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Sommer, SGB V Einführung

Dr. Thomas Sommer
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Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

– Gesetzliche Krankenversicherung –

Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig traten die die gesetzliche Krankenversicherung betreffenden Regelungen in der Reichsversicherungsordnung (RVO), von wenigen Ausnahmen abgesehen, außer Kraft. Schon seinerzeit war der Gesetzgeber der Auffassung, dass eine Strukturreform des Gesundheitswesens dringend erforderlich sei. Die Zahl von nahezu 250 Änderungsanträgen zum Gesetzesentwurf der damaligen Koalition aus CDU/CSU und FDP verdeutlicht, wie weit schon Ende der 1980er Jahre die Vorstellungen auseinandergingen.

Ausweislich des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 11/2237) sollte sich die Reform an den Zielvorstellungen orientieren, die Solidarität der sozialen Krankenversicherung neu zu bestimmen, die Leistungen der Krankenversicherung auf das medizinisch Notwendige zu beschränken und Versorgungsdefizite auszugleichen. Ferner sollten die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit gestärkt und gleichzeitig Gesundheitsvorsorge und Krankheitsfrüherkennungen aufgewertet werden. Die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung sollte erhöht sowie die Strukturen der Krankenversicherung modernisiert werden. Letztlich sollte auch das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung deswegen neu gefasst werden, um es für die Bürger verständlicher zu machen. Zur Lösung dieser Zielvorgaben sollte u. a. das Sterbegeld entfallen, bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sollten Festbeträge vorgesehen sowie unwirtschaftliche Arznei-, Heil- und Hilfsmittel nicht mehr ...

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