Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nachträgliche Schätzung (Abs 2).

Rn 8 Ist die Schätzung bei Vornahme der Pfändung nicht möglich oder ist sie versehentlich unterblieben, ist sie unverzüglich nachzuholen. Das Ergebnis ist im Pfändungsprotokoll zu vermerken und den Parteien mitzuteilen. Bei elektronischer Aktenführung kann das Schätzungsergebnis nicht nachträglich ohne Zerstörung der elektronischen Signatur im Protokoll vermerkt werden (BTDr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 955 ZPO – Sicherheitsleistung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014.

Gesetzestext Für die Entscheidung über Anträge des Schuldners auf Beendigung der Vollstreckung wegen erbrachter Sicherheitsleistung nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ist das Vollstreckungsgericht zuständig. Die Entscheidung nach Artikel 38 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ergeht durch Beschluss. Rn 1 § 955 ergänzt Art 38 EuKoPfVO....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befugnisse des GV zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung.

Rn 5 Der GV nimmt nach § 754 nicht nur freiwillige Leistungen des Schuldners entgegen, er ist im Verhältnis zum Gläubiger auch ermächtigt, über das Empfangene Quittungen auszustellen und die vollstreckbare Ausfertigung herauszugeben (s § 757 I), wenn in vollem Umfang Erfüllung eingetreten ist. Weitergehende Befugnisse, für den Gläubiger tätig zu werden oder mit Wirkung für o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Angemessenheit.

Rn 8 Das Gericht hat die Angemessenheit der Austauschpfändung nach Lage der Verhältnisse zu überprüfen. Insb soll eine Austauschpfändung nur erfolgen, wenn eine im Verhältnis zum Wert des Ersatzstücks nennenswerte Befriedigung des Gläubigers zu erwarten ist (LG Mainz NJW-RR 88, 1150 [LG Mainz 28.04.1988 - 8 T 72/88]). Hat der Schuldner anderes Vermögen, durch das der Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Aufgrund der Einführung und Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos ist § 835 mehrfach geändert worden. Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (v 7.7.09, BGBl I, 1707) ist in § 835 III aF eine vierwöchige Leistungssperre bei Zustellung eines Überweisungsbeschlusses eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichteheli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besitzverhältnisse.

Rn 30 Der GV wird unmittelbarer Fremdbesitzer und vermittelt dem Gläubiger mittelbaren Fremdbesitz erster Stufe, dem Eigentümer (sei dieser der Schuldner oder ein Dritter) letztstufigen mittelbaren Eigenbesitz. Belässt der GV die Sache im Gewahrsam des Schuldners, erlangt dieser den unmittelbaren Besitz zurück und vermittelt dem GV mittelbaren Fremdbesitz erster Stufe, dem G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 § 865 II bestimmt den Grundsatz des Verbots der Einzelvollstreckung in Zubehör. Beim Zubehör soll die wirtschaftliche Einheit unbedingt erhalten bleiben, anders als bei den Erzeugnissen geht man davon aus, dass der Wegfall des Zubehörs den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks einschränkt oder mindert. In der Zwangsversteigerung umfasst der Wert auch den Wert des Zubeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmen vom Grundsatz des Vorrangs der Immobiliarvollstreckung.

Rn 8 § 865 I 2 regelt, dass dem Haftungsverband unterliegende Gegenstände mit Ausn des Zubehörs auch im Wege der Mobiliarvollstreckung gepfändet werden können. Das gilt aber nie für Bestandteile (s.o.). Für die Zuordnung zu den Vollstreckungsarten muss unterschieden werden, zu welchem Zeitpunkt die Pfändung erfolgt und wie nach der Trennung vom Grundstück die Eigentumslage i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bewegliches Vermögen.

Rn 2 Hinsichtlich der Vollstreckungsgegenstände unterscheidet die ZPO zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen, wobei in Letzteres nach §§ 864 ff zu vollstrecken ist. Bewegliches Vermögen sind zunächst bewegliche Sachen sowie Tiere (§ 90a S 3 BGB). Hiervon ausgenommen sind jedoch Schiffe und Luftfahrzeuge, wenn diese im entsprechenden Register eingetragen sind; hier f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Treuhand.

Rn 19 Sowohl bei einer eigennützigen als auch bei einer fremdnützigen Treuhand können die Gläubiger des Treugebers die Forderung nicht pfänden. Wirtschaftlich steht sie zwar dem Treugeber, rechtlich aber dem Treuhänder zu (BGHZ 11, 37, 41 f). Ein Titel gg den Treuhänder muss nicht vorliegen, wenn nicht das Treugut, sondern ein Anspruch des Treugebers gg den Treuhänder aus de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kapitalleistungen (Nr 4).

Rn 28 Kapitalleistungen können nicht ohne Weiteres dauerhaft die Existenzgrundlage sichern. Deswegen sind auf Kapitalleistungen gerichtete Vorsorgeverträge einerseits grds nicht in den Schutz von § 851c einbezogen (BGH NZI 12, 76 Rz 11). Ein Kapitalwahlrecht ist aber unschädlich, wenn es im Zeitpunkt der Pfändung entfallen ist (BGH WM 11, 128 Rz 20; NZI 12, 809 Rz 22). Beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 5 Zuständig ist der GV, der die Sache gepfändet hat, bei mehrfacher Pfändung der Erstpfändende, wenn nicht das Vollstreckungsgericht etwas anderes anordnet (§ 827). Der GV nimmt die Verwertung ohne weiteren Auftrag des Gläubigers vor (§ 91 II 1 GVGA). Er wird dabei hoheitlich und nicht als Beauftragter oder Stellvertreter des Gläubigers oder des Schuldners tätig (MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kontenpfändung.

Rn 35 Bei einem Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (›Und-Konto‹) ist ein gg sämtliche Kontoinhaber gerichteter Titel erforderlich; Mitberechtigte können daher, wird das Konto für die Verbindlichkeiten von einem der Mitberechtigten gepfändet, von § 771 Gebrauch machen (Musielak/Voit/Lackmann Rz 20). Bei der Pfändung eines ›Oder-Kontos‹ reicht ein Titel gg den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltung des gesamten Nachlasses (Abs 1).

Rn 3 In diesem Fall greift § 748 I ein. Der Titel gg den Testamentsvollstrecker muss nicht zwingend ein Leistungstitel sein. Es genügt ein Duldungstitel, wie sich aus § 2213 III BGB ableiten lässt (Schuschke/Walker/Schuschke § 748 Rz 2, 3: Leistungstitel nicht erforderlich, aber sinnvoll). Auch genügt ein Duldungstitel gg den Testamentsvollstrecker, wenn bereits ein Titel ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 9 Das Abänderungsverfahren wird auf einen unbefristeten Antrag durchgeführt. Antragsberechtigt sind der Schuldner, der Gläubiger sowie ein von der Pfändung betroffener Unterhaltsberechtigter, § 850g S 2, sofern dieser ein Rechtsschutzinteresse aufgrund einer durch das Verfahren verbesserten Unterhaltssituation besitzt (Stöber/Rellermeyer Rz C.473). Nicht antragsberechtigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 900 sieht eine befristete Leistungssperre als Moratorium bei der Pfändung und Überweisung von künftigem Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto vor. Die Regelung übernimmt die wesentlichen Inhalte aus den bisherigen Bestimmungen der §§ 835 IV, 850k I 2 und führt die bislang separierten Aussagen zusammen, wodurch die Verständlichkeit erhöht wird. Aufgrund der Leistungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die ausschl Abhängigkeit vom Schuldnerwillen ist gegeben, wenn die Handlung von ihm aus eigener Kraft und aus eigenem Willen (vgl Mot zu § 888 bei Hahn/Mugdan S 466) erbracht werden kann. Daran fehlt es uU trotz vorhandener Fähigkeiten bei schöpferischen oder wissenschaftlichen Leistungen, die nicht beliebig produzierbar sind (vgl auch Baur/Stürner/Bruns Rz 40.19 mwN i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Auskunfts-, Feststellungs- und Zahlungsklage.

Rn 24 Es besteht kein klagbarer Auskunftsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob die Drittschuldnererklärung als nicht einklagbare Pflicht oder als prozessuale Last verstanden wird (Rn 2). Eine Auskunftsklage ist abzuweisen (BGHZ 91, 126, 129; BGH NJW 1999, 2276, 2278; NJW-RR 06, 1566 Rz 11; krit Baur/Stürner/Bruns Rz 30.20; G/S/B-E § 55 Rz 17). Durch eine negative Feststell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Regelung ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Durchsuchung als Zwangseingriff des GV gg die Wohnung und Behältnisse des Schuldners (Abs 1, 2) sowie die Befugnis zur Gewaltanwendung bei Widerstand gg dessen Person (Abs 3; MüKoZPO/Heßler § 758 Rz 1; Behr NJW 92, 2125). In bestimmten Fällen müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 758 die des § 758a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Dem Dritten und dem Gläubiger steht wie bei § 808 (Einzelheiten s § 808 Rn 36 f) die Erinnerung nach § 766 zu, dem Dritten zudem die Klage nach § 805. Ggf kann er eigene Rechte an der Sache außer dem Besitzrecht mit der Drittwiderspruchsklage (§ 771) verfolgen. Verstöße gg § 809 machen die Pfändung nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Der Schuldner kann die fehlende H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Interventionsgrund.

Rn 4 Er ist gegeben, wenn der Hauptintervenient, der im Erstprozess Nebenintervenient (Streithelfer) einer der Parteien sein kann, die Sache oder das Recht, die den Streit des Erstprozesses bilden, ganz oder tw für sich in Anspruch nimmt. Es genügt, wenn der Hauptintervenient eine durch den Erstprozess in Widerspruch zu dem materiellen Recht beeinträchtigte Rechtsposition be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gewahrsam.

Rn 4 Zum Begriff des Gewahrsams (insb von Vertretern, Ehegatten, Besitzdienern) s § 808 Rn 5–13. Auch wenn der Dritte neben dem Schuldner Mitgewahrsam hat, hat die Pfändung nach § 809 zu erfolgen (AG Siegen DGVZ 93, 61; LG Wiesbaden DGVZ 81, 60; MüKoZPO/Gruber Rz 6; aA Braun AcP 196, 557, 584). Hat der Schuldner die Sache dem Dritten nur überlassen, um die Zwangsvollstreckun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mehrere Arbeitseinkommen.

Rn 16 Bezieht der Schuldner unterschiedliche Einkommensbestandteile von einem ArbG, sind diese nach den allgemeinen Regeln vom Drittschuldner zusammenzurechnen und daraus die Pfändungsfreibeträge zu bestimmen, wie sich aus dem Zusammenwirken von § 832 mit § 850a und § 850c ergibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verschiedenen Zahlungsverpflichtungen aus einem Vertrag, au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung regelt die Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen. Der Beschleunigung des Verfahrens dient die Zuständigkeitskonzentration in § 930 I 3. Danach hat das Arrestgericht zugleich als Vollstreckungsgericht über den Erlass von Pfändungsbeschlüssen zu befinden. Mit dieser notwendigen Konzentration soll unmittelbar wirksamer Rechtsschutz in Eilfällen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bekanntgabe an den Schuldner (Abs 3).

Rn 7 Der Schuldner ist über die Anschlusspfändung zu informieren. Unterbleibt dies, ist die Anschlusspfändung dennoch wirksam, doch können Amtshaftungsansprüche begründet werden. Der GV muss entspr § 87 I 2 GVGA auch einen Dritten über die weitere Pfändung in Kenntnis setzen, wenn ihm bekannt ist, dass dieser sich auf ein die Veräußerung hinderndes Recht beruft, damit dieser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vorliegen (s vor §§ 704 ff Rn 9). Zudem muss durch Pfändung nach §§ 803, 808 f eine wirksame Verstrickung bewirkt worden sein; das Bestehen eines Pfändungspfandrechts nach § 804 ist nicht erforderlich (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Verwertungshindernisse, die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht den §§ 720, 815 III, 819. Sie regelt das Verfahren der Forderungsvollstreckung, wenn dem Schuldner nach den §§ 711 S 1, 712 I 1 im Vollstreckungstitel nachgelassen ist, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden. Im Interesse des Schuldnerschutzes modifiziert die Bestimmung die Kompetenzen des Vollstreckungsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgrund.

Rn 2 Erforderlich ist eine einheitliche Rechtsbeziehung, bei deren Fortbestand laufend neue Raten fällig werden oder neue Ansprüche entstehen (St/J/Würdinger § 832 Rz 4). Umstritten ist, ob die Forderung aus einer persönlichen Dienstleistung stammen und wenigstens tw für den Unterhalt bestimmt sein muss. Letzteres ist abzulehnen, da sonst die sozialpolitisch für den Schuldne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Materiell-rechtlich sind der Anspruch auf Zugewinnausgleich gem § 1378 III BGB, § 6 LPartG, der Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers nach § 528 I BGB sowie der Pflichtteilsanspruch aus § 2317 II BGB trotz ihrer persönlichen Natur übertragbar und daher gem § 851 grds pfändbar. Aufgrund der besonderen Bindungen zwischen den Beteiligten soll aber der Anspruchsinhaber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen erfüllt sein. Nicht erforderlich ist ein auf die Erkenntnisgewinnung nach § 806a gerichteter besonderer Antrag oder Auftrag des Gläubigers an den GV; dessen Interesse an der Mitteilung ergibt sich bereits daraus, dass der Vollstreckungsversuch nicht zur (vollständigen) Befriedigung führt, etwa weil nur unpfä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vollstreckungsanordnung (Abs 4 S 2 aF).

Rn 43 Modifiziert werden konnte die Leistungssperre durch eine vollstreckungsgerichtliche Anordnung nach Abs 4 S 2 (Ahrens NZI 11, 183, 184). Auf Antrag des Gläubigers konnte das Vollstreckungsgericht die Sperre ausnahmsweise (so ausdrücklich BTDrs 17/4776, S 8) vor Fristablauf aufheben, wenn die Auszahlungssperre unter umfassender Abwägung der schutzwürdigen Interessen des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich der Empfänger der vom Schuldner geleisteten Arbeiten oder Dienste verpflichtet, Leistungen an einen Dritten zu bewirken, die nach Lage der Verhältnisse ganz oder teilweise eine Vergütung für die Leistung des Schuldners darstellen, so kann der Anspruch des Drittberechtigten insoweit auf Grund des Schuldtitels gegen den Schuldner gepfändet werden, wie wenn der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 803 ff ZPO

Rn 1 Die §§ 803 ff regeln die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; Vollstreckungsgrund sind also Ansprüche, die auf Leistung einer Geldsumme gerichtet sind, dh, dass nur der summenmäßige Wert geschuldet wird, nicht bestimmte Geldstücke oder Geldsorten. Unerheblich ist, ob die Forderung auf Zahlung an den Gläubiger oder an einen Dritten oder auf Hinterlegung gerichtet i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestvollziehung.

Rn 2 Sie geschieht durch Pfändung, die entweder im Arrestbeschluss selbst oder gesondert durch den Rechtspfleger (§ 20 Nr 16 RPflG) angeordnet wird. Der Gerichtsvollzieher, der das Schiff oder Schiffsbauwerk pfändet und in Besitz nimmt, hat die zur Bewachung und Verwahrung erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Abs 4. Das Arrestpfandrecht entsteht nach § 804. Die Eintragung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Systematik.

Rn 4 Die Bestimmung des Grundfreibetrags sowie die Berechnung der pfändungsfreien Teile des laufenden Arbeitseinkommens nach § 850c an der Quelle bilden die Schwerpunkte des sozialen Schuldnerschutzes bei der Forderungspfändung von Arbeitseinkommen. Über diesen Kernbereich des Vollstreckungsschutzes für das laufende Arbeitseinkommen hinaus ist die Reichweite der Regelung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gepfändetes Geld ist dem Gläubiger abzuliefern. (2) 1Wird dem Gerichtsvollzieher glaubhaft gemacht, dass an gepfändetem Geld ein die Veräußerung hinderndes Recht eines Dritten bestehe, so ist das Geld zu hinterlegen. 2Die Zwangsvollstreckung ist fortzusetzen, wenn nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit dem Tag der Pfändung eine Entscheidung des nach § 771 Abs. 1 z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorrangige Realgläubiger (Abs 2).

Rn 9 Dingliche oder persönliche Gläubiger, denen nach § 10 bis 12 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück zusteht, können einer nach Abs 1 zulässigen Pfändung durch Drittwiderspruchsklage nach § 771 widersprechen, weil ihnen auch die Früchte haften. Auf Eintragung oder Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (St/J/Würdinger Rz 14; MüKoZPO/Gruber Rz 10). Der vorr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 747 zieht die vollstreckungsrechtliche Konsequenz aus dem Umstand, dass die Erbengemeinschaft nach § 2032 I BGB bis zur Teilung des Nachlasses gesamthänderisch gebundenes Vermögen ist, über das der einzelne Miterbe nur insoweit wirksam verfügen kann, als es um die Veräußerung oder Belastung seines Anteils am Nachlassganzen geht, § 2033 I BGB (Pfändung nach § 859). Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Veräußerung auf Grund eines Pfandrechts ist nicht nur die Versteigerung nach § 814, sondern jede Verwertung des Pfandobjekts (also auch nach § 817a III 2, §§ 821–823, 825, 844, 857 IV, V; Weber DGVZ 18, 149, 154 mN). Nicht anwendbar ist § 806 dagegen bei einem Selbsthilfeverkauf unter Zuhilfenahme des GV gem §§ 383, 385 BGB, § 373 II HGB; dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gefährdung der Befriedigung des Gläubigers.

Rn 19 Ob der GV andere Sachen wegen Gefährdung der Befriedigung des Gläubigers wegzuschaffen hat, hat der GV selbstständig zu beurteilen. Liegt eine Gefährdung vor, ist er zur Wegschaffung verpflichtet (BGH MDR 59, 282), wenn ihn nicht der Gläubiger anders angewiesen hat (LG Verden DGVZ 15, 128, 129; AG Mönchengladbach JurBüro 13, 441, 442; AG Riesa JurBüro 08, 442); belässt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gg die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a, 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 945 gilt nicht nur für rein zivilprozessuale Anordnungen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich des presserechtlichen Gegendarstellungsrechts (BGHZ 62, 7, 9 = NJW 74, 642), sondern ist auch auf einstweilige Anordnungen in FamFG-Streitsachen nach § 112 Nr 2 und Nr 3 gem § 119 I 2 FamFG entspr anwendbar, nicht aber für einstweilige Anordnungen in Unterhaltssach...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / II. Gestaltung der Beschränkung

Rz. 44 Nach § 2338 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Erblasser dem Erben seinen Erb- oder Pflichtteil lediglich als Vorerbe bzw. Vorvermächtnisnehmer zukommen lassen und die gesetzlichen Erben des Pflichtteilsberechtigten zu Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmern bestimmen. Dies hat zur Folge, dass durch die Vorerbschaft (§ 2115 BGB) nicht nur der Pflichtteil bzw. Erbteil der Pfändung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen; er kann jedoch seinen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös im Wege der Klage geltend machen, ohne Rücksicht darauf, ob seine Forderung fällig ist oder nicht. (2) Die Klage ist bei dem Vollstreckungsgericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v 7.7.09 eingefügt (BGBl I, 1707) und zum 1.7.10 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 1.1.12 ist die Vorschrift durch Art 7 dieses Gesetzes geändert worden. Der bisherige Abs 2 geht mit seinem wesentlichen Inhalt in die neue Fassung von § 850l iVm § 906 über. Rn 2 Im Gesamtsystem des Kontopfändungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überlassung der Ersatzleistung.

Rn 12 Die Überlassung des Ersatzstücks oder des Geldbetrags kann vom GV, der sie im Pfändungsprotokoll zu vermerken hat, oder vom Gläubiger selbst vorgenommen werden (§ 74 I 2 GVGA); in letzterem Fall hat der Gläubiger dem GV die Überlassung entspr §§ 756, 765 nachzuweisen. Der GV prüft, ob das Ersatzstück dem Zulassungsbeschluss entspricht. Überlassen bedeutet Verschaffung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 5 Privilegierte Pfändungsgläubiger gehören zum identischen Personenkreis, für den der Pfändungsfreibetrag des Schuldners nach § 850c II erhöht wird (vgl § 850c Rn 12). Insoweit stellt § 850d eine Konkordanz der Schutzwirkungen her. Die Zwangsvollstreckung muss von einem Verwandten in gerader Linie, § 1601 BGB, wie Kindern, Enkelkindern, Eltern und Großeltern, seinem Ehega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 8 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Bei Zweifeln, ob Vollstreckungsschutz nach § 851a oder nach § 850i begehrt wird, ist der Antrag als Prozesshandlung so auszulegen, wie dies vernünftig ist sowie der recht verstandenen Interessenlage des Gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weisungen des Gläubigers an den GV.

Rn 11 An rechtlich zulässige und kostenneutrale Vorgaben des Gläubigers muss sich der GV halten, wenn sie aus dem Auftrag klar erkennbar sind (LG Augsburg DGVZ 95, 154). Das gilt zB für die Vollstreckung von Teil- oder Restbeträgen (s Rn 8), den Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung, deren Beschränkung auf bestimmte Sachen bei der Pfändung (Voraussetzung: keine berechti...mehr