Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie...mehr

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§ 12 Governance: Praktiken ... / 1 Unternehmenspolitik und Corporate Governance

Rz. 1 Die weltweit zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) schreibt auch der Transparenz auf Ebene der Unternehmensführung sowie der Ausgestaltung und Überwachung der Corporate Governance eine tragende Rolle zu. Denn Transparenz in Bezug auf Governance und gesellschaftsbezogene Themen, etwa im Bereich von Anti-Korruptionsmaßnahmen und Diversit...mehr

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§ 15 Value chain cap aus Fi... / 4.1 Regulatorische Entwicklungen im Überblick

Rz. 15 Bereits seit mehreren Jahren entwickelt sich das regulatorische Umfeld rund um die Thematik Nachhaltigkeit recht dynamisch und fordert auch von Finanzinstituten kontinuierlich Anpassungen, insbes. in der Bewertung und Steuerung von ESG-Risiken. Nachfolgend werden die relevantesten regulatorischen Entwicklungen für ESG-Vorgaben in zeitlicher Reihenfolge beschrieben sow...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.5 Einbeziehung von Tochterunternehmen in die Berichtsdaten

Rz. 20 Wenn ein Unternehmen freiwillig als Muttergesellschaft einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Standard aufstellt und offenlegt, besteht eine Befreiungsmöglichkeit der Tochtergesellschaften von der Erstellung eines eigenen Berichts durch Konsolidierung der Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht des Mutterunternehmens. Auf die Aufstellung und Offenlegung separa...mehr

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§ 12 Governance: Praktiken ... / 5 Fazit und Implikationen für die Praxis

Rz. 27 Die Governance-Anforderungen des VSME-Standards veranschaulichen den "Back-to-Basics"-Ansatz der Standardsetzer. Im Unterschied zur granularen ESRS-Systematik werden ausschl. diejenigen Governance-Aspekte erfasst, die Banken, Investoren und andere Finanzakteure bei der Einhaltung von EU-Verordnungen wie der SFDR und der Benchmark-Verordnung sowie der Bewertung von Nac...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.7 Verschlusssachen und vertrauliche Informationen

Rz. 24 Analog zu den ESRS sieht auch der VSME-Standard ein Prinzip zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderweitig sensiblen Informationen vor. Dementsprechend kann, sofern der Standard die Offenlegung von Informationen vorsieht, die als vertraulich oder geschäftskritisch einzustufen sind, das berichtende Unternehmen von der Angabe dieser Informationen absehen. Rz. 25 B...mehr

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§ 11 Sozialkennzahlen / 5 C6 und C7 – Menschenrechte (VSME.61 und VSME.62)

Rz. 60 Die VSME-Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte gliedern sich in 2 Offenlegungen: C6 – Menschenrechtskonzepte und -prozesse in Bezug auf die eigene Belegschaft – und C7 – die Angabe von schweren, negativen Menschenrechtsvorfällen, die sowohl die eigene Belegschaft als auch die Wertschöpfungskette betreffen können. Die beiden Offenlegungen sind eng miteinander verknü...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.4 Inhaltliche Anforderungen

Rz. 18 Als Folge der Zielsetzung und im Einklang mit dem modularen Aufbau des VSME-Standards (Rz 5 und Rz 28 ff.) sind bestimmte Datenpunkte bzw. Anforderungen nur dann zu berichten, sofern bestimmte Umstände bzw. Voraussetzungen beim Berichtsunternehmen vorliegen (" if applicable "-/"Falls-zutreffend"-Grundsatz). Solche Umstände bzw. Prämissen können sich bspw. aus der gesetz...mehr

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§ 11 Sozialkennzahlen / 1 Einführung

Rz. 1 Die Sozialaspekte des VSME-Standards widmen sich anders als in den umfassenden und detaillierten Ausführungen der ESRS nahezu ausschl. den Angaben zu den eigenen Arbeitskräften des Unternehmens. Die Setzung des Schwerpunkts auf die eigenen Mitarbeiter ist von zentraler Bedeutung, da er nicht nur die Einhaltung sozialer Standards und gesetzlicher Vorgaben reflektiert, s...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 11 Sozialkennzahlen / 6 Fazit und Implikationen für die Praxis

