Fachbeiträge & Kommentare zu Private Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte PKV / Sozialversicherung

1 Personengruppen Nicht krankenversicherte Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zu versichern, soweit sie vor dem Verlust ihres Krankenversicherungsschutzes zuletzt privat krankenversichert waren oder niemals in Deutschland krankenversichert waren, aber (z. B. als Selbstständiger) dem System der PKV zuzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Qualitätsprüfung von Pflege... / 1 Vollstationäre Pflegeheime

Das neue Qualitätssystem in der vollstationären Pflege gibt es seit 1.11.2019. Bis Ende 2020 sollen alle stationären Pflegeeinrichtungen einmal vom Medizinischen Dienst (MD) oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung überprüft werden.[1] Das neue Bewertungssystem ist in 3 Bereiche gegliedert[2]: Internes Qualitätsmanagement mittels Indikatoren Das Pflegeheim erhebt al...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 2.1 Kleine Anwartschaft

Die sogenannte kleine Anwartschaft friert den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person ein. So, dass später ohne eine erneute Gesundheitsprüfung wieder zum ursprünglichen Tarif zurückgekehrt werden darf. Der Versicherer, darf weder den Antrag darauf ablehnen noch neue Risiken geltend machen, die den Tarif verschlechtern würden. Wird eine kleine Anwartschaft gewähl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte PKV / 3 Höhe des Beitrags

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt in allen Selbstbehaltsstufen ist zwar abhängig u. a. von Alter und Geschlecht des Versicherten. Jedoch spielen Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn keine Rolle; individuelle Risikozuschläge werden nicht erhoben. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Zur Berechnung des Höchstbeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesundheitszeugnis / Sozialversicherung

Gesundheitszeugnisse, wie sie z. B. für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) erforderlich sind, rechnen nicht zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Kosten für solche Bescheinigungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das gilt auch für sämtliche Gesundheitszeugnisse im Rahmen von Reihen-, Einstellungs-, Eignungs- und Tauglichkeitsun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegestützpunkte / 1 Finanzierung

Die Pflege- und Krankenkassen sind verpflichtet Pflegestützpunkte einzurichten, wenn die oberste Landesbehörde dies bestimmt. Die Finanzierung erfolgt anteilig durch die Vertragspartner. Wenn die PKV sich nicht beteiligt, sind die Inanspruchnahme der Stützpunkte durch PKV-Versicherte und die Finanzierung durch Verträge zu regeln. Der Aufbau der Pflegestützpunkte wird bezusch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeldzuschuss / 2 Beitragspflicht

Werden während des Krankengeldbezugs Zuschüsse des Arbeitgebers und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung gewährt, gelten diese nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1] Die Einnahmen dürfen zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR monatlich übersteigen. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Leistungen, die für die Zeit des B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei privat Krankenversicherten

Bei privat Krankenversicherten ist der gesamte Beitrag zu berücksichtigen und vom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen, den der Versicherte für sich und seine Familienangehörigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären, zu zahlen hat. Dieser Gesamtbeitrag ist um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers[1] erhält. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass das zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstrahlung / 4.1 Vertragsloses Ausland

Bei einer Entsendung aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland kommt eine Absicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Betracht. In der Regel muss der Arbeitnehmer privat krankenversichert werden.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 4 Krankengeld

Das Krankengeld, das dem Arbeitnehmer von seiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlungsfrist zufließt, ist wie die übrigen Entgeltersatzleistungen steuerfrei.[1] Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, es ist also bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung für die Steuersatzberechnung zu berücksichtigen. Wichtig Kein Progressio...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 1 Grundsatz

Jeder Einwohner Deutschlands soll über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Um das sicherzustellen, wurden eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen eingeführt. Zum einen eine Pflichtversicherung für ansonsten nicht krankenversicherte Personen[1], zum anderen die obligatorische Anschlussversicherung.[2] Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 2.1 Umlage

Die Fördermittel werden durch eine Umlage der Krankenkassen gemäß dem Anteil ihrer eigenen Mitglieder an der Gesamtzahl der Mitglieder aller Krankenkassen erbracht. Die Zahl der Mitglieder der Krankenkassen ist nach dem Vordruck KM6 der Statistik über die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zum 1.7. eines Jahres zu bestimmen. Die private Krankenversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / 4 Zuständige Krankenkasse

Fach- und Berufsfachschüler können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel oder der Kündigung der Mitgliedschaft sind Fristen zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufstiegs-BAföG / 3 Zuständige Krankenkasse

Bezieher von Aufstiegs-BAföG können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel oder der Kündigung der Mitgliedschaft sind Fristen zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung (Abre... / 1.3 Abrechnung

Die Krankenhausrechnung beinhaltet die aG-DRG-Fallpauschale und die Pflegeentgelte und werden für die Behandlungsfälle berechnet, die im Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG bestimmt sind. Außerdem können den Kostenträgern Zusatzentgelte[1] auf der Grundlage des Zusatzentgeltkatalogs insbesondere für die Behandlung von Blutern bzw. Dialysepatienten oder für ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.3 Nichtversicherte

Nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die nur aufgrund der Sonderregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V der Versicherungspflicht in diesen Versicherungszweigen unterliegen (Versicherungspflicht der Personen, ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall).[1] Der Arbeitgeber hat zwar bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 1 Personenkreis

Für Personen, die aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden, besteht die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz entweder als freiwillige Versicherung von Gesetzes wegen (obligatorische Anschlussversicherung) oder aufgrund eines freiwilligen Beitritts infolge einer Erklärung fortzusetzen. Dabei ist die obligatorische Anschlussversicherung vorrangig anzuwenden. Von der An...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung (Abre... / 1.1.2 Kodierrichtlinien

In den Kodierrichtlinien, die zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbart werden, sind die maßgeblichen Regeln festgelegt, wie eine korrekte Übertragung medizinischer Diagnosen (nach dem ICD-Schlüssel) und Prozeduren in die amtlichen Klassifikationssysteme vorzunehmen is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Qualitätsprüfung von Pflege... / Zusammenfassung

Begriff Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung werden von Pflegeheimen als Qualitätsinformationen und von Pflegediensten als Pflegenoten veröffentlicht. Die Qualitätsprüfungen sollen die Eigenverantwortung der Einrichtungen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität stärken und...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / 1 Hintergrund der Meldeverpflichtung

Pflegepersonen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Besteht Versicherungspflicht, ergibt sich daraus die Verpflichtung zur Beitragsentrichtung durch den Leistungserbringer. Damit die entrichteten Beiträge z. B. dem Rentenkonto der Pflegeperson gutgeschrieben werden, sind entsprechende Mel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / Zusammenfassung

Begriff Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung. Sie wirkt als sog. "nicht-substitutive" Krankenversicherung als Ergänzung zur unverändert fortbestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Mitarbeiter. Die Zusatzpolicen werden als Gruppenverträge des Betriebs in Kooperation mit einem privaten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung (Abre... / 3 Pauschalen für vor-/nachstationäre Behandlung

Die Vergütung der Leistungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus wird auf Landesebene von den Krankenkassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung nach Anhörung der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Landeskrankenhausgesellschaft als Pauschalen vereinbart. Hierzu haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Benehmen m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zulagenförderung der privat... / 3 Tarif

Der Tarif hat Leistungen für jeden einzelnen Pflegegrad anzubieten – bei Pflegegrad 5 mindestens 600 EUR monatlich. Die Leistungshöhe vom SGB XI darf bei Vertragsabschluss nicht überschritten werden. Der Mindestleistungsumfang in den brancheneinheitlichen Musterbedingungen durch den Verband der privaten Krankenversicherung sieht vor, dass in Pflegegrad 1 mindestens 10 %, 2 mind...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeldzuschuss / 1 Krankengeldzuschuss ist lohnsteuerpflichtig

Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz der Arbeitslohn für 6 Wochen weiterzuzahlen. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums einen Zuschuss zum von der Krankenkasse gezahlten Krankengeld bis zum vorher erzielten Nettoarbeitsentgelt. Das kann im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Einzela...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.4 Leistungspflichtige Krankenkasse

Leistungspflichtig für Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Organ- oder Blutspende ist die Krankenkasse des Empfängers.[1] Dies gilt auch für den Fall, dass der Lebendspender privat versichert ist. Genauso hat sich aber auch die private Krankenversicherung verpflichtet, entsprechende Leistungen zur Verfügung zu stellen, falls der Organempfänger privat krankenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wahltarife / 3 Prämienkalkulation

Die Kalkulation der Prämien ist Aufgabe der Krankenkasse. Sie kann in ihrer Satzung die Höhe des Betrags festlegen, der an die Versicherten ausgezahlt wird. Dabei hat sie zum einen die bereits erwähnten Höchstgrenzen zu beachten. Zum anderen ist aber auch Folgendes von Bedeutung: Die Vorschrift zur Prämienkalkulation von Wahltarifen ist in § 53 Abs. 9 SGB V näher definiert. D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studierende und Praktikante... / 4.3 Leistungen bei Krankheit

Unterliegt der Praktikant weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften, kann er in Deutschland Leistungen bei Krankheit erhalten. Im vertragslosen Ausland kann er keine Leistungen erhalten. Der Praktikant muss für diesen Zeitraum privat abgesichert werden.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 5 Schwankende Bezüge, Stundenlohn

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung als Mitarbeiter in der Produktion auf. Es handelt sich um die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers im Inland. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche. Er hat folgende Einnahmen: Stundenlohn: 36,27 EUR Überstunden: 43,59 EUR je Stunde (in der Vergangenheit ca. 2 Stunden/Woche) Steuer- und beitragsfreie Nac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9 Keine unmittelbare Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Sachverhalt Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt ab Beginn der Beschäftigung am 1.7.2025 5.300 EUR; zusätzlich wird eine garantierte jährliche Einmalzahlung i. H. v. 4.600 EUR geleistet. Bereits bei Beginn der Beschäftigung ist bekannt, dass ab November 2025 eine Tariferhöhung erfolgt und das monatliche Entgelt vom 1.11.2025 an bei 6.000 EUR liegt; die Einm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 2.2 Beitragssatz

Als Beitragssatz sind 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung heranzuziehen (10,22 %). Hinzuzurechnen ist auch der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Je nach Krankenkasse ergeben sich somit – auch für Wandergesellen – unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge. Wichtig Gesetzliche Versicherungspflicht für "Nichtversicherte" Personen, die keine Absich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.11 Bisher Nichtversicherte

Für den Personenkreis[1] beginnt die Mitgliedschaft mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. Für Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis.[2]mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.3 Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 15 Die beitragspflichtigen Einnahmen sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Nach der Legaldefinition ist die Beitragsbemessungsgrenze der Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Kalendertag. Rz. 16 Die Jahresarbeitsentgeltgrenze war bis 31.12.2002 in § 6 Abs. 1 Nr. 1 geregelt und betrug 75 v. H. der Beitragsbem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 2 Pflicht zur Versicherung in der privaten Pflegeversicherung

Versicherungspflichtig in der privaten Pflegeversicherung sind Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko der Krankheit mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind.[1] Sie sind verpflichtet, bei diesem oder einem anderen Unternehmen einen Pflegeversicherungsvertrag für sich und ihre Angehörigen oder Lebenspartner, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.4 Geltung der Regelung über die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung (Abs. 4)

Rz. 72 Abs. 4 ordnet an, dass die Regelungen zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung oder in die private Krankenversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz unberührt bleiben. Rz. 73 Durch die Regelung in Abs. 4 wird klargestellt, dass mit dem Verlust der gesetzlichen Anerkennung der Mitgliedschaft als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall die Regelungen...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.2.1 Gleichwertige Versorgung (Satz 1)

Rz. 39 Eine zentrale Regelung, die die Annahme eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 begründet, stellt Abs. 2 Satz 1 auf. Abs. 2 Satz 1 kommt im Prüfungsgefüge eine überragende Stellung zu. Danach muss sich die Solidargemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern zur Gewährung von Leistungen verpflichten, die der Art, dem Umfang und der Höhe n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 97b Person... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung

Rz. 2 Gemäß § 97b ist den zuständigen Aufsichtsbehörden und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe die Verarbeitung der für Zwecke der Pflegeversicherung erhobenen personenbezogenen Daten nur gestattet, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (Gebot der Zweckbindung). Der Umfang der gesetzlich zugebilligten Datenverwendung hat sich damit auf d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.3 Normzweck

Rz. 17 Sinn der Vorschrift ist es, mit seinem Bezug auf den krankenversicherungsrechtlichen Auffangtatbestand zur Begründung der Versicherungspflicht in § 5 Abs. 1 Nr. 13 eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen. Der Gesetzgeber hat damit auch anerkannt, dass es in einer Solidargemeinschaften eine anderweitige – und damit gleichwerti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.1 Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 1 § 176 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) seit 1.1.2024 in Kraft. Rz. 2 Die Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Zusammenschluss von Versicherten, die nach dem Solidaritätsprinzip handeln, die Risiken, Lasten oder Kosten gemeinschaftlich tragen und so eine alter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 92 Bleschick, Sonderausgabenabzug für Beiträge an einen Solidarverein, der seinen Mitgliedern die Erstattung von Krankheitskosten gewährt – Anm. zu: FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 – 9 K 897/19 E, jurisPR-SteuerR 7/2025 Anm. 3. Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung , SGb 2024, 189. Bohlmann, Kein Sonderausgabenabzu...mehr

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Sommer, SGB XI § 97a Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Zuletzt wurde durch Art. 132 Nr. 14 des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1705) mit Wirkung zum 26.11.2019 der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 terminologisch an die DSGVO...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.4 Bestehen der Solidargemeinschaft bereits am 20.1.2021

Rz. 32 Die Solidargemeinschaft muss bereits am 20.1.2021 bereits bestanden haben (vgl. hierzu auch bei Hahn, NZS 2022, 81). Die mit § 176 geschaffene "Bestandsschutzregelung" bezieht sich daher ausschließlich auf die vor dem Stichtag bereits existierenden Solidargemeinschaften, die die entsprechenden rechtlichen Kriterien erfüllen. Rz. 33 Neugründungen fallen nicht unter dies...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.5 Beitragsfestsetzung (Abs. 5)

Rz. 74 Abs. 5 beinhaltete verbindliche gesetzliche Regelungen zur Beitragsfestsetzung. Dieser Regelungen sind erst durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) mit Wirkung zum 1.1.2024 in einem neuen Abs. 5 in § 176 eingefügt worden (vgl. BR-Drs. 682/22 S. 24, 25 = BT-Drs. 20/5664 S. 26). Rz. 75 Mit dieser Vorschrift wurden im We...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.5 Korrespondierende und ergänzende Regelungen

Rz. 20 Zentrale Bezugsnorm ist der krankenversicherungsrechtliche Auffangtatbestand zur Begründung der Versicherungspflicht in § 5 Abs. 1 Nr. 13. Rz. 21 Ergänzende Regelungen finden sich in den in § 176 ausdrücklich benannten Bezugsnormen; so in § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit seiner Regelung über die Ausnahme zur Versicherungspflicht in der pr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.3 Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft

Rz. 30 Der Betroffene muss Mitglied in einer Solidargemeinschaft sein. Notwendig ist insoweit ein eigener durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Leistungen zur Absicherung im Krankheitsfall. Ein solcher durchsetzbarer Rechtsanspruch ist nicht gegeben, wenn ein Betroffener selbst nicht Mitglied der Solidargemeinschaft ist, sondern lediglich "zuwendungsberechtigter" Familienangehör...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.2 Inhalt der Norm

Rz. 12 Abs. 1 beinhaltet die grundsätzlichen Voraussetzungen, um bei einer Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft von einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 ausgehen zu können. Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 regelt die notwendigen Voraussetzungen, die an die Leistungspflicht der Solidargemeinschaft zu stellen sind, damit von einer gleichwertig...mehr