Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.1 Allgemeines

Den Tätigkeitsmerkmalen für die Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten liegen die entsprechenden in Teil I der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale zugrunde. Damit werden auch Merkmale übernommen, wonach die Ermittlung der Bezüge auch ohne DV Verfahren erfolgt, was in der Praxis nur noch selten vorkommen dürfte. Schematische Übersicht der ...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen (Abs. 6)

Rz. 43 Mit Art. 2 Nr. 4, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes v. 21.3.2005 ist mit Wirkung zum 30.3.2005 der Abs. 6 angefügt worden. Danach sind in den Fällen, dass bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger (Zessionar) als Gesamtschuldner dem Leistungsträger zu...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.2 Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 9 Dienst- und Sachleistungen können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Es wäre ohnehin schon fraglich, ob diese Leistungen als solche überhaupt abtretbar wären od...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1976 mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) in Kraft getreten. Die Abs. 4 und 5 wurden durch Art. 1 Nr. 4, Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderun...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch die Vorschrift des § 53 (und § 54) werden Ansprüche auf Sozialleistungen in Geld verkehrsfähig gemacht, d. h., der Berechtigte kann außerhalb der Sozialrechtsverhältnisse über sie verfügen und sie zur Erfüllung anderer Verbindlichkeiten und zur Schaffung von Kreditfähigkeit einsetzen, so wie er den an ihn gezahlten Geldbetrag verwenden kann. Zur Begründung der R...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3 Verfügung über Geldleistungsansprüche (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 Die Möglichkeiten der Verfügung über Sozialleistungsansprüche in Geld ist grundsätzlich zugelassen, wird jedoch durch den Zweck der Abtretung (Abs. 2 Nr. 1), durch die Anerkennung als im wohlverstanden Interesse (Abs. 2 Nr. 2) oder durch die Pfändbarkeit der Geldleistung der Höhe nach (Abs. 3) begrenzt. Abs. 2 lässt die Übertragung (Abtretung) von Ansprüchen auf Soziallei...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Der Beitragspflicht unterlagen bis zum 30.6.2011 nur die Renten eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers im Geltungsbereich des SGB. Die Rente als beitragspflichtige Einnahme ist in § 228 geregelt und war mit Wirkung zum 1.1.1992 dem Rentenrecht des SGB VI angepasst worden. Die Rente unterliegt mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht (§ 226 Abs. 1 Nr. 2). Der für...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren

1. Allgemeines Rz. 1 Im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind auch für den StB die Gebührenvorschriften des RVG anzuwenden. Zum Verwaltungsvollstreckungsverfahren gehören insbesondere die aus den §§ 249 ff. AO und entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften für Realsteuern sich ergebenden Verfahren (z. B. Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, § 258 AO; (z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Vollstreckungsmaßnahme (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 44 Vollstreckungsmaßnahmen sind die Handlungen, mit denen die Finanzbehörde die zwangsweise Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren bewirken will. Die dafür zulässigen Maßnahmen sind in §§ 249ff. AO abschließend bestimmt.[1] Vollstreckungsmaßnahmen führen zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Maßnahme erfolgre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.3 Drohende Vollstreckung (§ 69 Abs. 4 Nr. 2 FGO)

Rz. 16 Die unmittelbare Antragstellung beim Gericht (s. Rz. 9) ist nach § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO zulässig, wenn die Vollstreckung wegen des strittigen Anspruchs droht. Dies gilt jedoch nicht, wenn bereits bei der Finanzbehörde ein AdV-Antrag gestellt ist. In diesem Fall muss zunächst die finanzbehördliche Entscheidung abgewartet werden[1], es sei denn, dass die Finanzbehör...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.4 Inhaltliche Grenzen der AdV

Rz. 72 Ein AdV-Antrag, der die inhaltlichen Grenzen der AdV überschreitet, ist unzulässig. Mit der AdV kann nur der vorläufige Wegfall der Leistungspflicht aus dem angefochtenen Verwaltungsakt erreicht werden (s. Rz. 20). Dies gilt auch dann, wenn es um die Aufhebung d. V. geht und die Rückabwicklung bereits auf die Steuerschuld gezahlter Beträge in Betracht kommt (wegen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Dauer bei den einzelnen Tatbeständen des Abs. 1 S. 1 (Abs. 2 S. 1)

