Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Als vollstreckungsrechtliches Strukturkennzeichen genießen Unterhaltsforderungen einen hohen Schutz und deswegen eine privilegierte Stellung. Dadurch soll der existenzielle Schutz auch der Unterhaltsberechtigten gewährleistet werden. Zugleich wird dem besonderen Näheverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Unterhaltsberechtigten Rechnung getragen. Nicht in diesem Zweck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gg den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die im B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 20 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen].

Gesetzestext (1) Eine vor dem Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 1. April 1992 (BGBl. I S. 745) am 1. Juli 1992 ausgebrachte Pfändung, die nach den Pfändungsfreigrenzen des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechts bemessen worden ist, richtet sich hinsichtlich der Leistungen, die nach dem 1. Juli 1992 fällig werden, nach den seit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Garantiebestimmung des § 850f I sichert unabhängig von der konkreten vollstreckungsrechtlichen Situation den Lebensunterhalt des Schuldners. In jedem Fall ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, das nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG unverfügbar ist (BVerfG NJW 10, 505 Rz 133; 14, 3425 Rz 74). Dieses verfassungsrechtlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Benachrichtigung.

Rn 7 Drittschuldner und Schuldner sind durch eine schriftliche Erklärung des Gläubigers über die bevorstehende Pfändung zu benachrichtigen. Auf diese Erklärung ist § 130 nicht entspr anwendbar. Auch § 130d ist wegen des speziellen Gehalts unanwendbar. Es genügt, wenn der Gläubiger die zuzustellende (Rn 11 f) Benachrichtigung dem Gerichtsvollzieher per Fax (ThoPu/Seiler § 845...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Anspruch, der eine bewegliche körperliche Sache betrifft, für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde, verpflichtet, die Sache unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse dem Gerichtsvollzieher herauszugeben, der nach dem ihm zue...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnatur und Antragsmehrheit.

Rn 5 Der Auftrag iSv § 753 I ist ein verfahrensrechtlicher Antrag des Gläubigers an den GV, Amtshandlungen in Ausübung staatlicher Vollstreckungsgewalt durchzuführen (Nies MDR 99, 525). Mit dem Antrag müssen der Titel und sonstige Urkunden übergeben werden, die nach §§ 750 II, 751 II zugestellt werden müssen. Es ist zulässig, mehrere Anträge auf einmal zu stellen. Auch könne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbständige Verwertbarkeit.

Rn 7 Pfändbar sind nur selbständige Vermögensrechte. Erfasst werden etwa Ansprüche auf Einräumung oder Übertragung von Rechten oder auf Abgabe von Willenserklärungen (Brox/Walker Rz 716). Rn 8 Demgegenüber können unselbständige Vermögensrechte nicht vom Gegenstand getrennt werden und nicht Objekt einer eigenen Rechtsausübung sein (§ 829 Rn 76 ff; zur Hilfspfändung Rn 16), wie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Herausgabebereitschaft.

Rn 5 Der (Mit-)Gewahrsamsinhaber muss mit der Pfändung und der Wegnahme der Sache zum Zwecke der Verwertung einverstanden sein, was der Gerichtsvollzieher durch Befragen festzustellen hat (BGH NJW-RR 04, 352, 353; Ddorf NJW-RR 97, 998, 999 [OLG Düsseldorf 08.11.1996 - 3 W 454/96]). Die Erklärung ist zu protokollieren (§ 88 S 2 GVGA). Die widerspruchslose Hinnahme der Pfändun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Die Gläubiger erlangen durch die Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung die gleichen Rechte wie nach § 835. Die Forderung kann deswegen gem § 837 durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt verwertet werden. Hypothekarisch gesicherte Forderungen bilden den Hauptanwendungsfall der Überweisung an Zahlungs statt, weil der Gläubiger den Wert der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 21 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Siebten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen].

Gesetzestext (1) Für eine vor dem 1. Januar 2002 ausgebrachte Pfändung sind hinsichtlich der nach diesem Zeitpunkt fälligen Leistungen die Vorschriften des § 850a Nr. 4, § 850b Abs. 1 Nr. 4, § 850c und § 850f Abs. 3 der Zivilprozessordnung in der ab diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden. Auf Antrag des Gläubigers, des Schuldners oder des Drittschuldners hat das Voll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 829 normiert das Verfahren sowie die Wirkungen der Pfändung von Geldforderungen. Die Regelung in § 829 II 3 über Zustellungen im Europäischen Rechtsraum ist durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. 2Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. 3Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 4.

Rn 16 Die Regelung ergänzt die Auskunftspflicht des Drittschuldners im Hinblick auf die Festsetzung nach § 907. Drittschuldner iSd Vorschrift ist jedes Kreditinstitut, bei dem ein als Pfändungsschutzkonto taugliches Girokonto geführt wird. Unerheblich ist, ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Sonst müsste der Gläubiger zunächst die Antwort auf die Fr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation, Prozessführungsbefugnis.

Rn 20 Zur Erinnerung befugt ist derjenige, der unter Berücksichtigung seiner eigenen Darlegungen durch den Vollstreckungsakt in seinen Rechten beeinträchtigt ist, nicht dagegen derjenige, der seine Beeinträchtigung ausschl aus der Verletzung eines Rechtes eines Dritten ableitet (RGZ 42, 343, 347; BGH NJW-RR 10, 281, 282). Nicht zur Erinnerung berechtigt sind somit Untermiete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 7 Nach Erlass des Pfändungs- sowie ggf des Überweisungsbeschlusses kann der Schuldner Erinnerung gem § 766 einlegen (Köln JurBüro 00, 48; Musielak/Voit/Flockenhaus § 834 Rz 1). Im Rechtsmittelverfahren ist das rechtliche Gehör nachzuholen. Wird der Schuldner entgegen § 834 angehört, ist die Pfändung dennoch wirksam. Dann ist gg den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gg die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gg ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen. Hebt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schuldner.

Rn 59 Sofort nach der Zustellung an den Drittschuldner muss der Gerichtsvollzieher den Pfändungsbeschluss zusammen mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde an den Schuldner zustellen. Ist der Schuldner angehört worden, liegt eine Vollstreckungsentscheidung vor, gg die der Schuldner sofortige Beschwerde einlegen kann. Deswegen muss die Zustellung nach § 329 III vAw erfolgen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Insolvenzverfahren.

Rn 8 Erklärt der Gläubiger keinen Verzicht gem § 843, obwohl die Pfändung nach § 89 InsO unwirksam ist, kann der Schuldner wegen der fortbestehenden Schutzwirkung aus § 836 II ein Interesse an der Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses haben (LG Gera ZVI 07, 181).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 19 Zusammengerechnet werden können nach Nr 2 die Ansprüche auf Arbeitseinkommen des Schuldners gg mehrere ArbG, wenn zumindest eine der Forderungen gepfändet wird (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850e Rz 26). Die Zusammenrechnung kann auch von einem Haupteinkommen und einem geringfügigen Nebeneinkommen erfolgen (AG Wuppertal JurBüro 21, 441). Wird Mehrarbeit geleistet, ist § 850...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 19 Gg die Vorpfändung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann bei Ablehnung vom Gläubiger (Stuttgart DGVZ 21, 119), sonst vom Schuldner, Drittschuldner oder einem beschwerten Dritten, die Vollstreckungserinnerung nach § 766 (Ddorf NJW-RR 93, 831) eingelegt werden. Sie ist auch der statthafte Rechtsbehelf, wenn der Gerichtsvollzieher im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Zus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristwahrende Handlungen.

Rn 9 Um die Frist zu wahren, muss mit der Vollstreckung bereits begonnen worden sein. Dem Sinn und Zweck der Vollziehungsfrist, die Vollziehung einer einstweiligen Rechtsschutzanordnung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, genügt es, wenn der Gläubiger innerhalb der Vollziehungsfrist die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme gg den Schuldner ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 29 Der Pfändungsschutz ist in mehreren Schritten zu bestimmen. Als Erstes ist die Höhe der Einnahmen zu bestimmen. Dazu ist das nicht notwendig kontinuierlich fließende, möglicherweise aus mehreren Quellen stammende und evtl ungleichartige Einkommen in eine angemessene Vergleichsgröße umzurechnen. Für den Pfändungsschutz ist unerheblich, ob es sich um nicht wiederkehrend ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 13 Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit gilt folgendes: Vor Beschlagnahme und vor Enthaftung ist eine Pfändung im Wege der Mobiliarvollstreckung nicht zulässig, der Gerichtsvollzieher hat demnach gerade die Zubehöreigenschaft in Abgrenzung zu den sonstigen Bestandteilen bzw Erzeugnissen genau zu prüfen. Sobald ein Zubehörstück durch Enthaftung (Veräußerung und Entfernung vom...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 31 Die Pfändung erfolgt allein auf Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Der Beschl ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Der Gläubiger muss den Anspruch aus einem Altersvorsorgevertrag schlüssig darlegen. Der Pfändungsschutz ist vAw zu gewähren. Beantragt er die Pfä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zustellung (Abs 2).

Rn 20 Ausnw kann kein Drittschuldner festzustellen sein, so etwa bei Patent-, Marken- und Urheberrechten (St/J/Würdinger § 857 Rz 99). In diesem Fall lässt Abs 2 für eine wirksame Pfändung, abw von § 829 II, eine Zustellung an den Schuldner genügen. Die Zustellung kann aber nicht nach § 829 II 3 durch Aufgabe zur Post erfolgen (MüKoZPO/Smid § 857 Rz 6). Zudem ist dann für ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Gläubiger die Vornahme der Pfändung beim Schuldner beantragt und so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers abweichend ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 53a Die Pfändung eines Tieres, das dem Pfändungsschutz des Abs 1 Nr 8 Buchst a unterliegt, kann ausnw zugelassen werden, wenn das Tier einen hohen materiellen Wert hat (zB wertvolles Reitpferd, Rassehunde oder -katzen, Koi-Karpfen, seltene Tierarten) und bei Abwägung der Interessen der Beteiligten und des Tierschutzes die Unpfändbarkeit eine nicht zu rechtfertigende Härte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats aus dem Guthaben über einen Betrag verfügen, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt; insoweit wird das Guthaben nicht von der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 S 1.

Rn 2 Der sachliche Anwendungsbereich von § 833 erfasst die Pfändung von Diensteinkommen, also von Lohn, Gehalt und sonstigen Einkünften iSd §§ 850 ff. Auf ähnliche in fortlaufenden Bezügen bestehende Forderungen gem § 832 Alt 2 ist die Regelung nicht entspr anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 833 Rz 1). Die Regelung gilt bei der Versetzung in ein and...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Reallast.

Rn 59 Die Reallast ist nach der Begriffsbildung in § 1105 I 1 BGB die Belastung eines Grundstücks, durch die dem Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind. Sie kann gem § 1105 I BGB subjektiv-persönlich zugunsten einer bestimmten Person oder nach § 1105 II BGB subjektiv-dinglich zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 16 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Hypothekenbriefs eine Gebühr bis zum 31.5.25 von EUR 28,60 und ab dem 1.6.25 von EUR 31,20 gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG. Bei einer Hilfspfändung wird die Gebühr nur erhoben, wenn der Gläubiger den Pfändungsbeschluss über die dem Papier zugrunde liegende Forderung vorlegt, bevor der Gerichtsvollzieher das Papier dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen sowie Lebensversicherungen (Nr 4).

Rn 19 Die Regelung schützt Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden. Die Bezüge müssen nicht fortlaufend gewährt werden (Gottwald/Mock § 850b Rz 17). Der Schutzzweck der Norm schließt dagegen Bonusleistungen der Krankenkassen nicht ein, die für besondere Bemühungen des Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ersichtlich machen.

Rn 22 Die Pfändung ist so kenntlich zu machen, dass sie jedem Dritten, der die im Verkehr übliche Sorgfalt aufwendet, erkennbar ist (AG Kassel JurBüro 16, 662). Es muss sich außerdem eindeutig ergeben, welche konkreten Gegenstände gepfändet sind (LG Frankfurt DGVZ 90, 59). Soll nur ein Teil von mehreren gleichartigen Sachen (zB eines Warenlagers) gepfändet werden, muss diese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 8 Für eine wirksame Pfändung einer durch Briefhypothek gesicherten Forderung muss nach Erlass des Pfändungsbeschlusses der Gläubiger oder sein Besitzmittler Besitz am Hypothekenbrief erlangen, Abs 1 S 1 (BGHZ 127, 150 ff). Besitzmittler ist der Gerichtsvollzieher oder die Hinterlegungsstelle (RGZ 135, 274), nicht aber das Vollstreckungsgericht (St/J/Würdinger § 830 Rz 10 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besserer Rang aufgrund Zeitabfolge.

Rn 8 Geltend gemacht werden kann auch der bessere Rang des Gläubigers iRd Forderungspfändung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer erfolgten Pfändung der Bezüge hat der Gläubiger nur dann den Rang vor einer Pfändung, die nach der Beendigung und vor einer Wiedereinstellung des Schuldners erfolgt ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch die Wiedereinstellung fortges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 12 Die Pfändungsverbote des § 811 sind vom GV vAw zu beachten (BGHZ 137, 193, 197). Sachen, deren Pfändbarkeit zweifelhaft ist, pfändet er, sofern sonstige Pfandstücke nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind (§ 72 I 2 GVGA). Verstöße gg § 811 machen die Pfändung nicht nichtig, aber anfechtbar (MüKoZPO/Gruber Rz 22; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 13; St/J/Würdinger Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Über den automatisch pfändungsgeschützten Grundfreibetrag des § 899 I 1 hinaus werden weitere Gutschriften nicht von der Pfändung des Guthabens erfasst. Das Gesetz bezeichnet diese Beträge als Erhöhungsbeträge. Sie entsprechen der zweiten Stufe des Kontopfändungsschutzes im bisherigen Recht. Für diese prinzipiell nach ihrem Rechtsgrund bestimmten Beträge gilt ein vom Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LIV. Zwangsvollstreckung

Rz. 155 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mehrfachpfändung.

Rn 34 Eine Sache kann gleichzeitig für mehrere Gläubiger gepfändet werden. Die Folgen ergeben sich aus § 827 (s § 827 Rn 5). § 117 I GVGA weist den GV an, mehrere ihm vorliegende Vollstreckungsaufträge als gleichzeitige zu behandeln und die Pfändung ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs für alle beteiligten Gläubiger zugleich zu bewirken (dagegen MüKoZPO/Gruber Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen.

Rn 8 Mit der Pfändung, also vor der Trennung der Früchte entsteht an ihnen ein Pfändungspfandrecht (RGZ 161, 109, 113; St/J/Würdinger Rz 3; MüKoZPO/Gruber Rz 9; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 5; aA Henckel S 334 Fn 86 mwN). Nach der Trennung setzen sich Verstrickung und Pfandrecht an den getrennten Früchten bzw ihren Surrogaten, zB ausgedroschene Samen und Stroh (RGZ 74, 247, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Buchhypothek.

Rn 11 Die Pfändung einer durch Buchhypothek gesicherten Forderung wird durch Erlass des Pfändungsbeschlusses (Rn 5 f) und Eintragung ins Grundbuch bewirkt, Abs 1 S 3. Buchhypotheken werden durch Einigung und Eintragung, § 1116 BGB, oder gesetzlich als Sicherungshypotheken, §§ 1184, 1185 BGB, einschl der Zwangs-, § 866 I, und Arrestsicherungshypotheken, § 932, sowie der Höchs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen.

1. Herausgabeanspruch (Abs 1). Rn 8 Die Besitzsicherung hat nur eine begrenzte Bedeutung, denn die Eintragung einer Sicherungshypothek und die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgen unabhängig vom Besitz des Schuldners. Die Anordnung der Zwangsverwaltung erfordert zwar ebenfalls keinen Schuldnerbesitz, ihm kommt hier aber eine praktische Relevanz zu, weil die Zwangsverwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 848 stellt für zwei Fallgruppen bei der Herausgabe von unbeweglichen Sachen Sonderregeln auf. In einer praktisch wenig bedeutsamen Gestaltung regelt Abs 1 die Pfändung des Herausgabeanspruchs. Ziel ist die Besitzsicherung. Ihr kommt schon deswegen kein großes Gewicht zu, weil die Immobiliarvollstreckung keinen Besitz des Gläubigers erfordert (Schuschke/Walker/Kessen/T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfragen.

Rn 35 Eine Vorpfändung ist zulässig (Keller/Steder HdB ZVR, Kap 3 Rz 985). Der Schutz besteht auch bei einer Arrest-, Sicherungs- oder Vorpfändung (Kreft FS Schlick, 247, 258 f). Gepfändet wird nach § 357 HGB der Saldo aus dem Kontokorrent und nicht die Einzelforderung (BGH NJW 82, 1150). Die wirksame Pfändung des – regelmäßig auch künftigen – Guthabens begründet dessen Vers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsverbot.

Rn 90 Dem Drittschuldner ist nach § 829 I 1 verboten, an den Schuldner zu leisten (Arrestatorium). Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, ist grds die Leistung ggü dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB. Der Drittschuldner trägt das Risiko, den richtigen Empfänger zu bestimmen. Bei einer unwirksamen Zahlung an den Schuldner muss der Pfändungsgläubiger so gestel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inbesitznahme.

Rn 16 Die wirksame Pfändung setzt voraus, dass der GV sich Alleingewahrsam, dh die die Verfügungsmacht des Schuldners ausschließende tatsächliche Gewalt über die zu pfändenden Sachen verschafft; selbst wenn er nach Abs 2 die Gegenstände im Gewahrsam des Schuldners belässt, muss er sie zunächst in seinen unmittelbaren Besitz bringen und räumt sodann dem Schuldner den Gewahrsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auflassungsanwartschaft.

Rn 33 Ein Anwartschaftsrecht auf den Eigentumserwerb an einem Grundstück entsteht, wenn der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück aufgelassen hat und ein Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt ist (BGH NJW 89, 1093, 1094 [BGH 01.12.1988 - V ZB 10/88]). Gleiches gilt, wenn zugunsten des Auflassungsempfängers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr