Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 173a AO (Schreib- oder Rechenfehler)

Rn. 284 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 173a AO ist ein Bescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Berechtigten oder seinem steuerlichen Vertreter bei der Beantragung von Kindergeld Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und deshalb der Familienkasse bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Kindergeldbescheids rechtserhebliche Tatsachen, unz... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.4 Anhang nach IFRS

Fischer, FRC: Berichterstattungspraxis zu anteilsbasierten Vergütungen, PiR 1/2026, S. 24; Weller, Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen nach IFRS 2, PiR 2/2026, S. 58; Esterer, Klimabezogene Unsicherheiten im IFRS-Abschluss: Anschauungsbeispiele für präzisere Angaben im Anhang, IRZ 9/2025, S. 347; Reinke/Müller, Anhangangaben zu nachhaltigkeitsbedingten Unsicherheiten... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.84 Nichtfinanzielle Erklärung

Reinke/Müller, CapEx- und OpEx-Reporting gemäß EU-Taxonomie – Eindeutige Definitionen mit Blick auf Kosten und Ausgaben sowie Aufwendungen?, PiR 2/2026, S. 36; Weindel, Ausgewählte Probleme der Taxonomie-Berichterstattung, KoR 1/2026, S. 25... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kapitalgesellschaften

Heußner, Welche Relevanz hat das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG für Kapitalgesellschaften? – Anwendungsbereich der verdeckten Gewinnausschüttung wird zum K.-o.-Kriterium, NWB 15/2026, S. 963; Zwirner/S... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.71 Konzernabschluss nach IFRS

Schmidt, Unternehmensbeteiligung und -kooperation als verbundene Verträge – Der Fall – die Lösung, IRZ 11/2025, S. 439; Klingel/Hagel/Meitner, Earn-Out-Klauseln als bedingter Kaufpreisbestandteil bei Unt... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.76 Konzernlagebericht

Bach/Berger, Das überarbeitete IFRS Practice Statement 1 im Lichte der Konnektivität, WPg 5/2026, S. 301; Fink/Henckel/Kajüter, Leistungsindikatoren im Wirtschafts- und Prognosebericht – Management Ap... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ... mehr

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zfs 07/2026, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

“Der … Antrag, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen – 3 K 581/26 – erhobenen Klage gleichen Rubrums gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3.2.2026 hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis wiederherzustellen und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung anzuordnen, hat keinen Erfolg. In formeller Hinsicht begegnet die Anordnung der sofortigen Voll... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen (Abs. 3 und 4)

Rz. 17 § 330 Abs. 3 Satz 1 HGB erweitert den Anwendungsbereich von Abs. 1 auch auf VersicherungsUnt. Die rechtsformunabhängige Anwendung setzt voraus, dass die betroffenen Unt nach dem VAG zugelassen sind.[1] Die Ermächtigung ist gem. Satz 2 auch auf Niederlassungen von VersicherungsUnt mit Sitz in einem anderen Staat anzuwenden, wenn sie zum Betrieb des Direktversicherungsg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht und Aufstellungszeitraum

Rz. 26 Einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben MU mit Sitz im Inland aufzustellen, soweit mind. ein TU vorliegt und keine der Befreiungstatbestände der §§ 291–293 HGB erfüllt sind sowie kein Einbeziehungswahlrecht nach § 296 HGB für alle TU genutzt wird. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB fünf Monate, wobei diese Frist für kapitalmarkt... mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden und gilt seit dem unverändert. Rz. 2 Die Vorschrift schreibt inhaltlich Rahmenvorgaben für die zu erlassenden Satzungen beziehungsweise Rechtsvorschrif... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Die 3. Escape-Möglichkeit – Offenlegung eines übertragenen wesentlichen immateriellen Wirtschaftsguts

Die 3. Alternative, die als begünstigende Regelung rückwirkend auf den 1.1.2008 durch das "EU-Umsetzungsgesetz" eingefügt wurde, sieht vor, dass ein Ansatz von Einzelverrechnungspreisen bei einer Funktionsverlagerung vorzunehmen ist, sofern zumindest ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut Gegenstand der Funktionsverlagerung ist und (dieses) von ihm genau bezeichnet wi... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Ansatz eines (ggf. anteiligen) Geschäftswerts?

Im Zusammenhang mit der Öffnungsklausel i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 10, 2. Halbsatz 2 AStG stellt sich die Frage, ob bei einer Übertragung z. B. eines Teilbetriebs unter Offenlegung eines immateriellen Wirtschaftsguts der (anteilige) Firmenwert/Geschäftswert bei Anwendung dieser dritten Öffnungsklausel zu erfassen ist. Nach Ansicht von Sachverständigen, die zum Gesetzesentwurf d... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.2 Folgebewertung

Rz. 81 Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36 ff.). Somit werden die laufenden Zahlungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten, wobei ein konstanter Zinssatz auf die jeweilige Höhe der Leasingverbindlichkeit über die gesamte Laufzeit verwendet wird. Dies führt zu einer über die Laufzeit fallenden Aufwa... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr... mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.8 Entgelttransparenz bei Stellenanzeigen

Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU[1] verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens 7.6.2026 Regelungen einzuführen, die Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei Vergütung verpflichten. Auch wenn die nationale Umsetzung noch aussteht, steht inhaltlich bereits fest, was künftig verlangt sein wird. Ziel ist es, die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern und Dis... mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Form und Begründung der Mieterhöhung (§ 558a BGB)

Form des Mieterhöhungsverlangens Das Mieterhöhungsverlangen muss von allen Vermietern allen Mietern gegenüber in Textform geltend gemacht werden und ist zu begründen. Textform bedeutet, dass die Erklärung zwar die Person des Erklärenden nennen und lesbar sein muss, sie muss aber nicht unterschrieben werden. Die Erklärung kann z. B. als Telefax oder per E-Mail versandt werden.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss nach derzeitiger Rechtslage auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D... mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.2.2 Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Rz. 16 Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der (beabsichtigten) selbständigen Tätigkeit ist i. d. R. durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu belegen. Dieser Begriff ist ursprünglich dem Recht der Arbeitsförderung über den Gründungszuschuss entnommen. Der Grundsicherungsträger ist nicht berechtigt, von der Vorlage einer externen Stellungnahme zur Tragfähigkeit der... mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7 Offenlegung aller Beziehungen

2.1.1.7.1 Beziehung Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zu ihm im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung befreit nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckter Geschäftsbeziehungen mit derselben ausländisc... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.1 Beziehung

Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zu ihm im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung befreit nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckter Geschäftsbeziehungen mit derselben ausländischen Gesellschaft. J... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw – wie bereits bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung – die pflichtgemäße Ermessensausübung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn ge... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 16 AStG soll insbesondere dem Schutz vor inländischen Steuerausfällen dienen (s. im Einzelnen Rz. 8 ff.). Die in der Norm geregelte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Es handelt sich um eine Verfahrensvorschrift zur Anforderung von Informationen für die Besteuerung im Falle von Auslandsbe... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 § 160 AO regelt, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh nicht nachkommt, den Gläubiger oder den Empfänger genau zu benennen. Die Rechtsfolge des § 160 AO bei Nichtbenennung ist in § 16 AStG nicht vorgesehen. Vielmehr konkretisier... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 28 Durch die Mitwirkungspflicht in § 16 AStG können Stpfl. von einer Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern, die in nicht oder unwesentlich besteuernden EWR-Staaten ansässig sind, abgehalten werden. § 16 AStG findet nur im Fall von ausländischen Geschäftsbeziehungen Anwendung, sodass ein Anknüpfungspunkt für eine Einschränkung des Rechts auf freien Warenverkehr, auf freien... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 6 Inhaltlich verweist § 315i HGB-E auf § 315k Abs. 1 HGB-E, welcher die Inhalte des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts beinhaltet und wiederum auf bestimmte Angaben nach § 289c HGB-E und die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) abstellt. Die Offenlegung erfolgt nach Maßgabe des neu gefassten § 325b HGB-E, nach ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 17 AStG

Rz. 19 Die Norm des § 17 AStG enthält für einen eingeschränkteren Anwendungsbereich als § 16 AStG erweiterte Rechtsfolgen in Bezug auf Auskunftsverlangen des FA. Daher wird teilweise im Schriftum vertreten, dass § 16 AStG im Anwendungsbereich des § 17 AStG verdrängt wird.[1] Auf Tatbestandsebene findet § 17 AStG nämlich nur für die Sachverhaltsaufklärung zur Anwendung der Vo... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.2 Offenlegen

Rz. 60 Der Begriff Offenlegen normiert eine besonders umfangreiche und vorbehaltlose Auskunftspflicht. Hierzu gehören alle Tatsachen, die für eine steuerliche Beurteilung von Bedeutung sein können. Dazu gehören z. B. Gründungsvorgang, Rechtsform, Registereintragung, eigene Beteiligungen (unmittelbare und mittelbare), sonstige Gesellschaftsverhältnisse und die wirtschaftliche... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Betriebsrat: Kosten / 7 Bekanntgabe der Betriebsratskosten

Die Bekanntgabe der Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats kann betriebsverfassungswidrig sein und einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber begründen. Das BetrVG enthält keine ausdrückliche Bestimmung, die es dem Arbeitgeber erlaubt oder untersagt, die durch die Amtsausübung des Betriebsrats entstandenen Kosten bekanntzugeben. Die Bekanntgabe kan... mehr

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Klimastrategie: Lösungsansä... / 2.4 Herausforderung 4: Abhängigkeiten von anderen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette

Ein zentrales Merkmal zahlreicher Klimabilanzen ist, dass ein großer Teil der relevanten Emissionen außerhalb des eigenen Unternehmens entsteht. In vielen Branchen liegen mehr als 70 % der Emissionen in der vorgelagerten Lieferkette oder in der nachgelagerten Nutzung der Produkte. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Klimaziele nicht allein erreichen können und die U... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.3 Offenlegung

Der Gang von hinweisgebenden Personen an die Öffentlichkeit, im HinSchG als "Offenlegung" bezeichnet, wird hinweisgebenden Personen in Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR indes nur ausnahmsweise erlaubt sein. Der Schutz des HinSchG greift im Falle von Offenlegungen zum einen dann, wenn auf eine Meldung an eine externe Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit be... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.3 Strafbarkeit

Für hinweisgebende Personen besteht im Fall von vorsätzlichen Falschmeldungen zudem das Risiko einer Strafbarkeit: In Betracht kommt in einem solchen Fall eine strafrechtliche Verfolgung wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB oder auch Vortäuschens einer Straftat gemäß § 145d StGB oder falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB. Die Tatbestände des Vortäuschens einer Straftat sowie... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 8 Datenschutzrechtliche Aspekte

Im Rahmen der Einrichtung und Nutzung von Hinweisgeberschutzsystemen werden zahlreiche Daten verarbeitet. Insoweit sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten abweichend von Art. 9 DSGVO. Hierzu zählen z. B. Daten,... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.2 Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße

Des Weiteren sieht das HinSchG Sanktionen für Verstöße gegen dessen wesentliche Vorgaben vor. Als Ordnungswidrigkeiten werden das Ver- und Behindern von Meldungen oder Kommunikation mit dem Hinweisgeber, das Unterlassen der Einrichtung oder Betreibung einer internen Meldestelle, das Ergreifen von Repressalien sowie Verstöße gegen den Schutz der Vertraulichkeit der Identität ... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.1 Schadensersatzpflichten

Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz – im Gegensatz zum vorherge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.4 Nießbraucher und Nießbrauchsbesteller (Gesellschafter) erfüllen die Voraussetzungen eines Mitunternehmers

Rz. 170 Ursprünglich galt der Grundsatz, dass bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Vorbehaltsnießbrauch sowohl der Nießbrauchsberechtigte als auch der Erwerber Mitunternehmer wurden (sog. doppelte Mitunternehmerstellung). Es wurde also von einer diagonalen Spaltung der Mitgliedschaft ausgegangen.[1] Diese (Teil-)Übertragungen waren und sind weiterhin nach Auffass... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Sozialgeheimnis / 1.3 Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse

Der Sozialdatenschutz schließt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein.[1] Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis wurde von der Rechtsprechung definiert als jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betr... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Kriterien und Begriffe des Fremdvergleichs

Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH hat in seiner langjährigen Rspr eine Reihe von Kriterien entwickelt, die er – je nach Einzelfall mit unterschiedlicher Gewichtung – für den Fremdvergleich anwendet. Es geht dabei zB um Begriffe wie Ernsthaftigkeit, Üblichkeit sowie Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach. Für beherrschende Gesellschafter wurden ergänzende Sonderk... mehr