Fachbeiträge & Kommentare zu Prospekthaftung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz, erhaltener / 10 Schadensersatz wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer

Im Falle der Prospekthaftung bei Beteiligungen an einer gewerblich tätigen Fonds-KG kam es zu aktueller Ausführungen seitens des BFH, wie mögliche Schadensersatzzahlungen einzustufen sind. Hintergrund war die Klage eines Mitgesellschafters A (Kommanditist) einer gewerblich tätigen Fonds-KG. Diese richtete sich gegen eine GmbH wegen inkorrekter Angaben in einem Fondsausgabepro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fremdfinanzierung – Sonderf... / 7 Schuldscheindarlehen

Angesichts der positiven Wirtschaftsaussichten der vergangenen Jahre und der Suche deutscher Unternehmen nach frischem Kapital haben sich auch die Aktivitäten am Schuldscheinmarkt erhöht. Im Jahr 2022 begaben die Kapitalnehmer Scheine im Volumen von 31,8 Mrd. EUR und damit rund 68 % mehr als noch im Vorjahr.[1] Das rege Interesse an der Schuldscheinfinanzierung dürfte der Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 5.1 Überlassung von Know-how

Wichtigste Voraussetzung für die Durchführung eines Franchisevertrages ist die Erlangung der besonderen Kenntnisse über das nicht der Allgemeinheit zugängliche besondere Know-how des Franchisegebers. Deshalb ist die umfangreiche Vermittlung dieser Kenntnisse die bedeutendste Hauptpflicht des Franchisegebers. Er verpflichtet sich, dem Franchisenehmer den Gebrauch der Patente,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertragliche und vorvertragliche Schuldverhältnisse (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Mit der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch solche Klagen KapMuG-fähig sind, die sich auf ein vertragliches oder vorvertragliches (LG Frankfurt/M NZG 14, 507) Schuldverhältnis stützen, zB bei einem Anlageberatungsvertrag (dazu Wiewel VuR 13, 173) oder bei einer auf § 311 Abs 2 oder 3 BGB gestützten Prospekthaftung im weiteren Sinne. Derart...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vermögensschäden.

Rn 20 Schließlich verbleibt noch ein wichtiger Anwendungsbereich für Art 4 bei Vermögensschäden (dazu ausführl mit fallgruppenbezogener Betrachtung Meyle Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht 21, 63 ff, 70 ff), zB durch schuldhafte Falschauskünfte (dazu insb Meyle Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht 21, 70 ff), be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

1. Anders als das BG gemeint hat, macht der Kl. gegen die AG gemäß § 2a) ARB einen Schadenersatzanspruch geltend, der nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruht. Dies ergibt die Auslegung der Klausel. [11] a) AVB sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter VN sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217 f). Weiterh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vertragsähnliches Verhältnis.

Rn 55 Besteht kein Vertragsverhältnis, kann sich eine Haftung für Auskunft, Rat und Empfehlung aus einem vertragsähnlichen Verhältnis iSd § 311 II ergeben (längere Geschäftsverbindung: BGH WM 69, 247). Eine klare und scharfe Abgrenzung zwischen stillschweigendem Vertrag und vorvertraglichem Verhältnis ist in der Rspr bisher nicht zu erkennen (Haftung eines Anlagevermittlers ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schadensersatzklagen auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (I Nr 1).

Rn 2 Die Tatbestandsvariante des § 32b I Nr 1 setzt ihrem Wortlaut gemäß nur voraus, dass der geltend gemachte Schaden infolge der falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen verursacht wurde, nicht aber, dass der verfahrensgegenständliche Schaden auf eine bestimmte spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage gestützt wird (BTDrs 17/6051, 57; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Schadensersatz... / Leitsatz

Bei der Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines Schädigers gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG handelt es sich dann um einen Anwendungsfall des Schadenersatz-Rechtsschutzes nach § 2a) (der hier vereinbarten) ARB, wenn die Inanspruchnahme des Schädigers auf einem Anspruch aus bürgerlichrechtlicher Prospekthaftung beruht. BGH, Urt. v. 15.2.2023 – IV ZR 312/21mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klagen von den Mitgliedern in dieser Eigenschaft gegeneinander.

Rn 5 Auch die Klagen der (ggf ehemaligen) Mitglieder untereinander fallen nur unter § 22, wenn die streitentscheidende Norm aus dem (ehemaligen) Mitgliedschaftsverhältnis herrührt (Köln NJW 04, 862). Bsp für solche Klagen sind Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen, auf rechtsgestaltende Ausschließung oder Auflösung (§§ 133, 140 HGB), auf Zahlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kapitalmarktdeliktsrecht (Abs 1 Nr 1).

Rn 6 Die Vorschrift des Abs 1 Nr 1 ist unverändert geblieben und umfasst das Kapitalmarktdeliktsrecht (zum Begriff Hellgardt 2 ff), dh insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung sowie wegen unterlassener oder fehlerhafter ad-hoc-Informationen (vgl die Definition der öffentlichen Kapitalmarktinformationen in Abs 2). Auf die behauptete Anspruchsgrundlage kommt es dabei nicht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen.

Rn 66 Rechtsfolge eines Anspruchs ist in dieser Fallgruppe va die Vertragsaufhebung, § 249 I. Statt dieser hat der BGH aber auch eine Minderung der Gegenleistung zugelassen. Das soll ohne Rücksicht darauf möglich sein, ob sich die Gegenpartei zu einem Vertragsschluss mit der geringeren Gegenleistung bereitgefunden hätte (so BGHZ 69, 53, 58 f und öfter). Das ist wegen des Feh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Offensichtlich engere Verbindung, Art 4 III.

Rn 9 Die Anknüpfung an eine offensichtlich engere Verbindung nach Art 4 III ist ggü Art 4 I und II vorrangig und umfasst grds sämtliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung (v Hein FS Kropholler 553, 564). Diese flexible Ausnahmeregelung ist grds eng auszulegen, was sich aus Wortlaut (›offensichtlich engere‹ Verbindung) und Entstehungsgeschichte (KOM [03...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schadensersatzklagen wegen Verwendung falscher oder irreführender öffentlicher Kapitalmarktinformationen oder wegen unterlassener Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist (I Nr 2).

Rn 3 Die im Rahmen der am 1.11.12 in Kraft getretenen Neufassung neu geschaffene Tatbestandsvariante des § 32b I Nr 2 führt zu einer ›moderaten‹ Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 32b auf Klagen gegen Anlageberater und -vermittler, die auf vorvertragliche (§§ 241 II, 311 II, III BGB) oder vertragliche Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Verwendung falsche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Bambg WM 18, 2243; Hambg MDR 18, 1327). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem gewerbsmäßig entsprechenden Geschäft zuzuordnen ist. Der Gesetzgeber nennt hier a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitgegenstand.

Rn 24 Die bestimmte Angabe von Gegenstand und Grund des Anspruchs dient auf der Ebene der Zulässigkeit allein dazu, den Streitgegenstand festzulegen. Nach dem Streitgegenstand beurteilt sich die örtliche Zuständigkeit (§§ 23 ff), der Umfang der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1, § 17 I 2 GVG), der materiellen Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung (§ 322), ob eine Klage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 15–17) sind als Abweichung vom Prinzip des Beklagtengerichtsstands nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich ausdehnbar (EuGH Slg 93, I-139). Maßgebend ist eine autonome Auslegung (EuGH Slg 99, I-2277 Rz 26). Art 17 legt den Anwendungsbereich des zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes fest. Art 18 konkretisiert den Gericht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Individuelle Willensentschlüsse.

Rn 46 Nach stRspr des BGH kommt ein Anscheinsbeweis für individuelle Willensentschlüsse nicht in Betracht, weil sie von jedem Menschen nach verschiedenen, ihm eigenen Gesichtspunkten gefasst würden, so dass es an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehle. Dies hat er mehrfach für die Absicht zur Selbsttötung (BGHZ 100, 214, 216 = NJW 1987, 1944) und für den Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei einheitlichem Anspruch (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2).

Rn 6 Bei einheitlichem Streitgegenstand (Abs 1 S 1 Var 2) muss derjenige Teil, über den entschieden werden soll, ein (quantitativ, gegenständlich und/oder zeitlich) abgrenzbarer und eindeutig individualisierbarer Teil sein (BGHZ 108, 256, 260; NJW 92, 1769, 1770). Rn 7 Kasuistik: Teilbarkeit des Streitgegenstands ist gegeben, wenn ein materieller Anspruch aus mehreren Einzelp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertrag.

Rn 2 Die Klage muss sich auf einen Vertrag stützen. Das Merkmal Vertrag ist autonom auszulegen und erfasst alle dem maßgebenden Rechtsverhältnis nach freiwillig eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen wird das Merkmal recht weit ausgelegt (vgl. Pfeiffer LMK 19, 421945). Es kommt nicht auf die jew infrage stehende Pflicht, sondern auf das Rechtsverhältnis als Ganzes a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.1 Gesellschafter

Die Auflösung einer Mitunternehmerschaft führt grds. zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs.[1] Der Gewinn aus der Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft auf einen Mitgesellschafter wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des Verfügungsvertrags, beim Ausscheiden eines Gesellschafters und Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege der Anwachsung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Sondertatbestände (§ 93 Abs. 3 AktG)

Tz. 56 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 93 Abs. 3 AktG zählt eine Reihe besonderer Tatbestände auf, in denen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft "namentlich zum Ersatz verpflichtet" sind. Es sind durchweg Verletzungen wichtiger Vorschriften des AktG, die die Kap.-Grundlagen und den Vermögensbestand der AG sichern sollen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Verstöße...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Mitunternehmer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/Betriebsaufspaltung/§ 17 EStG

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / XVII. Verkaufsprospekt (zu § 20 des Mustervertrags)

Rz. 39 Der Textvorschlag zu § 20 des Entwurfs betrifft die Eventualität, dass ein etwaiger Verkaufsprospekt Angaben enthält, die fehlerhaft oder – weil vielleicht mehrdeutig oder unvollständig – irreführend sind. Stellen sich solche Informationen als wesentlich für die Erwerbsentscheidung des Käufers dar, so kann eine Prospekthaftung in Betracht kommen. Im Übrigen sind bei W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / E. Schadensersatz und Ad-hoc-Publizität

Rz. 50 Inwieweit fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen oder bewusst unrichtige Prognosen der Vorstände eine Haftung begründen können, wurde strittig diskutiert. Das LG München I lehnte eine Haftung der Aktiengesellschaft ab, da Ad-hoc-Mitteilungen sich nicht an Privatanleger richteten und die Kausalität zwischen Mitteilungen und Aktienerwerb im Regelfall nicht gegeben sei.[196] An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.2 Prospekthaftung

Der Prospekthaftung[1] unterliegen die Prospektherausgeber und die für die Prospekterstellung verantwortlichen Personen, d. h. u. a. die Personen, die persönliches oder typisiertes Vertrauen aus einer Art Garantenstellung in Anspruch nehmen, die Kraft ihres Berufs entsteht, oder auf einer besonderen Sachkunde beruht und die durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

Zusammenfassung Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger der Fonds-KG zur Last gelegt wird. Hintergrund Der Kläger hatte sich im Jahr 2011 aufgrund eines Prospekts an einem Investmentfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als (Treugeber-)Kommanditistin beteiligt. Gr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

Leitsatz 1. Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. 2. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

II. Die frist- und formgerecht eingelegte Berufung der Beklagten ist in der Sache nur teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte nach §§ 675, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Schadenersatz i.H.v. 7.937,90 EUR zu. 1. Eine unzulässige alternative Klagehäufu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 6 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Gesetz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / B. Prospekthaftung im engeren Sinne

I. Prospektbegriff Rz. 5 Die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im engeren Sinne[22] ist von der Haftung wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung zu unterscheiden, weil sie nicht an persönliches Vertrauen eines Kapitalanlegers aus einem bestimmten Rechtsverhältnis anknüpft, sondern an typisiertes Vertrauen von Anlegern auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / C. Prospekthaftung im weiteren Sinne

I. Voraussetzungen Rz. 30 Der Prospekthaftung im weiteren Sinne [100] ist ein Anwendungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss nach § 280 Abs. 1, 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB. Ihr unterliegen der Vertragspartner des Anlegers sowie Vertreter, Vermittler und sonstige Sachwalter, die wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten unter Verwendung eines man...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung

A. Allgemeines Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2013. Nunmehr r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / I. Prospektbegriff

Rz. 5 Die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im engeren Sinne[22] ist von der Haftung wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung zu unterscheiden, weil sie nicht an persönliches Vertrauen eines Kapitalanlegers aus einem bestimmten Rechtsverhältnis anknüpft, sondern an typisiertes Vertrauen von Anlegern auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts.[23] Rz. 6 Für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IV. Verschulden

Rz. 16 Das für eine Prospekthaftung erforderliche Verschulden (§§ 276 bis 278 BGB) wird durch die Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen indiziert.[61] Dieser hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[62] Welche Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prospektverantwortlichen zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.[63] Für den Verantwor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / II. Anwendungsbereich

Rz. 31 Die Prospekthaftung im weiteren Sinne wird nicht ausgeschlossen durch eine Börsenprospekthaftung[103] und durch die übrigen neuen gesetzlichen Prospekthaftungsregelungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes (vgl. Rdn 5 ff.).[104]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / III. Verjährung

Rz. 32 Nach aktuellem Recht verjährt ein solcher Anspruch gem. § 199 BGB, und zwar grds. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB; vgl. § 13 Rdn 37). Hinsichtlich der Verjährung nach altem Recht vgl. die 4. Auflage dieses Handbuchs (dort § 14 Rn 36).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / II. Prospektverantwortliche

Rz. 8 Der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung unterliegen die Prospektverantwortlichen, die das ihnen typischerweise entgegengebrachte ("standardisierte") Vertrauen der Kapitalanleger auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts enttäuschen.[30] Verantwortlich für den Prospekt sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IX. Verjährung

Rz. 29 Soweit Ansprüche aus Prospekthaftung der Regelverjährung von 30 Jahren gem. § 195 BGB a.F. unterlagen, gilt seit dem 1.1.2002 grds. die neue, im Allgemeinen erheblich kürzere Verjährung gem. §§ 195 , 199 BGB n.F. (Art. 229 § 6 EGBGB).[98] Eine Anwendung des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ist nicht sachgerecht.[99] Hinsichtlich der Verjährung nach altem Recht vgl. die 4. Auflag...mehr