Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.3 Transparente Gehälter: Gehaltsniveau vs. Gehaltsprozess

Im Zusammenhang mit New Pay wird häufig über transparente Gehälter diskutiert. Dabei ist zwischen der Offenlegung individueller Gehälter und der Transparenz von Gehaltsprozessen zu unterscheiden. Die vollständige Offenlegung individueller Gehälter kann datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwerfen und erfordert eine besonders sorgfältige Ausgestaltung. Zudem hängt ihre Akze...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 2 Aktueller Stand der Umsetzung (Juni 2026)

Die Richtlinie musste bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.[1] Eine fristgerechte Umsetzung ist in Deutschland nicht geschehen. In Deutschland ist bislang nur das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft, das einen individuellen Auskunftsanspruch und verfahrensrechtliche Differenzierungen nach Tarifbindung/Tarifanwendung enthält. Deutschland ist hier – ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.3 Synoptische Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen

Rz. 17 Eine (nicht abschließende) Übersicht über die verschiedenen rechtlichen Kodifizierungen bezüglich Aufstellung, Inhalt, Offenlegung und Prüfung des Lageberichts soll Tabelle 4 geben:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.8 Übernahmebericht (§ 289a HGB)

Rz. 49 Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 8.7.2006 wurden der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht um einen weiteren Bestandteil ergänzt. Der zunächst in § 289 Abs. 4 HGB kodifizierte Bestandteil kann als Übernahmebericht bezeichnet werden. Zweck der zusätzlichen Informationen dieses Berichtselements ist es, dem potenziellen Unternehmenserwerber eine Eins...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.3 Weitere verpflichtende Berichte

Rz. 58j Neben den aufgeführten Berichten bestehen zudem noch weitere Berichte, die teils als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht werden. Nachfolgend werden die 3 wesentlichen Berichte skizziert. Rz. 58k Entgeltbericht Durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( Entgelttransparenzgesetz) v. 30.6.2017 wurde erstmalig die Pflicht eingeführt, einen Beri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.1 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 13 Der Lagebericht ist u. a. in zahlreichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Publizitätsgesetzes kodifiziert. Die Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung knüpft dabei zunächst grundsätzlich an die Rechtsform des Unternehmens an. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist die Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Weitere Differenzierungen bezüglich der Pf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / Zusammenfassung

Überblick Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der externen Rechnungslegung, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss besteht, jedoch formal keinen Bestandteil desselben darstellt. Er dient insbesondere der Informationsvermittlung über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft und soll ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b–289e HGB)

Rz. 58a Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Corporate Social Responsibility wurde durch das CSR-RL-UG v. 11.4.2017 neben der bereits aufgeführten Verlagerung bestimmter Normen und der Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung insbesondere ein vollständig neuer Berichtsteil in den Lagebericht integriert. Die Nichtfinanzielle Erklärung, die nunmehr in den §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 3. Strafrechtliche Bedeutung der Offenlegung ungeklärter Sachverhalte

Steuerstrafrechtlich ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder offenlegt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn der Steuerpflichtige den maßgeblichen Sachverhalt vollständig offenlegt und die Finanzbehörde auf dieser Grundlage die steuerliche Würdigung eigenständig vornehmen kann (BGH ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 6. Fazit und praktische Bedeutung für die Beratungspraxis

Die Einführung der differenzierten Kategorien für ergänzende Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung führt nicht zu einer Erweiterung der materiellen Offenlegungsmöglichkeiten, sondern zu deren strukturierter Klassifizierung. Die Möglichkeit zur Offenlegung ungeklärter oder rechtlich unsicherer Sachverhalte bestand bereits nach bisheriger Rechtslage. Die Neuregelung dient da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 1. Einleitung

Mit Wirkung ab dem Besteuerungszeitraum 2026 wurde die Kennziffer "Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung" in der Umsatzsteuervoranmeldung strukturell erweitert. Die bisherige Kennziffer 23 – mit der lediglich pauschal das Vorliegen ergänzender Angaben durch Eintragung einer "1" angezeigt werden konnte – wird ab 2026 durch die Kennziffer 500 in Zeile 55 ersetzt und in vier, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 2. Zeitlicher Abgabedruck und strukturelles strafrechtliches Risiko der Umsatzsteuervoranmeldung

Die strafrechtliche Bedeutung der Neuregelung erschließt sich insbesondere vor dem Hintergrund der kurzen gesetzlichen Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß § 18 Abs. 1 UStG ist die Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Zwar verlängert sich diese Frist im Falle der Dauerfristverlängerung ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 4. Abgrenzung zur Selbstanzeige und Mehrfachberichtigung von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 371 Abs. 2a AO)

Umsatzsteuervoranmeldungen nehmen auch im Hinblick auf die strafbefreiende Selbstanzeige eine Sonderstellung ein. Während § 371 Abs. 1 AO grundsätzlich eine vollständige Berichtigung aller unverjährter Steuerstraftaten einer Steuerart verlangt, gilt dieses Vollständigkeitsgebot für Umsatzsteuervoranmeldungen nicht. Eine weitere Besonderheit der Umsatzsteuervoranmeldung besteh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / [Ohne Titel]

RA/StB Dr. Ingo Heuel / RAin/StBin Roswitha Prowatke LL.M., Köln[*] Ab 2026 wird die Umsatzsteuervoranmeldung um strukturierte "ergänzende Angaben" (Kennziffer 500) mit vier Kategorien erweitert. Sie dienen der transparenten Offenlegung ungeklärter oder abweichend bewerteter Sachverhalte. Die Neuregelung schafft ein standardisiertes System zur Risikoklassifizierung, ersetzt a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 5. Typische Risikokonstellationen und Musterformulierungen für die Praxis

Beraterhinweis Alle Musterformulierungen sollten individuell an den konkreten Sachverhalt angepasst und der jeweilige Sachverhalt konkretisiert werden. Die Offenlegung im Rahmen der ergänzenden Angaben dient der Transparenz und kann strafrechtlich entlastend wirken. Ungenaue ergänzende Angaben zum konkreten Sachverhalt können die ggf. erforderliche steuerstrafrechtliche Entl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / d) Abweichende Rechtsauffassung von der Verwaltungsauffassung

Die bewusste Vertretung einer abweichenden Rechtsauffassung ist strafrechtlich unproblematisch, sofern der Sachverhalt vollständig offengelegt wird. Empfohlene Musterformulierung: ... konkreter Sachverhalt ... "Die steuerliche Behandlung erfolgt auf Grundlage einer eigenen vertretbaren Rechtsauffassung. Der zugrunde liegende Sachverhalt wurde vollständig offengelegt." Beraterhin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.1 Grundlegendes

Rz. 2 Grundlage für eine Verschmelzung bildet die Erstellung einer Schlussbilanz beim übertragenden Rechtsträger, die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung der Verschmelzung beim Register beizufügen ist. Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 18.3.2025 kann die Schlussbilanz jedoch zeitnah nach der Anmeldung nachgereicht werden, sofern der gewählte Bilanzsticht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / a) Fehlende oder noch ungeklärte Sachverhalte

In der Praxis kommt es vor, dass steuerlich erhebliche Sachverhalte zum Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht abschließend aufgeklärt sind. Beispiel: Die umsatzsteuerliche Einordnung einer Zahlung als steuerpflichtiger Umsatz oder steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist noch nicht abschließend geklärt. Empfohlene Musterformulierung: "Die Steueranm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.4 Vereinfachung der ESRS

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde bei jedem Standard um mind. die Hälfte gekürzt, teilweise auch bis über 75 %. Die Reduzierung zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen und sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren. Mit dem Streichen der Wahlangaben wird auch das Dilemma umgangen, dass die Stakeholder diese Informationen ggf. doch einfo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Grundsachverhalte

Am 6.5.2026 hat die EU-Kommission Sustainability Reporting Standard for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap (VS)[1] zur Konsultation gestellt, die bis zum 3.6.2026 laufen soll. Obwohl seit der zwischenzeitlichen Empfehlung der EU-Kommission für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C(20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Das Basismodul des VS

Das Basismodul umfasst die grundlegenden Offenlegungspflichten zu den allgemeinen Unternehmensinformationen sowie zu den Nachhaltigkeitsaspekten Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Bereich allgemeine Informationen umfasst die Grundlagen der Erstellung (Modul B1) sowie Praktiken, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft (Mod...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte ausländische Unternehmen (3. Welle)

Ähnlich wie auch bei dem Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB [1] sieht die CSRD eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte nicht in der EU ansässigen Unternehmen ("Drittstaatsunternehmen") vor. Da kein direkter Zugriff auf diese Unternehmen besteht, erfolgt die direkte Verpflichtung über in der EU ansässige Tochterunternehmen oder Zweignied...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Das Zusatzmodul des VS

Das Zusatzmodul ergänzt das Basismodul, indem es Angaben enthält, die den Informationsbedarf von Geschäftspartnern des Unternehmens, wie z. B. Investoren, Banken und Firmenkunden, in umfassender Weise decken. Das heißt die Angaben im Zusatzmodul spiegeln die jeweiligen Verpflichtungen der Finanzmarktteilnehmer und Firmenkunden im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 100 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG verlangt Angaben in der Rechnung zur Menge und Art der gelieferten Gegenstände mit der handelsüblichen Bezeichnung oder zum Umfang oder der Art der sonstigen Leistung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL). Rz. 100a Diese Angaben tatsächlicher Art müssen insb. eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Schnitt... / 7 Prozessuale Datenverarbeitung

Im Arbeitsgerichtsprozess werden personenbezogene Daten der Vergleichspersonen oft namentlich genannt – anders ist ein Paarvergleich nicht prozessual abbildbar. Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 23.10.2025 klargestellt, dass dies datenschutzrechtlich zulässig ist.[1] Für Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Verschiebung der Verteidigungslogik. Der Einwand "Die Offen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Vertrag... / 6 Fazit

Die Richtlinie entfaltet ihre Wirkung nicht nur im Kern der Vergütungssysteme, sondern an vielen Rändern des Arbeitsrechts. Drei dieser Ränder – Ausschluss- und Abgeltungsklauseln, M&A-Transaktionen und internationale Entsendungen – sind diejenigen, an denen die größten Hebel für eine lohnende Vorbereitung liegen. Der gemeinsame Nenner ist ein anderer als bei den bekannten Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Schnitt... / 3.2 Der Datenschutz bremst nicht

Die praktisch wichtigste Feststellung des genannten BAG-Urteils: Der Verwendung personenbezogener Verdienstinformationen einer Vergleichsperson – einschließlich ihrer namentlichen Nennung im Prozess – stehen keine datenschutzrechtlichen Belange entgegen. Die Datenverarbeitung sei nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e und f DSGVO in Verbindung mit §§ 138, 286, 355 ff. ZPO zulässig; di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / 5.2 Abgrenzung: Was nicht zwingend offenzulegen ist

Nicht erforderlich ist insbesondere die Offenlegung vollständiger interner Vergütungssysteme, eine individualisierte Prognose der künftigen Gehaltsentwicklung, die detaillierte Darstellung sämtlicher Zusatz- oder Nebenleistungen (z. B. Benefits). Die Transparenzpflicht zielt auf informierte Entgeltverhandlungen, nicht auf umfassende Vergütungstransparenz im Detail.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / 5.1 Empfehlenswerter Mindestinhalt

Aus HR-Sicht sollten die Gehaltsinformationen mindestens folgende Punkte umfassen: Einstiegsentgelt als konkreter Betrag oder Entgeltspanne Die Angabe einer Entgeltspanne ist regelmäßig vorzugswürdig, da sie Transparenz schafft und zugleich Verhandlungsspielräume erhält. Trennung zwischen fixen und variablen Entgeltbestandteilen Variable Bestandteile sollten als solche kenntlich...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 54 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 33 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.2 ESRS E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 23 ESRS E3.9 fordert die berichtenden Unternehmen auf, Konzepte zu beschreiben, welche das Management für seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext von Wasser- und Meeresressourcen einsetzt. Verwiesen wird sowohl auf die Offenlegungs-VO[1] als auch auf die (die Offenlegungs-VO ergänzende) Verordnung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.3 Interne Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden

Neben der Bearbeitung einzelner Auskunftsverlangen spielt auch die allgemeine interne Kommunikation eine wichtige Rolle. Beschäftigte sollten wissen, dass ein Auskunftsanspruch besteht und wie dieser im Unternehmen organisatorisch umgesetzt wird. Dies kann etwa über interne Richtlinien, das Intranet oder begleitende HR-Informationsformate erfolgen. Eine sachliche und erklären...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 8 Fazit

Der Auskunftsanspruch zur Entgelttransparenz stellt HR weniger vor juristische als vor organisatorische und kommunikative Herausforderungen. Entscheidend ist eine klare, nachvollziehbare und konsistente Prozessgestaltung. Unternehmen, die Auskunftsverlangen strukturiert erfassen, Vergleichslogiken sauber definieren und Entgeltdaten verständlich aufbereiten, können Anfragen s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 2.1 Grundverständnis: Was ist der Auskunftsanspruch und woher kommt er?

Der Auskunftsanspruch zur Entgelttransparenz ist ein Instrument, mit dem Beschäftigte strukturbezogene Informationen über die Vergütung von Tätigkeiten erhalten können, die mit ihrer eigenen Tätigkeit vergleichbar oder gleichwertig sind. Ziel ist es, Transparenz über Entgeltstrukturen herzustellen und eine sachliche Grundlage zur Überprüfung möglicher Ungleichbehandlungen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.7 Auskunft formulieren: verständlich, neutral, konsistent

Sowohl die Evaluation als auch der Abschlussbericht der Kommission[1] verdeutlichen, dass die Wirkung des Auskunftsanspruchs maßgeblich von der Qualität der Auskunftserteilung abhängt. Unklare, überfrachtete oder uneinheitliche Auskünfte führen in der Praxis häufig zu Rückfragen und Eskalationen, während klar strukturierte, verständliche und konsistente Auskünfte zur Versach...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.3 ESRS E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 29 Die Angabepflicht ESRS E3-2 bezweckt, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, welche ergriffen und geplant wurden, um die Ziele und Vorgaben der Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu erreichen (ESRS E3.16). Dabei wird in ESRS E3.17 auf ESRS 2 MDR-A verwiesen: Diese Mindestangabepflichten müssen hier berücksichtigt werden (§ 4 Rz...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.3 ESRS E3-5 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 65 Die nach ESRS E3.30 zu berichtenden Informationen – also die Angabe des Unternehmens zu seinen erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen – sollen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen Auswirkungen auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cash...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 8 ESRS E3 beinhaltet Angabepflichten, die mit den Offenlegungsanforderungen anderer EU-Rechtsakte übereinstimmen. Demnach kommt diesen Angaben durch deren Relevanz für Zwecke eines weiteren Rechtsakts eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren unterliegen diese Angaben Harmonisierungsbestrebungen mit den EU-Rechtsvorschriften, die korrespondierende Inhalte aufweisen. Auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Feststellung des Jahr... / 4 Beschlussfassung zum Jahresabschluss

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten zur Geschäftsführung der GmbH. Dem Beschluss können Verhandlungen der Gesellschafter zum Jahresabschluss vorangehen. Diese können hierbei auch einzelne Bilanzpostionen diskutieren, z. B. einzelne Rückstellungen. Nicht unüblich ist eine vorgeschaltete Bi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskleidung / 7.1 Umkleide- und Wegezeiten, Duschzeiten

Vielfach stellt sich in der Praxis die Frage, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD zu bewerten und zu vergüten sind. Hinweis Im früheren Tarifrecht unter dem BAT begann die Arbeitszeit an der Arbeitsstelle. Verlangte ein Arbeitgeber, dass z. B. aus hygienischen Gründen in einem bestimmten Raum die Kleidung zu wechseln war (etwa Umkleideraum i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwischenberichterstattung n... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Zwischenberichterstattung ist ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung,[1] die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen kann. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Informationen in ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch die folgenden Absätze 1b und 1c ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. 2Satz 1 gilt für die in Absatz 1 Satz 6 und 7 genannten Arzneimittel mit Ausnahme von Arzneimitteln nach A...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausgaben. 2Satz 1 gilt f...mehr