Rz. 80 Bei den Tatbeständen des Abs. 1 Nr. 1[1] dauert die Unterbrechung so lange, bis die Zeit abgelaufen ist, für die diese Maßnahmen verfügt worden sind.[2] Ist keine Frist gesetzt, endet die Unterbrechung mit der späteren Beendigung, also i. d. R. mit Rücknahme oder Widerruf der Maßnahme.[3] Ist die Vollziehung des Grundlagenbescheids und des Folgebescheids ausgesetzt, e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.3 Entscheidungsinhalt

Rz. 51 Über den AdV-Antrag hat das Gericht eine eigene Entscheidung zu treffen. Es kann die Finanzbehörde auch im Fall der Untätigkeit nicht verpflichten, über einen AdV-Antrag zu entscheiden.[1] Für einen Verpflichtungsantrag würde die Antragsbefugnis fehlen. Der BFH hat als Tatsachengericht grundsätzlich selbst die Befugnis und Pflicht zur Tatsachenfeststellung.[2] Diese Pf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.3 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts

Rz. 68 Voraussetzung der AdV ist ferner die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.[1] Bei nicht vollziehbaren Verwaltungsakten kann ein Antrag nach § 114 FGO auf einstweilige Anordnung in Betracht kommen.[2] Rz. 68a Der AdV-Antrag ist nur zulässig, solange der Verwaltungsakt noch vollziehbar ist. Die aus dem Verwaltungsakt resultierende Pflicht darf noch nicht erf...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.5 Pfändung hohen Einkommens

Der Teil des Einkommens, der monatlich 4.298,81 EUR (wöchentlich 989,31 EUR oder täglich 197,87 EUR) übersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Lohnteils unberücksichtigt.[1] Dieser Mehrbetrag unterliegt nicht dem Pfändungsschutz. Er wird voll von der Pfändung erfasst. Aus diesem Grunde geht die Lohnpfändungstabelle auch nur bis zu diesen Höchstbeträgen.mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / f) Muster: Pfändung eines noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Rz. 83 Muster 17.11: Pfändung eines noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs Muster 17.11: Pfändung eines noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs _________________________ Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen _________________________ (Bezeichnung des oder der Erben) auf Auszahlung des Pflichtteils nach dem am ______________________...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.2 Zusammentreffen der Pfändungen eines nicht bevorrechtigten und eines bevorrechtigten Gläubigers

Trifft die Einkommenspfändung eines nicht bevorrechtigten Gläubigers mit der eines bevorrechtigten Gläubigers zusammen, so ist die Rechtslage verschieden, je nachdem, welcher Gläubiger zuerst gepfändet hat, d. h., welche Pfändung zuerst wirksam geworden ist.[1] Ist die wirksame Erstpfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger erfolgt, so sind auf dessen bevorrechtigte Unte...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.1 Vorrang der früheren Pfändung

Pfänden mehrere nicht bevorrechtigte Gläubiger Arbeitseinkommen ihres Schuldners, so geht das durch die frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor.[1] Dieser Pfändungsrang bestimmt sich nach den Zeitpunkten, in denen die einzelnen Pfändungen (bzw. eine Vorpfändung) mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam geworden sind.[2] Sind die Zustellungen gleichzeit...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Pfändung als aufschiebend bedingtes Verwertungsrecht

Rz. 78 Die Rechtsprechung hat die Pfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs erweitert. Zunächst hielt die Rechtsprechung eine bedingte Pfändung für den Fall, dass die vorgenannten Voraussetzungen erst künftig eintreten, für unzulässig. Bereits im Jahr 1993 hat der BGH[62] dieser Ansicht widersprochen und hielt eine Pfändung des Pflichtteilsanspruchs bereits vor einer Anerkennun...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Antrag auf Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs

Rz. 81 Die Pfändung des vertraglich anerkannten bzw. rechtshängigen Pflichtteilsanspruchs erfolgt nach den Bestimmungen, die für die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen gelten (§§ 828 ff. ZPO). Der Pfändungsgläubiger muss das Anerkenntnis oder die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darlegen. Ein Nachweis derselben ist nicht erforderlich. Drittschuldner ist, auch ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Muster: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs

Rz. 82 Muster 17.10: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs Muster 17.10: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs _________________________ Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen _________________________ (Bezeichnung des oder der Erben) auf Auszahlung des Pflichtteils nach dem am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblasser __...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.3 Zusammentreffen der Pfändungen mehrerer bevorrechtigter Gläubiger

Treffen mehrere Lohnpfändungen durch verschiedene bevorrechtigte Gläubiger zusammen, bei denen das Gericht verschiedene Pfändungsschranken bestimmt haben kann (es wird z. B. der über × EUR hinausgehende Lohn für die Frau zu ½ und für 2 Kinder zu je ¼ gepfändet), so entscheidet wieder – wie im zuerst behandelten Fall – der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der einzelnen Pfändung. ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2 Zusammentreffen mehrerer Pfändungen

5.2.1 Vorrang der früheren Pfändung Pfänden mehrere nicht bevorrechtigte Gläubiger Arbeitseinkommen ihres Schuldners, so geht das durch die frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor.[1] Dieser Pfändungsrang bestimmt sich nach den Zeitpunkten, in denen die einzelnen Pfändungen (bzw. eine Vorpfändung) mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam geworden sind.[...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.6 Vermögenswirksame Leistungen

Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, die zur Vermögensbildung zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbracht werden, sind Lohnbestandteil.[1] Der Anspruch auf diese Leistungen ist jedoch nicht übertragbar[2] und daher auch nicht pfändbar.[3] Die bei Wirksamwerden einer Pfändung bereits vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen sind daher für die...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Muster: Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 410 Muster 11.31: Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts Muster 11.31: Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts An das Amtsgericht – Vollstreckungsabteilung – _________________________ Antrag auf Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts Mit beiliegender Vollmacht zeige ich an, dass ich die Firma _________________________ vertrete. Ihr steht gegen Herrn ____________...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.4 Mehrere Pfändungen desselben Gläubigers

Pfändet ein und derselbe Gläubiger wegen mehrerer nicht bevorrechtigter Forderungen durch einen einheitlichen Pfändungsbeschluss, so sind die an ihn abgeführten Beträge zuerst auf die Kosten der Prozesse, dann auf die Kosten der Zwangsvollstreckung, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die einzelnen Hauptsummen zu verrechnen.[1] Wegen einer etwaiger Hinterlegung durch den ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 9. Pfändung des Pflichtteilsanspruchs

a) Allgemeines Rz. 74 Die Pfändbarkeit eines Pflichtteilsanspruchs richtet sich nach § 852 Abs. 1 ZPO. Danach ist eine Pfändung möglich, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, in die Entscheidungsfreiheit des Pflichtteilsberechtigten, den Anspruch gegen den Erben geltend zu machen, nicht ein...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Muster: Pfändung eines Erbteils

Rz. 390 Muster 11.27: Pfändung eines Erbteils Muster 11.27: Pfändung eines Erbteils An das Amtsgericht – Vollstreckungsabteilung – _________________________ Antrag auf Pfändung eines Erbteils Mit beiliegender Vollmacht zeige ich an, dass ich die Firma _________________________ vertrete. Ihr steht gegen Herrn _________________________ eine Kaufpreisforderung in Höhe von __________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ee) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 392 Muster 11.28: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.28: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Aufhebung der Pfändung durch die Miterben

Rz. 391 Wenn ein Nachlassgläubiger einen Erbteil gepfändet hat, so brauchen die Miterben nur eine Nachlassverwaltung herbeizuführen, dann kann der betroffene Miterbe nach §§ 1975 BGB, 780, 781, 784, 785, 767 ZPO die Aufhebung der Pfändung bewirken.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.4 Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber

Ist die dem Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer zustehende Gegenforderung vor der Pfändung (wirksam gewordenen Vorpfändung) fällig geworden, so kann er dem Gläubiger die Aufrechnung gegenüber dem pfändbaren Einkommensteil auch noch nach dessen Pfändung wirksam erklären. Die Aufrechnungserklärung liegt im Zweifel in der Erhebung des Aufrechnungseinwandes gegenüber dem Gläubige...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.1 Pfändungsschutz für bar ausgezahltes Arbeitseinkommen

Geld im Besitz des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher[1]; es wird dem einziehungsberechtigten Gläubiger abgeliefert.[2] Der Pfändung nicht unterworfen ist jedoch bei einem Schuldner, der Arbeitseinkommen oder sonst wiederkehrende Leistungen der in §§ 850-850b ZPO bezeichneten Art hat, ein Geldbetrag, der dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 8 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Im Lohnsteuer-Jahresausgleich wird einbehaltene Lohnsteuer des Arbeitnehmers für das abgelaufene Kalenderjahr (Ausgleichsjahr; in Ausnahmefällen für einen kürzeren Zeitraum) erstattet. Unter den Voraussetzungen des § 42b EStG wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich vom Arbeitgeber durchgeführt. Dieser zahlt dann nicht Arbeitseinkommen (zurück), sondern erfüllt einen Erstattungsa...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.5 Hinterlegung des gepfändeten Lohns

