Fachbeiträge & Kommentare zu Private Krankenversicherung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.9 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Nachweispflicht (Satz 9)

Rz. 116 Von der Bindungsfrist des Satzes 1 und der Nachweispflicht einer Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nach Satz 4 werden für Versicherungsberechtigte in Satz 9 Ausnahmen bei Kündigungen für den Fall einer möglichen Familienversicherung nach § 10 oder des Verlassens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt diese Besonderheiten fü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.6.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 6)

Rz. 32 Die unter Rz. 31 aufgeführten Entgeltersatzleistungen werden für jeden Kalendertag gezahlt, für den der Rehabilitand diese Leistungen beanspruchen kann. Sind die Entgeltersatzleistungen für jeden Tag eines Kalendermonats zu zahlen, haben die Rehabilitationsträger für die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage des Monats konstant 30 Anspruchstage anz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27 In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.16 Übermittlung der Daten

Elektronische Übermittlung der Daten Die erforderlichen Daten werden von den Versicherungsunternehmen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Steuerpflichtige muss in die elektronische Übertragung der Daten schriftlich einwilligen. Die Finanzverwaltung unterstellt die Einwilligung, wenn die entsprechenden Daten von der übermittelnden Stelle nach § 10 Abs. 2a Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.1 Überblick

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden in Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für eine Grundvorsorge (Basisabsicherung) und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (→ Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Familienangehörige

Rechtliche Grundlage für die Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist § 205 Abs. 2 Satz 5 VVG. Eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist auch für die Familienangehörigen eines privat krankenversicherten Beschäftigten möglich. Voraussetzung ist, dass dieser aus den oben genannten Gründen[1] krankenversicherungspflichtig wird und der Familiena...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.1 Vorzeitige Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags

Versicherte können ihren privaten Krankenversicherungsvertrag binnen 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist allerdings nur wirksam, wenn der Versicherte den Eintritt der Versicherungspflicht innerhalb von 2 Monaten nachweist, nachdem das private Krankenversicherungsunternehmen ihn hierzu ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV), die bisher wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, beginnt damit auch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies kann z. B. anlässlich der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder einer nicht nur kurzzeitigen...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.2 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Beschäftigte werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit.[1] Privat krankenversicherte Beschäftigte, die durch die Erhöhung der für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung anlässlich der Elternzeit, durch Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen des Übergangs in die ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Überschreitet das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr, tritt grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein. Die Krankenversicherungspflicht berechtigt zu einer Kündigun...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Erneuter Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags

Eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommt nicht zustande, wenn sich im Einzelfall nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die vorrangige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) doch nicht erfüllt sind. In solchen Fällen ist es sinnvoll, bei dem privaten Krankenversicherungsunternehmen die Fortsetzung der gekündigten Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / 1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Die Au-pair-Tätigkeiten müssen grundsätzlich im Einzelfall daraufhin geprüft werden, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Von einem Betreuungsverhältnis besonderer Art – und damit nicht von einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt – ist auszugehen, wenn ein Au-pair wie ein eigenes Kind in die Gastfamilie aufgenommen ist, ohne feste Arbeitszeit nur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 7 Nichtversicherte

Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und zuletzt gesetzlich krankenversichert[1] waren oder die bislang weder gesetzlich noch privat krankenversichert[2] waren. In diesem Zusammenhang ist allerdings die vorrangige obligatorische Anschlussversicherung zu beachten.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG ergänzt die Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 3 Wechsel zu einem Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Kündigt der freiwillig versicherte Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft bei seiner bisherigen Krankenkasse, weil er zu einem Versicherungsunternehmen der PKV wechseln möchte, muss er die 12-monatige Bindungsdauer nicht einhalten.[1] Die beschriebene Kündigungsfrist (= Ablauf übernächster Monat nach Ende des Monats, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingeht) selbst ist je...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 1.2 Wirksamkeit der Kündigung

