Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Betriebsrat: Kosten / 2.1 Geschäftsführungskosten

Zu tragen sind alle Kosten, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur ordnungsgemäßen und sachgerechten Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Bejaht worden ist das durch die Rechtsprechung u. a. für Reisekosten, d. h. Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung, nicht aber für Kosten der persönlichen Lebensführung, wie Getränke und... mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 4 Beschlagnahme (Abs. 3)

Rz. 18 Nach § 76 Abs. 3 AO kann die Finanzbehörde die zoll- oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit Beschlag belegen.[1] Die Beschlagnahme soll die Sachhaftung durch tatsächliche Sicherstellung vor Beeinträchtigungen schützen.[2] Durch die Beschlagnahme wird die kraft Gesetzes bestehende Sachhaftung mit einem tatsächlichen Rechtsakt nach außen erkennbar gemacht. Die Beschla... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.6.1 Unübertragbarkeit

Rz. 19 Der Nießbrauch entzieht dem Eigentümer das Nutzungsrecht und entwertet wirtschaftlich das Eigentum. Deshalb bestimmt das Gesetz wenigstens eine zeitliche Begrenzung. So kann der Nießbrauch seinem Bestand nach nicht übertragen[1], vererbt[2] und belastet werden[3]. Fraglich ist dagegen, ob der Nießbrauch als nicht übertragbares Recht dennoch pfändbar ist oder ob nur di... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2.2 (Unfreiwillige) Pfändung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gleiches gilt für die Pfändung von Forderungen, denn in der Sache macht es keinen Unterschied, ob der leistende Unternehmer eine Forderung freiwillig als Sicherheit anbietet oder ob dessen Gläubiger – aus Sicht des leistenden Unternehmers unfreiwillig – in eine Forderung vollstreckt. In beiden Fällen kann sich der Gläubiger aus dem Bruttobetr... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Verpfändung und Pfändung (§ 13c Abs. 3 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Rechtsfolgen des § 13c für die Forderungsabtretung treten auch bei der Verpfändung oder Pfändung von Forderungen ein (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 5 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.2.1, Tz. 5). Ursprünglich beabsichtigte der Gesetzgeber die gesamtschuldnerische Haftung nach § 13c UStG-Entwurf nur für den Fall der Abtre... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Rechtsakte, die eine Haftung auslösen: Abtretung, Verpfändung, Pfändung

2.1.3.1 Abtretung (§ 13c Abs. 1 S. 1 UStG) Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Obwohl der Regelungszweck der Vorschrift auf Sicherungsabtretungen zielt, umfasst der Haftungstatbestand grundsätzlich alle Formen der Abtretung von Forderungen aus steuerpflichtigen Umsätzen. Somit kann auch jeder Erwerber entsprechender Forderungen Haftungsschuldner für nicht entrichtete USt sein. I... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13c Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

Literatur Bös, Umsatzsteueraspekte beim Forderungsverkauf, Stbg 2004, 367. Giehl/Vana, ABS-Transaktionen – Haftung der Zweckgesellschaft nach § 13c UStG? Folgen und Risiken durch die Neuregelung, UStB 2004, 357. Hahne, Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F./Zugleich Nachweis der Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, DStR 2004,... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2.3 Formneutralität

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wie in den Fällen der Abtretung umfasst die Haftung alle Formen der Verpfändung bzw. Pfändung. mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erscheinungsformen

Rz. 1572 [Autor/Stand] Da nur Tathandlungen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO strafbar sind, reicht nicht jedes heimliche "steuerunehrliche" Verhalten i.S.d. älteren Rspr. aus. Aufgrund dessen sind bereits eine Vielzahl denkbarer Verhaltensweisen auszuscheiden. Rz. 1572.1 [Autor/Stand] Nicht tatbestandsmäßig ist das Verzögern der Beitreibung durch bloßes Nichtzahlen [3], die ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2.1 (Freiwillige) Verpfändung

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Verpfändung einer Forderung gem. den §§ 1273ff., 1279 ff. BGB kann wie bei der Sicherungsabtretung der Pfandgläubiger die Forderung bei Pfandreife einziehen und damit seine eigene Forderung gegen den Gläubiger befriedigen (§§ 1282, 1288 Abs. 2 BGB). Die Verpfändung erfolgt damit – ähnlich wie eine Sicherungsabrede – zwar aus wirtschaf... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13c UStG begründet unter bestimmten Voraussetzungen einen Haftungstatbestand für die Fälle, in denen ein Unternehmer eine Kundenforderung abtritt und der Abtretungsempfänger die Forderung einzieht oder an einen Dritten überträgt (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 1 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.1, Tz. 1). Die Rechtsfolgen de... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Durch den Rechtsakt Begünstigter (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger, Vollstreckungsgläubiger)

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger muss nach § 13c Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 3 UStG Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein, das ist auch der Factor (BFH vom 16.12.2015 XI R 28/13). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG oder land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, die die Durchsch... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bös, Umsatzsteueraspekte beim Forderungsverkauf, Stbg 2004, 367. Giehl/Vana, ABS-Transaktionen – Haftung der Zweckgesellschaft nach § 13c UStG? Folgen und Risiken durch die Neuregelung, UStB 2004, 357. Hahne, Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F./Zugleich Nachweis der Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, DStR 2004, 210. Hahn... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.8 Besonderheiten der Kettenabtretung (§ 13c Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hat der Abtretungsempfänger die abgetretene Forderung ganz oder teilweise an einen Dritten abgetreten, gilt (Fiktion) dieses Rechtsgeschäft insoweit als Vereinnahmung, d. h. der Abtretungsempfänger kann für die im Gesamtbetrag der weiter übertragenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer in Haftung genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wel... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Haftungsgegenstand: Forderungen aus steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen eines Unternehmers

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13c UStG erfasst nur die Abtretung (oder Verpfändung oder Pfändung, vgl. Rz. 20 ff.) von Forderungen aus steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen eines Unternehmers. Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der steuerpflichtige Umsatz muss nicht an einen anderen Unternehmer erbracht worden sein, es kann sich auch um einen steuerpflichtigen Umsatz ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erzwingungsmaßnahmen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Kommen Personen ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nach, kann deren Erfüllung idR erzwungen werden. Zuständig sind die Finanzbehörden (vgl § 249 Abs 1 AO), dh, sie bedienen sich dafür nicht eines Gerichtsvollziehers. Sie können aber Auskunfts- und Unterstützungsersuchen nach § 757a ZPO stellen, dh die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen, um ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen wurde durch das StÄndG 2003 neu in das UStG aufgenommen (zum Anwendungszeitraum vgl. Rz. 13). Die vom BFH kassierte Verwaltungsregelung in UStAE 13c Abs. 27, S. 1–3 wurde mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz mit der Neuregelung in § 13 c Abs. 1 S. 4 u. 5 fortgeschriebe... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Die Haftungsvoraussetzungen im Überblick

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13c Abs. 1 S. 1 UStG enthält die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Haftung im Falle der Abtretung einer Forderung; für deren Verpfändung oder Pfändung gelten die Voraussetzungen entsprechend (§ 13c Abs. 3 UStG). Der Abtretungsempfänger/Pfandgläubiger/Vollstreckungsgläubiger haftet für die in der nämlichen Forderung enthaltene USt, wen... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung zur > Einkommensteuer (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Antragsveranla... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 die für den V... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Abtretung (§ 13c Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Obwohl der Regelungszweck der Vorschrift auf Sicherungsabtretungen zielt, umfasst der Haftungstatbestand grundsätzlich alle Formen der Abtretung von Forderungen aus steuerpflichtigen Umsätzen. Somit kann auch jeder Erwerber entsprechender Forderungen Haftungsschuldner für nicht entrichtete USt sein. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abt... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich sind die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten in den §§ 140ff. der AO geregelt. Je nach Betriebsart und Unternehmensgröße werden an die Aufzeichnungen mehr oder weniger umfangreiche bzw. qualitativ hochwertige Anforderungen gestellt. Die Aufzeichnungen müssen jedoch stets so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dr... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. aufgrund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1. Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Nichtentrichtung der Steuer bei Fälligkeit