Wegen der Fälle, in denen der Arbeitgeber zur Hinterlegung von gepfändetem Arbeitseinkommen bei der gerichtlichen Hinterlegungsstelle (Justizkasse) berechtigt bzw. verpflichtet ist[1], – Hinterlegung ohne Weiteres bei mehreren Pfändungen, jedoch nur hinsichtlich der durch die Pfändungen überhaupt erfassten strittigen Lohnteile[2] und § 372 Satz 2 BGB – Hinterlegung stets im ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7.2 Abtretung an bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger

Bei Abtretung an einen bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger ist zwar ein höherer Betrag als sonst pfändbar und damit an sich auch abtretbar[1], doch kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht selbst feststellen, welcher Betrag dem Arbeitnehmer im Falle der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger vom Gericht unpfändbar belassen wird. Es bleibt daher dem Arbeitgeber auch gege...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.13 Sonderlage bei Handelsvertreter mit Inkasso, Bedienungszuschlag und Trinkgeldern

Bei Inkassotätigkeit des Schuldners, so beim Handelsvertreter, der seinen Provisionsanteil selbst bei den Kunden kassiert und beim Kellner, der seinen Bedienungszuschlag selbst erhebt (auch z. B. beim angestellten Taxifahrer), tritt die Einziehungsbefugnis des Schuldners für Dauer und Ausmaß der Pfändung außer Kraft. Der Arbeitgeber haftet auch hier für Ablieferung der gepfä...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist aufgrund widerstreitender Interessen von Arbeitnehmer und Gläubiger eingeschränkt. Den notwendigen Interessenausgleich regeln die Vollstreckungsschutzbestimmungen für Arbeitseinkommen in den §§ 850–850l ZPO. Der Arbeitgeber muss bei der Lohnabrechnung das dem Schuldner pfandfrei verbleibende Arbeitseinkommen feststellen und die ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.3 Vorratspfändung

Grundsätzlich muss die Gläubigerforderung bei Erlass des Pfändungsbeschlusses bereits fällig sein. Dieser Grundsatz wird durch die nach § 850d Abs. 3 ZPO zulässige Vorratspfändung durchbrochen. Bei Vollstreckung wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche nach § 850d Abs. 1 ZPO sowie wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Rente könn...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.4 Kurzarbeitergeld, Saisonausfallgeld, Wintergeld

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)[1], die vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird daher von einem Lohnpfändungsbeschluss nicht erfasst.[2] Kurzarbeitergeld kann aber als solches nach Maßgabe des § 54 SGB I ausdrücklich (gesondert) gepfändet werden. Drittschuldner ist der Arbeitgeber, der das Kurzarbeitergeld au...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Abtretung/Verpfändung/Pfändung

Rz. 58 Eine Bezugsberechtigung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer seinen Anspruch aus der Lebensversicherung abgetreten oder verpfändet hat. § 9 Abs. 3 ALB 2021 lässt dies ausdrücklich zu. Rz. 59 Eine Abtretung der Versicherungsleistung setzt voraus, dass die Bezugsberechtigung widerruflich ist.[52] Dann kann der Versicherungsnehmer über den Anspruch verfügen, nachdem er ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.3 Vereinbarung über höhere Pfändungsfreigrenze

Nach der Pfändung kann zwischen Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner vereinbart werden, dass an den Gläubiger ein geringerer als der nach § 850c ZPO [1] oder § 850d ZPO [2] gepfändete Teil des Arbeitseinkommens abzuführen ist. Eine solche Vereinbarung braucht sich ein nachpfändender (= neu mit Nachrang pfändender) Gläubiger aber nur entgegenhalten zu lassen, wenn er ihr zug...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7 Weitere Fragen

7.1 Pfändungsschutz für bar ausgezahltes Arbeitseinkommen Geld im Besitz des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher[1]; es wird dem einziehungsberechtigten Gläubiger abgeliefert.[2] Der Pfändung nicht unterworfen ist jedoch bei einem Schuldner, der Arbeitseinkommen oder sonst wiederkehrende Leistungen der in §§ 850-850b ZPO bezeichneten Art hat, ein Geldbetrag, der dem der...mehr