Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / II. Gesellschaftsanteil

Rz. 114 Das Gesellschaftsvermögen einer GbR ist seit der Neuregelung nicht gemeinschaftliches Vermögen aller Gesellschafter (§ 718 Abs. 1 BGB a.F.), das Vermögen gehört der Gesellschaft, § 713 BGB. Daher ist auch die Pfändung eines Anteils nicht mehr möglich, § 859 Abs. 2 ZPO a.F. wurde ersatzlos aufgehoben. In das Gesellschaftsvermögen kann ein Gläubiger nur vollstrecken, w... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / III. Vorläufige Eigentümergrundschuld

Rz. 68 Hierunter ist das Zwischenstadium zwischen dem noch "Eigentümerrecht" und dem späteren Fremdrecht zu verstehen: mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / III. Sicherung der Pfändung

Rz. 33 Diejenigen, die nur die Ausübungsbefugnis für pfändbar halten, lassen eine Eintragung im Grundbuch nicht zu. Dies hat aber zur Folge, dass das Pfändungsrecht des Gläubigers durch Verzicht oder Löschung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit jederzeit unterlaufen werden kann.[31] Rz. 34 Richtig ist daher, dass die Eintragung der Pfändung als Änderung der Verfügungs... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Pfändungsumfang und -wirkung

Rz. 41 Die Pfändung umfasst den einzelnen Miterbenanteil als Inbegriff von Rechten und Pflichten (§§ 1273, 1258 BGB). Die Pfändung erfasst auch den Nachlassanteil an einer früheren Erbschaft. Dieser Nachlassanteil ist in dem jetzigen Nachlass nur ein einzelner Gegenstand, über den der einzelne Miterbe allein nicht verfügen kann, sondern nur die Erben gemeinsam.[38] Rz. 42 Die... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Künftiger Erbanteil

Rz. 24 Ein künftiger Erbanteil unterliegt ebenso wenig der Pfändung wie ein Anwartschaftsrecht auf eine Erbschaft z.B. eines Schlussmiterben aufgrund einer letztwilligen Verfügung in einem Berliner Testament. Trotz der Bindungswirkung gem. § 2270 BGB ist dieser Anspruch nicht pfändbar, sondern eine Pfändung erst nach dem Erbfall möglich.[17] Eine Pfändung von Erbteilen oder ... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 1. Brief befindet sich beim Schuldner

Rz. 25 Ist für die gesicherte Forderung eine Briefhypothek bestellt worden, benötigt der Gläubiger neben dem Pfändungsbeschluss die Übergabe des Briefs (§ 830 Abs. 1 S. 1 ZPO). Das Pfandrecht ergreift auch den Hypothekenbrief (§ 952 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB).[22] Rz. 26 Gibt der Schuldner den Brief freiwillig heraus, ist die Pfändung damit wirksam geworden. Ebenfalls wirksam w... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Verfahren

Rz. 158 Die Pfändung erfolgt im Wege der Rechtspfändung gem. §§ 857 Abs. 3, Abs. 1, 829 ZPO. Drittschuldner sind die übrigen Miteigentümer. Die Pfändung ist mit Zustellung an den letzten der Miteigentümer bewirkt.[139] Rz. 159 Bei einer Bruchteilsgemeinschaft kann vereinbart sein, dass das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen für immer oder auf Zeit ausgeschloss... mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / III. Sicherung der Pfändung

1. Vermerk bei der Auflassungsvormerkung Rz. 17 Die wirksame Pfändung bewirkt zugunsten des Gläubigers ein relatives Verfügungsverbot (§§ 135, 136 BGB). Verfügungen über den schuldrechtlichen Eigentumverschaffungsanspruch sind dem Gläubiger gegenüber unwirksam. Der Eigentümer als Drittschuldner ist jedoch durch die Pfändung nicht gehindert, über sein Grundstück durch Übertrag... mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / IV. Sicherung der Pfändung

