Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Gegenstand der Ergebnisverwendung

Rz. 61 Gegenstand der Ergebnisverwendung ist der Jahresabschluss unter Einbeziehung eines evtl. bestehenden Gewinn- oder Verlustvortrags (§ 29 Abs. 1 S. 1) oder des Bilanzgewinns (§ 29 Abs. 1 S. 2). Rz. 62 Der Inhalt des Ergebnisverwendungsbeschlusses ist nicht vorgeschrieben (anders § 174 Abs. 2 AktG für die AG). Er kann beinhalten: Einstellung in die Gewinnrücklage, Ausweis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 1452 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Erfolgt die Kap-Erhöhung durch Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap, werden den bisherigen AE neue Gesellschaftsrechte gewährt, ohne dass diese dafür einen entspr Gegenwert an die Kap-Ges erbringen. Da insoweit lediglich eine Umbuchung innerhalb des EK der Kap-Ges erfolgt, liegt keine Vermögensminderung vor. Somit kann es weder zu einer vGA...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 13. Gesellschaftsvertrag mit Sacheinlagen (ausführliche Fassung mit Bestellung eines Aufsichtsrats) – § 2 GmbHG

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], der sich auf Ersuchen der Beteiligten in die Geschäftsräume der [Name], [Anschrift], begeben hatte, erschienen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 30, 31 normieren den Grundsatz der Kapitalerhaltung für die GmbH. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abbedingung oder Abschwächung des Kapitalschutzes ist wegen des Gläubigerschutzes unzulässig, Abs. 1 S. 1, insoweit zwingendes Recht (Wicke § 30 Rz. 1, Scholz/Verse § 30 Rz. 6). Daher auch weite Auslegung (Altmeppen § 30 Rz. 3). Ausnahme gem. Abs. 1 S. 2 Alt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Teileingezahlte Geschäftsanteile

Rz. 3 Abs. 2 stellt klar, dass auch nicht voll eingezahlte Geschäftsanteile an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Auch das ist selbstverständlich, denn die Nichteinzahlung eines Teils seiner Einlage kann nicht zu einer Benachteiligung führen, da die Übernahme einer Einlage die gesamten gesellschaftsrechtlichen Rechte nach sich zieht, grds. gleichgültig, ob voll oder nur tlw. ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Umwandlungsverbot

Rz. 4 Die Umwandlung von Rücklagen kann insoweit nicht erfolgen, als die Bilanz einen Verlust oder einen Verlustvortrag ausweist (hierzu auch Lutter/Hommelhoff § 57d Rz. 7 ff.). Dabei vermindert sich der Betrag der umwandlungsfähigen Rücklagen um diesen Betrag, da es insoweit an einem Überschuss des Eigenkapitals über das Nennkapital fehlt. Ein Verstoß gegen die Vorschrift d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zuflusszeitpunkt aus Wertguthaben – nachgelagerte Besteuerung

Rz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die FinVerw verwendet für Wertguthaben iSd § 7bff SGB IV den Begriff Zeitwertkonto (BMF vom 17.06.2009 unter A I, BStBl 2009 I, 1286). Arbeitszeitkonten sind steuerlich somit zu unterscheiden in sonstige Arbeitszeitkonten (> Rz 11) und Zeitwertkonten; das sind Wertguthaben iSv § 7b SGB IV zur vollständigen oder teilweisen Freistellung von der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Geschäftsanteile

Rechtsprechung: BGH v. 4.8.2020 – II ZR 171/19, Gesellschaftsanteil und Einlage; BGH v. 20.11.2018 – II ZR 12/17, Gesellschafterliste – Legitimationswirkung auch bei eingezogenem Geschäftsanteil – Versammlungsleitung entgegen Satzung keine Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sämtlicher Beschlüsse – §§ 16 Abs. 1 S.1, 48; BGH v. 2.7.2019 – II ZR 406/17, §§ 16 Abs. 1 S. 1, 52, 242 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Eigenständige in § 52 Abs 2ff EStG enthaltene Regelungen

Rn. 50 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 52 Abs 2ff EStG enthält auch Bestimmungen, die nicht nur das Inkrafttreten von Vorschriften des EStG zum Gegenstand haben, sondern materielle Regelungen treffen. Steuerfreier Sanierungsgewinn (§ 52 Abs 4a EStG) § 52 Abs 4a S 1 EStG bestimmt, dass § 3a EStG idF des Artikels 2 des Gesetzes v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) erstmals in den Fälle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.2 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1553 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die begünstigte Person MU der übernehmenden Pers-Ges wird (und somit die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 oder 2 UmwStG anwendbar ist), sind die bisher als vGA angesetzten Beträge ab dem stlichen Übertragungsstichtag (also rückwirkend) als Entnahmen zu behandeln (und nicht mehr als Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Hierzu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie v. 30.7.2009 mit Wirkung v. 1.9.2009, Änderung sowie Ergänzung der amtlichen Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008. Rz. 2 Durch die Reform 2008 ist § 58a Abs. 2 S. 2, S. 3 geändert (Anteile auf volle Euro, Streichung des S. 3). Die Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 58a–58f) sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Eigene Anteile

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung v. 1.11.2008. Rz. 2 Die Bestimmung wurde durch die Reform 2008 angepasst. Die von der Gesellschaft selbst innegehaltenen Geschäftsanteile nehmen an der Kapitalerhöhung teil. Die Gesellschaft erhält neue eigene Anteilsrechte; § 57j gilt a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Bedingt umwandlungsfähige Posten

Rz. 5 Bedingt umwandlungsfähig sind andere Gewinnrücklagen, die zu einem bestimmten Zweck gebildet wurden. Die Umwandlung kann nur dann erfolgen, wenn das mit ihrem Zweck vereinbar ist oder die Zweckbindung aufgehoben oder abgeändert wird. Die die Umwandlung hindernde Zweckbestimmung kann auch zugleich mit dem Kapitalerhöhungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 21 Wie jede Satzungsänderung bedarf auch die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung im Handelsregister. Sie ist daher elektronisch in öffentlich beglaubigter Form durch die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl anzumelden. Rz. 22 Da die Anmeldung der vereinfachten Kapitalherabsetzung keine strafbewehrte Versicherung enthält wie bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 57o Anschaffungskosten

Kommentierung Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Änderung ist durch die Reform 2008 nicht erfolgt, amtliche Überschrift eingefügt durch MoMiG v. 23.10.2008. Rz. 2 [Autor/Stand] Geschäftsanteile, die zum Betriebsvermögen eines Kaufmanns gehören, müssen in der Bilanz erscheinen und dürfen dort höchstens mit den Anschaffungskosten eingesetzt werden. Da dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 31 Erstattung verbotener Rückzahlungen

Rechtsprechung zu §§ 30, 31 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 S. 2 BGH v. 21.3.2017 – II ZR 93/16 – Auszahlung zu Lasten des Stammkapitals durch Sicherheit für unsicheren Rückzahlungsanspruch; Altmeppen Wie lange noch gilt das alte Kapitalersatzrecht?, ZIP 2011, 641; auch Hölzle Bindung von Gesellschafterhilfen in der Krise der GmbH durch Richterrecht? – Zur Vermeidung von Schutzlücken im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Auswirkung der Kapitalherabsetzung auf die Geschäftsanteile

Rz. 5 Nach der Kapitalherabsetzung müssen der Betrag des neuen Stammkapitals und die Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile übereinstimmen (vgl. § 5 Abs. 2, 3, volle Euro). Bereits früher a.M. sowohl für die Fälle, dass mit der Kapitalherabsetzung der Erlass von Einlageforderungen, Rückzahlung von Einlagen, Beseitigung einer Unterbilanz oder Einstellung in Rücklagen bezw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ausnahmen vom GmbH-Recht – Sondervorschriften – Gefahren für Gründer und Geschäftsführer

Rz. 28 Die UG ist eine Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung, für die das GmbHG gilt, sofern keine Sondervorschriften für diese Unternehmensform im GmbHG anzutreffen sind (s.o. Rz. 1, 2; § 2 Abs. 1a, Anlage Musterprotokoll, § 5a – volle Einzahlung des Stammkapitals vor Eintragung, Ausschluss von Sacheinlagen, Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB – Rücklageneinstellung – Verw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zulässige Vermögenszuführungen für alle Körperschaften (§ 62 Abs. 3 AO)

