Rücklage für die Auflösung von Bilanzpositionen

Rz. 323 Das Institut des Sonderpostens mit Rücklageanteil wurde in der Vergangenheit regelmäßig als technisches Mittel genutzt, um die Gewinne aus der Auflösung von Bilanzpositionen aufgrund von Gesetzesänderungen über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Das war etwa der Fall bei der Änderung der gesetzlichen Regelung für die Bewertung von Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.5 Rücklage für Zuschüsse, R 6.5 Abs. 4 EStR 2012

Rz. 320 Werden dem Stpfl. zur Beschaffung von Anlagegütern Zuschüsse gewährt, hat er nach R 6.5 Abs. 1 EStR 2012 die Wahl, ob er die Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen ansetzen oder erfolgsneutral durch Verminderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit der Folge der in Zukunft geminderten Abschreibungen behandeln will (§ 4 EStG Rz. 460 "Zuschüsse"). We...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.5 Die Rücklage ist eine personenbezogene Vergünstigung

Da die Regelung des § 6b EStG personenbezogen ist, bedeutet dies: Die Rücklage kann nicht nur auf Wirtschaftsgüter desselben Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden, sondern auch auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs desselben Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige, der den Gewinn erzielt hat, kann die Ersatzinvestition auch in einem anderen Betrieb vornehmen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.9 Rücklage für den Umwandlungsfolgegewinn, § 6 UmwStG

Rz. 324 Vereinigen sich durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person Forderungen und Schulden, so erlöschen diese (Konfusion). Hierdurch kann ein Umwandlungsgewinn entstehen, wenn die Verbindlichkeit höher bewertet war als die (abgewertete) Forderung oder die Forderung (noch) nicht aktiviert war (Umwandlungsfolgegewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.4 Rücklage nach § 6b EStG

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 283 Das Steuerrecht gestattet in bestimmten Fällen die Bildung gewinn- und damit steuermindernder Rücklagen, die erst bei ihrer Auflösung versteuert werden müssen. Die Bildung dieser steuerfreien Rücklagen bedeutet keine endgültige Steuerersparnis, sondern nur einen zeitlichen Steueraufschub. Der Betrag der Rücklage ist zu versteuern, wenn sie aufgelöst wird und sich dam...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 6 Einnahmen-Überschussrechner: Besonderheiten

Wenn der Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird, so schreibt § 6 c EStG die entsprechende Anwendung des § 6 b EStG vor. Da aber Einnahmen-Überschussrechner keine Rücklage bilden können, behandeln diese die Bildung als Betriebsausgabe (Abzug) und die Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag). Dabei gilt der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag als Zeitraum, i...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.2 Steuerrechtliche Regelung (ab Vz 1999)

Rz. 404 Steuerlich ist die Abzinsung von Rückstellungen durch Gesetz v. 24.3.1999[1] in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG unabhängig von der handelsrechtlichen Rechtslage und damit unter Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, neu geregelt worden. Danach sind Rückstellungen grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, und zwar auch dann, wenn der Verpflichtun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.3 Umgekehrte Maßgeblichkeit (bis Vz 2009/2010)

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG setzt die Ausübung von steuerlichen Wahlrechten bei der Gewinnermittlung voraus, dass auch in der Handelsbilanz entsprechend bilanziert wird. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG ist auf alle Stpfl. anwendbar, die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermitteln (Rz. 3f.). Allerdings kann die Bindung an die Handelsbilanz nur bei solchen Stpfl. eintreten, die verpflichte...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 4 Diese Übertragungsmöglichkeiten bestehen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.2 Arten der steuerlichen Wahlrechte

Rz. 56a Die steuerlichen Wahlrechte können in verschiedener Hinsicht gegliedert werden. So lässt sich zwischen gesetzlichen Wahlrechten, wie §§ 6 Abs. 2, 6b, 7g EStG, und Richtlinienwahlrechten, wie R 6.5, 6.6 EStR 2012 unterscheiden. Richtlinienwahlrechte benötigen eine besondere Rechtfertigung, da sie von der gesetzlichen Regel zum Bilanzausweis abweichen. Die Rspr. hat di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.1 So wird der Veräußerungsgewinn berechnet

Den Veräußerungsgewinn können Sie wie folgt ermitteln: Als Voraussetzung für die Übertragung oder Bildung der Rücklage müssen die Veräußerungsgewinne durch den Verkauf bestimmter Anlagegüter entstanden sein. Außerdem muss das veräußerte Wirtschaftsgut mindestens 6 Jahre ununte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.5 Insbesondere: Abzinsungspflicht

Rz. 504a Mit dem CoronaStHG IV v. 19.6.2022[1] wurde die bisherige strikte Regelung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten aufgehoben (zur Altregelung siehe Rz. 505ff.), wobei für Rückstellungen andere Bestimmungen gelten (Rz. 373). Ursprünglich basierte die Abzinsung auf der Annahme, dass zinslose Verbindlichkeiten den Stpfl. weniger belasten würden, da ein impliziter Zinsante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.4 Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (ab Vz 2009/2010)

Rz. 62 Durch das BilMoG[1] wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben und es wurden damit Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bei der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zugelassen.[2] Hintergrund dieser Änderung war die Anpassung des Handelsbilanzrechts an die moderne Bilanzrechtsentwicklung. Dabei wurden zur Erhöhung der Aussagekraft der Handelsbilanz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.2 Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 47 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Dadurch wird die Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) gebunden. Die Bindung ist insowe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.5 Ratierliche Ansammlung der Rückstellung

Rz. 413 Ist die Verpflichtung, die der Rückstellung zugrunde liegt, zum Bilanzstichtag zwar entstanden, aber erst in der Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob ein ratierlicher Aufbau der Rückstellung zu erfolgen hat. Bei der ratierlichen Ansammlung wird der gesamte Rückstellungsbedarf gleichmäßig auf die Zeit bis zur Begleichung der Verbindlichkeit verteilt. Der Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.6 Berücksichtigung von Gegenansprüchen und Vorteilen

Rz. 419 Es gilt die folgende handelsrechtliche Regelung: Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 6 EStG Rz. 33) folgt, dass nur die Verhältnisse des einzelnen Risikos in die Bewertung einbezogen werden dürfen; andere Rechtsgeschäfte, die u. U. eine gegenläufige Entlastung bringen, dürfen nicht einbezogen werden. Anderenfalls würde gegen den Imparitätsgrundsatz und das Verb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.4.1 Aufschub des Gewinnausweises trotz Realisation

Rz. 148 Die einkommensteuerlichen Vorschriften enthalten eine Reihe von Bestimmungen, nach denen der Gewinnausweis, und damit die Versteuerung, trotz Realisation des Gewinns durch ein (entgeltliches) Umsatzgeschäft aufgeschoben wird. Der Grund für solche Ausnahmen liegt häufig in wirtschaftspolitischen Überlegungen. Das Vermögen soll weiterhin, ohne steuerliche Belastung, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.3 Abschlag wegen des "Gesetzes der großen Zahl"

Rz. 387 Liegen der Rückstellung eine größere Zahl von Fällen zugrunde, stellt sich die Frage, ob die Rückstellung allein deshalb zu vermindern ist, weil nach der statistischen Wahrscheinlichkeit sich das durch die Rückstellung berücksichtigte Risiko nicht in allen Fällen verwirklichen wird (Abschlag wegen des "Gesetzes der großen Zahl").[1] Die Rspr. hat in Einzelfällen Absch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 206 Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die in Beteiligungsabsicht gehalten werden, sind als einheitliches Wirtschaftsgut zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen. Erwirbt ein Stpfl., der eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält, weitere Anteilsrechte an diesem Unternehmen, so spricht eine Vermutung dafür, dass auch die neu erworbenen Anteilsrechte Teil de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.2 Bildung und Auflösung der Rücklage

Rz. 60 Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung ist freiwillig. Deshalb wird es auch als zulässig angesehen, lediglich Teilbeträge in die Rücklage einzustellen; es ist jedoch zu beachten, dass eine nachträgliche Erhöhung dieser Rücklage nicht möglich ist.[1] Rz. 61 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 2a Satz 1 AktG ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.3 Angabepflichten im Anhang

Rz. 69 Gem. § 58 Abs. 2a Satz 2 AktG bzw. § 29 Abs. 4 Satz 2 GmbHG ist ferner der Betrag der Rücklage, die durch Einstellung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung gebildet wurde, in der Bilanz gesondert auszuweisen; alternativ kann er im Anhang angegeben werden. Da diese Wertaufholungsrücklage keine eigenständige Rücklagenkategorie darstellt, sondern lediglich einen Te...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verwendung gemäß § 272 Abs. 4

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 272 Abs. 4 ist für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN eine Rücklage zu bilden, die nach § 266 Abs. 3 A. III. 2. im EK unter den Gewinnrücklagen auszuweisen ist. Die Höhe der Rücklage hat dem auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzenden Betrag für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausschüttungssperre und Gewinnverwendung

Rn. 301 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Institut der Ausschüttungssperre schränkt als lex specialis die nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen zulässigen Gewinnausschüttungen (vgl. §§ 57 Abs. 3, 174 AktG; § 29 Abs. 1 GmbHG) oder aber Entnahmen ein, führt jedoch speziell bei AG, KGaA und SE nicht zu Änderungen hinsichtlich der Thesaurierungskompetenz der Verwaltung. Ausgehend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Sonderposten der Passivseite

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungspotenzial

Rn. 285 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ausschüttungspotenzial umfasst die Gewinne, die unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperren höchstens ausgekehrt werden dürfen. Die Ausschüttungsobergrenze einer Periode bestimmt sich daher nach dem Überschuss der verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags (analoges Vorgehen f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beispiele für passive latente Steuern

Rn. 90 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Passive latente Steuern resultieren aus zu versteuernden temporären Differenzen. Auch hier werden zunächst Beispiele für Ansatzunterschiede dargestellt:mehr