Fachbeiträge & Kommentare zu Organspende

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anwendung des § 1829.

Rn 2 Zunächst muss ein Betreuer/Bevollmächtigter handeln, dem der Aufgabenkreis der ärztlichen Behandlung oder Heilbehandlung (ggf mit Beschränkung auf einen bestimmten ärztlichen Bereich) übertragen wurde. Beim Bevollmächtigten müssen die in I 1 genannten Maßnahmen ausdrücklich von der schriftlich erteilten Vollmacht umfasst werden (V). Hierzu muss aus der Vollmacht auch de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse konnten bisher Krankengeld beanspruchen wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit (§ 44), wegen eines ihnen entstandenen Arbeits- und Entgeltausfalls als Spender von Organen, Geweben oder Blut/Blutbestandteilen (§ 44a) und während der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes (§ 45). Ab dem 1.11.2022 kann der Versichert...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sachspenden

Rz. 18 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zuwendungen iSd § 10b Abs 1 EStG sind nicht nur Geldbeträge, sondern auch Wirtschaftsgüter (§ 10b Abs 3 Satz 1 EStG). Das Wirtschaftsgut muss aus dem geldwerten Vermögen des Spenders abfließen und dem begünstigten Empfänger iSv § 10b Abs 1 EStG (> Rz 48) unmittelbar zufließen (BFH 159, 327 = BStBl 1990 II, 570). Es genügt zB nicht, dass der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.2 Erklärung zur Organ- und Gewebespende (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 7 Die elektronische Gesundheitskarte sollte ursprünglich Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende und Hinweise der Versicherten auf den Aufbewahrungsort von Erklärungen dazu unterstützen. Die Regelung erfasste neben dem Organspendeausweis auch alle anderen Dokumentationen einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Dem Versicherten wird nunmehr ausschlie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.2 Unterstützung durch die elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2)

Rz. 15 Die Anwendungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 werden von der gematik zugelassen und werden durch die elektronische Gesundheitskarte unterstützt (Satz 1). Die Anwendungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 und 5 (Hinweise zur Organ- und Gewebespende, Hinweise zu Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, elektronische Notfalldaten) werden ab dem 1.10.2024 technisch in di...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber zur A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 2.2.1 Krankheit

Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist.[1] Für den gesetzlich nicht bestim...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (4) Organ- und Gewebespende

Rz. 138 Wenn der Verfügende einer Organ- oder Gewebespende zugestimmt hat, gleichzeitig aber lebenserhaltende Maßnahmen in einer Patientenverfügung ablehnt, so liegen zwei sich scheinbar widersprechende Erklärungen vor, die den Patientenwillen abbilden und interpretiert werden müssen, weil eine postmortale Spende erst zulässig ist, wenn der Hirntod des Spenders feststeht (§§...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / II. Die Bestattungsverfügung

Rz. 204 Bei der Totenfürsorge handelt es sich um das Recht und die Pflicht der nächsten Angehörigen, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden.[228] Zitat "Das Totenfürsorgerecht umfasst unter anderem das Recht, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Dies schließt die Bestimmung der Gestaltung und des Ersc...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 4. Orientierung an Textmustern – Der Klassiker des BMJ und andere Patientenverfügungstexte

Rz. 79 Den "Klassiker" unter den Patientenverfügungsmustern dürfte man in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz[120] bzw. in der "bayerischen" Patientenverfügung[121] finden. Daran orientieren sich nahezu alle anderen Patientenverfügungsmuster. Diese beiden Muster verstehen sich selbst aber nur als "Anregungen und Formulierungshilfen, weil es ein einheitliches Must...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (3) Patientenverfügung jüdischer Mandanten

Rz. 153 Offizielle Patientenverfügungsmuster für Mandanten jüdischen Glaubens finden sich ebenfalls nicht.[188] Ein Textmuster hat der Bielefelder Oberarzt Dr. med Stephan Probst der Verfasserin freundlicherweise zur Verfügung gestellt.[189] Probst wies in einer Veröffentlichung 2014 darauf hin, dass es in Israel seit 2005 gesetzliche Regelungen gibt, die allgemeine Richtlin...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / gg) Interpretationshilfen (Werte-Wunsch-Angst-Erwartungs-Profil des Mandanten)

Rz. 157 Alle Entscheidungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Schwachstelle von Patientenverfügungen darin besteht, dass sie im Zweifelsfalle nicht hundertprozentig auf die "aktuelle Lebens- und Behandlungssituation" des Patienten i.S.v. § 1827 Abs. 1 BGB (§ 1901a Abs. 1 BGB a.F.) passen. Also muss die Erklärung des Patienten nach den allgemein gültigen Regeln au...mehr

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FF 01/2023, Was bringt uns das neue Jahr … ?

Katrin Bender Gleich zu Beginn das frisch in Kraft getretene Gesetz zu Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft! Der gute Vorsatz, der bereits 2020 gefasst wurde, wird nun endlich umgesetzt. Und kennen wir das nicht alle: Bis zur Umsetzung solch guter Vorsätze bedarf es mitunter etwas länger … und allen Beteiligten kommt die konkrete Umsetzung vielleicht nicht immer zupass. Doch z...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.1.1 Ärztliche Maßnahmen

Unter den Oberbegriff der ärztlichen Maßnahmen fallen Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe. Untersuchungen des Gesundheitszustandes Eine Untersuchung des Gesundheitszustandes ist jedes diagnostische oder anamnestische Verfahren, unabhängig davon, ob es mit einer körperlichen Untersuchung oder einem körperlichen Eingriff verbunden is...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden findet sich seit 2012 eine Regelung in § 3a EFZG. Diese Bestimmung ordnet die Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 8 TransplG oder nach § 8a TransplG an (Transplantation von Organen sowie Knochenmarkspenden minderjähriger Kinder). Nicht einbezogen wurden 2 weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentna...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Für den Arbeitnehmer kann das Entgelt durch die Berechnungsvorschrif...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1 Krankheit

Seit 2012 sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz die Entgeltfortzahlung (neben derjenigen an Feiertagen) nicht nur wegen Krankheit vor. Vielmehr besteht eine Sonderregelung für die Arbeitsunfähigkeit infolge von Organspenden. 1.1.1 Krankheit Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objek...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VII. Patientenverfügung

Rz. 36 Muster 24.19: Patientenverfügung Muster 24.19: Patientenverfügung Ich,[29] (_________________________ alle Vornamen) (_________________________ Nachnahme), geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, was folgt. Meine Erklärungen sollen im ...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 44a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) eingeführt und trat zum 1.8.2012 in Kraft. Durch die Regelung wurde die von den Krankenkassen anhand der Rechtsprechung des BSG v. 12.12.1972 (3 RK 47/70) entwickelte Praxis, Organ- und Gewebespendern ihren Ausfall von Arbeitseinkünften zu erstatten, erstmals auf eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.1 Maßgebender Entgeltabrechnungszeitraum (Bemessungszeitraum)

Rz. 21 Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes i. S. d. § 44a ist bei Arbeitnehmern der letzte, vom Arbeitgeber abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 2 Satz 1). Ein Entgeltabrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt seiner Arbeitnehmer berech...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.1 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen der Spende bzw. deren gesundheitliche Folgen

Rz. 65 Da der Ausfall der Arbeitskraft beim Spender nicht auf dessen Krankheit beruht und die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers infolge einer Organ-, Organteil-, Blut- oder Gewebespende von diesem bewusst in Kauf genommen wird, kann § 3 EFZG zur Begründung einer maximal 6-wöchigen Entgeltfortzahlung nicht greifen. Deshalb bedurfte es einer besonderen Regelung, die in § 3a...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.8 Privat krankenversicherte Spendenempfänger

Rz. 81 Wie bereits unter Rz. 15 ff. erläutert, wird die Spende des Spenders als Teil der Krankenbehandlung des Spendenempfängers behandelt. Der Spender ist zwar derjenige, der die Leistung erhält, aber aus der Versicherung des Spendenempfängers. Ist der Spendenempfänger nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat krankenversichert, ergibt sich keine gesetzliche ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.3 Versicherungsverhältnis des Spendenempfängers

Rz. 15 Die Spende wird der Krankenbehandlung des Spendenempfängers zugeordnet. Bei dem Spender-Krankengeld handelt es sich somit um eine Nebenleistung der Hauptleistung, die für den Spendenempfänger erbracht wird. Der Spender ist deshalb derjenige, der die Leistung erhält – aber aus der Versicherung des Spendenempfängers heraus. Anders als sonst bei einem Leistungsanspruch na...mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet in Abs. 1 den Arbeitgeber die notwendigen Angaben für die Gewährung der genannten Entgeltersatzleistungen mitzuteilen. Dazu kann der Leistungsträger vom Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber hat ebenso das Recht zur elektronischen Übermittlung. Er muss sich jedoch dazu einer verschlüsselten und gesicherten Dat...mehr

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Spenden/Sponsoring / 2.2 Zuwendungen

Rz. 19 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendung ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfli...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.16 Blut-, Organ- oder Gewebespender (Nr. 13 Buchst. b)

Rz. 132 Blut-, Organ- und Gewebespender sind nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b versichert. Seit 1.8.2012 ist im Versicherungstatbestand klargestellt (Art. 2b Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012, BGBl. I S. 1601), dass dieser sich auch auf Personen erstreckt, die sich tatsächlich Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen unterziehen, wenn dies...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Entgeltfortzahlung bei Organ- oder Gewebespende

Rz. 431 § 3a EFZG wurde neu eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21.7.2012. Danach hat ein Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organ-/Gewebespende oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber bis zur Dauer von 6 Wo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.2.2 Bezug von Sozialleistungen durch den Arbeitnehmer

Rz. 9 Der Arbeitnehmer muss Sozialleistungen bezogen haben. Entscheidend ist die tatsächliche Auszahlung. Die Leistungserbringung muss rechtmäßig sein. Eine rechtswidrige Leistungserbringung führt nicht zu einer Legalzession. Der Sozialleistungsträger ist bei einer rechtswidrigen Leistungserbringung auf Erstattungsansprüche (z. B. nach § 50 SGB X) gegenüber dem Arbeitnehmer ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.1 Inhalte des Notfallordners

In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1901c BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister Anweisungen fü...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Erste Maßnahmen, Obduktion, Organspende

Rz. 69 Verstirbt ein Mensch, ist ein Arzt zu verständigen. Dieser stellt den Tod fest. Gibt es keine Anzeichen für Fremdverschulden, besteht für die Benachrichtigung eines Bestatters keine Eile. Grundsätzlich kann ein Leichnam 48 Stunden in der Wohnung verbleiben. Ein "Leichengift" gibt es nicht. Die Übung des Umgangs mit dem Tod ist in unserer Gesellschaft weitgehend verlore...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Organspende

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Eine finanzielle Entschädigung für eine Organspende gehört zu keiner Einkunftsart. Zu Einkünften führt nur das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung; das setzt die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften voraus (§ 2 EStG). Nicht erfasst werden aber Veräußerungs- oder ähnliche Vorgänge im privaten Bereich, durch die ein Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.7 Organ- oder Gewebespender mit Ersatz von Verdienstausfall (Nr. 2a)

Rz. 35i Mit Wirkung zum 1.8.2012 wurde der Tatbestand der Erhaltung der Mitgliedschaft bei Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit einer nach den §§ 8 und 8a des Transplantationsgesetzes erfolgenden Spende von Organen oder Geweben eingefügt. Zur Begründung ist in BT-Drs. 17/9773 S. 40 ausgeführt: "Mit der Regelung wird sichergestellt, dass die Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
HIV-Infektion / 3 Ansteckungsrisiko

Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit Blut, Sperma, Vaginalsekret, Muttermilch oder Rückenmarksflüssigkeit eines Infizierten, wobei Erreger in einer bestimmten Anzahl in das Blut des Kontaktpartners eindringen müssen. Dies kann zwar durch winzig kleine, kaum wahrnehmbare Verletzungen an Haut und Schleimhäuten geschehen, aber nicht durch die intakte Hautbarriere. Die K...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im November

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen die Bereiche Justiz, Steuern, Gesundheit und Landwirtschaft. Im Einzelnen: Maßnahmen gegen Menschenhandel Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel soll der strafrechtliche Schutz von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert werden. Bi...mehr

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 4. Organspende

Der Anteil bei jüngeren Verstorbenen, die für eine postmortale Organspende in Betracht kommen, ist deutlich höher als der bei älteren. Jüngere Menschen werden eher durch einen Unfall aus dem Leben gerissen. In diesen Fällen kann es sein, dass der Mensch am Hirntod verstorben, aber der Herzstillstand noch nicht eingetreten ist, weil das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrech...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 1. Einleitung

Für die allgemein zu bedenkenden Aspekte einer Patientenverfügung soll auf die inzwischen umfangreiche Literatur zu ihr verwiesen werden.[2] Bei der Beratung von jüngeren Menschen spielt aber z. B. die Demenz seltener eine Rolle.[3] Dafür muss und sollte auf andere Fragen intensiver eingegangen werden, wie die der Geltung der Verfügung bei einer tödlich verlaufenden Krankhei...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.7 Erforderliche Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen

Rz. 25 § 12a Abs. 2 Satz 1 stellt ausdrücklich klar, dass der Versicherungsschutz zugunsten des Spenders bereits für alle Gesundheitsschäden besteht, welche als Folge einer erforderlichen Voruntersuchungen auftreten. Rz. 26 Wortlaut und Gesetzeszweck, einen Anreiz für die Organspende zu schaffen, umfassen auch die sog. isolierte Voruntersuchung, bei welcher es nachfolgend nic...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 12a ist Bestandteil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (vgl. Weyd, Jura 2013 S. 437) in deutsches Recht. Das Ziel war zunächst die Verbesserung der Ablauforganisation insbesondere in und zwischen den beteiligten Krankenhäusern, die die Organspende in Deutschland durc...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.2.3 Organ-, Organteil- oder Gewebespende

Rz. 11 Der Wortlaut verlangt nur eine Organ-, Organteil oder Gewebespende. Er nimmt nicht auf die §§ 8, 8a TPG als Tatbestandsvoraussetzung Bezug. Die §§ 8, 8a TPG enthalten Regelungen, nach welchem Verfahren die Organspende zulässig ist. Sie regeln die Gesetzmäßigkeit der Organspende. Die Einhaltung war bereits vor dem Inkrafttreten des § 12a nach der Rechtsprechung des BSG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.2.4 Personeller Anwendungsbereich

Rz. 14 Der einzige Anknüpfungspunkt für den Versicherungsschutz ist nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/5050, Begründung S. 63) der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, § 2 Abs. 3 Satz 4. Aus diesem Grund stehen auch Spender, wenn sie nur nach § 2 Abs. 3 Satz 4 im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (vgl. § 2 Rz. 205; vgl. zum Wohnsi...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.11 Rückwirkender Versicherungsfall

Rz. 31 Für die Versicherungsfälle, die in der Zeit vom 1.12.1997 und dem 31.7.2012 eingetreten sind, ordnet die Übergangsvorschrift des § 213 Abs. 4 Satz 1 die rückwirkende Geltung des § 12a an. Der Wortlaut enthält keine Einschränkung. Er erfasst alle Gesundheitsschäden, welche in der Zeit vom 1.12.1997 und dem 31.7.2012 eingetreten sind. Der Wortlaut unterscheidet nicht, o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Banafsche, Die Lebendorganspende im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 2013 S. 677. Freudenstein, Neuregelungen zur Lebendorganspende – aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, MEDSACH 2014 S. 96. GKV-Spitzenverband, (Rundschreiben) Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, Die Leistungen 2012 S. 515. Greiner, Krankengeld und Entg...mehr

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ZErb 8/2012, Tagungsbericht VorsorgeAnwalt e.V. 2012

Die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. fand am 20. April 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie war außerordentlich gut besucht. Bei 40 Teilnehmern war auch der letzte Platz besetzt. Das Hauptthema der Tagung hieß "Vorsorgevollmacht und Banken". Hierzu wurden am Vormittag zwei Referate gehalten und es wurde ausführlich diskutiert. Zunächst sprach der Fachanwalt für Erbr...mehr

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ZErb 2/2012, Postmortaler Persönlichkeitsschutz

Simone Schönberger Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 2011, 221 Seiten, 64 EUR Die Dissertation untersucht die Grundlagen des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Die Schwierigkeit dieser Aufgabe besteht darin, dass es zu dieser Frage nur wenige gesetzliche Ansatzpunkte gibt. Unabhängig davon, ob man das postmortale Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 I GG oder aus Art. 2...mehr