Tz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Folgende Mittel kann eine steuerbegünstigte Körperschaft nach § 62 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 AO (Anhang 1b) dem Vermögen zuführen, ohne dass eine zeitnahe Verwendung erfolgen bzw. Rücklagen zum Erhalt der Steuerbegünstigung gebildet werden müssen: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Übertragungsergebnis

Tz. 156 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Übertragungsgewinn ist der (kst- und gewstpfl) Gewinn, der sich bei der übertragenden Kap-Ges ergibt, wenn sie nach § 3 bzw nach § 11 UmwStG in der Übertragungsbil das übergehende BV mit einem über dem Bw liegenden Wert ansetzt. Im Regelfall ist das übergehende BV (die übergehenden WG) mit dem gW anzusetzen (s § 3 Abs 1, § 11 Abs 1 UmwStG)....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sechster bis Achter Teil des UmwStG

Tz. 169 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG ist zwischen der Unternehmenseinbringung (s § 20 UmwStG) und dem Anteilstausch (s § 21 UmwStG) zu unterscheiden. Entspr der Systematik der übrigen Teile des UmwStG ist der Vermögensübergang auch bei den Umw des Sechsten bis Achten Teils zunächst nur zum gW möglich. Auf Antrag kann die übernehmende Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Jahresüberschuss, Ergebnisverwendung und Gewinnbezugsrecht

Rz. 5 Nach Abs. 1 S. 1 haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss, zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags. Im Falle des S. 2 haben die Gesellschafter Anspruch auf den "Bilanzgewinn". Der Jahresüberschuss ist das positive Ergebnis (sonst: Jahresfehlbetrag) der nach § 275 aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie v. 30.7.2009 mit Wirkung v. 1.9.2009, amtliche Überschrift ergänzt durch MoMiG v. 23.10.2008. Rz. 2 Die Vorschrift ist durch die Reform 2008 nicht geändert. Grds. nehmen die neuen Anteilsrechte am Gewinn des ganzen Geschäftsjahres teil, in dem die Kapitalerhöhung beschlossen wird. Die Jahresbilanz für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Zwischenbilanz

Rz. 1 § 57 f wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG), in Kraft getreten am 1.7.2021, geändert (BGBl. I 2021, S. 1534). Zusätzlich aufgenommen wurden die Berücksichtigung spezifischer Prüfungsanforderungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a S. 2 HGB sind, auch Art. 5 der Verordnung (EU) N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde weder durch die Reform 2008 noch durch die Reform 1980 berührt. Der eigenständige Anspruch ist gesellschaftsrechtlicher Natur und beinhaltet einen Rückgewähranspruch bei Verstoß gegen § 30 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 2 (Noack § 31 Rz. 1, 3; MüKo GmbHG/Ekkenga § 31 Rz. 1; Scholz/Verse § 31 Rz. 1; Lutter/Hommelhoff/Hommelhoff § 31 Rz. 1; BGH v. 14.12.1959 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Grundsatz

Rz. 9 Selbst wenn die Rücklagen auf 10 % des Stammkapitals aufgefüllt worden sind, sind höhere Gewinnausschüttungen als vier vom Hundert des Stammkapitals erst zulässig für ein Geschäftsjahr, das später als zwei Jahre nach der Beschlussfassung beginnt (vgl. hierzu auch Lutter/Hommelhoff § 58d Rz. 4). Rz. 10 Bemessungsgrundlage ist hier der Nennbetrag des jeweiligen Stammkapit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Kapitalherabsetzung

Tz. 1467 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grds löst die Kap-Herabsetzung zunächst nur eine Minderung des Nenn-Kap aus. Über die Verwendung des durch die Kap-Herabsetzung frei gewordenen Kap ist von den Gesellschaftern gesondert zu beschließen; s Urt des BFH v 29.07.1992 (BStBl II 1993, 369). Sie können das frei gewordene Kap ganz oder tw den Rücklagen zuführen zum Ausgleich eines Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Bilanz

Rz. 8 Dem Beschluss über die Erhöhung des Nennkapitals ist eine Bilanz zugrunde zu legen. Nur sie gibt darüber Aufschluss, welche umwandlungsfähigen Rücklagen vorhanden sind. Wegen der einzelnen Bilanzerfordernisse vgl. §§ 57e und 57f. Existiert eine Bilanz nicht oder ist sie nichtig, so hat das die Nichtigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses zur Folge (Noack § 57c Rz. 6, 7)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Verdeckte Sacheinlage

Rz. 31 § 19 Abs. 4 in der durch das MoMiG geändert Fassung regelt nun erstmals ausdrücklich die "verdeckte Sacheinlage" (vgl. hierzu ausf. Scholz/Veil § 19 Rz. 116, 117–118; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 54 f., Wicke § 19 Rz. 19; Bormann/Ulrichs in Römermann/Wachter/Bormann/Ulrichs, GmbH-Beratung nach dem MoMiG, Sonderheft GmbHR 2008, S. 37, 38; ferner Gehrlein/Witt/...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Überblick zu den Änderungen des UmwStG durch das SEStEG

Tz. 100 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das SEStEG führte zu zahlreichen Änderungen im UmwStG, sodass sich der Ges-Geber zu einer Neufassung des Ges veranlasst sah. Hervorzuheben sind die folgenden Maßnahmen (s Tz 151ff mit weiteren Details zu den Grundlagen des UmwStG): Tz. 101 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Anwendungsbereich des UmwStG wurde für grenzüberschreitende und ausl Umw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Ausstehende Einlagen

Tz. 1078 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Neugründung einer GmbH ist grds ein Viertel der Stammeinlage, mind jedoch ein Betrag von 12 500 EUR in die GmbH einzuzahlen (s § 7 Abs 2 GmbHG; Voraussetzung für die Eintragung im H-Reg; eine Ausnahme gilt allerdings bei einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt iSv § 5a GmbHG). Der darüber hinausgehende Teil des St-Kap kann als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Haftung der Mitgesellschafter

Rz. 11 Betroffen sind die übrigen Gesellschafter, die zum Zeitpunkt der Leistung Gesellschafter waren (§ 16 Abs. 1). Im Falle nachfolgender Veräußerung haften die Rechtsnachfolger nach § 16 Abs. 2 (Noack § 31 Rz. 21 f.; vgl. Scholz/Verse § 31 Rz. 56 ff.; Lutter/Hommelhoff/Hommelhoff § 31 Rz. 20; ferner BGH v. 20.2.1991 – 2 StR 421/90, BB 1991, 713). Eine Haftung der Gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Der Erschienene erklärte: Ich handele nachfolgend nicht für mich persönlich, sondernmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.3 Kapitalerhöhungskosten

Tz. 1464 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 IRe Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges entstehen Kosten für die Ausarbeitung von Verträgen, die notarielle Beurkundung, die Eintragung im H-Reg, usw. Diese Leistungen werden idR von der Kap-Ges in Auftrag gegeben und ihr in Rechnung gestellt. Die AE werden damit normalerweise nicht belastet. Es stellt sich die Frage, ob die Kosten aus Anlass de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Umsatztantiemen

Tz. 498 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Umsatztantiemen werden von Rspr und FinVerw nur in Ausnahmefällen anerkannt. Sie führen idR zu einer Gewinnabsaugung zugunsten des Ges-GF; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Der BFH weist darauf hin, dass die Frage der Gewinnabsaugung durch eine Tantieme unabhängig von der Höhe der Gesamtausstattung zu prüfen ist. Auch eine Um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 805 Zusätzlich zu der festen Jahresvergütung sieht das Vertragsmuster – wie regelmäßig bei Geschäftsführeranstellungsverträgen – eine Incentivierung des Geschäftsführers durch Zusage einer erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer Tantieme vor. In dem Vertragsmuster wird die erfolgsabhängige Vergütung an das Kriterium des Jahresgewinns der Gesellschaft entsprechend den Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Klarheit der Vereinbarung

Tz. 447 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei der Vereinbarung von Tantiemen ist darauf zu achten, dass – zumindest bei beherrschenden Ges-GF – die BMG klar und eindeutig festgelegt ist. Aus Nachw-Gründen sollte die Festlegung schriftlich erfolgen, auch wenn für Tantiemevereinbarungen kein zwingendes Schriftformerfordernis besteht. Ein Nachw einer Vereinbarung durch tats Übung, wie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Haftungsumfang bei gutem Glauben

Rz. 8 § 31 Abs. 2 privilegiert den "gutgläubigen Empfänger" der Leistung. Bei Vorliegen der "Gutgläubigkeit" ist nicht voller Ersatz zu leisten, sondern nur der für die Gläubigerbefriedigung erforderliche Betrag. Der gute Glaube bezieht sich auf die tatsächlichen Umstände (Unterbilanz, Vermögenslage der GmbH; vgl. § 30). Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis schließen de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 32. Beschluss der Gesellschafterversammlung über Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile – vgl. §§ 57c–o GmbHG)

Nr. ___ des Urkundenverzeichnisses für [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort] erschienen: 1. [Name], [Ort], [Anschrift], 2. [Name], [Ort], [Anschrift], 3. [Name], [Ort], [Anschrift], 4. [Name], [Ort], [Anschrift]. Die Erschienenen sind dem Notar persönlich bekannt. Die Erschienenen erklärten sodann: Wir sind die allei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch die Reform 2008 nicht verändert, die amtliche Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008 ergänzt. Rz. 2 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erübrigen sich Einzahlungen der Gesellschafter, denn der Betrag, um den das Kapital erhöht werden soll, ist bereits im Gesellschaftsvermögen enthalten. Es handelt sich lediglich um eine "nominelle"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Das Auszahlungsverbot

Rz. 4 Von der Systematik dienen die §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 2 u. 3, 8 Abs. 2, 9, 9a, 9b und 19 der Sicherstellung des aufzubringenden Kapitals, die §§ 30, 31, 32, 33 und 43a der Erhaltung des Stammkapitals sowie die früheren, nunmehr in die InsO verlagerten §§ 32a, b der Absicherung im Fall des Eigenkapitalersatzes (vgl. Scholz/Verse § 30 Rz. 1; BT-Drucks. 16/6140 S. 42). Neben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 24 Die GmbH ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts. Ihr Recht ist im GmbHG i. d. F. d. Bekanntmachung v. 20.5.1898[1] geregelt. Eine GmbH kann grds. zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden. Sie war ursprünglich die zweckmäßige Unternehmensform für mittlere und kleinere Betriebe mit einem gewissen Risiko. Heute bestehen auch in der Rechtsform einer GmbH sehr gro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.5 Steuerliche Behandlung der Beteiligten

Rz. 46 Die an Realgemeinden Beteiligten beziehen unmittelbare Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, soweit die Steuerbefreiung der Realgemeinde reicht. Das ergibt sich aus der zu § 3 Abs. 2 S. 2 korrespondierenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG.[1] Diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellten Einkünfte werden bei den Beteiligten in dem Wirtschaftsjahr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.7 [Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten → Zeile 22]

In den ergänzenden Angaben (Zeilen 99–105) berechnen Sie den Gewinn aus der Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten. Übertragen Sie den Betrag in Zeile 22.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.20 [Bildung von Rücklagen → Zeile 59]

In den ergänzenden Angaben (Zeilen 99–102) berechnen Sie die Summe der Gewinnminderungen aus der Bildung von Rücklagen und Ausgleichsposten. Übertragen Sie den Betrag in Zeile 59.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 7 Ergänzende Angaben

[Ergänzende Angaben] Zu den Themengebieten Rücklagen und Entnahmen/Einlagen sind noch ergänzende Angaben zu machen. [Rücklagen und stille Reserven → Zeilen 99–105] Soweit Steuerpflichtige die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG nicht durch Abzug des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in § 6b EStG genannten Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

[Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur ...mehr