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13c UStG setzt voraus, dass der leistende Unternehmer die Steuer, bei deren Ermittlung der steuerpflichtige Umsatz ganz oder teilweise berücksichtigt wurde, für den der Anspruch auf Gegenleistung (Forderung) abgetreten, verpfändet oder gepfändet wird, bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/20... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Inhalt der Aufzeichnungsverpflichtung nach § 22 UStG

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Aufzeichnungspflichten umfassen im Wesentlichen: die vereinbarten (oder ggf. vereinnahmten) Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen. Aus den Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze (nach Steuersatz getrennt) und die steuerfreien Umsätze aufteilen; vereinnahmte ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Pfändung "nur" des Auszahlungsanspruchs

Rz. 80 Wird dagegen nur der Auszahlungsanspruch, also das unselbstständige Nebenrecht, gepfändet, so ist diese Pfändung unwirksam und damit nach ganz h.M. für den Notar grundsätzlich unbeachtlich.[175] Allerdings ist die isolierte Pfändung des Auskehrungsanspruchs ausnahmsweise dann wirksam, wenn der Kaufpreisanspruch bereits erfüllt und damit erloschen ist und deshalb nur n... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Fehlerhafte Pfändung

Rz. 78 Wenn der Notar prüft, ob die Pfändung zu beachten ist und an wen ggf. Auszahlungen vorzunehmen sind, muss er sich zunächst mit der Frage der Wirksamkeit der Pfändung auseinandersetzen. 1. Pfändung "nur" des Kaufpreisanspruchs Rz. 79 Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass nur der Kaufpreisanspruch, nicht aber der Auszahlungsanspruch gepfändet wird. Es fragt sich, ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. "Erstarken" einer unwirksamen zu einer wirksamen Pfändung

Rz. 83 Gelegentlich ergibt sich folgendes Problem: Der Gläubiger pfändet zunächst isoliert den Auszahlungsanspruch. Diese Pfändung geht ins Leere, da es einer "Doppelpfändung" bedurft hätte. Zeitlich später tritt Erfüllung des Kaufpreisanspruchs ein. Hier fragt sich, ob die zunächst unwirksame Pfändung nachträglich zu einer wirksamen erstarkt. In Rechtsprechung und Literatur... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 6. Mehrheit von Gläubigern der Kaufpreisforderung/Pfändung eines Anteils

Rz. 86 Schwierigkeiten bereitet die Pfändung in Fällen, in denen der Kaufpreis mehreren Verkäufern zusteht.[188] Nach h.M. handelt es sich in der Regel um eine gemeinschaftliche Kaufpreisforderung, die rechtlich den Charakter einer unteilbaren Leistung gem. § 432 BGB hat. Im Innenverhältnis sind die Verkäufer Bruchteilsberechtigte nach §§ 741 ff. BGB; im Außenverhältnis sind... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Pfändung "nur" des Kaufpreisanspruchs

Rz. 79 Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass nur der Kaufpreisanspruch, nicht aber der Auszahlungsanspruch gepfändet wird. Es fragt sich, ob der Notar diese fehlerhafte Pfändung beachten muss. Nach ganz h.M. ist auch diese fehlerhafte Pfändung uneingeschränkt beachtlich, da der Auskehrungsanspruch ein Nebenrecht des Kaufpreiszahlungsanspruchs i.S.v. § 401 BGB ist und... mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 4.10 Elektronische Pfändung bei einem Kreditinstitut (§ 309a AO – Neu)

Durch den neuen § 309a AO wird die Möglichkeit geschaffen, Forderungen, Ansprüche und andere Vermögensrechte aus bankmäßigen Geschäftsbeziehungen bei Kreditinstituten elektronisch zu pfänden. Die elektronische Pfändung anderer Forderungen wie beispielsweise Arbeitslohn eines Beschäftigten des Kreditinstituts ist hiervon nicht umfasst. Die Vorschrift ist erst anzuwenden, wenn ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / G. Pfändungen in das Notaranderkonto

Rz. 61 Fast immer geht es in der Praxis um Pfändungen durch Gläubiger des Verkäufers. Pfändungen durch Gläubiger des Käufers spielen dagegen nur eine geringe Rolle und bleiben hier ausgeklammert.[138] Wirtschaftlich betrachtet ist Gegenstand der Pfändung meist der aus dem Verkauf erzielte Erlös. Wickelt der Notar einen Kaufvertrag ohne Einschaltung eines Anderkontos ab, berü... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 7. Mehrheit von Pfändungen

Rz. 87 Über den Rang bei mehreren Pfändungen[192] entscheidet gem. § 804 Abs. 3 ZPO der Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Pfändungen werden nach hier vertretener Auffassung gem. § 829 Abs. 3 ZPO wirksam allein mit Zustellung an den Käufer als Drittschuldner. Hält man auch die Pfändung des Auskehrungsanspruchs für ein Wirksamkeitserfordernis, so bedarf es der Zustellung an den Kä... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Verhalten der Bank bei Pfändungen (Nr. 9)

Rz. 49 Die bis zum Jahre 2000 gültige Fassung der NotAndKont enthielt ausführliche Regelungen mit dem Zweck, die Anderkonten als Konten für fremde Werte vor dem Zugriff von Gläubigern des nur formal Berechtigten, also des Notars, zu schützen.[56] Diese haben sich als weitgehend überflüssig erwiesen. Der Schutz von treuhänderisch verwahrten Geldern erfolgt nicht über das Inst... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vorzulegende Nachweise bei Pfändungen

Rz. 84 Nicht endgültig geklärt ist, welche Nachweise der Notar im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirksamkeit der Pfändung beim Drittschuldner (Käufer) verlangen kann bzw. muss. Sicher ausreichend sind Unterlagen, die die Zustellung des Pfändungsbeschlusses beim Käufer dokumentieren. Sinnvoll ist daher im Regelfall, wenn der Notar zunächst vom Käufer eine Kopie der Zustellu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Pfändungen wegen Forderungen gegen den Notar

Rz. 88 Ist der Notar Schuldner und pfändet ein Gläubiger des Notars in das Anderkonto, so steht dem Treugeber die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zu. Das Verwahrungsgut gehört wirtschaftlich dem oder den Hinterlegern.[196] Die Beteiligten der Verwahrung sind deshalb unverzüglich zu benachrichtigen, damit sie die Freigabe betreiben können[197] (vgl. unten NotAndkont Rdn... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Prinzip der "Doppelpfändung"

Rz. 62 Hinterlegt der Käufer den Kaufpreis auf Anderkonto, so erlischt der Kaufpreisanspruch des Verkäufers regelmäßig noch nicht. Die Hinterlegung hat nach h.M. grundsätzlich keine Erfüllungswirkung (m.w.N. vgl. oben Vor §§ 57–62 BeurkG Rdn 21 ff.). Dies hat zur Folge, dass der materiell-rechtliche Kaufpreiszahlungsanspruch gegen den Käufer weiter besteht. Rz. 63 Daneben bes... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Grundsätze

Rz. 68 Erfolgt die Pfändung nach Abschluss des Kaufvertrages und vor der Einzahlung auf Anderkonto, so berührt diese Pfändung – wie gerade dargestellt (siehe Rdn 67) die Vertragsabwicklung zunächst nicht. Der Käufer bzw. seine kaufpreisfinanzierende Bank müssen den Kaufpreis auf dem Anderkonto hinterlegen. Erst im Zusammenhang mit Auszahlungen an den Verkäufer spielt die Pfä... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 5. Fehlende Bestimmtheit der gepfändeten Forderung

Rz. 85 Ein weiteres Problem in der Praxis stellt die Bestimmtheit der gepfändeten Forderung dar. Ist nach pflichtgemäßer Prüfung nicht festzustellen, welche Forderung Gegenstand der Pfändung ist, so geht die Pfändung ins Leere; sie muss vom Notar nicht beachtet werden. In diesem Sinne wurde beispielsweise ein Fall entschieden, in dem der Gläubiger den Auszahlungsanspruch des... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Behandlung typischer Fallsituationen

Rz. 73 Fallsituation 1: Im Grundbuch eingetragene Gläubiger sind ausweislich der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen abzulösen. Der Kaufpreisanspruch wird wirksam gepfändet. Der hinterlegte Betrag reicht nicht aus, um sowohl die Gläubigerablösungen vorzunehmen als auch den Anspruch des pfändenden Gläubigers zu erfüllen. Hier hat der Notar zunächst die Grundpfandrechtsgl... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Ablösung von Gläubigern

Rz. 70 Bei vielen Kaufvertragsabwicklungen sind aus dem Kaufpreis Gläubiger abzulösen. Im Regelfall handelt es sich um abzulösende Grundpfandrechtsgläubiger. Für die Lösung dieser Fälle wurde bis heute keine in sich schlüssige und überzeugende Dogmatik entwickelt. Die Gerichtsentscheidungen aber auch die Literatur sind ergebnisorientiert: Die Vertragsabwicklung soll durch sp... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / H. Abtretung von Auszahlungsansprüchen

Rz. 89 Ebenso wie der Kaufpreiszahlungsanspruch pfändbar ist, ist er auch abtretbar. Wird der Kaufpreis auf Anderkonto hinterlegt, so stellen sich ähnliche Probleme wie bei der Pfändung. Denn auch insoweit müssen der zivilrechtliche Kaufpreisanspruch gegen den Käufer und der öffentlich-rechtliche Auskehrungsanspruch gegen den Notar unterschieden werden. Zu klären ist, welche... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Insolvenz des Verkäufers

Rz. 97 Wie dargestellt fällt das Notaranderkonto (dabei geht es letztlich um die Forderungen des Notars gegen die Bank) nicht in die Insolvenzmasse. Deshalb stellt die Auszahlung vom Anderkonto auch keine Verfügung über das Vermögen des Gemeinschuldners dar. Auszahlungen vom Notaranderkonto unterliegen daher weder einem allgemeinen Verfügungsverbot noch einem Zustimmungsvorb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Eigentümergrundschuld

Rz. 49 Der Eigentümer kann sich anerkanntermaßen auch wegen einer Eigentümergrundschuld dinglich unterwerfen, obwohl er kein wirklicher Gläubiger und eine Vollstreckung aus der Grundschuld wegen § 1197 Abs. 1 BGB erst nach Umwandlung in eine Fremdgrundschuld[132] bzw. im Fall der Pfändung der Eigentümergrundschuld[133] möglich ist. Die rechtliche Konstruktion der Eigentümerg... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Rangbestätigung

Rz. 16 Eine der praktisch wichtigen Formen der Notarbestätigung ist die sog. Rangbestätigung bei der Eintragung von Grundpfandrechten.[48] Da bis zur Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch je nach den Umständen eine mehr oder weniger lange Zeit vergeht, die Kreditnehmer aber häufig auf schnelle Auszahlung der Kreditmittel angewiesen sind, besteht in dieser Situation ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

I. Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren Begriffsbestimmungen Kontoeröffnung mehr