Wenn kein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse beabsichtigt ist, wird die von einem freiwilligen Mitglied gegenüber seiner bisherigen Krankenkasse ausgesprochene Kündigung nur wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist[1] das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall (z. B. Versicherung bei einem PKV-Unternehmen) nachweist. Als Nac...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich nicht mit Arbeitnehmern, die aufgrund der Höhe ihres Entgelts versicherungsfrei werden oder mit Arbeitnehmern, die wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig werden. Hier geht es ausschließlich um Arbeitnehmer, die bereits freiwillig versichert sind und ihre Krankenversicherung wechseln möchten. Was ist hier zu ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Tätigkeit des Anwalts[1] im Bereich des Sozialrechts ist typische Dienstleistung. Beratung und Vertretung des Mandanten heißt häufig auch Mitgestaltung an seiner Zukunft: Welche soziale Absicherung ist zweckmäßig? Empfiehlt es sich, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, in Altersteilzeit überzuwechseln, Teilrente in Anspruch zu nehmen, kommt eine Erwerbstätigkeit neben ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

Rz. 555 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung § 1 Ausgangslage Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _________________________ in _________________________ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. De...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Prozessvergleich

Rz. 167 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.9: Prozessvergleichmehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 15 Familienrecht / bb) Düsseldorfer Tabelle

Rz. 162 Auf dem Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB basiert die Düsseldorfer Tabelle (im Folgenden: DT).[254] Sie stellt keine Rechtsnorm dar, sondern ist lediglich eine Orientierungshilfe, die eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung bewirken soll. Zusätzlich zur DT sind bei der Bemessung des Kindesunterhalts die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen O...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 365 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen Versorgungsanwartschaften beteiligt. Deshalb kann er gemäß § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt "für den Fall des Alters sowi...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 336 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 462 Wenn ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, müssen die angemessenen Krankenversicherungskosten, gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zusätzlich zum Elementarunterhalt an den Gläubiger gezahlt werden. Angemessen sind die Kosten, die erforderlich sind, um einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen, der den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht. Der Gläubiger muss aber,...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 4. Exkurs: Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen

Rz. 10 Auch Versicherungsprodukte haben teilweise den Charakter von Kapitalanlagen und werden häufig zu Kapitalanlagezwecken eingesetzt; namentlich gilt dies für kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen gelten zunächst die sich aus § 6 bzw. §§ 61 ff. VVG ergebenden Beratungspflichten für Versicherer und deren Vermittler. D...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Pflege-Pflichtversicherung für Versicherungsnehmer in der PKV

Zusammenfassung Überblick Die Pflege-Pflichtversicherung ist sowohl für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte verbindlich. Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung ist freiwillig. GKV-Mitglieder sind in der gesetzlichen Pflegekasse versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pfl...mehr

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Pflege-Pflichtversicherung ... / 1.1 Personenkreis

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherung in der Regel bei dem Unternehmen ab, bei dem sie auch ihren Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert haben. Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben, sind verpflichtet, einen anteiligen, beihilfekonformen Vertrag für die Pflegever...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.3 Auslandsaufenthalt aus schulischen oder Studiengründen (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 21 Eine geringfügig andere Regelung trifft Abs. 3 Satz 4 für Versicherte, bei denen während eines Auslandsaufenthalts, der zu schulischen oder Studienzwecken außerhalb des EG- oder EWR-Raumes erfolgt, Behandlungen unverzüglich erforderlich werden. Denn für diese Personengruppe ist die zeitliche Begrenzung des Kostenübernahmeanspruchs auf 6 Wochen im Kalenderjahr nicht vo...mehr

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Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Diese Vorschrift soll den Besonderheiten der bei den Krankenkassen und ihren Verbänden Beschäftigten Rechnung tragen. Den Krankenkassen wird die Möglichkeit eingeräumt, den bei ihr versicherten Beschäftigten und Versorgungsempfängern, die einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall haben – und nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 grundsätzlich versicherungsfrei sind, einen Versich...mehr

