Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 3 Der Praxistipp

Herausgabepflicht aus § 836 Abs. 3 ZPO Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Herausgabe der Urkunden kann von dem Gläubiger nach § 836 Abs. 3 Satz 5 ZPO i.V.m. § 883 ff. ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung...mehr

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FoVo 8-9/2015, Doppeltes P-... / 1 I. Der Fall

Schuldner hat zwei P-Konten Durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde das Guthaben des Girokontos der Schuldnerin bei der Drittschuldnerin gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Die Drittschuldnerin teilte mit, dass es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handele. Hierauf beantragte die Gläubigerin anzuordnen, dass nur das Konto der Schuldneri...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 2 II. Die Entscheidung

Die Beschwerde ist gemäß §§ 58 ff., 439 Abs. 3 FamFG zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Im Ergebnis ist das AG zu Recht davon ausgegangen, dass der Antrag des Antragstellers auf Erlass eines Aufgebots unzulässig ist. Antragsberechtigung ist gegeben Anders als das AG angenommen hat, ist der Gläubiger allerdings antragsberechtigt. Das Sparbuch ist ein sogenanntes hinkende...mehr

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FoVo 07/2015, Wenn die Eheg... / II. Die Lösung

Ein Titel reicht aus! Soll ein "Oder-Konto" gepfändet werden, so reicht grundsätzlich ein Vollstreckungstitel gegen einen der Ehegatten aus, um die Pfändung ausbringen zu können. Allerdings hindert die Pfändung den anderen Ehegatten und Kontoinhaber grundsätzlich nicht, über das Guthaben zu verfügen (BGH NJW 1985, 2698). Die Ehegatten sind insoweit Gesamtgläubiger und gemäß §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirksamkeit von Zwangsvollstreckungen (Abs. 3)

Rn 17 Sofern Ansprüche des Schuldners auf zukünftige Bezüge im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet worden sind, schränkt Abs. 3 die zeitliche Wirksamkeit der Pfändung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Erfolgte der Beschluss zur Verfahrenseröffnung bis zum 15. Tag eines Kalendermonats, kann der Pfändungsgläubiger nur noch den pfändbaren Teil der Bezüge für den lau...mehr

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FoVo 07/2015, Wenn die Eheg... / I. Das Problem

Pfändung beim Oder-Konto Nach den mir vorliegenden Informationen haben der Schuldner und seine Ehefrau, gegen die der Gläubiger über keinen Vollstreckungstitel verfügt, ein gemeinsames Konto. Kann ich trotzdem auf dieses Konto zugreifen? Welche Beträge muss mir das Kreditinstitut als Drittschuldner auszahlen? Sofern mir das Kreditinstitut das gesamte Guthaben auszahlt: Muss i...mehr

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FoVo 07/2015, BGH klärt ers... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft und Vermögensauskunft Dritter beantragt Die Gläubigerin beantragte, dass der Schuldner gemäß § 802c ZPO Auskunft über sein Vermögen erteilt. Zugleich stellte sie den Antrag, Auskünfte nach § 802l ZPO einzuholen, falls der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkomme oder die Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführ...mehr

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FoVo 07/2015, Beauftragung von Rechtsdienstleistern durch Großunternehmen

In Dortmund begann das Problem … Das Amtsgericht Dortmund hat entschieden, dass bei einem gewerblichen Großvermieter die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nicht notwendig sei und die damit verbundenen Kosten deshalb auch nicht als Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig sein könnten (AG Dortmund v. 6.1.2015 – 425 C 6720/14, zfm 2015, 39 = WuM 20...mehr

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FoVo 6/2015, Pfändungsgläub... / 3 Der Praxistipp

Pfändungspfandgläubiger ist privilegiert Das Fazit der Entscheidung muss lauten, dass sich ein Gläubiger, der mit dem Schuldner eine gütliche Einigung in Form eines Raten- oder Teilzahlungsvergleiches trifft, absichern muss. Im vorliegenden Fall hat die Schuldnerin einen Teil ihrer Verbindlichkeiten durch entsprechende Ratenzahlungen bedient. Zu Recht geht das AG davon aus, d...mehr

