Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 71 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 31 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollp...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.4 ESRS E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 131 ESRS E5 beinhaltet auch Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben (ESRS E5.41). Diese Angaben ergänzen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen auf ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 11). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anford...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 2.2 Ergänzende nationale Vorgaben

Rz. 7 In Ergänzung zum ESEF RTS bestehen nationale Vorschriften, die sich regelmäßig aus einer nationalen Konkretisierung der Vorgaben des ESEF RTS sowie aus der Umsetzung der CSRD in nationales Recht begründen. Rz. 8 Im Handelsrecht sind zusätzliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im ESEF zu erwarten. Im RegE zur CSRD-Umsetzung sind spezifische handelsrecht...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 26 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstellung in ESRS 2, App. B betrifft dies die in Tab. 3 dar...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.5 ESRS S1-9 – Diversitätskennzahlen

Rz. 101 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung unter den Arbeitnehmern und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 die definierten Diversitätskennzahlen für Alter und Geschlecht offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 33). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ei...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.3 ESRS E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Rz. 96 Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens au...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.3 Abfälle

Rz. 118 Vergleichbar zu den ergänzenden Angaben zu Produkten und Materialien enthält der Abschnitt "Abfälle" weitere Angaben zu den allgemeinen Berichtspflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5. Dieser Abschnitt ist den Angaben nach ESRS E5.34(b) inhaltlich zugeordnet. Gem. ESRS E5.37 hat das berichtende Unternehmen zur Gesamtmenge an Abfällen aus dem eigenen Betrieb fo...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4.4 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 128 Bewertet das Unternehmen die Wirksamkeit einer Maßnahme, indem es ein Ziel festlegt, so hat es nach ESRS S4.36 bei Offenlegung der in ESRS S4.32(c) geforderten Informationen ESRS 2 MDR-T zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen. Rz. 129 Wenn das Unternehmen offenlegt, wie es die Wirksamkeit der Maßnahmen zum ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 29 Die Angabepflichten aus ESRS E2 sind zum größten Teil vorbehaltlich der Ergebnisse der durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Die Kategorisierung nach Angabebereichen, die für die Wesentlichkeitsanalyse zu den Angabepflichten in ESRS E2 maßgeblich ist (§ 3 Rz 61 ff.), findet sich in ESRS 2, App. A. Die Datenpunkte aus ESRS E2.28(a) ergeben sich aus der EU-...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 16 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.2 ESRS E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Rz. 57 ESRS E1-5 verlangt Informationen zum Energieverbrauch und zum Energiemix des Unternehmens, um ein Verständnis für den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens, die Energieeffizienz, die Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu vermitteln (ESRS E1.36). Rz. 58 Gem. ESRS E1.37 ist der Gesamtenergieverbrauch im Z...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 Kennzahlen und Ziele: ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 137 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was in einer Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und/oder Endnu...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einer der...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 3 Empfehlungen für die (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung

Rz. 23 Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmen steckt noch in den Kinderschuhen, es bestehen noch zahlreiche Zweifelsfragen, und es fehlen Best Practices. Das Nebeneinander von drei Rahmenwerken, die zwar Überschneidungen aufweisen, sich aber auch in großen Teilen voneinander unterscheiden, macht die Umsetzung insbes. in der gebotenen kurzen Frist nicht...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 22 ESRS E4.16 erweitert die Anforderungen an die Offenlegung nach ESRS 2 SBM-3 in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Das Unternehmen hat hiernach folgende Angaben offenzulegen: eine Liste der wesentlichen Standorte im Bereich der eigenen Geschäftstätigkeit, einschl. der Standorte, die unter der operativen Kontrolle des Unternehmens stehen, auf der Grundlage de...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E1 adressiert das Thema "Klimawandel" unter Betrachtung der zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (climate change adaptation).[1] Der Berichtsstandard befasst sich allerdings auch explizit mit Sachverhalten rund um Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, sofern diese Relevanz hinsichtlich des Obe...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4.5(d)). Daraus kann abgelei...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.2 Kontextinformationen

Rz. 75 Die Emissionsangaben sind in Kontext zu setzen, und es sind Angaben zur Veränderung der Emissionswerte im Zeitverlauf zu machen, die Messmethoden anzugeben und die Verfahren zur Erhebung der Daten für die verschmutzungsbezogene Bilanzierung und Berichterstattung, einschl. der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen offenzulegen (ESRS E2.30). Die Veränderun...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.4 ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 93 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitskräfte des Unternehmens durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.2 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 79 Nach der Berichterstattung über die Konzepte bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Ve...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 108 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.8 Mikroplastik

Rz. 95 Die gem. ESRS E2.28(b) vorzulegenden Informationen über Mikroplastik umfassen Mikroplastik, das bei Produktionsprozessen erzeugt oder verwendet wurde oder das beschafft wird und das die Anlagen des Unternehmens als Emissionen, als Produkt oder als Teil von Produkten oder Dienstleistungen verlässt. Achtung In einer Erläuterung stellt die EFRAG klar, dass über Mikroplast...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.1 ESEF als Weblayout