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Pflege-Pflichtversicherung ... / 1.3 Leistungen

Die Pflege-Pflichtversicherung bietet für gesetzlich wie für privat Versicherte identische Leistungen. Je nach Umfang der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten erhält der Betroffene einen der 5 Pflegegrade. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt entsprechend dem Pflegegrad und der Art der Versorgung entweder Pflegegeld zur freien Verwendung oder überni...mehr

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Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf die einer Dienstordnung nach § 351 RVO unterstellten Angestellten der Krankenkassen und der Krankenkassenverbände (DO-Angestellte), auf Beamte, die bei Betriebskrankenkassen oder in der knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind, sowie auf die bei den Verbänden der Betriebskrankenkassen beschäftigten DO-Ange...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 17 Abs. 3 Satz 1 bis 3 trifft eine Regelung hinsichtlich der Voraussetzungen für Fälle der Kostenübernahme für eine auch im Inland mögliche Behandlung, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem nicht zur EG oder zum EWR gehörenden Staat unverzüglich erforderlich wird. Die Vorschrift trifft eine Regelung nur für vorübergehende Aufenthalte, d. h. in erster Lin...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.1.1 Ende der Mitgliedschaft

Rz. 7 Das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft ist in § 191 geregelt. Diese Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (§ 191 Nr. 1) und außerdem mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2) sowie dem Wirksamwerden der Kündigung (Nr. 3). Rz. 8 Das Ende der auf Versicherungspflicht beruhenden Mitgliedschaft bestimmt sich nach § 190 . Danach endet die Mitgliedschaft u....mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.4 Heilfürsorge oder Entwicklungshelferdienst (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 15 Die Ansprüche ruhen auch bei Versicherten, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heifürsorge haben, also vor allem bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. Rz. 17). Heilfürsorge umfasst die unentgeltliche Gewährung aller zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung einer Erkrankung sp...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.2 Leistungen an Familienangehörige

Rz. 17 Einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 haben auch nach § 10 versicherte Familienangehörige, soweit sie das Mitglied für die Zeit der Beschäftigung begleiten oder besuchen. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die frühere Rechtsprechung des BSG zu den Vorgängervorschriften in der RVO (§§ 221, 222 RVO) übernommen (BSG, Urteil v. 9.3.1982, 3 RK 64/80). Die Einbeziehung der...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 45c Abs. 1 bestimmt die Verpflichtung des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen, im Wege der Anteilsfinanzierung (neben den Ländern oder der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) aus Mitteln des Ausgleichsfonds Fördermittel i. H. v. 25 Mio. EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Die privaten Pflegeversicherungsunternehmen müssen sich entsprechend ihrem A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 11 Bundesamt für Soziale Sicherung, Budget 2025 zur Förderung nach § 45c SGB XI. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen sowie zur Förderung de...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber (Abs. 6)

Rz. 94 Es ist – unabdingbare – Aufgabe des Arbeitgebers, in eigener Verantwortung die Gestaltung der Arbeitsplätze nach Maßgabe des Mutterschutzgesetzes zur Einhaltung der Schutzvorschriften vorzunehmen. Aus der Verpflichtung erwächst die Notwendigkeit zur Vornahme der zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss aktiv werden und darf nicht nur auf Anträge oder Beschwe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / J. Keine Mindestvorsorgepauschale mehr ab 2026

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eine Mindestvorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG a. F.) ist ab 2026 nicht mehr zu berücksichtigen, da die Beiträge für eine private Krankenversicherung und eine private Pflege-Pflichtversicherung nunmehr entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten sowie ggf. die Arbeitnehmerbeiträge zur Versicherung gegen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / F. Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG)

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Rz. 21 Stand: EL 144...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / D. Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b EStG)

Rz. 14 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auf der Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns (siehe Rn. 5 bis 8) wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Krankenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ...mehr