Rz. 75 Die sozialen Offenlegungspflichten nach dem VSME-Standard stellen insbes. kleine und mittlere multinationale Unternehmen vor spezifische Herausforderungen, die sowohl die Erhebung IT-gestützter Daten mit Historie als auch die Interpretation auditierbarer Nachweise relevanter Sozialindikatoren betreffen. Diese Anforderungen sind nicht nur technischer Natur, sondern bet...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 Value chain cap aus Fi... / 1 Hohe Nachfrage nach belastbaren ESG-Daten

Rz. 1 Nachhaltigkeit etablierte sich während der letzten Jahre in vielen Unternehmen als fester Bestandteil der strategischen Steuerung – das gilt zunehmend auch für mittelständisch geprägte Unternehmen.[1] Unter der Vielzahl an Treibern nehmen regulatorische Anforderungen, hier nicht zuletzt auch die der Offenlegung, eine besondere Stellung ein. Während Unternehmen von öffe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.2.1 GHG Protocol Corporate Standard als internationaler Goldstandard

Rz. 19 Das Greenhouse Gas (GHG) Protocol Corporate Standard, entwickelt vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) und erstmals 2001 publiziert sowie 2004 umfassend überarbeitet, stellt den weltweit am weitesten verbreiteten und anerkanntesten Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen auf Unternehmens...mehr

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§ 15 Value chain cap aus Fi... / 2 Ursprünglich angedachter regulatorischer Konnex: CSRD, LSME, VSME und die value-chain-cap-Funktion

Rz. 5 Die CSRD [1], die seit 2023 in Kraft ist, soll den zentralen europäischen Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen darstellen. In ihrer ursprünglichen Fassung sollten alle Großunternehmen und Finanzmarktteilnehmer zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet werden, sofern 2 der nachfolgenden 3 Kriterien in 2 aufeinanderfolgend...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 11 Sozialkennzahlen / 2 B8 und C5 – Arbeitskräfte – Allgemeine Merkmale (VSME.39 f. & VSME.59 f.)

Rz. 2 Die VSME-Anforderungen in Bezug auf allgemeine Merkmale der Arbeitskräfte sind in 2 zentrale Offenlegungen des Basismoduls und Zusatzmoduls unterteilt: B8 – Allgemeine Merkmale (VSME.39 f.) in Bezug auf die eigene Belegschaft mit Schwerpunkt auf die quantitativen Aspekte der Arbeitskräfte – und C5 – die Angabe von zusätzlichen (allgemeinen) Merkmalen der Arbeitskräfte ...mehr

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§ 7 Luft-, Wasser- und Bode... / 2 Inhalt und Struktur der Angabe B4 (VSME.32)

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.2 Energieverbrauch und Energiemanagement nach VSME.29

Rz. 65 Der Energieverbrauch stellt einen der bedeutendsten Treiber klimabezogener Auswirkungen von Unternehmen dar und bildet die methodische Grundlage für die Berechnung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen.[1] VSME.29 adressiert diese zentrale Verbindung zwischen Energienutzung und Klimafolgen, indem er Unternehmen verpflichtet, ihren gesamten Energieverbrauch t...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.6 THG-Intensität

Rz. 157 Die THG-Intensität transformiert absolute Emissionsdaten in eine strategische Performance-Kennzahl, die sowohl interne Fortschrittsmessung als auch externe Vergleichbarkeit ermöglicht und komplexe Interpretationsherausforderungen bzgl. Geschäftsmodell, Produktmix und Wertschöpfungstiefe aufwirft. Als normalisierte Kennzahl nach VSME.31 schafft sie Transparenz über di...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 9 Wasser / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B6 "Wasser" (VSME.35 f.) bildet einen Baustein der umweltbezogenen Kennzahlen im Basismodul des VSME-Standards. Als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen adressiert diese Angabe die zunehmende Bedeutung der Wasserressourcen als kritischen Umweltfaktor. Die wachsende Knappheit von Süßwasserressourcen und die Auswirkungen des Klimawandels a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.1.1 Klimabezogenes Herzstück der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Das Basismodul VSME.B3[1] bildet das klimabezogene Herzstück des VSME-Standards und stellt damit einen zentralen Baustein der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. In einer Zeit, in der klimabezogene Informationen zunehmend über Marktzugang, Finanzierungsbedingungen (§ 15) und Wettbewerbsfähigkeit entscheiden, bietet VSME.B3 einen proportionalen Rahmen für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenpannen bewältigen: So ... / 5.1.1 Inhalt der Meldung

Hat die Risikoprognose ergeben, dass ein Risiko besteht, stellt sich die Frage nach Inhalt und Form der Meldung und Benachrichtigung. Die Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde muss dabei die folgenden Punkte umfassen: Beschreibung der Art der Verletzung (z. B. Datenverlust) Kategorien von Betroffenen (z. B. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten) (Ungefähre) Anzahl der Betroffenen, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenpannen bewältigen: So ... / 1 Was ist eine Schutzverletzung?

"Datenpanne" ist der umgangssprachliche Begriff für die in Art. 4 Nr. 12 DSGVO definierte "Schutzverletzung personenbezogener Daten", engl. "Personal Data Breach". Dabei handelt es sich um "(...) eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von bzw. zum unbefugten Zuga...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bußgelder und Strafen nach ... / 6.1 Verletzung von Art. 9 und Art. 32 DGSVO: 75.000 EUR

Ein Mitarbeiter hatte bei der Datenschutzbehörde Hamburg Beschwerde eingelegt, weil er seine krankheitsbedingten Ausfälle per E-Mail in einem E-Mail-Verteiler mit 25 Kollegen und Vorgesetzten melden musste, obwohl die unternehmensinterne Richtlinie vorsah, dass eine Krankmeldung lediglich beim Leiter der jeweiligen Abteilung eingereicht werden müsse. Darüber hinaus hatte ihr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenpannen bewältigen: So ... / 1.1 Arten von Schutzverletzungen

Der Begriff umfasst folgende Verletzungsarten personenbezogener Daten: Vernichtung (Data Destruction): Darunter fallen alle Formen der Datenlöschung, die Daten unwiederbringlich machen, gleich ob rechtlich unzulässig oder unbeabsichtigt. Beispiel: Analoge oder digitale Patientenakten, einschließlich Vorbehandlungs- und Medikamentationsdaten werden vernichtet. Verlust (Data Loss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenpannen bewältigen: So ... / 6 Dokumentation bei jeder Schutzverletzung erforderlich

Als Konkretisierung der allgemeinen Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DSGVO statuiert Art. 33 Abs. 5 DSGVO die Dokumentation im Falle von Schutzverletzungen. Eine sorgfältige Dokumentation ist wichtig, um die Rechenschaftspflicht zu erfüllen und bei Audits oder Anfragen der Aufsichtsbehörde Nachweise erbringen zu können. Im Gegensatz zur Meldepflicht, wird die Dokumenta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenpannen bewältigen: So ... / 7 Besonderheiten bei Auftragsverarbeitung

Erstmals werden mit der Datenschutz-Grundverordnung auch Auftragsverarbeiter wie Host- und Serviceprovider oder sonstige (IT-)Dienstleister direkt in die (Unterstützungs-)Pflicht genommen. Sie müssen zwar die Meldung/Benachrichtigung nicht selbst vornehmen, haben aber die Pflicht, den Verantwortlichen zu unterstützen. Da die Grundverordnung den Umfang der Unterstützungspflic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.2 Inhalt

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung ist wesentlich umfangreicher und detaillierter als die bisherige nicht-finanzielle Erklärung.[1] Mit der CSRD sind die inhaltlichen Anforderungen gestiegen.[2] Der Nachhaltigkeitsbericht ist nicht mehr nur eine Erklärung über das Verständnis des Geschäftsverlaufs, das Geschäftsergebnis, die Lage des Unternehmens sowie die Auswirkunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1.3 Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse

Der Sozialdatenschutz schließt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein.[1] Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis wurde von der Rechtsprechung definiert als jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 3 Verletzung

Eine "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" versteht sich als Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von bzw. zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.[1] Folgerichtig wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.3 Kontaktverbot nach Satz 3

Rz. 25 Satz 3 normiert ein absolutes Kontaktverbot; vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden. Rz. 26 Diese Einschränkung ist Ausfluss des Offenbarungs- und Ausforschungsverbots des § 1758 BGB und dient insbesondere dem Schutz der vom Adoptionsverfahren betroffenen Personen (BT-Drs. 19/28870 S. 108). Rz. 27 Sinn der Regelung ist der Schutz der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.4 Datenverarbeitung Begriff – Art. 4 Nr. 2 VO (EU) 2016/679

Rz. 22 Nach dem weiten Verarbeitungsbegriff i. S. d. Art. 4 Nr. 2 VO (EU) 2016/679 ist "Verarbeitung" jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sofern eine UN-Verbindung nach § 271 Abs. 2 besteht, gehen damit zugleich mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen UN einher. Die für mittelgroße und große KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellte PersG i. S. d. § 267 (bezüglich solcher UN, die den Regelungen des PublG unterworfen sind, sei an dieser Stelle auf HdR-E, PublG § 5, Rn. 8...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentliche Interesse des UN durch den Willen anderer Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Offenlegung von Angaben aufgrund der Auskunftspflicht gegenüber der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 913 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach [...] § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte" (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Diese Bestimmung bewirkt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 17 ist im Anhang das „von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für die Abschlussprüferleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen [anzugeben, d.Verf.], soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den größten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14)

Rn. 548 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 14 sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 285 Nr. 18)

Rn. 621 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 18 sind im Anhang „für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, [anzugeben, d.Verf.] der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen VG oder angemes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung" anzugeben. Die Vorschrift setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 882 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11 muss das bilanzierende UN im Anhang bestimmte Angaben zu seinem Beteiligungsbesitz machen. Angabepflichtig sind "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Parallele Anwendung unterschiedlicher Verbundkonzeptionen

Rn. 90 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Änderung des HGB durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hatte der Gesetzgeber neben den Vorschriften der §§ 15ff. AktG erstmals eine weitere Begriffsbestimmung "verbundener UN" in § 271 Abs. 2 etabliert, die sich auch in der aktuellen Fassung in Gestalt des sog. Gesetzes zur Umsetzung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertikale Gliederung des Anlagespiegels

Rn. 153 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die vertikale Gliederung des Anlagengitters gemäß § 284 Abs. 3 ist grds. am allg. Bilanzgliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 zu orientieren, soweit das AV betroffen ist. Demnach sind folgende Zeilen auszuweisen: Immaterielle VG (Postengruppe A. I.), Sach- (Postengruppe A. II.) und Finanzanlagen (Postengruppe A. III.). Rn. 154 Stand: EL 47 – E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Nicht an dieser Stelle zu erläutern sind "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sowie "Steuerrückstellungen", zumal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Neukonturierung des Verbundbegriffs

Rn. 108 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde § 271 Abs. 2 wie folgt (neu) gefasst (vgl. dazu au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgliederung der Verbindlichkeiten sowie Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 2)

Rn. 298 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 2 sind im Anhang anzugeben die "Aufgliederung der in Nummer 1 verlangten Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema". Mit dieser Angabe wurde Art. 16 Abs. 1 lit. g) der Bilanz-R umgesetzt. Rn. 298a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Änderung der Form der Darstellung (§ 265 Abs. 1)

Rn. 25 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen" (§ 265 Abs. 1). Inhalt und Auslegung dieser Vorschr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 770a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Historischer Rückblick und Kritik

Rn. 102 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Mit dem BiRiLiG hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 1ff.) – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-R (derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanz-R) – wie folgt – in nationales Recht umgesetzt w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr