Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Vertragsabwicklung bei Kaufpreispfändung

1. Grundsätze Rz. 68 Erfolgt die Pfändung nach Abschluss des Kaufvertrages und vor der Einzahlung auf Anderkonto, so berührt diese Pfändung – wie gerade dargestellt (siehe Rdn 67) die Vertragsabwicklung zunächst nicht. Der Käufer bzw. seine kaufpreisfinanzierende Bank müssen den Kaufpreis auf dem Anderkonto hinterlegen. Erst im Zusammenhang mit Auszahlungen an den Verkäufer s... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Katalog der aufzunehmenden Dokumente

Rz. 9 Der notwendige Inhalt der Verwahrungsnebenakte ist gegenüber dem Katalog des § 22 Abs. 2 S. 2 DONot unverändert geblieben. Lediglich die bisher in § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 5–8 DONot a.F. enthaltenen Akteninhalte sind nunmehr zusammengefasst worden zu Abs. 2 Nr. 5, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden wäre.[7] Der Katalog ist selbsterklärend. Er ist nicht absc... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Empfangsberechtigte

Rz. 58 Empfangsberechtigte sind diejenigen, an die die verwahrten Gelder zur Auszahlung kommen sollen. Bei einem Kaufvertrag ist dies zumeist der Verkäufer. Empfänger können aber auch abzulösende Gläubiger und sonstige Personen sein, an die der Zahlungsanspruch beispielsweise abgetreten wurde. Rz. 59 Sind mehrere Verkäufer vorhanden, empfehlen sich dringend klarstellende Anga... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Die Abgrenzung von einseitiger und mehrseitiger Verwahrungsanweisung

Rz. 7 Ausgangspunkt der Art und Weise des Widerrufs und seiner Maßgeblichkeit ist die Unterscheidung von einseitiger und mehrseitiger Verwahrungsanweisung. Maßgebliches Abgrenzungskriterium sind die gegenseitigen Sicherungsinteressen der Vertragsparteien. Einseitig sind beim Kaufvertrag allein die Anweisungen, die nur den Käufer oder nur den Verkäufer betreffen, ohne dass das... mehr

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Teil C: Vollzug / 45 Strafvollzug, Erwachsene, Geld [Rdn 473]

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Teil C: Vollzug / 27 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antragsgegenstand [Rdn 236]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 34 Erwachsene, Geldstrafen, Beitreibung, Allgemeines [Rdn 383]

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Teil C: Vollzug / 37 Strafvollzug, Erwachsene, Arbeit [Rdn 383]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 33 StrEG-Entschädigung, Verfügung/Vererbung [Rdn 684]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 685 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I R... mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.1 Die Personaldaten

Im Zentrum aller Dinge der Entgeltabrechnung stehen die relevanten Daten der einzelnen Personalfälle im Betrieb. Sind diese nicht vollständig und fehlerfrei, so kommt es auch in der Payroll zu Problemen. Zu unterscheiden sind die Stammdaten und die Bewegungsdaten. Stammdaten Die Stammdaten erfordern insbesondere im Zuge des Onboardings neuer Mitarbeiter einen gewissen Aufwand,... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Pfändungsschutz von Bürgergeld / Entscheidung

Die Ablehnung einer Erstattung aufgrund der Pfändungs- und Einziehungsverfügung (PfÜB) war nicht rechtswidrig. Der Pfändungsschutz für Sozialleistungen gilt nur für den Anspruch gegenüber dem Sozialleistungsträger – nicht mehr für das Guthaben, sobald es auf einem regulären Konto gutgeschrieben ist. Die Gutschrift wäre vor Pfändung geschützt gewesen, wenn der Kläger das P-Kont... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 4 Pfändbarkeit des Abfindungsanspruchs

Auch Abfindungszahlungen sind Arbeitseinkommen im Sinne der §§ 850 ff. ZPO, da die Abfindung ihrer Zweckbestimmung nach noch vor ihrer Entschädigungsfunktion der Sicherung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers dient. Der Abfindungsanspruch wird daher von einem auf Antrag eines Gläubigers des Arbeitnehmers formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zwecks ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abfindung: Folgefragen in d... / 2 Abtretbarkeit des Abfindungsanspruchs

Nach § 399 BGB kann eine Forderung dann nicht abgetreten werden, wenn entweder die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen worden ist. Der Entschädigungscharakter der Abfindung steht einer Abtretung nicht entgegen. Insbesondere ist... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 3 Aufrechnung gegen den Abfindungsanspruch

Eine Aufrechnung gegen einen Abfindungsanspruch ist grundsätzlich möglich, es sei denn, die Parteien treffen eine andere Vereinbarung. Derartige Aufrechnungsverbote sind zulässig, und zwar nicht nur durch ausdrückliche Vereinbarung, sondern auch durch sog. schlüssiges Verhalten. Ob eine entsprechende stillschweigende Vereinbarung immer schon dann anzunehmen ist, wenn der Arbe... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 3 Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Untermieter

Keine Vertragsbeziehung Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Untermieter ist auch nicht in den Schutzbereich des Hauptmietverhältnisses einbezogen. Ist das Hauptmietverhältnis beendet, kann der Hauptvermieter die Räume auch von dem Untermieter herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Untermieter ist seinerseits verpflich... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Faktischer Verwalter: Pflic... / 3 Das Problem

B, der bis zum 31.5.2018 zum Verwalter der Wohnungseigentumsanlage bestellt war, führt im eigenen Namen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K ein Konto. Dort pfändet das Finanzamt im Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 12.280,52 EUR, von dem ein Teil später der K wieder gutgeschrieben wird. In dem Zeitraum vom 15.6.2019 bis zum 5.8.2020 werden von diesem Konto außerde... mehr

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Haftung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 13c UStG)

WichtigDas BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 13c.1 Abs. 9 und Abs. 10 UStAE. § 13c UStG regelt die Haftung für die Umsatzsteuer bei der Abtretung oder Verpfändung von Forderungen. Wird eine Forderung aus einer steuerpflichtigen Leistung abgetreten oder verpfändet , haftet der Abtretungsempfänger für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn der leistende Unternehmer... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ... mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.1.2 Der Begriff des Arbeitsvorgangs in der neueren Rechtsprechung des BAG (Rechtsprechungsänderung)

Das BAG definiert den Arbeitsvorgang wie folgt: Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis. Die tarifliche Wertigkeit der verschiedenen Einzeltätigkeiten oder Arbeitsschritte bleiben dabei zunächst außer Betracht. Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten. Bei der Z... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5 Abtretung/Pfändung

7.5.1 Urlaubsanspruch Rz. 78 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch [1] ist an die Person des Arbeitnehmers gebunden. Er ist deshalb nicht auf einen anderen übertragbar und abtretbar. Das folgt zwar nicht daraus, dass in der Person eines anderen nicht dasselbe Erholungsbedürfnis wie in derjenigen des Arbeitnehmers entstehen kann, der den Urlaubsanspruch erworben hat. Denn ein ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abschlagszahlung / 2 Pfändungsschutz

Der Unterschied zwischen Abschlagszahlungen und Arbeitgeberdarlehen ist für die Lohn- und Gehaltspfändung bedeutsam. Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1] Denn mit der Abschlagszahlung ist der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erf... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 74 Da sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht vom Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach § 611 BGB unterscheidet, stehen der Aufrechnung mit und gegen einen Vergütungsanspruch, der für Zeiten entsteht, in denen sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet ("Urlaubsentgelt"), keine weiteren Bedenken entgegen als gegenüber dem Vergütungsanspruch für Zeiten, in denen... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.1 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden bejaht:

bei einem Sachbearbeiter im Bereich eines städtischen Versorgungsbetriebs [1] mit folgenden Arbeitsvorgängen: Entscheidung über Einstellung bzw. Wiederaufnahme der Versorgung, über Sicherheiten und Kautionen, über Teilzahlungen Mahnverfahren Pfändung strafrechtliche Verfolgung von Strom-, Gas- und Wasserdiebstählen Niederschlagungen Bearbeitung von Sonderabnahmeverträgen bei einem S... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.3 Urlaubsgeld

Rz. 81 Nach § 850a Nr. 2 ZPO ist Urlaubsgeld im Rahmen des Üblichen unpfändbar und deshalb gemäß § 400 BGB auch nicht abtretbar. Für die Unpfändbarkeit ist es unerheblich, wenn das Urlaubsgeld als Einmalzahlung zu einem bestimmen Fälligkeitstermin ausgezahlt wird und nicht sukzessive entsprechend dem tatsächlich gewährten Urlaub.[1] Es ist auch nicht notwendig, dass tatsächli... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 80 Unabhängig davon, ob der finanzielle Teil des Urlaubsanspruchs als einer von zwei Aspekten eines – einheitlichen – Anspruchs angesehen wird[1], oder ob er vom Freistellungsanspruch getrennt betrachtet wird, handelt es sich um einen "normalen" Vergütungsanspruch, für den hinsichtlich Abtretbarkeit und Pfändbarkeit keine Besonderheiten bestehen.[2] Dies bedeutet, dass d... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.3 Urlaubsgeld

Rz. 77 Hinsichtlich zusätzlich gezahlten Urlaubsgelds ist § 850a Nr. 2 ZPO zu beachten: Danach sind die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge im Rahmen des Üblichen unpfändbar (s. näher Rz. 85). Damit kann die Aufrechnung mit einer Forderung nicht gegenüber dem Urlaubsgeld erfolgen (§ 394 BGB). Der Arbeitgeber kann dem Urlaubsgeldanspr... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.1 Urlaubsanspruch

Rz. 78 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch [1] ist an die Person des Arbeitnehmers gebunden. Er ist deshalb nicht auf einen anderen übertragbar und abtretbar. Das folgt zwar nicht daraus, dass in der Person eines anderen nicht dasselbe Erholungsbedürfnis wie in derjenigen des Arbeitnehmers entstehen kann, der den Urlaubsanspruch erworben hat. Denn ein konkretes Erholungsbe... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Der dingliche Arrest nach d... / 2. Ablauf

Da das Arrestverfahren nur der Sicherung und nicht der Befriedigung dient, darf das Finanzamt zwar alle Pfändungsmaßnahmen gem. §§ 249 bis 323 AO ausbringen, die gepfändeten Gegenstände jedoch grds. nicht verwerten. Hierzu bedarf es erst der Überleitung in das eigentliche Vollstreckungsverfahren, die erst erfolgt, wenn die Geldforderungen vollstreckbar geworden sind (§ 327 A... mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / VIII. Überleitung in das Vollstreckungsverfahren

Die Überleitung des Arrestverfahrens in das Vollstreckungsverfahren erfolgt erst, wenn die der Arrestanordnung zugrunde liegenden Geldforderungen vollstreckbar werden (vgl. BFH v. 7.7.1987 – VII R 167/84, BFH/NV 1987, 702). Bis zum Beginn der Verwertung ist eine Wochenfrist zu wahren, vgl. § 327 S. 3 AO. Die erlassene Arrestanordnung darf anlässlich der Überleitung nicht aufg... mehr

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Qualitätssicherung in der P... / 2.4 Qualifikation

Die Qualität jeder Payroll steht und fällt mit dem Know-how der Menschen, die sie verantworten. Trotz aller Automatisierung und technischer Hilfsmittel bleibt die Entgeltabrechnung ein Fachgebiet, das fundierte Kenntnisse, Genauigkeit und kontinuierliche Weiterbildung erfordert. Gut qualifizierte und regelmäßig geschulte Mitarbeitende sind daher eine zentrale Säule der Quali... mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 6. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks 21/3737 i.V.m. BT-Drucks 21/4815), das im Bundestag am 19.3.2026 verabschiedet worden ist, reagiert der Gesetzgeber auf die seit dem 1.1.2022 stark zunehmende Praxis hybrider Vollstreckungsverfahren. Während Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge an Vollst... mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn / 3 Aufrechnung

Zu beachten ist, dass überzahlte Arbeitsvergütung nicht mit einer Bruttoforderung aufgerechnet werden kann. Gemäß § 394 Satz 1 BGB kann gegen Arbeitseinkommen nur aufgerechnet werden, soweit dieses der Pfändung unterliegt. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens sind die Beträge, die unmittelbar aufgrund sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften ... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 11 Pfändung der vermögenswirksamen Leistung

Gem. § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist gem. § 2 Abs. 7 Satz 2 5. VermBG nicht übertragbar. Daraus ergibt sich, dass er unabhängig von der Anlageart nicht pfändbar und auch nicht verpfändbar (§ 1274 Abs. 2 BGB) ist. Vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitsloh... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Vorschuss / 4 Vorschuss und Gehaltspfändung