Rz. 10 Das technische Fundament für ESEF bildet die Websprache XHTML (Extensible Hypertext Markup Language), als XML-konformer Ableger von HTML (Hypertext Markup Language). Das ESEF ist deshalb ein sog. Weblayout in Form einer XHTML-Datei, die im Vergleich zu klassischen Printformaten, z. B. PDF, bedeutsame Unterschiede aufweist, welche in der Vorbereitung der Nachhaltigkeit...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 108 Das berichtspflichtige Unternehmen muss nach ESRS S4.28 offenlegen, wie es Maßnahmen ergreift, um wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu begegnen, wesentliche Risiken zu managen und wesentliche Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern zu nutzen, und wie wirksam diese Maßnahmen sind. In ESRS S4.BC81 wird klargestellt, dass diese Anga...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.5 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 103 Bei Beschreibung der Wirksamkeit der Kanäle, über die Verbraucher und/oder Endnutzer ihre Anliegen und Bedenken vorbringen können, kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR24 von folgenden Fragen leiten lassen, die auf den "Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdeverfahren" basieren, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.3 ESRS E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 31 Die Angabepflichten zu Maßnahmen und Ressourcen verweisen auf ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; ESRS E4.27; § 4 Rz 134–141). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen sowie die für ihre Durchführung bereitgestellten Ressourcen (ESRS...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 92 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 80 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.3 ESRS E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

Rz. 33 Die Angabepflicht ESRS E1-3 erfordert Angaben darüber, welche Klimaschutzmaßnahmen und welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen und welche entsprechenden Ressourcen erlassen wurden, um die Konzepte, über die in ESRS E1-2 berichtet werden soll, zu implementieren (ESRS E1.26 f.). Die Angaben sollen Aufschluss geben, welche Schlüsselmaßnahmen das Untern...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 7 Zukunftsorientierte Information, Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Rz. 75 Falls notwendig, sollen in der Nachhaltigkeitserklärung historische mit zukunftsbezogenen Informationen verknüpft werden, um ein besseres Verständnis der offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen (ESRS 1.74). Im Zuge der Offenlegung von Parametern müssen u. U. Annahmen und Schätzungen, inkl. Szenario- und Sensitivitätsanalysen, herangezogen werden (ESR...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.3 Ausnahmen von der Einbeziehung in den Konzernabschluss nach HGB

Rz. 32 Die europarechtlichen Vorgaben über die Ausnahmen von der Einbeziehung in den Konsolidierungskreis sind in Art. 23 Bilanz-RL niedergelegt. Dabei sind insbes. Abs. 9 und 10 hervorzuheben. Art. 23 Abs. 9 Bilanz-RL kodifiziert ein Wahlrecht zur Einbeziehung bestimmter Tochterunternehmen und knüpft dieses an Verhältnismäßigkeitsüberlegungen, Rechtebeschränkungen sowie die...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS S3 adressiert Angabepflichten zu betroffenen Gemeinschaften. Bei diesen handelt es sich um eine Teilmenge der Stakeholder eines Unternehmens, die "betroffenen Interessenträger" gem. ESRS 1 (§ 3 Rz 53). Die Definition, was unter betroffenen Gemeinschaften zu verstehen ist, enthält das Glossar zur Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772: "Personen oder Gruppen, die in ...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 9 ESRS 1, App. A (§ 3 Rz 67) enthält Nachhaltigkeitsaspekte, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind. Bezogen auf ESRS E5 wird nur ein Thema (Kreislaufwirtschaft) mit drei Unterthemen (Ressourcenzuflüsse einschl. Ressourcennutzung, Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sowie Abfälle...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geben: ob das Unternehmen seine Ver...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.2 ESRS E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 28 Die Angabepflichten zu Konzepten (policies) in ESRS E4-2 verweisen auf ESRS 2 MDR-P ("Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; ESRS E4.22; § 4 Rz 132–133). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Konzepte zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.3 Messmethoden und Messhierarchie

Rz. 81 Neben den Kontextinformationen sind weiterführende Erklärungen zu den Messmethoden und zur Messhierarchie anzugeben. Wird zur Quantifizierung der Emissionen eine im Vergleich zur direkten Messung der Emissionen schlechtere Methode gewählt, so sind die Gründe für die Wahl dieser schlechteren Methode darzulegen. Verwendet das Unternehmen Schätzungen, so legt es den Stan...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2.2 ESRS E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 44 ESRS E5-2 betrifft die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die internen Ressourcen (in der deutschen Sprachfassung untechnisch als "Mittel" bezeichnet), die für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch sollen die bereits eingeleiteten sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der internen Vorgaben und ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 93 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.2 Allgemeines Konzept und Abhilfemaßnahmen

Rz. 91 Bei der Erfüllung der Angabepflichten in ESRS S4-3 kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR18 am Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen orientieren, die sich auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen konzentrieren. ESRS S4.BC75 verdeutlicht die Zweiteilung der Betrachtung: Einerseits s...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.3 ESRS E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 29 Die Angabepflicht ESRS E3-2 bezweckt, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, welche ergriffen und geplant wurden, um die Ziele und Vorgaben der Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu erreichen (ESRS E3.16). Dabei wird in ESRS E3.17 auf ESRS 2 MDR-A verwiesen: Diese Mindestangabepflichten müssen hier berücksichtigt werden (§ 4 Rz...mehr