In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a.
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen
- bestehende Darlehensverträge
- bestehende Leasingverträge
- Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag
- Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1901c BGB)
- Vollmachten für das Unternehmen
- Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister
- Anweisungen für laufenden Projekte
- Policen aller privaten (Unfall, Krankenversicherung etc., Lebensversicherung, Rentenversicherung) und betriebliche Versicherungen
- Infos über digitale Aktivitäten (Tz. 9)
- Gesellschaftsverträge (Gründung, Nachträge, Gesellschafterbeschlüsse etc.)
- Patientenverfügung (§ 1901a BGB)[1], Organspende-Ausweis
- Betreuungsverfügung[2]
- Bestattungswünsche, Infos über bestehenden Grabplatz
- Informationen über Abonnements und Mitgliedschaften in Vereinen, etc.
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