Lohnvorschüsse sind auf den unpfändbaren Teil des später fällig werdenden Lohns anzurechnen. Der pfändbare Teil der Vergütung bestimmt sich nach dem Betrag der ursprünglichen Schuld, sodass für seine Berechnung die vor der Pfändung geleisteten Vorschusszahlungen einzubeziehen sind, weil der Lohnanspruch erst erfüllt ist, wenn gezahlt und abgerechnet ist.[1] Wird ein Vorschuss... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.30 Zwangsverwaltung

Zahlt ein Wohnungseigentümer über längere Zeit das Hausgeld für eine vermietete Eigentumswohnung nicht, kann der Verwalter verpflichtet sein, zur Sicherung des künftigen Hausgeldeingangs aus einem über einen Hausgeldrückstand erwirkten Vollstreckungsbescheid die Zwangsverwaltung zu betreiben.[1] Alternativ kann der Verwalter auch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsb... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.3 Aufrechnung und Pfändung, Abtretung oder Verzicht

Rz. 38 Sofern Pfändung, Abtretung oder Verzicht vor der Aufrechnung erfolgt, muss differenziert werden. Mit dem Verzicht entfällt die Hauptforderung, wodurch auch die Aufrechnungslage wegfällt. Rz. 39 Sind Ansprüche auf Sozialleistungen abgetreten oder verpfändet, steht die Kenntnis davon einer Aufrechnung nicht entgegen, wenn der Gegenanspruch erst später entstanden ist (§ 53... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.4 Aufrechnung und Erstattungsansprüche

Rz. 43 Nach der Rechtsprechung ist die Frage der Rangfolge zwischen Pfändung und Erstattungsansprüchen nach dem Grundsatz der zeitlichen Priorität zu beurteilen (BSG, Urteil v. 26.9.1991, 4/1 RA 33/90). Rz. 44 Nach § 113 SGB XII gehen die Erstattungsansprüche der Träger der Sozialhilfe gegen andere Leistungsträger nach § 104 SG X einer Übertragung, Pfändung oder Verpfändung d... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.3.2 Geldleistungen

Rz. 20 Der Umfang der Aufrechnung richtet sich danach, gegen welchen Anspruch des Leistungsempfängers aufgerechnet werden soll. Geht es um eine laufende Geldleistung, so ist eine Aufrechnung innerhalb der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO zulässig. Da § 51 Abs. 1 SGB I auf § 54 Abs. 4 SGB I verweist, gelten die Bestimmungen zur Pfändung von laufenden Geldleistungen auch fü... mehr

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Jansen, SGB X § 112 Rückers... / 2.4 Auswirkungen einer Rückerstattung auf andere Beteiligte

Rz. 9 Im Zeitpunkt des Entstehens eines Erstattungsanspruchs tritt gemäß § 107 Abs. 1 eine Erfüllungsfiktion ein, die bewirkt, dass der Anspruch des Leistungsberechtigten gegen den letztlich zur Leistung verpflichteten Leistungsträger insoweit als erfüllt gilt, als dieser im Erstattungszeitraum bereits Sozialleistungen von einem anderen – vorleistenden – Leistungsträger erha... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte... mehr

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zfs 04/2026, Drittfeststell... / 2 Aus den Gründen:

“1. Die Berufung der Zweitbeklagten ist unbegründet. Das LG hat im Ergebnis zu Recht die Verpflichtung der Bekl. Ziff. 2 zur Gewährung von Versicherungsschutz festgestellt. Insbesondere haben die Kl. ein Interesse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung einer solchen sich aus § 100 VVG ergebenden Verpflichtung. Dem steht nicht entgegen, dass die Kl. keinen Anspruch auf e... mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ... mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.3 Konkurrenz von Erstattungsansprüchen nach dem SGB X mit sonstigen Ansprüchen

Rz. 8 § 106 Abs. 1 und 2 regelt ausschließlich die Rangfolge beim Zusammentreffen mehrerer Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 von unterschiedlichen Leistungsträgern i. S. v. §§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I. Abgesehen von § 113 SGB XII, der den Vorrang von Erstattungsansprüchen für Sozialhilfeträger regelt, ist die Verfahrensweise bei Vorliegen einer Konkurrenz zwischen Erst... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 57 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret... mehr

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Jahressonderzahlung / 1 Einführung

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TVöD Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu unten Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 30.9.2005 g... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Scheidungskosten

Scheidungskosten sind aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung des § 33 EStG grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen.... mehr