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FoVo 6/2015, Wenn die Bank ... / 3 Der Praxistipp

Keine Rücknahme des Vollstreckungsantrages Der Entscheidung des AG ist zuzustimmen. In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass der Schuldner insbesondere nach einer Kontopfändung mit dem Gläubiger in Kontakt tritt und eine gütliche Erledigung in Form eines Ratenzahlungsvergleiches gefunden wird. Der Abschluss eines solchen Vergleiches ist aber keine Garantie dafür, da...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / II. Die Lösung

§ 836 Abs. 3 ZPO hilft nicht weiter Im zwingend zu verwendenden Formular für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auf Seite 8 grundsätzlich die Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO zu aktivieren. Nach der bereits im Muster vorgesehenen zweiten Auswahlmöglichkeit hat der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben ausgest...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / IV. § 850d ZPO

In einer für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung befasst sich der BGH[65] mit der Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese kann wegen gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangener Unterhaltsforderungen Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ...mehr

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FoVo 6/2015, Pfändungsgläub... / 2 II. Die Entscheidung

Sockelbetrag deckt notwendigen Lebensbedarf Der Antrag ist als unbegründet zurückzuweisen. Der monatlich pfandfreie Sockelbetrag nach § 850k Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO dient zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfes eines Schuldners. Regelmäßige Zahlungen, wie Miete, Strom, Wasser etc., müssen davon beglichen werden. Die von der Schuldnerin vorgetragenen Belastung...mehr

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FoVo 6/2015, Kein Kostenrisiko bei der Drittschuldnerklage ohne Drittschuldnererklärung

Drittschuldnerauskunft ist Obliegenheit Die Abgabe der Drittschuldnererklärung stellt lediglich eine Obliegenheit dar und kann nicht im Klagewege erzwungen werden (BGH NJW-RR 2006, 1566 m.w.N.; BGH FoVo 2012, 56). Insoweit bleiben weitere Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Drittschuldnerauskunft ohne rechtliche Konsequenz und verlassen den Rahmen einer höflichen Bitte nich...mehr

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FoVo 6/2015, Wenn die Bank ... / 1 I. Der Fall

Ziel: Kontopfändung ruhend stellen Der Schuldner beantragte die Ruhendstellung der Vollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss unter dem Hinweis, dass er eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen monatlichen Betrag in Höhe von 30 EUR abgeschlossen habe. Er reichte hierzu Schreiben der Gläubigerin sowie die Nachweise der Zahlungen der Raten für die letzten drei ...mehr

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FoVo 6/2015, Pfändungsgläub... / 1 I. Der Fall

Schuldner erstrebt Erhöhung des Sockelbetrages Die Gläubigerin ließ durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Guthaben auf dem Konto der Schuldnerin pfänden, das sich als Pfändungsschutzkonto herausstellte. Der Sockelbetrag von 1.045,04 EUR steht der Schuldnerin zur Verfügung. Gleichwohl begehrt sie eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages, da ihr nach Abzug der monatlich...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss für die Pkw-Pfändung

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher trägt bei einer Erklärung des Gläubigers, die gepfändete Sache solle im Gewahrsam des Schuldners verbleiben, kein Haftungsrisiko und muss dieser Weisung deshalb Folge leisten. LG Verden, 1.8.2014 – 6 T 146/14 1 I. Der Fall Auftrag zur Pfändung eines konkreten Pkw Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstrec...mehr

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FoVo 5/2015, Pfändung eines Anspruchs aus einer Direktversicherung

Leitsatz Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG kann insolvenzfest sein. Über den Wortlaut des § 91 Abs. 1 InsO hinaus reicht ein Rechtserwerb irgendwann nach Eröffnu...mehr

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FoVo 5/2015, Pfändung eines... / 3 Der Praxistipp

Drei Säulen der Altersvorsorge Seit den Hartz-IV-Reformen steht die Altersversorgung auf drei Säulen:mehr

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FoVo 5/2015, Pfändung eines... / Leitsatz

Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG kann insolvenzfest sein. Über den Wortlaut des § 91 Abs. 1 InsO hinaus reicht ein Rechtserwerb irgendwann nach Eröffnung des I...mehr

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FoVo 5/2015, Pfändung eines... / 1 I. Der Fall

Versicherungen der betrieblichen Altersvorsorge gepfändet Wegen einer Hauptforderung in Höhe von 80.000 EUR nebst Zinsen und Kosten erwirkte der Gläubiger am 16.8.2005 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gegen die Schuldnerin. Gepfändet wurden Ansprüche der Schuldnerin auf die Versicherungssumme aus zwei mit der Drittschuldnerin geschlossenen Lebensversicherungs...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Pfändung eines konkreten Pkw Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde (Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Er beauftragte den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Pkw Ford Focus beim Schuldner unter Angabe des amtlichen Kennzeichens. Die Pfändung sollte so durchgeführt werden,...mehr

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FoVo 5/2015, Pfändung eines... / 2 II. Die Entscheidung

Direktversicherung ist pfändbar Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar (BGH FoVo 2011, 9). Entscheidend: Gesicherte Position vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Auch...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 2 II. Die Entscheidung

Begehren des Gläubigers ist begründet Die Erinnerung des Gläubigers gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die Pfändung ohne die Leistung des Kostenvorschusses in Höhe von 650,00 EUR vorzunehmen, war zulässig und begründet. Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für die beantragte Pfändung lagen vor. Beurteilungsspielraum...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 3 Der Praxistipp

GVGA gibt die Antwort Die Entscheidung des LG Verden steht im Einklang mit der vom Gerichtsvollzieher im konkreten Fall nicht beachteten Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Das LG stellt dabei zunächst nur auf das allgemeine Weisungsrecht des Gläubigers nach §§ 31 Abs. 2, 58 Abs. 2 GVGA ab. Weisungen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher danach insoweit zu berück...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher trägt bei einer Erklärung des Gläubigers, die gepfändete Sache solle im Gewahrsam des Schuldners verbleiben, kein Haftungsrisiko und muss dieser Weisung deshalb Folge leisten. LG Verden, 1.8.2014 – 6 T 146/14mehr

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FoVo 5/2015, Nähere Angaben über die Vollstreckung gegen den Schuldner erhalten

Unbefriedigendes GV-Protokoll Wird der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Sachpfändung beauftragt, erhält der Gläubiger nicht selten nur die kurze Mitteilung, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen sei. Das lässt ihn mit der Frage allein, wie sinnvollerweise die Forderungsbeitreibung fortgesetzt werden sollte oder welche Wartefrist möglichst eingehalt...mehr

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FoVo 5/2015, Behandlung von... / Leitsatz

Nachzahlungen von Arbeitseinkommen sind durch eine nachträgliche fiktive Abrechnung betreffend den maßgeblichen Zeitraum, für den sie und nicht in dem sie geleistet werden, bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen. Das gilt bei der Pfändung von Arbeitseinkommen ebenso wie bei der Pfändung eines P-Kontos. AG Chemnitz, 23.2.2015 – 2 M 1200/14mehr

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FoVo 5/2015, Aktuell: Pfändungsfreigrenzen steigen zum 1.7.2015

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2015 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2013 und 2014 von 7.834 EUR (Stand 2012) über 8.130 EUR (ab 1.1.2013) auf jetzt 8.354 EUR (seit dem 1.1.2014) absehbar war, ist jetzt auch amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde am 27.4.2015 (BGBl I, 2015, 618) die "Bekanntmachung zu § 8...mehr

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FoVo 5/2015, Behandlung von... / 3 Der Praxistipp

Richtige Behandlung von Lohnnachzahlungen Gerade im Zusammenhang mit der streitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es immer wieder zu Nachzahlungen für frühere Abrechnungsperioden. Es stellt sich dann die Frage, wie dies im Rahmen einer Lohn- und Gehaltspfändung nach § 850c ZPO und – analog – dann auch bei der Pfändung eines Pfändungsschutzkontos nach § 850k ZPO zu...mehr