Rz. 47 Zur Sicherung vor Verfügungen über das gepfändete Anwartschaftsrecht ist die wirksame Pfändung als Änderung der Verfügungsbefugnis bei der Auflassungsvormerkung im Grundbuch auf Antrag des Gläubigers im Wege der Grundbuchberichtigung einzutragen.[50] Diese Eintragung ist nach der zuvor genannten Entscheidung des BGH zulässig, auch wenn hieran – berechtigte – Kritik ge... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemeinschaften

A. Einleitung I. Erbenermittlung Rz. 1 Zwangsvollstreckungen dauern oft über Jahre und Jahrzehnte an. Hin und wieder kommt es zu der Situation, dass der Schuldner verstirbt, bevor der Gläubiger seinen titulierten Anspruch beitreiben konnte. Zwar kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung, die zzt. des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, ohne Klauselumschreibung und ern... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfandrechten

A. Einleitung Rz. 1 Vor der Vollstreckung in Rechte oder Ansprüche, die sich unmittelbar oder auch nur mittelbar aus der Abt. III des Grundbuchs ergeben, steht wiederum die Informationsbeschaffung an erster Stelle. Rz. 2 Wenn der Gläubiger den Grundbuchauszug vorliegen hat, kann er häufig anhand der Bewilligungs- bzw. Eintragungsdaten der Grundpfandrechte (wie lange steht das ... mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / N. Formulierungsvorschläge für die Pfändung

Rz. 97 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlich... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Verfahren

Rz. 34 Die Pfändung des Anteils des schuldnerischen Miterben am gesamten Nachlass erfolgt gem. §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO. Gepfändet wird der angebliche Miterbenanteil des Schuldners am Nachlass des Erblassers, insbesondere der Anspruch auf Auseinandersetzung. Drittschuldner dieser Pfändung sind die übrigen Miterben (Muster siehe Rdn 99 ff.). Rz. 35 Zuständig für den Erlass des P... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / III. Rückständige Hypothekenzinsen

Rz. 11 Von den zuvor genannten Grundsätzen der Pfändung und Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung sind allerdings die Ansprüche auf rückständige Zinsen der Hypothek ausgenommen. Rückständige Zinsen vor Wirksamwerden der Pfändung werden wie eine "normale" Forderung behandelt und müssen nach den Vorschriften über die Forderungspfändung und -überweisung gepfänd... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Pfändungswirkung und -sicherung

Rz. 160 Mit Wirksamwerden der Pfändung des schuldrechtlichen Aufhebungsanspruchs entsteht kein Pfandrecht am Miteigentumsanteil des Schuldners. Es tritt keine Änderung am Miteigentumsanteil des Vollstreckungsschuldners ein.[142] Rz. 161 Der Miteigentumsanteil ist nicht gepfändet, da die Vollstreckung hier nur im Wege der Immobiliarvollstreckung erfolgen kann. Eine Eintragung ... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 3. Nacherbschaft

Rz. 25 Solange der Erblasser noch lebt, ist das Nacherbenrecht als künftiger Anspruch unpfändbar. Erst nach dem Tode des Erblassers ergibt sich für den Nacherben ein Recht auf die künftige Erbschaft, welches der Pfändung unterliegt.[19] Rz. 26 Eine Pfändungsmöglichkeit ergibt sich erst im Fall der Nacherbschaft (§ 2108 Abs. 2 BGB). Stirbt der eingesetzte Nacherbe vor dem Eint... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 6. Kündigungsrecht

Rz. 128 Nach § 726 BGB gilt: Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht wurde, aufgrund eines nicht bloß vorläufig vollstreckbaren Schuldtitels die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an der Gesellschaft erwirkt, kann er dessen Mitg... mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / I. Pfändung

Rz. 81 Eine Pfändungsmöglichkeit ergibt sich nur für rückständige Erbbauzinsleistungen (§ 9 Abs. 2 ErbbauRG, §§ 1107, 1159 BGB). Unter entsprechender Anwendung der Vorschriften für die Reallast wird die Pfändung mit Zustellung an den Erbbauberechtigten als Drittschuldner wirksam (§§ 857 Abs. 6, 830 Abs. 3, 829 ZPO).[70] Allerdings kann der Schuldner Pfändungsschutz nach § 85... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 5. Gewinnanteil

