Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 6 Pfändung, Wechselschichtzulage, Zuschläge für ungünstige Zeiten (Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit)

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Hauspflegerin bei einer Arbeitgeberin, die Sozialstationen betreibt. Nach einem Insolvenzverfahren war sie in einer sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Die Arbeitgeberin führte den – aus ihrer Sicht – pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab, wobei s... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7 Lohnabtretung durch den Arbeitnehmer

5.7.1 Wirksame Abtretung setzt pfändbare Forderung voraus Eine Forderung auf Zahlung von Arbeitseinkommen kann nicht wirksam abgetreten werden, soweit sie nicht pfändbar ist.[1] Werden an sich pfändbare Einkommensteile in Ausnahmefällen dem Schuldner auf Antrag[2] pfändungsfrei belassen, so bedeutet dies nicht, dass diese Teile nunmehr auch nicht abgetreten werden könnten. De... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1 Unpfändbare Einkommensteile

1.1 Besonderer Pfändungsschutz Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt p... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5 Sonderfälle

5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer U... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7 Weitere Fragen

7.1 Pfändungsschutz für bar ausgezahltes Arbeitseinkommen Geld im Besitz des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher[1]; es wird dem einziehungsberechtigten Gläubiger abgeliefert.[2] Der Pfändung nicht unterworfen ist jedoch bei einem Schuldner, der Arbeitseinkommen oder sonst wiederkehrende Leistungen der in §§ 850-850b ZPO bezeichneten Art hat, ein Geldbetrag, der dem der... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2 Das Pfändungsschutzkonto

7.2.1 Pfändungsschutz durch das P-Konto Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009[1] wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 jedem Inhaber eines Girokontos das Recht eingeräumt, von seiner Bank einen automatischen Pfändungsschutz – ein sog. "P-Konto" einrichten zu lassen. Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführu... mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 9 Pfändbarkeit Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Am 10.1.2026 erhält ein Arbeitgeber, bei dem Kurzarbeit 0 eingeführt ist, einen gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für eine Mitarbeiterin. a) Wird von der Pfändung auch das Kurzarbeitergeld erfasst? b) Was ist, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gewährt? Ergebnis Kurzarbeitergeld ist eine laufende Geldleistung nach ... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.8 Rechtslage bei Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Nicht abgerechnete Einkommensvorschüsse und Lohnabschlagszahlungen sollen bei nachfolgender Pfändung nach weit verbreiteter Ansicht auf den pfändungsfreien Betrag des später fällig werdenden oder abzurechnenden Arbeitseinkommens anzurechnen sein. Dieser Meinung ist auch das Bundesarbeitsgericht gefolgt.[1] Einkommensvorschüsse sind Vorauszahlungen auf noch nicht erarbeitetes... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5 Berechnung des gepfändeten Einkommens

Die Pfändung des Arbeitseinkommens erstreckt sich auf das Netto-Einkommen des Schuldners. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt n... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens seines Schuldners kann ein Gläubiger oft verhältnismäßig schnell zu seinem Geld kommen. Als zumeist einziges laufendes Einkommen ist der Arbeitsverdienst jedoch naturgemäß insbesondere für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und für den Unterhalt seiner Angehörigen bestimmt. Die Pfändung von Arbeitseinkommen zur Gläubigerb... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 5 Vorpfändung

Die Durchführung des Lohnpfändungsverfahrens beansprucht häufig nicht unerhebliche Zeit. Der Gläubiger läuft Gefahr, seine Forderung wegen zwischenzeitlich erfolgter Lohnabtretung des Arbeitnehmers oder Pfändungen anderer Gläubiger nicht realisieren zu können. Dies kann er durch eine Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot) verhindern. Diese private Zwangsvollstreckungsmaßna... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.2 Pfändungsprivileg auch für Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit

Die Pfändung erstreckt sich neben den laufenden Unterhaltsansprüchen auch auf rückständige Ansprüche aus der Vergangenheit. Nur für Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gilt das Pfändungsprivileg des § 850d ZPO nicht, wenn nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Za... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.4 Grenze des unpfändbaren Einkommens

Eine oberste Grenze des dem Schuldner unpfändbar zu belassenden Einkommensbetrags legt § 850d Abs. 1 Satz 3 ZPO fest. Der dem Schuldner verbleibende Teil seines Arbeitseinkommens darf hiernach den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach den Vorschriften des § 850c ZPO gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hätte.[1] Dieser Höchstbetrag wird im Pfändungsbesch... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6.2 Lohnverschleierung

Die Lohnverschleierung[1] erfasst Fälle regelmäßiger, üblicherweise vergütungspflichtiger Dienst- oder Arbeitsleistung des Schuldners für den Drittschuldner, der dafür keine oder eine nur unverhältnismäßig geringe Vergütung erhält. Typische Fälle der Lohnverschleierung sind die Tätigkeit des Ehemanns im Geschäft der Ehefrau, die Arbeitsleistung des Sohns im elterlichen Betri... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.3 Basispfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags

Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrags je Kalendermonat; gerundet auf den nächsten vollen 10-EUR-Betrag.[1] Die Art der Einkünfte ist unbeachtlich. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen, Renten, Sozialleistungen, auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und freiwillige Zuwendungen Dritter (Geldgeschenke)... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.12 Verrechnung laufender Abschlagszahlungen

Wird Akkordarbeit geleistet und werden darauf zunächst nur Abschlagszahlungen vorgenommen, so muss der sich bei der jeweiligen Endabrechnung (Abschlusszahlung) ergebende Einkommensbetrag auf diejenigen Zahlungsabschnitte, während deren der Akkordlohn verdient wurde, umgelegt und sodann für jeden dieser Abschnitte die Pfändungsgrenze berechnet werden. Überschreiten die Abschl... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16 Recht zur Erinnerungseinlegung

Einwendungen gegen die Pfändung des Arbeitseinkommens kann ein am Pfändungsverfahren Beteiligter mit der Erinnerung[1] geltend machen. Sie ist beim Amtsgericht einzulegen, das den Beschluss erlassen hat. Für diese Erinnerung ist weder eine besondere Form noch die Einhaltung einer bestimmten Frist vorgeschrieben. 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern Aussicht auf Erfolg hat... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Bei der Pfändung durch einen gewöhnlichen (nicht bevorrechtigten) Gläubiger ist Arbeitseinkommen (Nettoeinkommen) nach § 850c ZPO bis zu 1.587,40 EUR monatlich, 365,33 EUR wöchentlich oder 73,06 EUR täglich[1] überhaupt nicht pfändbar und überschießendes Arbeitseinkommen teilweise unpfändbar. Der im konkreten Einzelfall unpfändbare Betrag bemisst sich danach, ob der Schuldne... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Zusammenfassung Überblick Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist aufgrund widerstreitender Interessen von Arbeitnehmer und Gläubiger eingeschränkt. Den notwendigen Interessenausgleich regeln die Vollstreckungsschutzbestimmungen für Arbeitseinkommen in den §§ 850–850l ZPO. Der Arbeitgeber muss bei der Lohnabrechnung das dem Schuldner pfandfrei verbleibende Arbeitseinkommen fests... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO

Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf das Arbeitseinkommen ermöglicht. Andererseits ist auch die durch dieses Privileg drohende Unterhaltsnot des Schuldners und d... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.3 Verbindliche Festsetzung des unpfändbaren Einkommens durch das Gericht

Der nach § 850d ZPO unpfändbare Einkommensteil wird vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss betragsmäßig oder in sonstiger Form bestimmbar ausgewiesen (keine Blankettpfändung). An diese Festsetzung hat sich der Arbeitgeber zu halten, bis ihm ein abändernder Beschluss des Vollstreckungsgerichts zugestellt wird.[1] Das Gericht spricht in diesem Fall somit keine Blanket... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6.1 Lohnverschiebung

Der Lohnschiebung[1] liegt ein Lohnbegrenzungsvertrag zugrunde, nach dem sich der Empfänger der Dienst- oder Arbeitsleistung vertraglich verpflichtet hat, die Vergütung an einen Dritten (typischerweise der Ehegatte o. Ä.) zu zahlen, ohne dass es sich um eine Abtretung handelt. Vollstreckungsrechtlich bleibt die dem Dritten vom Drittschuldner zu zahlende Vergütung Schuldnerve... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.7 Pfändbarkeit und Berücksichtigung von Naturalbezügen

Naturalleistungen sind nicht unmittelbar pfändbar, werden jedoch nach § 850e Nr. 3 ZPO bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens wertmäßig berücksichtigt. Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen (Verpflegung, freie oder verbilligte Wohnung, Dienst- oder Arbeitskleidung, unentgeltlichen oder verbilligten Warenbezug), so sind die ... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.10 Rechtslage bei Lohn-Rückständen

Rückständig ist Arbeitseinkommen, wenn es am Zahlungstag nicht zur Auszahlung gekommen ist, sei es infolge Zahlungsverzugs des Arbeitgebers oder infolge einer vom Arbeitnehmer gewährten Stundung oder sei es, dass dieser das Geld aus anderen Gründen nicht erhoben hat. Ein derartiger Einkommensrückstand ist zur Berechnung der Pfändungsgrenze nicht etwa dem Lohn, der bei Wirksa... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.11 Rechtslage in Bezug auf Nachzahlungen

Eine Nachzahlung kommt z. B. infrage, wenn Einkommen wegen unrichtiger Berechnung in zu geringer Höhe bezahlt wurde oder wenn einem Arbeitnehmer infolge einer mit Rückwirkung erfolgten Lohnerhöhung entsprechende Beträge nachzuzahlen sind. Der Nachzahlungsanspruch wird von einer Einkommenspfändung erfasst. Für die Berechnung im Einzelnen gilt das Gleiche wie bei einem Lohn-Rü... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 76 Pfändung

Verwaltungsanweisungen: H 76 EStH 2024; BZSt v 30.04.2024, BStBl I 2024, 736 (Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2024)); BZSt v 28.04.2025, BStBl I 2025, 1018 (Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2025)). Ferner s Schrifttum § 62 vor Rn 1. I. Allgemeines A. Bedeutung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach B... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.16 Dynamisierung der Pfändungsfreibeträge

Die nach § 850c ZPO unpfändbaren Beträge und die für Zulassung erhöhter Pfändung durch das Vollstreckungsgericht gesetzten Grenzen können sich zum 1.7. eines jeden Jahres ändern, und zwar entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG.[1] Die maßgebenden Beträge hat das... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.1 Besonderer Pfändungsschutz

Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt pfändbaren Bezüge zwar grundsät... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.4 Änderung der Verhältnisse des Schuldners

Der Arbeitgeber darf bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger eine Änderung in den für die Bestimmung des nach § 850d Abs. 1 ZPO festgelegten Arbeitseinkommens maßgeblichen Umstände nicht von sich aus berücksichtigen, auch wenn sie ihm zweifelsfrei nachgewiesen ist. Der Arbeitnehmer oder der Gläubiger muss vielmehr in einem solchen Falle einen Änderungsantrag b... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pfändungsverfahren

Zusammenfassung Überblick Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens seines Schuldners kann ein Gläubiger oft verhältnismäßig schnell zu seinem Geld kommen. Als zumeist einziges laufendes Einkommen ist der Arbeitsverdienst jedoch naturgemäß insbesondere für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und für den Unterhalt seiner Angehörigen bestimmt. Die Pfändung von Arbeitseinkommen... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern

Aussicht auf Erfolg hat eine Erinnerung nur, wenn geltend gemacht werden kann, dass eine Vollstreckungsvoraussetzung nicht gegeben (z. B. der Schuldtitel nicht zugestellt) ist, oder die Pfändung nicht in gesetzmäßiger Weise bewirkt worden ist, das Pfändungsverfahren mithin einen Mangel aufweist. Einwendungen gegen die durch den Vollstreckungstitel ausgewiesene Gläubigerforde... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 19 Einwendungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann auch nach Einkommenspfändung gegenüber dem Arbeitnehmer Einwendungen gegen das Schuldnereinkommen geltend machen, mögen sie auch erst nach der Pfändung entstanden sein. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber kann der Arbeitgeber dagegen Einwendungen und Einreden nur insoweit geltend machen, als sie ihm im Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (bz... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt nach § 833 Abs. 1 ZPO auch bei einer Inhaltsänderung des Arbeitsverhäl... mehr

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Pfändung von Lohn / 11 Hinterlegung des gepfändeten Lohns

Der Arbeitgeber läuft bei falscher Auszahlung immer Gefahr, doppelt in Anspruch genommen zu werden. Immer wieder taucht in der Praxis die Frage auf, welcher Gläubiger zuerst befriedigt werden muss, ob eine Abtretung vorgeht, wie bei einer nachfolgenden Pfändung eines Unterhaltsgläubigers zu verfahren ist. In all diesen Streitfällen kann sich der Arbeitgeber durch Hinterlegun... mehr

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Pfändung von Lohn / 4.1 Beschlagnahmewirkung des Pfändungsbeschlusses