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FF 5/2015, Einsatz eines lo... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 11.12.2014 befasst sich schwerpunktmäßig mit der Frage, in welchem Umfang ein Unterhaltspflichtiger einen Splittingvorteil aus einer neuen Ehe für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes einsetzen muss. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller, der in Vollzeit als Möbelmonteur/Umzugshilfe bei einer Möbelspedition arbei...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / 3 Der Praxistipp

Die rechtlichen Grundlagen der Entscheidung Die Entscheidung des Amtsgerichtes ist für den Gläubiger positiv. Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen ist dabei sehr kurz geraten. Das AG hat richtig gesehen, dass § 850k Abs. 4 ZPO für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf § 850f Abs. 1 ZPO verweist. Nach § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen...mehr

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FF 5/2015, Einsatz eines lo... / 1 Gründe:

I. [1] Der Antragsteller erstrebt die Abänderung eines Unterhaltstitels. [2] Er ist der Vater des Antragsgegners, des Kindes B., geboren am … 2012, dessen gesetzliche Vertreterin die Kindsmutter C. ist. [3] Der Antragsteller ist verheiratet mit D. Mit dieser hat er das weitere Kind E., geboren am … 2013. [4] Mit Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Straubing...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / 1 I. Der Fall

Individuelle Berechnung des Pfändungsfreibetrages auf dem P-Konto Der Gläubiger griff mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf das P-Konto des Schuldners zu. Neben dem Freibetrag für sich (§ 850k Abs. 1 ZPO) mit 1.045,04 EUR nimmt der Schuldner aufgrund einer Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO einen weiteren Freibetrag von 393,30 EUR für eine unterhaltsberechtigte Perso...mehr

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FoVo 4/2015, Leistungen der Krankenkassen sind pfändbar

Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO muss ein Schuldner bei Frage 19 des weithin verwendeten Vordrucks Auskunft über Versicherungsleistungen und die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen geben. Umfassende Auskunft verlangen Gerade weil die Krankenversicherungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird regelmäßig übersehen, dass auch Ansprüche geg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Monats- bzw. Dreimonatsfrist

Rn 8 Anders als nach früher geltendem § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO werden von § 88 Abs. 1 nur Sicherungen erfasst, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und danach bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung erlangt wurden[27]. Ohne dass in § 88 darauf hingewiesen wird, enthält § 139 Regeln für die Berechnung dieser Frist. Sie beginnt nach § 139 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Betroffene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Rn 5 Die betreffende Sicherung muss der Insolvenzgläubiger durch Zwangsvollstreckung erlangt haben. Wie auch schon bei der ähnlichen Regelung in der Vergleichsordnung werden dadurch freiwillige Leistungen bzw. Sicherstellungen des Schuldners, ggf. zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, nicht erfasst.[19] Unter Zwangsvollstreckung i. S. d. Vorschrift ist jede Maßnahme zu vers...mehr

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FoVo 4/2015, Antrag auf Haf... / 2 II. Die Entscheidung

Keine gesetzliche Frist … Der Gesetzgeber hat für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Haftbefehls in § 802g Abs. 1 keine Frist vorgesehen, was für eine zeitlich unbegrenzte Antragsstellung sprechen könnte. … aber Verfassungsrecht? Gleichwohl ist eine zeitliche Begrenzung aufgrund verfassungskonformer Auslegung vorzunehmen. Dabei ist in Anlehnung an § 185a Nr. 2 lit. a A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen

Rn 13 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Unwirksamkeit der nach den oben dargestellten Voraussetzungen entstandenen Zwangssicherungen ipso iure ein.[48] Abzustellen ist auf den im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 angegebenen oder nach § 27 Abs. 3 unwiderleglich vermuteten Zeitpunkt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt, also sofort und nicht erst ab Zustel...mehr

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FoVo 4/2015, Nebenkosten un... / 1 I. Der Fall

Streit um den Umfang der Sicherheitsleistung Die Gläubiger wenden sich gegen die Zurückweisung zweier Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, nachdem der Schuldner – aus ihrer Sicht – eine nur unzureichende Sicherheitsleistung von 9.877.343,10 EUR zur Abwendung der vorläufigen Vollstreckung erbracht habe. Die Höhe der Prozessbürgschaften erreiche nich...mehr

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FoVo 4/2015, Nebenkosten un... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem Landgericht Der Antrag auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens nach einseitiger Erledigungserklärung der Gläubiger ist begründet, weil die sofortige Beschwerde begründet gewesen wäre. Der Antrag der Gläubiger auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durfte nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die Schuldner die zur Abwendung de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz bei Kontopfändung

Leitsatz Besteht das Rechtsschutzziel im Verfahren der einstweiligen Anordnung nur darin, die Zwangsvollstreckung einzustellen, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis mit Beendigung der Vollstreckungsmaßnahme. Sachverhalt Das Finanzamt brachte am 9.9.2014 wegen rückständiger Abgaben eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung aus und pfändete beim Arbeitgeber des Antragstellers den ...mehr

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FoVo 3/2015, Vollstreckungsmöglichkeiten sehen und nutzen: Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch

Udo Hintzen, Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch, 4. Aufl. 2015, 192 Seiten, 39 EUR, ZAP Verlag, ISBN 978–3–89655-789-6 Verfügt der Schuldner über Grundbesitz oder soll zumindest geklärt werden, ob er hierüber früher verfügte, kann dem Gläubiger ein Blick ins Grundbuch nicht erspart werden. Auch wenn sich dann gute Aussichten für die Forderungsbeitreibung auftun, blicken ...mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 2 II. Die Entscheidung

GV ist nicht beschwerdebefugt Die weitere Beschwerde des GV ist unzulässig. Dem GV steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Entscheidung über den Kostenansatz nicht zu (vgl. zuletzt LG Mannheim JurBüro 2014, 665 m.w.N.). Die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz stellt keinen unmittelbaren Eingriff in die Rechtsposition des GV dar. Sie ergeht ausschließlich im Ve...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin strebt mit ihrer sofortigen Beschwerde eine Ergänzung des Beschlusses des AG dahingehend an, dass ihre Verfahrensbevollmächtigte im Rahmen der für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. Der am 11.1.1998 geborenen Gläubigerin steht nach dem Beschluss des AG Kindesunterhalt gegen den Sc...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 2 Aus den Gründen

Statthafter Rechtsbehelf für das von der Gläubigerin verfolgte Rechtsschutzziel – die Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten – ist die sofortige Beschwerde. Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren können nach § 127 ZPO Abs. 2 S. 2 ZPO vom Antragsteller – hier also der Gläubigerin – mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zu den anfechtbaren Entscheidunge...mehr

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FoVo 3/2015, Dürfen Auskünf... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung den Namen, die Vornamen oder d...mehr

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FoVo 2/2015, Pfändung einer Mietkaution

Der Schuldner als Mieter Die meisten Schuldner wohnen zur Miete. Auch wenn sie dann grundsätzlich verpflichtet sind, Mietzins zu entrichten, haben auch sie Geldansprüche gegen den Vermieter. Zu nennen ist hier der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung oder am Ende des Mietverhältnisses den die Mietkaution betreffenden Rückzahlungsanspruch. Ents...mehr

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FoVo 2/2015, Kontopfändung ... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet zugunsten der Schuldner Die Möglichkeit, Guthaben nach Maßgabe des § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO pfändungsfrei in den Folgemonat zu übertragen, besteht auch für gesperrtes Guthaben im Sinne von § 835 Abs. 4, § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO. Zur Sicherung der persönlichen Lebensgrundlage des Schuldners kann dieser monatlich über sein Guthaben auf einem als Pfändungsschutzko...mehr

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Zerb 2/2015, Die Verfolgung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Pflichtteilsanspruch unterliege als Geldsummenanspruch der Verwaltung des Testamentsvollstreckers iSv § 2205 BGB. Er sei gemäß § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertragbar. Auch der Sinn und Zweck des Pflichtteilsanspruchs sowie weiterer gesetzlicher Normen spreche nicht dafür, dass er nur von dem...mehr