Rz. 125 Der Gewinnanteil wird von der Pfändung des Anteils des Schuldners an der Gesellschaft grundsätzlich miterfasst, kann aber auch selbstständig gepfändet werden (§ 718 BGB i.V.m. § 711a S. 2 BGB).[109] Rz. 126 Der Anspruch auf den Gewinnanteil steht dem Gläubiger aber erst dann zu, wenn die Gewinnfeststellung durch die Gesellschaft stattgefunden hat. Der Gläubiger selbst... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / IV. Verwertung

Rz. 111 Der gepfändete Rückgewähranspruch wird dem Gläubiger regelmäßig zur Einziehung überwiesen (§ 835 Abs. 1 ZPO). Der Überweisungsbeschluss bezieht sich jedoch nur auf den schuldrechtlichen Rückgewähranspruch. Erfüllt der Grundschuldgläubiger den Rückgewähranspruch durch Rückabtretung der Grundschuld an den Eigentümer, erstrecken sich die Rechte des Gläubigers an dem Rüc... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Pfändungsverfahren

Rz. 118 Drittschuldner ist seit dem 1.1.2024 die GbR als rechtsfähige Gesellschaft (Außengesellschaft).[99] Es genügt, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur dem oder den geschäftsführenden Gesellschaftern zuzustellen.[100] Sind alle geschäftsführungsbefugt (§ 720 Abs. 1 BGB), genügt die Zustellung an einen vertretungsberechtigten Gesellschafter, §§ 720 Abs. 5 BGB, 170... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / VII. Grundbucheintragung

Rz. 45 Beantragt der Gläubiger die Eintragung der Pfändung im Grundbuch (beim Buchrecht zwingend, beim Briefrecht nur deklaratorisch) und ist der Schuldner als Betroffener noch nicht voreingetragen (§ 39 GBO), hat der Gläubiger ein Antragsrecht zur Grundbuchberichtigung (§ 14 GBO). Ist z.B. noch der Erblasser im Grundbuch als Gläubiger des Rechts eingetragen, kann der Vollst... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 2. Brief befindet sich bei einem Dritten

Rz. 31 Befindet sich der Brief bei einem Dritten und gibt dieser ihn freiwillig heraus, wird die Pfändung damit wirksam. Ist der Dritte nicht bereit, den Brief herauszugeben, muss der Gläubiger den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten nach §§ 985, 952 BGB pfänden lassen.[28] Rz. 32 Vollstreckungstitel für diese Pfändung ist der Pfändungsbeschluss.[29] Rz. 33 Mit... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 4. Pflichtteilsanspruch

Rz. 30 Jede Forderung, die auf Zahlung in Geld gerichtet ist, kann grundsätzlich gepfändet werden. Ob die Forderung betagt, bedingt, zeitbestimmt oder von einer Gegenleistung abhängig ist, ist hierbei unerheblich. Eine Pfändung von Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) ist vor Eintritt des Erbfalls jedoch nicht zulässig.[23] Gleiches gilt für den Pflichtteilsergänzungsanspruch... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / IV. Sicherung des Pfandrechts

Rz. 130 Der Pfändungsgläubiger rückt nach der Pfändung nicht als dinglicher Mitberechtigter in die Gesellschaft ein. Er erlangt weder die Stellung noch die Rechte eines Gesellschafters.[115] Rz. 131 Die Pfändung des gesamten Gesellschaftsanteils erfasst auch zum Gesellschaftsvermögen gehörende Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte oder Rechte am Grundstück. Die Gesellschafte... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Eintragung im Grundbuch

