Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2025, Die Auswirkungen der Rechtsnachfolge nach der Forderungspfändung auf einen zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

I. Das Problem Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung und haben u.a. das Krankengeld des Schuldners gepfändet. In der Folge wurde die Forderung an einen Dritten verkauft und zugleich treuhänderisch an unseren Mandanten zum Zwecke der Einziehung rückabgetreten. Entsprechend sind wir weiter mit der Forderungseinziehung beauftragt. Nunmehr tritt der Drittschu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kündigungsfrist und -erkärung; Rechtsfolgen.

Rn 7 Die Kündigungsfrist beträgt drei Monaten zum Kalenderjahresende. Mit Fristablauf scheidet der Gesellschafter aus (§ 723 I Nr 4; ggf einzutragen gem § 707 III 2). Wird der Privatgläubiger nach seiner Kündigungserklärung befriedigt, bevor durch Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist das Ausscheiden des Gesellschafters eintritt, soll die Kündigung dennoch wirksam bleiben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erfolglose vorausgehende Vollstreckung.

Rn 6 Nachgewiesen wird die Erfolglosigkeit durch das entspr Pfändungsprotokoll des Gerichtsvollziehers. Die erfolglose Vollstreckung muss nur überhaupt stattgefunden haben, aber nicht gerade wegen der der Pfändung zugrunde liegenden Forderung dieses Privatgläubigers. Es muss sich um einen Vollstreckungsversuch ins bewegliche Vermögen gehandelt haben, sodass vorhandene andere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zeitspanne.

Rn 7 Ausgeschlossen sind Mieteforderungen für einen Zeitraum, der mehr als 365 Tage vor der Pfändung liegt. Keine Rolle spielt, ob die Rückstände schon fällig sind (vgl § 805 I 2 ZPO). Für die Berechnung der Miete kommt es auf die vereinbarten Zeitabschnitte (zB Mietmonate) an. Diese müssen innerhalb des 365-Tage-Zeitraums liegen (Lammel § 562d Rz 11).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Analoge Anwendung.

Rn 5 Kraft Gesetzes (§ 362 II) gilt § 185 entspr für die Einziehung einer fremden Forderung (BGH NJW 05, 2698, 2699 [BGH 27.01.2005 - I ZR 119/02]; s § 362 Rn 18; vgl für eine nach § 82 InsO unwirksame Leistung BGH NJW-RR 21, 1414 [BGH 08.07.2021 - IX ZR 121/20] Rz 30). Auf Gestaltungsrechte wie die Anfechtung, den Rücktritt und die Kündigung wird I (BGH NJW 98, 896, 897 [BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2025, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung werden zum 1.10.2025 verbindlich

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl I v. 21.6.2024, Nr. 203) wurden im Layout neue Formulare mit einer überschaubaren Zahl von inhaltlichen Änderungen eingeführt (nachfolgend 2. ÄndVO ZVFV). Diese Formulare durften ab dem 1.9.2024 eingesetzt werden. Nunmehr wird es aber ernst und ab dem 1.10.2025 müssen diese Formulare ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2025, Die Auswirkun... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 750 ZPO Eine Umschreibung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses käme allenfalls in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO in Betracht. Das hat allerdings der BGH (21.9.2016 – VII ZB 45/15) nicht für erforderlich gehalten. Nach § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfügungen.

Rn 5 Der Verzicht auf künftige Leistungen wird durch § 875 normiert. Bei rückständigen Leistungen gilt § 1178 II. Rn 6 Für Abtretung, Verpfändung und Pfändung ist zunächst Übertragbarkeit Voraussetzung (vgl § 1110 Rn 2 u § 1111 Rn 4). Ist sie gegeben, dann regeln die §§ 873, 1158 die Abtretung künftiger Leistungen. Bei rückständigen Leistungen gelten die §§ 398 ff, 1159. Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abtretbarkeit und Pfändbarkeit.

Rn 10 Der Berichtigungsanspruch geht mit Übertragung des unrichtig eingetragenen bzw nicht eingetragenen dinglichen Rechts auf den Erwerber über und kann nicht unabhängig von dem dinglichen Recht abgetreten werden (BGH WM 72, 385; RGZ 78, 90f). Der Anspruch kann mangels Abtretbarkeit nicht verpfändet werden (§ 1274 II), unterliegt jedoch der Pfändung in den Grenzen des § 857...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Taschengeld.

Rn 8 Jeder Ehegatte hat Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Der Anspruch besteht nicht bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dieses soll die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken des Ehegatten und freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglichen (BGH FamRZ 14, 538; 13, 363). Tas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einfache Bestandteile.

Rn 4 Einfache Bestandteile können im Umkehrschluss zu § 93 Gegenstand besonderer Rechte sein, an ihnen ist Sondereigentum und Eigentumsvorbehalt möglich (RGZ 69, 117, 120). Im Allg teilen auch einfache Bestandteile das rechtliche Schicksal der Sache (Frankf NJW 82, 654 [OLG Frankfurt am Main 07.04.1981 - 14 U 80/80]). Verfügungen über die Sache erstrecken sich regelmäßig auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnpfändung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Pfändung von Arbeitslohn.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 5 Das besondere Weigerungsrecht in I wird, da es sich um eine Einrede (Celle ErbR 15, 629) handelt, nicht im Urt ausgesprochen, sondern muss nach § 780 ZPO vorbehalten werden. Eine Verurteilung des Miterben als Gesamtschuldner ist möglich (RGZ 71, 371), wenngleich die Einrede den Verzugseintritt nicht verhindern kann (München OLGE 30, 203). Da es erst in der Zwangsvollstr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beeinträchtigung des Eigentumsrechts.

Rn 34 Das Eigentumsrecht kann durch schuldhaft unberechtigte Verfügungen über das Eigentum eines anderen beeinträchtigt werden, zB durch Übereignung an einen gutgläubigen Dritten oder die Belastung mit einem Sicherungsrecht (BGHZ 56, 73, 77 mwN; NJW 86, 1174 f; 96, 1535, 1537). Der Anspruch aus § 823 I steht hier (sofern nicht durch §§ 989 ff ausgeschlossen) neben demjenigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, 152 II ZVG zum beschlag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 377 BGB – Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts.

Gesetzestext (1) Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen. (2) Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann während des Insolvenzverfahrens das Recht zur Rücknahme auch nicht von dem Schuldner ausgeübt werden. Rn 1 Das Rücknahmerecht ist als Gestaltungsrecht (§ 376 Rn 1) unpfändbar und damit nicht abtretbar (§§ 400, 413). Da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Aufrechnung entfaltet die Wirkung einer privaten Selbstexekution. Folgerichtig ordnet § 394 ein Aufrechnungsverbot ggü unpfändbaren Forderungen an. Das gilt grds für alle Pfändungsverbote mit Ausn der in S 2 angesprochenen Aufrechnung mit Ansprüchen auf Zahlung von Beiträgen gg an sich unpfändbare Ansprüche gg Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen. Mit der Grundregel i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzliche Regelverwertung.

Rn 1 Nach Pfandreife (§ 1228 II) erfordert die Verwertung abw von §§ 1233 ff grds einen Duldungstitel (BGHZ 97, 392, 393; BGH NJW-RR 10, 924 Rz 15 u Bürger NotBZ 11, 8 für Gesellschaftsanteil; BGH WM 14, 2058 Rz 10 u. 16, 982 Rz 12 für Pfandrecht an Freistellungsanspruch gg Haftpflichtversicherer, dazu Ganter WuB 15, 86; Maier-Reimer/Webering BB 03, 1630; Nodoushani WM 11, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Konkurrenz von Verfügung und Rang.

Rn 9 Zweifelhaft und umstr ist, ob die Verfügung auch dann von Bedeutung ist, wenn ein rangschlechterer Hypothekar damit auf einen Mietzins zugreifen will, der einem rangbesseren Berechtigten zusteht, insb, ob die Abtretung von Mietzins an einen rangbesseren Hypothekar für die Zeit nach der Beschlagnahme durch einen rangschlechteren Hypothekar wirksam ist (bejahend: KG KGR 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonderfall: Insolvenz des Mieters.

Rn 5 Hier besteht ein Absonderungsrecht des Vermieters gem § 50 I InsO. Der Insolvenzverwalter kann das Pfandobjekt gem §§ 166 f InsO verwerten (Lammel § 562d Rz 9).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Nachlassverwaltung entzieht den Miterben die gemeinsame Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Die Vorschrift sieht daher folgerichtig vor, dass die Anordnung nur durch alle Miterben beantragt werden kann (Brandbg ZEV 21, 237 [OLG Brandenburg 09.02.2021 - 3 W 129/20]). Die Anordnung der Nachlassverwaltung über einen Erbteil ist nicht möglich; allerdings kommt die Pfän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mögliche Maßnahmen (Abs 1 S 1, 2).

Rn 3 Die Beschränkungsmöglichkeiten sind abschließend aufgezählt. Sie können kombiniert werden. Es können die gesetzlichen Erben (§§ 1924 ff) des Abkömmlings als Nacherben (§§ 2100 ff) oder Nachvermächtnisnehmer (§ 2191) eingesetzt werden. Ihre individuelle Bezeichnung führt zur Unwirksamkeit der Beschränkung, wenn die Genannten sich zum Todeszeitpunkt des Abkömmlings von de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prätendentenstreit.

Rn 14 Zur Hinterlegung berechtigt eine nicht vorwerfbare (dh unverschuldete) Ungewissheit des Schuldners über die Person des Gläubigers, zB bei unbekannten Erben (AG Bottrop ZMR 25, 26) oder wenn mehrere Forderungsprätendenten die Leistung beanspruchen. Diese müssen aber dieselbe Forderung beanspruchen. Dies kann beim Factoring auch der Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuera...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ansprüche nach Beendigung der Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Bei schuldhafter – zumindest fahrlässiger – Verletzung des Vermieterpfandrechts durch einen Drittgläubiger kommen Schadensersatzansprüche des Vermieters nach § 823 in Betracht, sonst allenfalls Bereicherungsansprüche (§ 812).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Forderungsgegenstand.

Rn 6 § 562d bezieht sich lediglich auf Mieteforderungen. Andere Forderungen des Vermieters gg den Mieter, auch wenn sie aus dem Mietverhältnis stammen, werden nicht erfasst.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Person des Dritten als Gläubiger.

Rn 8 § 562d betrifft den Dritten als Pfändungspfandgläubiger, dh weder der Mieter selbst noch andere Vertrags-Pfandgläubiger können sich auf die Beschränkungen des Vermieterpfandrechts in § 562d berufen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Befriedigung aus dem Verwertungserlös.

Rn 3 Dem Vermieter steht gg den Pfändungspfandgläubiger die Möglichkeit der Klage auf vorzugsweise Befriedigung für seine durch das Vermieterpfandrecht gesicherten Forderungen aus dem Verwertungserlös des Pfandobjektes zu.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. 2Gegen die aus Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen, insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine, zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine Sache, die dem Pfandrecht des Vermieters unterliegt, für einen anderen Gläubiger gepfändet, so kann diesem gegenüber das Pfandrecht nicht wegen der Miete für eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Pfändung geltend gemacht werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann von der ausgleichspflichtigen Person verlangen, ihr den Anspruch gegen den Versorgungsträger in Höhe der Ausgleichsrente abzutreten. (2) Für rückständige Ansprüche auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente kann keine Abtretung verlangt werden. (3) Eine Abtretung nach Absatz 1 ist auch dann wirksam, wenn andere Vorschriften die Übertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abtretung von Entgeltforderungen.

Rn 77 Die Abtretung von Entgeltforderungen kann wirksam ausgeschlossen werden (§ 399), sie ist dann ggü dem Abtretungsempfänger (absolut) unwirksam (ebenso Verpfändung, § 1274 II). Ausschluss verhindert Pfändung durch Gläubiger jedoch nicht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rolle von Privatgläubigern.

Rn 4 Nach alter Rechtslage sollte dem Privatgläubiger des Gesellschafters ein Recht auf Durchführung der Auseinandersetzung zukommen (vgl vormals BGH NJW 92, 832; ZIP 08, 1629; München BeckRS 08, 18094). Auch sah der Mauracher Entwurf vor, den Privatgläubiger an der Bestellung oder Abberufung von Liquidatoren zu beteiligen. Das wurde aber nicht kodifiziert. Daher dürfte nun ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. 2Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übertragung des Pfandrechts (Abs 1 S 2).

Rn 4 Eine isolierte Übertragung oder Pfändung (Nürnbg MDR 01, 1133f) des Pfandrechts ist nicht möglich (2). Sie kann idR nicht in eine Abtretung der Forderung umgedeutet werden (RG JW 38, 44). Zur ergänzenden Vertragsauslegung in einem solchen Fall BGH WM 90, 1202, 1204 [BGH 14.03.1990 - VIII ZR 18/89].mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkung der Beschränkung.

Rn 9 Die Beschränkung der Geltendmachung durch § 562d führt nicht etwa zum (teilweisen) Erlöschen des Pfandrechts. Verbleibt nach Befriedigung der vorrangigen Forderungen des Vermieters sowie der Forderung des Pfändungspfandgläubigers ein Resterlös, so steht dieser auch über die zeitliche Grenze des § 562d hinaus dem Vermieter zu (Lammel § 562d Rz 14).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Beschränkungen.

1. Forderungsgegenstand. Rn 6 § 562d bezieht sich lediglich auf Mieteforderungen. Andere Forderungen des Vermieters gg den Mieter, auch wenn sie aus dem Mietverhältnis stammen, werden nicht erfasst. 2. Zeitspanne. Rn 7 Ausgeschlossen sind Mieteforderungen für einen Zeitraum, der mehr als 365 Tage vor der Pfändung liegt. Keine Rolle spielt, ob die Rückstände schon fällig sind (v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verwertung des indossierten, verpfändeten Orderpapiers.

Rn 7 Für die Verwertung gelten neben §§ 1294–1296 die §§ 1279 ff u ergänzend die §§ 1273 ff, dh, die Befriedigung des Pfandgläubigers erfolgt grds durch Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Papier (§ 1277) u dessen anschließende Pfändung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1059b BGB – Unpfändbarkeit.

Gesetzestext Ein Nießbrauch kann auf Grund der Vorschrift des § 1059a weder gepfändet noch verpfändet noch mit einem Nießbrauch belastet werden. Rn 1 Die Norm besitzt lediglich klarstellende Bedeutung insoweit, als mit § 1059a nicht beabsichtigt war, die Rechtslage bzgl Pfändung, Verpfändung oder Belastung zu verändern (vgl insoweit § 1059 Rn 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unwirksame Pfandveräußerung.

Rn 7 Bei unwirksamer Veräußerung erwirbt der Ersteher kein Eigentum, dieses bleibt vielmehr beim bisherigen Eigentümer. Am Erlös erwirbt der betreibende Gläubiger, der dem Ersteher wegen Nichterfüllung schadensersatzpflichtig ist, Alleineigentum. Ist die Pfändung wirksam und die Veräußerung des Pfandes trotz eines rechtswidrigen Verwertungsvorganges infolge Gutgläubigkeit de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO.

1. Befriedigung aus dem Verwertungserlös. Rn 3 Dem Vermieter steht gg den Pfändungspfandgläubiger die Möglichkeit der Klage auf vorzugsweise Befriedigung für seine durch das Vermieterpfandrecht gesicherten Forderungen aus dem Verwertungserlös des Pfandobjektes zu. 2. Besonderer Rechtsbehelf in der Zwangsvollstreckung. Rn 4 Bei der Klage auf vorzugsweise Befriedigung handelt es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht wurde, aufgrund eines nicht bloß vorläufig vollstreckbaren Schuldtitels die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an der Gesellschaft erwirkt, kann er dessen Mitgliedschaft gegenüber der Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verdrängung und Ausschluss des Herausgabeanspruchs nach § 985.

Rn 22 1. § 985 ist bei einer Pfändung durch den Gläubiger des Besitzers subsidiär ggü § 771 ZPO. Der Gläubiger wird zwar durch die Pfändung mittelbarer Besitzer, der Eigentümer kann aber nicht unmittelbar vom Gläubiger die Herausgabe der Sache verlangen, sondern muss Drittwiderspruchsklage erheben und mit Hilfe eines Urteils nach §§ 775 Nr 1, 776 ZPO vorgehen. Gleichzeitig m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besonderheiten nach Beginn der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Nur für den Fall, dass mit dem Vermieterpfandrecht ein nachträglich von einem Dritten begründetes Pfändungspfandrecht konkurriert, kommt es zu Besonderheiten beim besitzlosen Vermieterpfandrecht. Der Vermieter kann als Nichtbesitzer, nämlich der Pfändung und Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher nicht widersprechen (vgl §§ 808 f ZPO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich der internen Teilung.

Rn 3 Grds können sämtliche ausgleichsreifen und damit gem § 9 I dem Wertausgleich nach der Scheidung unterliegenden Anrechte intern geteilt werden. Ausn gelten jedoch gem § 16 I für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange der Versorgungsträger keine interne Teilung vorsieht. Der Bund hat für die in einem Dienstverhältnis mit ihm stehend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2025, Die Auswirkun... / I. Das Problem

Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung und haben u.a. das Krankengeld des Schuldners gepfändet. In der Folge wurde die Forderung an einen Dritten verkauft und zugleich treuhänderisch an unseren Mandanten zum Zwecke der Einziehung rückabgetreten. Entsprechend sind wir weiter mit der Forderungseinziehung beauftragt. Nunmehr tritt der Drittschuldner an uns h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Software und Daten.

Rn 5 Computerprogramme, Daten und Informationen sind nach hM keine Sache, sondern das Ergebnis einer geistigen Schöpfung des Urhebers und damit ein Immaterialgut (Rostock BeckRS 21, 42957; Redeker NJW 92, 1739; Junker NJW 93, 824; BeckOKBGB/Fritzsche Rz 28; aA König NJW 93, 3124; Erman/J.Schmidt Rz 3). Der BGH bejaht die Sacheigenschaft jedenfalls bei Verkörperung in einem D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 4 Außer den in § 1273 II genannten, in erster Linie anwendbaren Vorschriften der §§ 1274–1296 sind von §§ 1204–1259 entspr anwendbar: §§ 1204 (RGZ 136, 422, 424), § 1209, § 1210, § 1211 (BGH WM 56, 217), 1213 I, 1214, 1218–1221 (str), 1222, 1223 II (RGZ 121, 74, 77), 1224, 1225, 1228 II; 1229, 1232 (RGZ 87, 321, 325; 97, 34, 42), 1249 (RGZ 167, 298, 299), 1250, 2152 (RGZ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pfändbarkeit.

Rn 16 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist (wie der Trennungsunterhalt und Familienunterhalt) als echter Unterhaltsanspruch grds nicht pfändbar (§ 850b I Nr 2 ZPO; vgl auch BGH FamRB 08, 271) undgrds auch nicht abtretbar (§ 400). § 400 ist allerdings bei Unterhaltsansprüchen nicht anwendbar, wenn der Zedent vom Zessionar eine wirtschaftlich gleichwertige Leistung erh...mehr