Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Ergebnisverwendung / 4.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter

Rz. 76 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entweder einen Anspruch auf den Jahresüberschuss [...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.2.2.1 Rücklagendotierung bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 60 Im Regelfall stellen bei einer AG Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest. Im Rahmen einer solchen Feststellung dürfen Vorstand und Aufsichtsrat nach den gesetzlichen Regelungen einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in die anderen Gewinnrücklagen einstellen.[1] Vorstand und Aufsichtsrat können allerdings aufgrund einer Satzungsbest...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.9 448

Unter Berücksichtigung der BFH Rechtsprechung[1] gilt zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene für Schlussbilanzen von Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2007 enden, Folgendes:[2] Zitat I. Pensionszusagen an einen Gesellschafter unmittelbar durch die Gesellschaft 1. Gesellschaftseb...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.1 Grundlegende Bemerkungen

Rz. 57 Im Gegensatz zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften haben die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften aufgrund der Feststellung des Jahresabschlusses noch keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis.[1] So sieht § 58 AktG, der die Verwendung des Jahresüberschusses regelt, in § 58 Abs. 1 bis 3 AktG grundsätzlich zunächst einma...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2.2 431

Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG bietet betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Vorteile:[1] Finanzierungsinstrumente in Form bestimmter Absetzungen, die Betriebsvermögen/Gewerblichkeit voraussetzen, so z. B. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG, degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 und Abs. 4 f. EStG). Finanzierungsinstrumente in Form von Zulagen, die an betrieb...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 5 Ausschüttungssperre

Rz. 77 Das Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Anlagewerte geht mit der Implementierung einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB einher, um so dem Gläubigerschutzgedanken des HGB gerecht zu werden, da diesen Vermögensgegenständen oftmals nur schwer ein objektiver Wert beizumessen ist.[1] Demnach dürfen Kapitalgesellschaften, die selbst erstellte ...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 82 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.1 Bewertung der Zugänge

Rz. 55 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB sowie der §§ 6 und 7 EStG sind grundsätzlich auch auf das immaterielle Vermögen anzuwenden. Für die Bewertung der Zugänge kommen die Anschaffungskosten[1] bzw. die Herstellungskosten[2] in Betracht. Die handelsrechtlichen Wertansätze werden grundsätzlich in die Steuerbilanz übernommen, sofern nicht – ausgehend...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.3 Aufzeichnungspflichten (§ 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG)

Die gesetzlich formlos aufzeichnungspflichtigen Angaben [1] Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und vorgenommene Abschreibungen im Rahmen einer laufenden Führung sind Tatbestandsmerkmal (Voraussetzung) zur Ausübung der steuerlichen Wahlrechte und Bestandteil der Buchführung.[2] Praxis-Tipp Fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.4 Maßgeblichkeit des niedrigeren Handelsbilanzansatzes bei Rückstellungen für das Steuerrecht

Seit der BilMoG-Reform argumentiert die Finanzverwaltung dass der Handelsbilanzwert für die Bewertung einer Rückstellung in der Steuerbilanz dann maßgeblich ist, wenn die steuerliche Rückstellungsbewertung zu einem höheren Wert führt. Durch die EStÄR 2012 ist die Auffassung der Finanzverwaltung zur Bewertung von Rückstellungen wie folgt in die Einkommensteuerrichtlinien aufge...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.5 Latente Steuern

Bei Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkten Personengesellschaften[1] und nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaften bewirkt die Abweichung vom handelsrechtlichen Ansatz bzw. Bewertung aufgrund eines steuerlichen Wahlrechts, z. B. Anwendung der steuerlichen Sonderposten mit Rücklageanteil, der steuerlichen Sonderabschreibungen, die grundsätzliche Pflicht zur passi...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.2 Anwendung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Steuerliche Wahlrechte können sich aus dem Gesetz oder aus den Verwaltungsvorschriften[1] , [2] ergeben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein nur steuerliches oder handelsrechtliches und steuerliches Wahlrecht existiert. In beiden Fällen kann das steuerliche Wahlrecht unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[3] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Übertragung sti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.3 Sonstige Übertragung stiller Reserven (steuerfreie Rücklagen)

Rz. 384 Siehe "Rücklagen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG" und "Sonderposten mit Rücklageanteil (nach BilMoG)".mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Entstehung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG bei Masseunzulänglichkeit

Ist über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden, entsteht der Auflösungsverlust eines Gesellschafters nach § 17 Abs. 4 EStG bereits vor Abschluss des Insolvenzverfahrens, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gem. § 208 Abs. 1 S. 1 InsO angezeigt hat. Hat beim Ausscheiden eines Gesellschafters die GmbH sei...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 2. Bisherige Rechtslage

In seinem Urteil vom 9.10.1991 hatte der BFH noch ausgeführt, dass das Guthaben aus der Erhaltungsrückstellung nach dem WEG eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition darstellt (BFH v. 9.10.1991 – II R 20/89, BStBl. II 1992, 152). Es handele sich wirtschaftlich um Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer auf zukünftige Instandhaltungsaufwendungen. Diese könne...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 5. Fazit

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rspr. ist festzustellen, dass die steuerliche Beurteilung der Erhaltungsrücklage nach dem WEG i.R.d. Grunderwerbsteuer und der Ertragsteuer deutlich auseinanderfällt: Während bei der Grunderwerbsteuer die Rücklage als Bestandteil des der Gemeinschaft zuzurechnenden Verwaltungsvermögens, also eine im fremden Eigentum stehendes Wirts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 6b EStG; § 6b Abs 2a EStG (Stundungsregelung)

Rn. 320 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußert der LuF einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, kann er den dabei entstehenden Betriebsveräußerungsgewinn – soweit er den Freibetrag nach § 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG übersteigt – ganz oder teilweise in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellen; in diesen Fällen besteht das BV des LuF dann lediglich noch aus der fortg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abgrenzung des begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn bzw den nachträglichen Einkünften

Rn. 285 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum Veräußerungsgewinn gehören auch Gewinne, die sich bei der Veräußerung eines Betriebs aus der Auflösung von steuerfreien Rücklagen ergeben; unmaßgeblich ist, ob die Rücklagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach §§ 6b, 6c EStG, § 3 ForstSchAusglG) oder aufgrund von Verwaltungs- bzw Billigkeitsregelungen (Rücklage für Ersatzbeschaf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Vorgehensweise bei der Umrechnung von Abschlüssen

Tz. 96 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Die Bilanzierung der Umrechnungsdifferenzen erfolgt analog zur Verrechnung von Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften (vgl. Tz. 67ff.). Darüber hinaus entstehen bei der Umrechnung von kompletten Abschlüssen noch weitere Umrechnungsdifferenzen (vgl. hierzu auch Busch/Zwirner, IRZ 2017, S. 442ff.):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Wechsel der Darstellungswährung

Tz. 141 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Ein Wechsel in der funktionalen Währung (vgl. Tz. 39f.) wird in aller Regel auch einen Wechsel in der Darstellungswährung nach sich ziehen, da sich die Darstellungs- und die funktionale Währung des berichtenden Unternehmens im Regelfall entsprechen. Aufgrund der freien Wahl in der Darstellungswährung sind jedoch auch andere Gründe denkbar. W...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 3 Vermeidung der Gewinnrealisierung

Die Gewinnrealisierung bei Aufdeckung der stillen Reserven kann wie folgt vermieden werden: Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR, wie in den Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsglei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Aufgabezeitraum

Rn. 181 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Anders als die punktuelle Veräußerung eines Betriebs zu einem bestimmten Stichtag kann sich die Aufgabe eines bislang selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs auch über einen Zeitraum hinziehen (nachfolgend s Rn 182ff). Dies gilt aber nicht, wenn der Betrieb bereits verpachtet ist; in diesem Fall ist die Betriebsaufgabe auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sperrfrist(verletzung)

Rn. 151 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bezüglich der Frage, in welchen Fällen die in § 16 Abs 3 S 3 normierte Sperrfrist verletzt wird und den sich daraus ergebenden Folgen kann auf die Erläuterungen in s § 16 neu Rn1581ff (Schacht) und BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6, Rz 24–27, verwiesen werden. Danach gilt insb für den Bereich der LuF, dass eine Sperrfristverletzung nicht vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Regelungsinhalt des IFRS 4

Tz. 5 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Dass es sich bei IFRS 4 um einen Interimsstandard handelte, stelle der IASB bereits in IFRS 4.1 klar und definierte die Zielsetzung des Standards dort wie folgt: „Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Rechnungslegung für Versicherungsverträge für jedes Unternehmen, das solche Verträge im Bestand hält (in diesem IFRS als ein Versicherer bezeichnet)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realisationsprinzip / 3 Vermeidung einer Gewinnrealisierung

Die Verwirklichung eines Gewinnrealisierungstatbestands muss nicht zwangsläufig zur Versteuerung führen. Das Steuerrecht stellt eine Reihe von Wahlrechten zur Verfügung, die es erlauben, die realisierten Gewinne in spätere Wirtschaftsjahre zu verlagern, manchmal bis zur Beendigung des Unternehmens, z. B.: die Bildung steuerfreier Rücklagen (für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 ES...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Begriff der Einnahmen für die Besteuerungsfreigrenze

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einnahmen i. S. v. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind Einnahmen aus den wirtschaftlichen Betätigungen (Eintrittsgelder, Verkaufserlöse und dgl. einschließlich Umsatzsteuer). Dazu zählen auch erhaltene Anzahlungen; Vorauszahlungen, die für Leistungen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gezahlt werden. Die geleisteten Vorau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abgang und teilweiser Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs

Tz. 128 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21.48 umfasst Regelungen zum vollständigen Abgang ausländischer Geschäftsbetriebe sowie zum teilweisen Abgang, die nachträglich ergänzt wurden (vgl. IAS 21.48A ff.). Die Behandlung der erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ist danach von folgenden Punkten abhängig: handelt es sich um einen Abgang oder einen teilweisen Abgang, und...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ausländische Zuwendungsempfänger

Tz. 62 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigt sind auch Zuwendungen an eine im EU/EWR-Ausland belegene Körperschaft, wenn diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) befreit sein würde, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde (d. h. wenn sie beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig wäre; § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, Anhang 10). Die ausländische Zuwendungsempfänge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.8 Anschaffungskosten bei Ersatzbeschaffungen

Rz. 194 Für ersatzbeschaffte Wirtschaftsgüter oder Reinvestitionswirtschaftsgüter enthalten § 6b EStG und R 6b.2 EStR 2012 ein Bewertungswahlrecht: Die neu angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen nicht mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, vielmehr können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich des übert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.4 Anschaffungskosten bei teilentgeltlichem Erwerb

Rz. 181 Eine teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts ist anzunehmen, wenn die Leistung durch die Gegenleistung nicht aufgewogen wird und die Vertragsparteien über eine Schenkung des übersteigenden Werts sich einig sind. Es kann sich um eine gemischte Schenkung, eine Schenkung unter Auflage oder eine Vermögensübertragung in vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 3 Verhältnis von handels- und steuerrechtlicher Bewertung

Rz. 25 Nach dem "Bewertungsvorbehalt" des § 5 Abs. 6 EStG sind bei der steuerrechtlichen Bilanzierung "die Vorschriften über die Bewertung" zu befolgen. Demgemäß haben die steuerrechtlichen Vorschriften Vorrang vor den handelsrechtlichen. Soweit eine steuerrechtliche Regelung jedoch fehlt oder lückenhaft ist, gelten aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nach § 5 Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.3 Das Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG)

Rz. 257g Nach § 253 Abs. 2 bis 4 HGB i. d. F. vor dem Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009[1] durfte ein angesetzter niedrigerer Wert beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[2] Für Kapitalgesellschaften sah demgegenüber § 280 Abs. 1 HGB a. F. ein Wertaufholungsgebot vor. Von einer Zuschreibung konnte jedoch nach § 280 Abs. 2 HGB abgesehen werden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 324 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen zum Betriebs- und zum Privatvermögen gehörenden Anteilen. Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen gehören zu den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu bewertenden nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie sind daher mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Weiterhin ist bei Ante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung sonstiger Leistungen

Rz. 53 Üben Personen oder Zusammenschlüsse Tätigkeiten aus und ist es strittig, ob diese Tätigkeit zu einem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG führt, wird in aller Regel eher die Frage der Unternehmereigenschaft (selbstständig; mit Einnahmeerzielungsabsicht, nachhaltige Tätigkeit) oder die Verknüpfung mit einer konkreten Gegenleistung (Leistungsaustausch) Gegensta...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.5.1 Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage

§ 150 Abs. 1 AktG bestimmt, dass in dem Jahresabschluss der AG eine gesetzliche Rücklage zu bilden ist. Eine entsprechende Bestimmung gibt es für den Jahresabschluss einer GmbH nicht. Auch andere Gesellschaftsformen kennen diese Pflicht nicht.[1] Die Höhe und Dotierung der gesetzlichen Rücklage regeln die weiteren Absätze des § 150 AktG. Der Sinn der Bildung einer gesetzliche...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.5.2 Höhe und Dotierung der gesetzlichen Rücklage

Höhe und Dotierung der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage sind in § 150 Abs. 2 AktG geregelt. Hiernach ist der zwanzigste Teil, also 5 %, des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die Rücklage einzustellen, bis diese zusammen mit der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB mindestens 10 % des Grundkapitals erreicht. Die Satzung kann einen höheren...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.5.3 Verwendung der gesetzlichen Rücklage bei Nichterreichen der Grenze von 10 %

§ 150 Abs. 3 AktG regelt die Verwendung der gesetzlichen Rücklage, wenn diese zusammen mit der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB nicht 10 % des Grundkapitals beträgt.[1] In diesem Fall darf die gesetzliche Rücklage grundsätzlich nicht angetastet werden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur für den Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit dieser nicht durch ein...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.5.4 Verwendung der gesetzlichen Rücklage bei Übersteigen der 10 %-Grenze

Übersteigt die gesetzliche Rücklage zusammen mit der maßgeblichen Kapitalrücklage die Grenze von 10 % des Grundkapitals, kann diese verwandt werden zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag gedeckt ist,[1] oder zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, der nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist,[2] oder zur Kapitalerhöhu...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.1.1 Einstellung in Rücklagen gem. Satzung

Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen, dass für den Fall der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen sind. Es muss sich um den Ausnahmefall von § 172 AktG gem. § 173 AktG handeln, da in den meisten Fällen Vorstand und Aufsichtsrat feststellen.[1] Allerdings besteht n...mehr