Rz. 56 Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geben dem Nachlass grundsätzlich Inhalt und Wert. Eine Verfügung über ein Grundstück, die der Schuldner zusammen mit seinen Miterben trotz der bestehenden Pfändung trifft, ist dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Der Dritte, der das Grundstück oder das Recht am Grundstück erwirbt, ist jedoch gutgläubig. Zwar geht das P... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 3. Verwertung

Rz. 63 Die Verwertung der Eigentümergrundschuld erfolgt wie bei einer Fremdgrundschuld durch Überweisungsbeschluss zur Einziehung (§§ 837, 835 ZPO). Auch eine Überweisung an Zahlungs statt ist zulässig. Der Pfändungsgläubiger wird in diesem Fall kraft Gesetzes Inhaber der Grundschuld, die Eigentümergrundschuld wandelt sich in eine Fremdgrundschuld um. Rz. 64 Ist die Grundschu... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / IV. Künftiges Eigentümerrecht

Rz. 74 Als künftiges Eigentümerrecht bezeichnet man das im Grundbuch eingetragene Fremdrecht, welches dem Eigentümer als künftige Eigentümergrundschuld zusteht. Die Hypothek wandelt sich kraft Gesetzes in eine Eigentümergrundschuld um, wenn die hypothekarisch gesicherte Forderung zurückbezahlt ist (§§ 1163, 1177 BGB). Rz. 75 Die Sicherungsgrundschuld dagegen ist, wenn der Sic... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 2. Briefrecht

Rz. 81 Ist das im Grundbuch eingetragene Fremdrecht tatsächlich bereits Eigentümergrundschuld geworden, muss der Grundstückseigentümer (= Schuldner) im Besitz des Briefs sein. Der Gerichtsvollzieher kann den Brief im Weg der Zwangsvollstreckung dem Schuldner wegnehmen (§ 830 Abs. 1 S. 2 ZPO). Damit ist die Pfändung bewirkt. Das Pfandrecht ergreift auch den Grundschuld- bzw. ... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / III. Pfändbare Ansprüche

Rz. 108 Der Pfändung nur eines einzelnen der drei möglichen Ansprüche auf Rückgewähr der Grundschuld ist abzuraten.[93] Rz. 109 Hat der Gläubiger z.B. nur den Rückübertragungsanspruch gepfändet, kann er die übrigen Ansprüche nicht mehr geltend machen (Verzicht oder Aufhebung). Auch der Drittschuldner kann in diesem Fall den Anspruch nur durch Rückübertragung erfüllen, die bei... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / b) Einzelner Nachlassgegenstand

Rz. 53 Dies gilt jedoch nicht bei Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände. Verfügen die Miterben zusammen mit dem Schuldner über einen einzelnen Nachlassgegenstand, so kann ein Dritter, der das Pfandrecht nicht kennt, den Gegenstand gutgläubig erwerben (§§ 932, 936 BGB).[47] Rz. 54 Das Pfandrecht an dem einzelnen Nachlassgegenstand erlischt. Die mögliche Schadensersatzp... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 2. Rückübertragung der Grundschuld

Rz. 127 Erfüllt der Grundschuldgläubiger den Rückgewähranspruch durch Rückübertragung an den Eigentümer, entsteht für diesen eine Eigentümergrundschuld. Die Abtretung des Rechts erfolgt bei Briefrechten durch schriftlichen Abtretungsvertrag und Briefübergabe an den Eigentümer (§§ 1154, 1192 BGB).[110] Rz. 128 Handelt es sich um ein Buchrecht, erfolgt die Rückabtretung durch E... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 3. Teilpfändung und Briefbesitz

Rz. 39 Betreibt der Gläubiger nur eine Teilpfändung der hypothekarisch gesicherten Forderung, haben der gepfändete und der nichtgepfändete Teil zunächst Gleichrang.[36] Rz. 40 Der Gläubiger muss ausdrücklich den bestimmten – gepfändeten – Teil mit Vorrang vor dem Rest pfänden. Er sollte auch den Zinszeitraum genau angeben, der mit gepfändet wird.[37] Rz. 41 Die Briefübergabe s... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 22 Der Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen kann (auch zur Unzeit, es sei denn, es verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB),[14] ist als selbstständiges Vermögensrecht nicht pfändbar. Dieser Auseinandersetzungsanspruch wird von der Pfänd... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / b) Antragsrecht

Rz. 83 Aufgrund des Überweisungsbeschlusses hat der Pfändungsgläubiger ein Antragsrecht (§ 181 Abs. 2 ZVG).[76] Rz. 84 Zum Nachweis muss er den zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorlegen und, falls die Erbengemeinschaft im Grundbuch noch nicht eingetragen ist, einen Erbschein oder ein öffentliches Testament mit öffentlich beglaubigtem Eröffnungsprotokoll. Rz. ... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Vorpfändung

Rz. 62 Auch die Vorpfändung (§ 845 ZPO) des Nachlassanteils soll im Grundbuch eintragbar sein, aber nur innerhalb der im Gesetz normierten Ein-Monats-Frist. Nach Ablauf der Frist ist eine Eintragung nicht mehr möglich. Falls der Pfändungsbeschluss innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist nicht erwirkt wird, ist das Grundbuch unrichtig. Die im Grundbuch eingetragene Vorpfändung... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 4. Buchrecht

Rz. 86 Den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Entstehen einer Eigentümergrundschuld führt der Gläubiger dem Grundbuchgericht gegenüber regelmäßig durch Vorlage einer löschungsfähigen Quittung. In der löschungsfähigen Quittung muss der Gläubiger erklären, dass er selbst und zu welchem Zeitpunkt von dem Grundstückseigentümer befriedigt wurde.[68] Rz. 87 Weitere Nac... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / V. Verwertung

1. Verfahren Rz. 134 Der Anteil des Schuldners am Gesellschaftsvermögen ist dem Gläubiger auf Antrag zur Einziehung zu überweisen. Eine Überweisung an Zahlungs statt oder eine anderweitige Verwertung (§ 844 ZPO) ist nicht möglich.[120] Rz. 135 In der Literatur wird die Frage diskutiert, ob eine Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt überhaupt zulässig ist, da dann d... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / III. Sicherung des Pfandrechts

1. Eintragung im Grundbuch Rz. 56 Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geben dem Nachlass grundsätzlich Inhalt und Wert. Eine Verfügung über ein Grundstück, die der Schuldner zusammen mit seinen Miterben trotz der bestehenden Pfändung trifft, ist dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Der Dritte, der das Grundstück oder das Recht am Grundstück erwirbt, ist jedoch g... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / I. Auseinandersetzungsanspruch

1. Zugewinngemeinschaft Rz. 147 Die Zwangsvollstreckung in den ideellen Anteil des Schuldners einer nach Bruchteilen bestehenden Gemeinschaft erfolgt grundsätzlich gem. § 864 Abs. 2 ZPO im Wege der Immobiliarvollstreckung: bei Grundstücken durch Eintragung einer Zwangshypothek, durch Zwangsversteigerung oder durch Zwangsverwaltung. Die Zwangsvollstreckung in den ideellen Ante... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / III. Verwertung

1. Teilungsversteigerung Rz. 166 Der gepfändete Aufhebungsanspruch wird dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen (§§ 857, 835 Abs. 1 ZPO). Eine Überweisung an Zahlungs statt ist unzulässig, da kein Nennwert gegeben ist. Rz. 167 Nach der Überweisung ist der Gläubiger kraft Gesetzes ermächtigt, das Recht seines Schuldners auf Aufhebung der Gemeinschaft auszuüben, insbesondere den... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / C. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

I. Gesetz zur Änderung des Gesellschaftsrechts Rz. 104 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[94] hat der Gesetzgeber das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb des bestehenden Systems grundlegend geändert. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Rz. 105 Um der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Publizität zu geben, die dem ... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / V. Herausgabe des Hypothekenbriefs

1. Brief befindet sich beim Schuldner Rz. 25 Ist für die gesicherte Forderung eine Briefhypothek bestellt worden, benötigt der Gläubiger neben dem Pfändungsbeschluss die Übergabe des Briefs (§ 830 Abs. 1 S. 1 ZPO). Das Pfandrecht ergreift auch den Hypothekenbrief (§ 952 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB).[22] Rz. 26 Gibt der Schuldner den Brief freiwillig heraus, ist die Pfändung damit ... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / B. Miterbenanteil

I. Erbengemeinschaft Rz. 20 Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so gebührt der Nachlass den Erben gemeinschaftlich (§ 2032 Abs. 1 BGB). Keiner der Erben kann allein über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen verfügen (§ 2033 Abs. 2 BGB). Die Erbengemeinschaft ist eine "Zwangsgemeinschaft", sie entsteht unabhängig vom Willen der Miterben kraft Gesetzes mit dem E... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / I. Fremdgrundschuld

1. Pfändung Rz. 47 Auf die Zwangsvollstreckung in eine Grundschuld finden die Vorschriften über die Pfändung in eine Hypothekenforderung entsprechende Anwendung (§§ 857 Abs. 6, 830 ZPO). Dies entspricht auch den sachenrechtlichen Vorschriften, da auf die Grundschuld grundsätzlich die Vorschriften über die Hypothek Anwendung finden, soweit diese nicht ausdrücklich eine Forderu... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / D. Bruchteilsgemeinschaft

I. Auseinandersetzungsanspruch 1. Zugewinngemeinschaft Rz. 147 Die Zwangsvollstreckung in den ideellen Anteil des Schuldners einer nach Bruchteilen bestehenden Gemeinschaft erfolgt grundsätzlich gem. § 864 Abs. 2 ZPO im Wege der Immobiliarvollstreckung: bei Grundstücken durch Eintragung einer Zwangshypothek, durch Zwangsversteigerung oder durch Zwangsverwaltung. Die Zwangsvoll... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / D. Rückgewähransprüche

I. Wahlmöglichkeiten Rz. 93 In der Praxis werden Realkredite nahezu immer durch eine Grundschuld gesichert. Eine Hypothek wird im Vergleich zur Grundschuld nur selten im Grundbuch eingetragen, z.B. zur Sicherung ausgezahlter öffentlicher Mittel oder wenn der Eigentümer das Grundstück und den Hausbau über eine Lebensversicherung finanziert. Die Grundschuld ist ein abstrakt din... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / IV. Verwertung

1. Verfahren Rz. 70 Der gepfändete Miterbenanteil am Nachlass kann dem Gläubiger nur zur Einziehung überwiesen werden. Eine Überweisung an Zahlungs statt ist unzulässig, da der Miterbenanteil als solcher keinen Nennwert hat.[59] Eine andere Verwertung gem. §§ 844, 857 Abs. 5 ZPO ist ebenfalls zulässig – Versteigerung oder freihändiger Verkauf.[60] 2. Rechte des Gläubigers Rz. ... mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / II. Pfändung und Verwertung

Rz. 71 Soweit einzelne Leistungen aus dem Altenteil höchstpersönlicher Natur sind, sind sie nicht übertragbar und auch nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO). Überhaupt können aus dem Altenteil nur einzelne Leistungen gepfändet werden (vgl. hierzu Nießbrauch, Reallast, beschränkte persönliche Dienstbarkeit). Es gilt die Besonderheit des § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO, dass Einkünfte aus... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 4. Zwangsweise Verwertung

a) Teilungsversteigerung Rz. 81 Gehören zum Nachlass Grundstücke oder besteht das Nachlassvermögen nur noch aus einem Grundstück, kann der Pfändungsgläubiger zum Zweck der Aufhebung der Erbengemeinschaft die Auseinandersetzungsversteigerung (oder Teilungsversteigerung) betreiben (§§ 2042 Abs. 2, 753 Abs. 1 BGB, §§ 180 ff. ZVG). Rz. 82 Ist der Nachlass insgesamt noch nicht ause... mehr