Dr. Gudrun Doering-Striening
Rz. 153
Offizielle Patientenverfügungsmuster für Mandanten jüdischen Glaubens finden sich ebenfalls nicht. Ein Textmuster hat der Bielefelder Oberarzt Dr. med Stephan Probst der Verfasserin freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Probst wies in einer Veröffentlichung 2014 darauf hin, dass es in Israel seit 2005 gesetzliche Regelungen gibt, die allgemeine Richtlinien zu Therapieentscheidungen für und bei Patienten am Lebensende definieren. Aus einem über 100 Paragrafen umfassenden Gesetzesvorschlag sei ein Gesetz geworden, das heute in Israel die Grundlage für Entscheidungen am Lebensende in Einklang mit der Halacha, auch nach orthodoxen Maßstäben, darstelle. Solange es in Deutschland keine eigenen jüdischen Texte gebe, könnten diese israelischen Gesetze wegen ihrer anschaulich und klar geschilderten Aspekte zum Abfassen von Willensverfügungen und der Benennung von Vorsorgebevollmächtigten Rat und Unterstützung bei der Abfassung von Patientenverfügungen geben.
Zitat
"Das Judentum stellt die Heiligkeit des Lebens nahezu über alles und die Halacha verbietet eindeutig jede Handlung, die das Leben verkürzt, jedoch widerspricht es ausdrücklich jüdischer Auffassung, Schmerz und Leiden aktiv zu verlängern."
Rz. 154
Die sich daraus ergebenden Grenzfragen werden auch im Judentum nicht einheitlich beantwortet. So setzt das Konzept der Heiligkeit des Lebens nach einer Ansicht die persönliche Freiheit außer Kraft. Ein Menschenleben kann nur von Gott zurückgefordert werden. Ein Patient darf danach einerseits eine lebenserhaltende Behandlung nicht verweigern. Andererseits sollen lebensverlängernde Maßnahmen bei unerträglichen Schmerzen vorenthalten werden können.
Rz. 155
Andere interpretieren die jüdischen Anforderungen so, dass einem unheilbar und sch...