Durch den Pfändungsbeschluss wird der Lohnanspruch zugunsten des Gläubigers beschlagnahmt. Mit Zustellung an den Arbeitgeber erfolgt ein Zahlungsverbot. Der Drittschuldner (Arbeitgeber) darf den Lohn in Höhe der gepfändeten Beträge nicht mehr an den Arbeitnehmer ausbezahlen. Macht er es dennoch, kann der Gläubiger nochmalige Zahlung verlangen. Der Schuldner (Arbeitnehmer) kan... mehr

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Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rn. 21 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Grundlage der Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel, den das Kind im Verfahren vor dem Familiengericht (§§ 23a Abs 1 Nr 1, 23b GVG; §§ 111 Nr 8, 231 Abs 1 Nr 1 FamFG erwirken muss (Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 4 (05/2024)). Dieser Titel muss für die hier relevante Pfändung des Kindergeldanspruchs auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Pfändung des Zahlkind-Kindergeldes (§ 76 S 2 Nr 1 EStG aF)

Rn. 64 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wurde Kindergeld zu Gunsten eines Zahlkindes gepfändet und waren für den Anspruch auf Kindergeld nur Zahlkinder zu berücksichtigen, bestimmte § 76 S 2 Nr 1 S 1 EStG aF den auf dieses Kind entfallenden Anteil des pfändbaren Kindergeldes mit dem Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Zahlkinder ergab, ... mehr

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Pfändung von Lohn / 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Pfändung gegenstandslos. Zu empfehlen ist ein kurzer Hinweis des Arbeitgebers an den bzw. die Gläubiger. Diese Mitteilung sollte sich auf die Tatsache des Ausscheidens beschränken. Keinesfalls sollte im Hinblick auf das Datenschutzgesetz mitgeteilt werden, wo nunmehr der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Keine Beendigung des Ar... mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2026 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge... mehr

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Pfändung von Lohn / 10 Pfändung und Lohnabtretung

Die Abtretung von Arbeitseinkommen erfolgt durch Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem neuen Gläubiger (§ 398 BGB). Der Abtretungsvertrag bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Die Abtretung kann daher auch durch mündlichen Vertrag erfolgen. In aller Regel erfolgt sie jedoch schriftlich. Die Urkunde ist dann lediglich Beweismittel, nicht aber die Rechtsgrundlage fü... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3 Einkommenspfändung durch einen Unterhaltsgläubiger (§ 850d ZPO)

3.1 Festsetzung der Pfändungsgrenzen durch das Vollstreckungsgericht 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf ... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1 Festsetzung der Pfändungsgrenzen durch das Vollstreckungsgericht

3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf das Arbeitseinkommen ermöglicht. Andererseits ist auch die durch die... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20 Pfändungsfortwirkung für ein Arbeitsverhältnis beim gleichen Drittschuldner

20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt na... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 1 Beteiligte bei einer Lohnpfändung

Beteiligt sind der pfändende Gläubiger, dessen Geldanspruch durch Zwangsvollstreckung beigetrieben wird, Arbeitnehmer als Schuldner der Vollstreckungsforderung des Gläubigers, Arbeitgeber als Drittschuldner; gegen ihn hat der Schuldner als Arbeitnehmer Anspruch auf das fortlaufende Arbeitseinkommen. mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6 Pfändungsschutz für selbstständig Erwerbstätige

6.1 Kreis der geschützten Personen mit wiederkehrendem Einkommen Wiederkehrende "sonstige Vergütungen" für Dienstleistungen aller Art, die rechtlich nicht Arbeitseinkommen sind, ihm wirtschaftlich aber gleichstehen, unterstehen ebenfalls dem für fortlaufendes Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO, sofern die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig ... mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 4 Pfändung bei Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhielt ein Bruttogehalt von 5.477,60 EUR und einen Dienstwagen, dessen geldwerter Vorteil (1 % des Listenpreises zzgl. Sonderausstattung und USt. im Zeitpunkt der Erstzulassung) 445 EUR beträgt. Bei der Entgeltabrechnung war zudem zu berücksichtigen der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Pkw auf dem Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Be... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2 Lohnpfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger (§ 850c ZPO)

2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.2 Rein tatsächliche Auskunft über Berechnung des gepfändeten Einkommensteils

Ob die Drittschuldnererklärung eine Lohnabrechnung (Angaben über die Bruttoeinkünfte, die Abzüge und den Familienstand des Schuldners) enthalten oder nur den gepfändeten Einkommensteil als solchen bezeichnen muss, ist streitig. Jedoch liegt bei Feststellung des gepfändeten Einkommensteils durch den Arbeitgeber anhand der Tabelle des § 850c ZPO die Mitteilung der Berechnung i... mehr