Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Änderung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rn. 94 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ändert die HV einen vom AP geprüften JA, so hat eine Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 stattzufinden. Gemäß § 173 Abs. 3 AktG sind Feststellungs- und Ergebnisverwendungsbeschlüsse, die vor Abschluss dieser Nachtragsprüfung gefasst werden, nichtig, wenn die Nachtragsprüfung nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Beschlussfassung mit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungszeitpunkt bei nachträglicher Änderung von Unterlagen

Rn. 88 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine offenzulegende Unterlage nach Abschluss der AP oder während bzw. nach der Vorlage an die Gesellschafter geändert, ist die geänderte Fassung offenzulegen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 37ff.). Auch für diese Offenlegung gelten die in HdR-E, HGB § 325, Rn. 83, beschriebenen Fristen. Rn. 89 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zur Offenlegung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bestätigungsvermerk bzw. Vermerk über dessen Versagung

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für den BV bzw. Vermerk über dessen Versagung besteht nur dann eine Offenlegungspflicht, wenn die AP aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt wurde. Erfolgte eine JA-Prüfung dagegen auf freiwilliger Basis oder allein angesichts einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung, so besteht keine Pflicht zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Form- und Inhaltsvorschriften für die Publizität des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a und des Konzernabschlusses

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 (ebenso Abs. 1a und Abs. 2 durch Verweise auf Abs. 1) nennt den EA gemäß § 325 Abs. 2a sowie den KA zusammen mit dem JA. Damit sind die Ausführungen zum JA (vgl. HdR-E, HGB § 328, Rn. 24ff.) analog auf diese Abschlüsse anzuwenden. Abweichungen ergeben sich lediglich daraus, dass der EA nach § 325 Abs. 2a und der KA nicht festgest...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Form der Unterlagen

Rn. 150 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter HdR-E, HGB § 325, Rn. 74 ff., gelten für die Konzern-RL analog. Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Legt das MU eines Teilkonzerns zur Befreiung nach den §§ 291 bzw. 292 die Konzern-RL eines ausländischen übergeordneten MU offen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 140), so hat diese Offenlegung gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 bz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz nur einer inländischen Zweigniederlassung

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die persönliche Zuständigkeit für die Offenlegung liegt vorrangig bei denjenigen Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (vgl. § 325a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3). Dies können (Niederlassungs-)Prokuristen sowi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 328

Rn. 102 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Verstöße gegen § 328 (inkl. Verstöße gegen die Formatanforderungen durch die ESEF-VO) gelten nach § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 als Ordnungswidrigkeitstatbestände. Dies gilt unabhängig davon, ob betreffende Vorschriften i. R.d. Offenlegung, einer anderweitigen gesetzlich, gesellschaftsvertraglich oder satzungsmäßig vorgeschriebenen Publizität od...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Verantwortung für die Durchführung der Offenlegung liegt nach § 325 Abs. 1 Satz 1 bei den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der offenlegungspflichtigen KapG. Die Offenlegungspflicht trifft somit bei der AG bzw. (bei dualistischem Leitungssystem) SE den Vorstand (vgl. § 78 Abs. 1 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter

Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werden. Sofern dabei bestimmte Unterlagen i. S. d. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (vgl. HdR-E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verkürzung des Anhangs

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Allein zum Zweck der Offenlegung dürfen mittelgroße KapG sowie die ihnen qua § 264a Abs. 1 gleichgestellten PersG gemäß § 327 Nr. 2 den Anhang um die folgenden Angaben verkürzen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB erlaubt kleinen KapG sowie kleinen PersG i. S. d. § 264a bereits i. R.d. Aufstellung des JA bedeutende Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 20). § 326 übernahm die Regelungen des Art. 47 Abs. 2 der 4. EG-R (derweil: Art. 31 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013)) in deutsches Recht und enthä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Hinweispflicht bei Inanspruchnahme von Erleichterungen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Führt die Inanspruchnahme von Aufstellungserleichterungen oder Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen dazu, dass die offengelegte Version des JA mit der aufgestellten Version nicht übereinstimmt, ist darauf gemäß § 328 Abs. 1a Satz 2 bei der Offenlegung hinzuweisen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 328, Rn. 47ff.). Werden bei der Offenlegung E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Börsennotierte AG (bzw. KGaA und SE) sowie AG (bzw. KGaA und SE), die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 des WpHG ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG gehandelt wer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch ein AR-Bericht ist von der Offenlegungspflicht nur betroffen, sofern er zu erstellen ist und damit seine Erstellung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Dies stellt seit dem DiRUG der Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 klar. Eine solche Verpflichtung besteht angesichts § 171 Abs. 2 AktG stets für die AG und SE sowie über § 278 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 326

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nimmt ein UN § 326 Abs. 1 in Anspruch und legt allein die Bilanz und einen Anhang ohne Angaben zur GuV offen, obwohl es in dem GJ, auf das sich die Offenlegung bezieht, nicht klein i. S. d. § 267 war, so wird damit gleichzeitig gegen zwei Normen verstoßen: Die Nichtoffenlegung des Lageberichts, BV respektive Versagungsvermerks sowie ggf. Beric...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstkapitalgesellschaften

Rn. 19 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 326 Abs. 2 steht es Kleinst-KapG i. S. d. § 267a frei, anstatt der Übermittlung des JA zum Abruf auf der Internetseite des UN-Registers eine Übermittlung zur dauerhaften Hinterlegung der Bilanz vorzunehmen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.). Begründet wurde diese Form der Offenlegung mit den europarechtlichen Vorgaben zum Bürokratieabb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz mehrerer inländischer Zweigniederlassungen

Rn. 14a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass eine von § 325a erfasste ausländische KapG mehrere inländische Zweigniederlassungen unterhält, sieht § 325 Abs. 1 Satz 2 vor, dass die offenzulegenden Unterlagen der Hauptniederlassung (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 15ff.) nur von den verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 11ff.) einer dieser Zweigniederlassung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 gewährt KapG unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Beachtung wesentlicher Teile der für KapG geltenden RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften zu befreien. Die Befreiung bezieht sich auf die detaillierteren Vorschriften für die Erstellung von Bilanz und GuV, die Erstellung von Anhang und Lagebericht, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form, Format und Inhalt der Unterlagen

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 328 Abs. 1 Satz 2 sind die Unterlagen vollständig gemäß der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung und ohne Änderung gegenüber der aufgestellten und ggf. geprüften und festgestellten Fassung offenzulegen (vgl. detailliert HdR-E, HGB § 328, Rn. 28ff., 33; unabhängig davon bleibt die Inanspruchnahme von Offenlegungserleic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegungspflicht bei Liquidation oder Insolvenz

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Befindet sich eine Gesellschaft in Liquidation, befreit dieser Umstand nach § 71 Abs. 1 GmbHG bzw. § 270 Abs. 1 AktG nicht von der Pflicht zur Erstellung des handelsrechtlichen JA und damit zu dessen Offenlegung (vgl. LG Bonn (2008d); Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 25). Mit Beendigung der Liquidation ist die KapG gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Offenlegung der GuV sowie de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einführung

Rn. 55a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF-UG) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) wurde § 328 Abs. 1 um einen Satz 4 erweitert, der für bestimmte Emittenten von Wertpapieren Vorgaben zum elektronischen B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 55d Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Betroffen von der Pflicht zur ESEF-Berichterstattung sind nach § 328 Abs. 1 Satz 4 die in § 328 Abs. 1 Satz 1 genannten Unterlagen, damit JA, IFRS-EA, KA, Lagebericht, Konzernlagebericht, sowie Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nach den §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5, 297 Abs. 2 Satz 4 oder 315 Abs. 1 Satz 5...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besonderheiten bei GmbH

Rn. 100–101 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 102 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 58e Abs. 4 GmbHG enthält eine § 236 AktG entsprechende Regelung für den Fall, dass eine GmbH eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung nach den §§ 58aff. GmbHG durchführt und diese nach § 58e GmbHG bereits im JA für das letzte GJ vor der Beschlussfassung berücksichtigt (vgl. hierzu HdR-E, HGB ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Kleine UN i. S. d. § 267, die § 326 in Anspruch nehmen dürfen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.), müssen lediglich die Bilanz sowie den Anhang offenlegen. Damit besteht für sie keine Pflicht zur Offenlegung der GuV, eines freiwillig erstellten Lageberichts (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 4), des Berichts des AR, des Ergebnisverwendungsbeschlusses, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Hinweispflicht bei Inanspruchnahme von Erleichterungen

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Sofern der Abschluss aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem AP geprüft wurde, ist der vollständige BV bzw. Versagungsvermerk offenzulegen. Führt die Inanspruchnahme von Erleichterungen dazu, dass die offengelegte Version des JA mit der auf- und ggf. festgestellten Version nicht übereinstimmt, ist bei der Offenlegung gemäß § 328 Abs. 1a ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erleichterung für bestimmte Kapitalgesellschaften

Rn. 61 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde die damalige Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 (a. F.) aufgehoben, nach der GmbH – unabhängig von ihrer Größe – keine Angaben zur Ergebnisverwendung machen mussten (hierzu zählten sowohl Ergebnisverwendungsvorschläge wie auch -beschlüs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festsetzung und Höhe des Ordnungsgelds

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeld wird vom BfJ unter Fristsetzung für die herbeizuführende Handlung zunächst angedroht (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Innerhalb einer Frist von sechs Wochen ist daraufhin der Verpflichtung nachzukommen. Zusammen mit der Androhung des Ordnungsgelds werden dem UN die Verfahrenskosten auferlegt (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 2; überdies Bau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten bei Zusammenfassung von einzelgesellschaftlicher Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung

Rn. 162 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach den §§ 298 Abs. 2 Satz 1 und 315 Abs. 5 dürfen der Konzernanhang und der Anhang des JA des MU sowie der Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des MU zusammengefasst werden. § 298 Abs. 2 Satz 2 verlangt für diesen Fall eine gemeinsame Offenlegung des JA und KA. Aus dem zusammengefassten Anhang muss hervorgehen, welche Angaben sich auf d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. § 334 Abs. 1 Nr. 5

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 1 Nr. 5 betrifft Zuwiderhandlungen (vgl. zum (erweiterten) Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung sowie Vervielfältigung gemäß § 328, auch i.V.m. § 325a Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz). Dabei soll die weitere Ergänzung insow...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.2 Ausnahmen von der Verschwiegenheit

§ 4 MediationsG regelt auch die wenigen Ausnahmen von einer solchen Verpflichtung. Diese besteht nicht, soweit die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist, die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Übereinstimmend mit § 325a sanktioniert diese Vorschrift die Nichteinhaltung der Offenlegung von RL-Unterlagen einer Hauptniederlassung, sofern sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den EWR hat. Die Offenlegung hat dabei durch die Einreichung am Sitz der jeweiligen inländischen Zweigniederla...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Teilweise Inanspruchnahme der Erleichterungen

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 UN, die die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nutzen wollen, sind nicht verpflichtet, sämtliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Die Befreiungsregelungen können auch teilweise genutzt werden (vgl. Dörner/Wirth, DB 1998, S. 1525 (1530)). So kann z. B. ausschließlich auf die Offenlegung von JA und Lagebericht verzichtet werden. Ebenfalls i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Wortlaut nach können die in § 327 geregelten Offenlegungserleichterungen von mittelgroßen KapG i. S. d. § 267 in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist dabei die Klassifizierung nach § 267 für das Jahr, auf das sich die offenlegungspflichtigen Unterlagen beziehen, und nicht etwa die Klassifizierung (falls bereits feststellbar) zum Zeit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften (i. S. d. § 264a Abs. 1)

Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auch bestimmte PersG sind nach HGB offenlegungspflichtig. § 264a Abs. 1 bestimmt eine Anwendung des Vierten Unterabschnitts – und damit zugleich des § 325 – auch auf solche OHG und KG, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und bei denen sich – im Fall eines mehrstufigen Gesellschaftsverhältnisses – in de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angaben zur Feststellung

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 ist bei der Offenlegung sowie sonstigen Pflichtpublikationen aufgrund von Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung des JA das Datum der Feststellung anzugeben, sofern der Abschluss bereits festgestellt wurde (was bei der Offenlegung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zwingend der Fall ist, da der festgestellte JA einzu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Vierten Unterabschnitt (vgl. §§ 325 bis 329) ist die Offenlegung des JA und Lageberichts von KapG geregelt. Große KapG haben diese Unterlagen der das UN-Register führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln. Kleine und mittelgroße Gesellschaften haben insbesondere den JA elektronisch zu übermitteln. Die B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Parallele Anwendung unterschiedlicher Verbundkonzeptionen

Rn. 90 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Änderung des HGB durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hatte der Gesetzgeber neben den Vorschriften der §§ 15ff. AktG erstmals eine weitere Begriffsbestimmung "verbundener UN" in § 271 Abs. 2 etabliert, die sich auch in der aktuellen Fassung in Gestalt des sog. Gesetzes zur Umsetzung de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Besonderheiten der Hinterlegung

Rn. 18a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 sind offengelegte Unterlagen der RL und UN-Berichte grds. über die Internetseite des UN-Registers zugänglich. Hiervon ausgenommen sind "zur dauerhaften Hinterlegung eingestellte[.] Unterlagen" (§ 8b Abs. 2 Nr. 4). Auf diese kann nicht über die Internetseite des UN-Registers zugegriffen werden; vielmehr hat die Einsicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für mittelgroße UN bestehen i. R.d. Aufstellung des JA folgende Erleichterungen: Wahlrecht zur Zusammenfassung bestimmter GuV-Posten zum sog. "Rohergebnis" (vgl. § 276 Satz 1); bei Gesellschaften, die keine börsennotierten AG bzw. SE sind: Wahlrecht zur Unterlassung der Angaben über die Gesamtbezüge, Bezugsrechte, Pensionen etc. von Organmitgli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen ist grds. fristgemäß (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.) und vollständig (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 74f.) vorzunehmen. Unabhängig von einer Größendifferenzierung hat gemäß § 325 Abs. 1 Satz 2 die Übermittlung an die das UN-Register führende Stelle zur Einstellung in das UN-Register zu er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflicht zur Vorlage durch den Vorstand

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sämtliche vorzulegende Unterlagen und Berichte sind nach deren Aufstellung unverzüglich dem AR zuzuleiten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies, dass der Vorstand ohne schuldhaftes Zögern die Unterlagen dem AR zukommen lassen muss. Entgegen der alten Regelung (vgl. § 170 Abs. 1 Satz 2 AktG (a. F.)) ist nunmehr der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Zuge des sog. Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) wurden grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht (i. S. d. §§ 325ff.) vorgenommen. Dabei wurde dem BfJ die Durchsetzung der Offenlegungspflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einschlägig ist § 325a allein für solche UN, welche die folgenden Kriterien erfüllen: Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Besonderheiten bei AG, KGaA und SE

a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werden. Sofern dabei bestimmte Unterlagen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 41. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr