Fachbeiträge & Kommentare zu Private Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.2 Freiwillige oder private Krankenversicherung

Rz. 5 Es erhalten nur die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die bei einem der deutschen Aufsicht unterliegenden privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Rentner einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft kann auf freiwilliger Fortsetzung einer Pflichtmitgliedschaft bzw. Versicherungsberecht...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.3 Änderung und Ende der Zuschusszahlung

Rz. 7 Bezüglich der Änderung und des Endes einer Zuschussleistung (Krankenversicherungszuschuss) findet § 100 entsprechende Anwendung. Danach wird bei Änderungen in der Zuschusshöhe der Zuschuss in neuer Höhe von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist (vgl. dazu Komm. zu § 100). Die Fristenregelung in § 100 Abs. 2 ist zu beachten. Dabei ist...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.2.1 Versichertenrenten

Rz. 4 Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 wird eine Rente aus eigener Versicherung von Beginn des Kalendermonats an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, sofern die Rente bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt gemäß § 108 somit ebenso für ...mehr

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Sommer, SGB XI Einführung

Einführung zum Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung – Mit dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) löste die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Jahre 1991 ein, in der 12. Legislaturperiode eine Lösung der Pflegeproblematik in der Bundesrepublik De...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

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Belarus / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

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Republik Moldau / 6.7 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1] Hinweis Langfristige Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Aus...mehr

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Ukraine / 3.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1] Hinweis Langfristige Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Aus...mehr

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San Marino / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1] Hinweis Langfristige Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Aus...mehr

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Kasachstan / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1] Hinweis Langfristige Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Aus...mehr

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Russland / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1] Hinweis Langfristige Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Aus...mehr

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Albanien / 7 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1] Hinweis Langfristige Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Aus...mehr

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Belarus / 1.2.3.1 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.2.3.2 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherungen decken in der Regel nur Urlaubszeiträume ab. Eine solche Versicherung ist nicht ausreichend.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden. 1.2.3.1 Vollversicherung Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine ...mehr

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Belarus / 1.2.2 Gruppenversicherung

Bei einer Gruppenversicherung wird eine bestimmte Personengruppe in einem Vertrag zusammengefasst und gegen das Risiko der Krankheit versichert. Diese Versicherung ist in der Regel für Unternehmen interessant, die häufig Arbeitnehmer ins Ausland entsenden. Es gibt sowohl Gruppenversicherungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgestaltet werden, als auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

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Liechtenstein / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Liechtenstein wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Liechtenstein und übt in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.2 Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom Bundesministerium für Gesundheit 2024 auf 1,7 % (2023: 1,6 %) festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist 2024 somit ein Beitragssatz i. H. v. 8,15 % (14,6 % + 1,7 % = 16,3 % : 2) zu berücksichtigen (2023: 14,6 % + 1,6 % = 16,2 % : 2 = 8,1 %). Sollte der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % maßgeblich sein, beträgt der Beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.2 Privat krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten als Beitragszuschuss einen Betrag, der sich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (Istentgelt) und des bei Krankenversicherungspflicht zugrunde zu legenden fiktiven Arbeitsentgelts ergibt. Für die Berechnung des Beitragszuschusses gilt Folgendes: Der Zuschussanteil aus dem Istentgelt wird auf der Basis des Arbeitgeberanteils am Beitragssatz der geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 5.1 Neuberechnung des Beitragszuschusses durch Zahlung einer Prämie

Sofern der Angestellte Einmalzahlungen erhält, ist eine Neuberechnung des Beitragszuschusses vorzunehmen. Die Einschränkung, dass als Beitragszuschuss höchstens die Hälfte dessen zusteht, was der Angestellte für seine Versicherung tatsächlich aufwendet, bezieht sich nicht nur auf den Zuordnungsmonat bei Zahlung einer Prämie. Sie bezieht sich auf den gesamten Zeitraum, der fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 1.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten den Zuschuss, wenn Sie wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund der Regelung für 55-Jährige versicherungsfrei sind. Eine weitere Zuschussgewährung besteht, wenn diese Beschäftigten von der Versicherungspflicht befreit sind. Sie erhalten den Zuschuss für sich und ihre Angehörigen, die bei Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 3 Lohnsteuerrechtliche Behandlung

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, gehören zum steuerfreien Arbeitslohn, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung gesetzlich verpflichtet ist.[1] Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich ausschließlich nach den sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 3.2 Geleistete Mehrbeiträge sind steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss, der die Hälfte des tatsächlich geleisteten Beitrags übersteigt, ist der geleistete Mehrbetrag steuerpflichtig. Da es sich bei dem übersteigenden Teil der Arbeitgeberzahlung um eine Geldleistung handelt, ist die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze nicht anwendbar. Es liegt kein Sachbezug vor, da der Arbeitgeber mit der Geldlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Freistellungsanspruch

Arbeitnehmer haben während der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen den Arbeitgeber. Rechtlich liegt ein Fall des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB vor, weil dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen die Erbringung der geschuldeten (Arbeits-)Leistung unmöglich geword...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2 Berechnung

Die Bemessung des Beitragszuschusses wird sowohl für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für PKV-Mitglieder nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Grundlage für die Zuschussberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt[1] bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 EUR; 2023: 4.987,50 EUR). Als Zuschuss ist für gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragszuschuss ist eine Leistung des Arbeitgebers an Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Verdienstgrenze nicht pflichtversichert oder wegen einer privaten Krankenversicherung von der Pflichtversicherung befreit sind. Die jeweiligen Zuschüsse stellen kein direktes Arbeitsentgelt dar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Zuschüss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer ist Organ einer juristischen Person. Er ist im Innenverhältnis den Mitgesellschaftern gegenüber berechtigt, organisatorische Maßnahmen durchzuführen und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Meist vertritt er die Gesellschaft im Geschäftsverkehr nach außen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerlich als Arbeitnehmer anzusehen; er bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.3 Vorruhestandsgeldbezieher

Soweit diese Personen als Beschäftigte bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss wegen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hatten, bleibt der Anspruch für die Dauer der Vorruhestandsleistungen erhalten. Für die Höhe des Zuschusses ist das Vorruhestandsgeld[1] bis zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein

Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können u.a. nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht, der unentziehbar ist wie die Ansprüche von Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Hess. FG v. 10.3.2022 – 1 K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 5. Zumutbare Belastung

Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG bei sog. beihilfefähigen Krankheitskosten benachteiligt Steuerpflichtige ohne Beihilfeanspruch nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Beachten Sie: Dies gilt auch bei Krankheitskosten, die aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts von der privaten Krankenversic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.3 Private Krankenversicherung (Sätze 5 und 6)

Rz. 47 Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können sich anteilig in Höhe von 7 % an den Kosten der Finanzierung beteiligen (Satz 5). In diesem Fall verringert sich der vom GKV-Spitzenverband aufzuwendende Gesamtbetrag entsprechend (Satz 6). Beteiligung und Ausstieg liegen im Ermessen der PKV, die zu einer einheitlichen Entscheidung gelangen muss (Koch, in: Schlegel/V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.1 Beitragsübernahme zur privaten Krankenversicherung nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 26 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 bezieht nach § 6 Abs. 3a SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfreie Personen in den anspruchsberechtigten Personenkreis auf Beitragsübernahme ein. Diese Vorschrift stellt Personen von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung frei, die mit mindestens 55 Jahren versicherungspflichtig werden und in den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.8.4 Eingeschränktes Stimmrecht (Satz 4)

Rz. 39 Die Mitglieder, die vom GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. benannt sind, haben ein Stimmrecht ausschließlich bei Beschlüssen über die Erteilung des Einvernehmens des Stiftungsrats zur Beauftragung einer externen und unabhängigen Überprüfung des Jahresabschlusses durch den Stiftungsvorstand (Abs. 5 Satz 2 Nr. 8), Bestellung und Abbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.2.1 Richtlinien (Satz 1, 7 bis 9)

Rz. 11 Ursprünglich waren die Spitzenverbände der Krankenkassen verpflichtet, erstmalig bis zum 30.6.2004 gemeinsam und einheitlich den Aufbau und das Verfahren zur Vergabe der Krankenversichertennummer durch Richtlinien zu regeln. Die Richtlinien zum Aufbau und Vergabeverfahren der Krankenversichertennummer sind zwischenzeitlich in Kraft getreten. Seit dem 1.7.2008 hat der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.4 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 9 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder für sich und ihre mitversicherten Angehörigen die Kostenerstattung wählen (Satz 1). Die Einführung der Tarife ist in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Das Wahlrecht liegt auch für mitversicherte Angehörige beim Mitglied. Die gesetzliche Ermächtigung berechtigt Krankenkassen dazu, den Umfang der ge...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.4 Finanzierungsvereinbarung (Satz 7)

Rz. 49 Im Fall einer finanziellen Beteiligung vereinbart der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. mit Wirkung für die privaten Krankenversicherungsunternehmen mit der Stiftung das Nähere zur finanziellen Beteiligung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.6 Beeinflussungsverbot (Satz 9)

Rz. 51 Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. dürfen auf die Tätigkeit der Stiftung keinen Einfluss nehmen. Die Tätigkeit der von ihnen entsandten Mitglieder des Stiftungsrats bleibt hiervon unberührt. Die Regelung entspricht dem Gebot der Unabhängigkeit der UPD. Das Stimmrecht der entsandten Vertreter wird dadurch nicht eingeschränkt.mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.4 Mitglieder von Solidargemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 45 Seit dem 1.7.2023 werden auch Mitglieder von Solidargemeinschaften (§ 176 Abs. 1 SGB V) in die Beitragsübernahme nach § 174 einbezogen. Für die Krankenversicherung gelten Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 entsprechend. Für die Pflegeversicherung (§§ 21a Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 4a SGB XI) gelten Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Rz. 46 Personen sind gr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.8.1 Beschlussfassung (Satz 1)

Rz. 33 Der Stiftungsrat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden die Beschlüsse unter anwesenden Mitgliedern in einer Sitzung gefasst. Es werden nur die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gezählt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vom GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.6.1 Mitglieder (Satz 1)

Rz. 28 Der Stiftungsrat besteht insgesamt aus höchstens 15 Mitgliedern und setzt sich aus verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Gesundheitswesen, Patientenvertretung, Bundesregierung und Parlament mit dem Ziel zusammen, die Stiftungsarbeit durch ein hohes Maß an Expertise zu unterstützen und die Unabhängigkeit der Stiftungstätigkeit sicherzustellen (Satz 1). Nach Satz 2 N...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 3 Literatur

Rz. 22 Beckschäfer, Die Wahltarife nach § 53 SGB V in der Aufsichtspraxis des Bundesversicherungsamtes, ErsK 2007, 233. Genet, Ordnungspolitischer Dammbruch: BMG billigt Chefarzt- und Zweibetttarife in der GKV, PKV Publik 4/2007, 39. Höpfner/Warmuth, Erfahrungen in Entwicklung und Kalkulation von Wahltarifen in der Krankenversicherung, Versicherungswirtschaft 2009, 351. Isensee...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.1 Zuständigkeit (Satz 1)

Rz. 16b Das Verzeichnis wird von der Vertrauensstelle geführt (§ 290 Abs. 2 Satz 2). Die Vertrauensstelle gewährleistet, dass bei der Anlage einer elektronischen Patientenakte und für den Zugriff darauf die Eindeutigkeit aller bestehenden und neu zu vergebenden Krankenversichertennummern gegeben ist. Um diese Eindeutigkeit nicht nur bei der Neuvergabe einer Krankenversichert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.3 Umfang des Anspruchs nach Abs. 2

Rz. 39 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen nach Maßgabe des § 174 übernimmt. Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Einbezogen sind insoweit allerdings nur Zahlungsverpflichtungen des Leistungsempfängers gegenüber einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Gegenüber anderen Institutionen, etwa einem Unternehmen zur pri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.4 Datenübermittlung (Satz 5)

Rz. 17 Das Clearingverfahren (Satz 3) hat das Ziel, die mehrfache Vergabe derselben Versichertennummer auszuschließen oder zu berichtigen. Die Krankenkassen sind dabei berechtigt, die erforderlichen Sozialdaten zum Datenabgleich an die in § 362 Abs. 1 genannten Stellen zu übermitteln. Adressaten der Sozialdaten sind Unternehmen der privaten Krankenversicherung, die Postbeamten...mehr